@tuctuctuc Lies mal ab hier:
Wikipedia: Duldung (Aufenthaltsrecht)#PraxisIn der Praxis lebten zum 31. Dezember 2015 155.103 Ausländer mit einer Duldung in Deutschland.[6] Die Praxis, Duldungen immer wieder zu verlängern, nennt man Kettenduldung. Viele der geduldeten Personen können weder freiwillig ausreisen noch abgeschoben werden, da sie keinen Pass besitzen und/oder ihre Herkunft bzw. Staatsangehörigkeit nicht zweifelsfrei geklärt ist und sich nur langwierig oder gar nicht klären lässt. Als Ursachen hierfür gelten die tatsächliche Unaufklärbarkeit der Identitätsdaten, insbesondere bei unbegleiteten Minderjährigen und Herkunftsstaaten mit unzuverlässigem Urkundenwesen, ein geringes Interesse der Herkunftsstaaten an der Rückkehr und eine damit verbundene zögerliche Bearbeitung oder Prüfung von Anfragen deutscher Behörden und die fehlende Mitwirkung der betroffenen Ausländer selbst.
Bitte beachte, dass jemand, dessen Papiere aus einer Stadt wie Mossul kommen müssten, weil er dort geboren wurde und zuletzt im Irak gemeldet war, derzeit keine Chance hat, sie zu erhalten. Es gibt dann eine Liste mit Vorschlägen, an welche Ämter man sich im Irak wenden könne, um seine Papiere zu erhalten. Ganz oben auf der Liste für einen aus Mossul Gebürtigen Flüchtling: Falludscha. Das auch in Trümmern liegt, und wie sol man dort an Papiere kommen, wenn man niemanden kennt, der da noch lebt und sich darum kümmern kann? Die irakischen Behörden haben jedenfalls keinerlei Interesse.
(Das weiß ich von einem Paar, das heiraten möchte.)
Bleiberecht
Am 17. November 2006 einigten sich die Innenminister der Länder auf ein Bleiberecht für geduldete Ausländer. Demnach sollte „geduldeten“ Ausländern, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung (Stichtag) mehr als sechs Jahre (mit Kindern) bzw. acht Jahre (ohne Kinder) in Deutschland leben, ein dauerhaftes Bleiberecht eingeräumt werden, wenn sie bis 2009 eine Arbeitsstelle nachweisen können. Dabei sollen durch den Kompromiss keine höheren Sozialleistungen anfallen.[7] Ausgeschlossen waren Ausländer, die die Ausländerbehörde vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht haben, insbesondere also in der Vergangenheit über ihre Identität täuschten. Ergänzend hierzu trat im August 2007 die gesetzliche Altfallregelung nach § 104a AufenthG in Kraft. Diese ist mittlerweile jedoch ausgelaufen.
Wenn es also nicht möglich war, abzuschieben, und derjenige das nicht selbst verschuldet hat, gibt es nach sechs oder acht Jahren ein Bleiberecht. Wenn sie Arbeit haben (!).
Irgendwie logisch, oder will man die Leute dann noch zu staatenlosen machen, indem man sie ohne Papiere abschiebt? Das ist übrigens völkerrechtlich nicht zulässig.
Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Geduldete
Gemäß dem seit 1. Januar 2009 geltenden § 18a AufenthG und dem seit 1. Juli 2011 geltenden § 25a AufenthG erhalten geduldete Personen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie als junge Menschen im Alter zwischen 15 und 20 Jahren seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben, hier erfolgreich die Schule besuchen, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnehmen. Ein Bleiberecht für bisher Geduldete kommt auch in Frage, wenn sie eine Ausbildung abschließen oder eine mehrjährige qualifizierte Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet ausgeübt haben. Auch in diesen Fällen ist die Aufenthaltserlaubnis für Personen ausgeschlossen, die behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinauszögern oder behindern.[12]
Klingt auch logisch, dass man eine Ausbildung nicht unterbrechen muss, oder jemand der einen qualifizierten Job hatte, sich integriert und Steuern gezahlt hat, nicht wieder rausgeworfen wird, wenn er den Großteil seines Lebens hier verbrachte.
Ich kann da keinen Skandal erkennen, sondern einen differenzierten Umgang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern. Wer selbst die Abschiebung verhindert, bekommt kein Bleiberecht. Wer unverschuldet bleiben muss, kann irgendwann ganz da bleiben.