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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.09.2016 um 22:20
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Du denkst deine Idee würde eine aufstrebende Wirtschaft bedeuten? Wow.
Nein, es war nur ein beispiel das Menschen aus dem Dorf, Platz für die Masse machen müssen.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Weil bei deinem Szenario das passieren würde, was nun alle immer belächeln. Es würden Millionen kommen, aus Afrika.
Das ganze muss ja nicht von Heute auf Morgen passieren. Man müsste erstmal mehr Geld in Länder stecken die es brauchen. Und damit meine ich nicht den War-Lords sondern wirklich als Aufbauhilfe. Schon allein deswegen würden viele gar nicht mehr wegwandern wollen, wenn sie imn ihrer Heimat vernünftig leben können.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Ja. Sogar für eine grüne Idee ist das schon sehr sehr lächerlich. In ein Sozialsystem muss man einzahlen auch.

Außerdem werden sehr viele Menschen bei deiner Idee ohnehin nach Europa kommen, mach dir da lieber keine Sorgen um Sozialleistungen in Afrika.
Siehe oben, nicht von Heute auf Morgen. Sozialleistungen würden dann überall gezahlt werden, je nach Lebensunterhaltungskosten.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Also deine Idee hat kein Nordkorea zur Folge sondern Anarchie. Oder was denkst du, wenn Millionen Afrikaner nach Deutschland kommen was passiert?
Siehe wieder weiter oben.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Und die Afrikaner die dann kommen, die machen es sicher besser oder ?

Du bringst einem echt zum Lachen.
Das ist sicherlich ein Problem dem man sich stellen muss. Es darf nicht so weit wie in Frankreich kommen. Dazu gehört aber auch, dass ein jeder gerechte Chancen hat und nich wegen seiner Hautfarbe, seinem Namen oder seiner Herkunft(Viertel, Straße) gemieden wird, keine gute Schule besuchen darf, oder keinen Job findet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.09.2016 um 22:28
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ja, selbstverständlich. Die haben hier auch ein faires Verfahren und werden bis dahin versorgt, aber es kommt der Punkt, wenn der Mensch versorgt ist, dass man auf die Urkunde schauen muss.
Das schreibt das Gesetz vor. Das Gesetz dieses Landes. Und das gilt für alle hier, unabhängig von x,y,z, daran müssen sich alle halten - oder nicht?
Wenn diese Person aber nun behauptet aus einem Land zu kommen, wo eine Abschiebung nicht möglich ist, wie nach Syrien, dem Irak, als Todeskandidat in den Iran(oder jedes andere Land( gilt das auch für die USA?) ),.... dann erhält er nunmal die Duldung, wenn man diese Person nicht zweifelsfrei einem Land zuordnen kann.
Da liegt dann eben die Beweislast wieder beim deutschen Staat, der beweisen muss, dass diese Person aus Land XY stammt.

Wohin also will man eine Person abschieben, wenn man nicht zweifelsfrei beweisen kann, woher diese Person stammt? Das einzige was Deutschland machen kan,, ist diese Menschen zurück über die Grenze zu schicken, woher sie eingereist sind.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Was ist da der Unterschied? zwischen einem Geduldeten und einem Asylbewerber? an sich keiner.
Schau bei Wiki nach, da gibt es viele Unterschiede. Was gleich ist, es dürfen beide Personen erstmal befristet im Land bleiben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.09.2016 um 22:38
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Wenn diese Person aber nun behauptet aus einem Land zu kommen, wo eine Abschiebung nicht möglich ist, wie nach Syrien, dem Irak, als Todeskandidat in den Iran(oder jedes andere Land( gilt das auch für die USA?) ),.... dann erhält er nunmal die Duldung, wenn man diese Person nicht zweifelsfrei einem Land zuordnen kann.
Das lädt doch zum Pass wegschmeissen ein - wenn nur eine Behauptung reicht, dann ist es echt zu wenig.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Da liegt dann eben die Beweislast wieder beim deutschen Staat, der beweisen muss, dass diese Person aus Land XY stammt.
Hast Du da eine Quelle hierzu ? Ich finde es nicht.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das einzige was Deutschland machen kan,, ist diese Menschen zurück über die Grenze zu schicken, woher sie eingereist sind.
Macht man denn mindestens das? Ich habe davon nicht gehört, außerdem ist Dublin ein weitere Regelung die man nicht einhält (Wenn schon das Asylrecht nicht eingehalten wird)
Alleine nach Austria müssten gefühlte 500000 @insideman


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.09.2016 um 22:46
Das lädt doch zum Pass wegschmeissen ein - wenn nur eine Behauptung reicht, dann ist echt zu wenig.
Richtig, deshalb gibt es auch seit viele Jahren immer wieder welche die ohne Pässe einreisen, bzw. ihre Pässe versuchen zu verstecken.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Hast Du da eine Quelle hierzu ? Ich finde es nicht.
Ich möchte jetzt nicht extra etwas suchen. Aber man kann einen Menschen nicht einfach nach Marokko abschieben, nur weil man meint er würde aus Marokko stammen. Spätestens dann würde der Staat Marokko sagen, "Hey hört mal her, der is keiner von uns, wir haben hier keinen Mr. XYZ aus MKO. Zeigt uns mal seine Papiere!"

*Das Land habe ich jetzt nur als Beispiel gewählt
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Macht man denn mindestens das? Ich habe davon nicht gehört, außerdem ist Dublin ein weitere Regelung die man nicht einhält (Wenn schon das Asylrecht nicht eingehalten wird)
Alleine nach Austria müssten gefühlte 500000
Jain, alle die hier ankommen und schon vorher mal registriert wurden, werden eigentlich zurück in das Land geschickt, wo sie sich schon mal registrieren lassen haben. Das trifft auch schon mal welche, ob das viele sind bezweifel ich aber.
Theoretisch, ist eigentlich jeder Flüchtling, der nach Deutschland eingereist ist verpflichtet in das EU land zu gehen, wo er angekommen ist. Das ist bei der Menge aber schlicht nicht möglich für die Länder wie Griechenland oder Italien. Daher finde ich es ok das Deutschland viele erstmal duldet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.09.2016 um 23:20
@tuctuctuc
Ich finde nicht, dass das so kompliziert zu verstehen ist: Bleiberecht bekommt, wer sich integriert, einen Job oder einen Ausbildungsplatz hat und nicht aktiv die Abschiebung verhindert hat. Wer das nicht rafft, wird abgeschoben - auch noch nach Jahren.
Praktisch sieht das so aus, dass man nachweisen muss, dass man sich um Papiere bemüht hat, sie aber nicht bekommen kann. Außerdem wird man befragt (in dem mir bekannten Fall z.B. kürzlich erst drei Stunden lang), um herauszubekommen, ob derjenige tatsächlich in dem Ort aufgewachsen ist, den er angibt.
Das mutet absurd an, da man sich nach ein paar Jahren Flucht und Chaos an Details natürlich auch nur noch schwer erinnern kann, und andererseits von der Stadt zum Teil nichts mehr übrig ist, aber trotzdem gefragt wird, wie viele Zimmer das Elternhaus hatte und welche Farbe die Eingangstür. Da geht es darum, wie die Reaktion eingeschätzt wird.
Jedenfalls ist es nicht ganz einfach, sich als Syrer durchzumogeln, wenn man nicht aus Syrien kommt.

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft vertritt öfter mal ziemlich umstrittene Thesen:
Wikipedia: Rainer Wendt
Nachdem er u.a. in der "Jungen Freiheit" Thierses Rücktritt wegen einer Sitzblockade gegen einen Naziaufmarsch forderte und zu den Einsätzen gegn die Stuttgart21-Gegner meinte, polizeiliche Mittel müssten nunmal weh tun, kann man ihn zumindest als rechtskonservativ bezeichnen und auch sein Verhältnis zur Ausübung demokratischer Grundrechte in Frage stellen.
Für mich klingen seine Forderungen bisweilen, als haben Staat und Bürger möglichst so zu funktionieren, dass sie den Anforderungen der Polizei genügen ... und nicht umgekehrt.
Er hat aber einen guten Draht zur Presse, äußert sich zu allem und jedem und wird stets zitiert, als hätte er als Gewerkschaftsboss und Polizist Anspruch auf Meinungshoheit.
Seine Aussage (sinngemäß), es gebe 500.000 abgelehnte Asylantragssteller, die abgeschoben gehören, stimmt so jedenfalls nicht. Oder haben wir eine Quelle zu der Zahl?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.09.2016 um 07:05
@FF
Zitat von FFFF schrieb:Seine Aussage (sinngemäß), es gebe 500.000 abgelehnte Asylantragssteller, die abgeschoben gehören, stimmt so jedenfalls nicht. Oder haben wir eine Quelle zu der Zahl?
Friedrich äußert sich allerdings in ähnlicher Weise und kommt auf ähnliche Zahlen. Und er sitzt nun mal an der Quelle bei der Bundestagsfraktion der CDU. Wie kommst Du auf die Annahme die Zahl sei falsch?

http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_79066246/halbe-million-abgelehnter-asylbewerber-lebt-in-deutschland.html

Auch Pro Asyl hat eine ähnlich hohe Zahl an Ausreisepflichtige... allerdings auch Gründe warum diese nicht abgeschoben werden.

http://www.rosenheim24.de/deutschland/fluechtlingskrise-deutschland-darum-werden-abgelehnte-asylbewerber-nicht-abgeschoben-6774650.html


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23.09.2016 um 08:01
@Bone02943
bezüglich deines Wunsches von einer Erde ohne Grenzen und dass jeder wohnen sollte wo er möchte:
inside,an
Weil bei deinem Szenario das passieren würde, was nun alle immer belächeln. Es würden Millionen kommen, aus Afrika.

->Bone02943 :
Das ganze muss ja nicht von Heute auf Morgen passieren. Man müsste erstmal mehr Geld in Länder stecken die es brauchen. Und damit meine ich nicht den War-Lords sondern wirklich als Aufbauhilfe. Schon allein deswegen würden viele gar nicht mehr wegwandern wollen, wenn sie imn ihrer Heimat vernünftig leben können.
Was dir vorschwebt ist doch im Grunde ein Paradies und absolute Zukunftsmusik - derzeit ganz und gar unrealistisch.

Wenn du also in der h e u t i g e n Zeit wünschst, dass jeder wohnen kann wo er mag, kann ich das nachvollziehen und das fänd ich auch gut, jedoch kann das nun mal leider nicht gut gehen.
Beim Thema Asylgesetze geht es doch um j e t z t und nicht irgendwann mal in 100 oder 1000 Jahren.



@Kbing_Yardie
Beitrag von Optimist (Seite 865) dazu würde mich noch mal Deine Meinung interessieren, bzw. findest du noch immer, wir müssten j e d e n Notleidenden (auch Wirtschaftsemigranten) in D aufnehmen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.09.2016 um 08:10
@Gwyddion

Die Aufzählungen in deinem Link von ProAsyl sind durchaus aufschlussreich.

Man sollte gerne detaillierter drüber sprechen, finde ich. Dann werden die Diskussionen auch seriöser.
Solche billigen Reden, wie ,,500.000 abgelehnte Asylbewerber müssen eigentlich weg" sind irgendwie nutzlos, egal, welche vernünftige Haltung man hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.09.2016 um 08:56
So nutzlos ist diese Aussage nicht.
Wenn man sich die Zahl mal ansieht und im Hinterkopf behält, dass die meisten ohnehin noch auf einen Bescheid warten, ob ihr Antrag denn abgelehnt wurde oder nicht, ergibt sich ein Bild, dass letztendlich nur ein verschwindend geringer Teil der Migranten letztlich faktisch das Land wieder verlassen muss.
Die wahrscheinlichkeit dass man hier bleiben kann, selbst wenn der Asylantrag abgelehnt wird ist riesig.
Und das ist ein absolut massives problem, ich würde sogar sagen das ist das Hauptproblem. Das Signal das dadurch ausgegeben wird ist fatal. Denn es sagt klar und deutlich, ob du einen Asylgrund hast oder nicht, komm nach Deutschland, die Chance dass du bleiben darfst liegt bei guten 90%.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.09.2016 um 09:32
@FF
Zitat von FFFF schrieb:Ich finde nicht, dass das so kompliziert zu verstehen ist: Bleiberecht bekommt, wer sich integriert, einen Job oder einen Ausbildungsplatz hat und nicht aktiv die Abschiebung verhindert hat. Wer das nicht rafft, wird abgeschoben - auch noch nach Jahren.
befristetes bzw unbefristetes Bleiberecht , vorübergehende Duldung (teils über Jahre), einen wie auch immer gearteten Aufenthaltstitel erhält, wer die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

diese wurden, ausgehend vom Asylrecht, immer mehr erweitert so dass es inzwischen zig Möglichkeiten gibt, TROTZ abgelehntem Asylerersuchen, irgendeinen Aufenthaltstitel zu bekommen. Würde man NUR das Asylrecht und die GFK zu Grunde legen, wären tatsächlich >500.000 Menschen ausreisepflichtig. Sie sind es aber nciht, weil wir uns als GEsellschaft (eine der reichsten der Welt) jeden Einzelfall anschauen und sehr, sehr viele Ausnahmefälle anerkennen.

wir sind somit de facto großzüger als uns das im GG verankerte Asylrecht vorschreibt.
wir können uns das als GEsellschaft leisten.
Zum jetztigen Zeitpunkt geht die Debatte darum, ob wir als deutsche Gesellschaft unter dem Eindruck des vergangenen Jahres, als >2 Millionen Neubürger (die es alle zu integrieren gilt, deshalb verwende ich nicht die Zahlen des Wanderungssaldos) aus dem Ausland in unser Land kamen, es uns auch in der Zukunft leisten wollen, abgelehnte Asylbewerber bei uns dauerhaft aufzunehmen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.09.2016 um 09:53
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:Würde man NUR das Asylrecht und die GFK zu Grunde legen, wären tatsächlich >500.000 Menschen ausreisepflichtig.
Naja, weil es rechtliche Möglichkeiten gibt, welche mit den Asylrecht und der GFK nichts zu tun haben, aber dennoch teil unserer Verfassung sind.
Beispiele: Heirat mit einem Bürger der BRD oder EU, Vater oder Mutter von Kindern mit einem Bürger der BRD oder EU, Erkrankungen, die im Heimatland nicht behandelt werden können, Härtefallregelungen für langjährige Flüchtlinge, welche berufstätig und gleichzeitig gut integriert sind.
Diese dürften den größten Teil der 500.000 Personen ausmachen, die über Jahrzehnte jetzt so gerechnet werden.
Ausreisepflichtig können auch zugezogene Ausländer sein, welche im Zuge von Familienzusammenführung einreisen, jedoch die Ehe nur kurzen Bestand hat und die damit die Aufenthaltserlaubnis verlieren.
Es gibt also eine Fülle von Gründen die zu dieser Zahl führen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.09.2016 um 10:02
@canales
nein.
Zitat von canalescanales schrieb:Heirat mit einem Bürger der BRD oder EU, Vater oder Mutter von Kindern mit einem Bürger der BRD oder EU
und
Zitat von canalescanales schrieb:Ausreisepflichtig können auch zugezogene Ausländer sein, welche im Zuge von Familienzusammenführung einreisen, jedoch die Ehe nur kurzen Bestand hat und die damit die Aufenthaltserlaubnis verlieren.


denn die kleine Anfrage der Partei Die Linke bezog sich ausschließlich darauf, wie viel abgelehnte Asylbewerber in Deutschland leben


die Antwort daruaf lautet:
Zum Stichtag 30. Juni 2016 lebten 549.209 Menschen in Deutschland, die irgendwann mal erfolglos einen Asylantrag gestellt haben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor,
was direkt zu meiner Antwort oben führt: es gibt zig legale Möglichkeiten, zu einem Aufenthaltstitel zu kommen. Und es gibt illegale Möglichkeiten, um trotz abegelehntem Asylantrag im Land zu bleiben.

ich wette, Die Linken haben nicht mit einer halben Million abgelehnter Asylbwerber gerechnet.

ich betone aber nochmal, dass die überwiegende Mehrzahl der einst abgelehnten Asylbewerber sich legal in D aufhält. Abgelehnter Asylantrag bedeutet nicht, ausreisepflichtig zu sein.


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23.09.2016 um 11:14
@lawine
@canales
@Deepthroat23

Es wird ja immer wieder die Obergrenze in der Politik diskutiert. Hier stehen die 200.000 im Raum als Obergrenze.
Weis jemand von euch wie diese definiert ist? Ist die inklusive oder exklusive Familienzuzug?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.09.2016 um 11:14
es uns auch in der Zukunft leisten wollen
Wollen? - es wird doch dagegen gewählt, immer mehr, auch wenn man das nicht für richtig hält.

Für mich ist auch das "Können" sehr wichtig - man kann ja viel wollen, aber wenn man das nicht kann...?
Sollte jemand jetzt wieder mit dem Argument kommen, "wir haben ja Geld" - dann möchte ich in der Form einer Steuersenkung auch davon profitieren.


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23.09.2016 um 12:24
@lawine
denn die kleine Anfrage der Partei Die Linke bezog sich ausschließlich darauf, wie viel abgelehnte Asylbewerber in Deutschland leben
Ja und? Wer hier im Asylverfahren ist und während des Asylverfahrens oder nach abgelehntem Asylverfahren heiratet (BRD oder EU) der wird seinen Asylantrag zurücknehmen kann jedoch aufgrund der Ehe oder Vater deutscher oder EU-Kinder dennoch hier bleiben. Er oder Sie erhält dann einen Aufenthaltstitel.
Deshalb ist dieser Personenkreis mit enthalten, zumal von den 500.000 ja etwa 400.000 sind mit Aufenthaltstitel, entweder Niederlassungserlaubnis oder befristeter Aufenthalt.


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23.09.2016 um 12:27
@nullname
Zitat von nullnamenullname schrieb:Es wird ja immer wieder die Obergrenze in der Politik diskutiert. Hier stehen die 200.000 im Raum als Obergrenze.
Weis jemand von euch wie diese definiert ist? Ist die inklusive oder exklusive Familienzuzug?
Die 200.000 wurden m.W. von der CSU in den Ring geworfen...Grundlage ist soweit mir bekannt die begrenzte Möglichkeit zu integrieren. Wobei es darüber keine Zahlen gibt...also wie viele nun pro Jahr integriert werden können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.09.2016 um 12:29
Millionen bestimmt nicht

Allein die jeztige Anzahl bedarf schon recht umfangreicher mittel und co über Jahre.

sofern man das nicht so handhabt wie bei den Gastarbeitern...

Wie erwähnt kann man das umgehen in dem man Einwanderer aus Bestimmten Ländern und Kulturen bevorzugt die wesentlich stärker Kulturkompatibel sind.


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23.09.2016 um 12:40
@Gwyddion
@canales hat freundlicherweise die Gründe für das Erlangen von befristetem und unbefristetem Aufenthaltsrecht genannt. Wer ein Aufenthaltsrecht hat, ist nicht ausreisepflichtig.
So, wie die Zahl in die Diskussion geworfen wurde klingt sie, als müsse man eine halbe Million Menschen umgehend abschieben. Die Zahl setzt sich aber aus allen Migranten zusammen, die jemals eine Ablehnung des Asylbescheides bekamen. Also seit Bestehen des Asylrechts.
Wenn man bedenkt, wie viele Jahrgänge da zusammenkommen, finde ich die Zahln schon ziemlich überschaubar. Zumal die allermeisten statt Asyl eine anders begründete legale Aufenthaltsgenehmigung bekamen. Die waren also zu keinem Zeitpunkt abzuschieben.
Die Schlussfolgerung von Friedrich, Asylanten würden dem Staat auf der Nase rumtanzen ... nunja, wenn ein System Lücken hat, dann kann man das natürlich denen vorwerfen, die sie nutzen. Macht aber nicht viel Sinn, oder?
@Fedaykin
Hier geht es aber strenggenommen um Asylanten, nicht um Einwanderer. Wie viele der Asylanten und Flüchtlinge bleiben, hängt von der Lage in den Heimatländern ab und auch davon, wie sie sich hier integrieren. -> Wer sich nicht integriert, keine Ausbildung und keinen Job hat, läuft eher Gefahr wieder abgeschoben zu werden.
Davon unabhängig ist die Frage, wie viele Einwanderer man aufnehmen kann und möchte, aus welchen Ländern u.s.w.. Bei Asylanten und Flüchtlingen kann man sich aber nicht aussuchen, aus welchen Ländern oder Kulturen man sie gerne hätte, so lange in der Schweiz kein Bürgerkrieg ausbricht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.09.2016 um 12:49
Zitat von FFFF schrieb:Hier geht es aber strenggenommen um Asylanten, nicht um Einwanderer. Wie viele der Asylanten und Flüchtlinge bleiben, hängt von der Lage in den Heimatländern ab und auch davon, wie sie sich hier integrieren.
Genau da ist das Problem. Man vermischt unterschiedliche BEreiche. Flüchtlinge muss man im Grunde nur den Schutz gewähren aber nicht Integrieren.
Zitat von FFFF schrieb:Bei Asylanten und Flüchtlingen kann man sich aber nicht aussuchen, aus welchen Ländern oder Kulturen man sie gerne hätte, so lange in der Schweiz kein Bürgerkrieg ausbricht.
Wie man sieht schaffen einige Länder es so gut wie gar keine Aufzunehmen. Ist eben Blöd das Dichte Grenzen schon Einfluss haben.


Von daher sollte man für die EU vielleicht eine Mittelmeerinsel oder dergleichen anmieten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.09.2016 um 12:51
@Fedaykin
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Genau da ist das Problem. Man vermischt unterschiedliche BEreiche. Flüchtlinge muss man im Grunde nur den Schutz gewähren aber nicht Integrieren.
Achso und wenn ein Krieg 10 - 20 Jahre dauert (was vorkommen kann), dann sind die betroffenen halt für 20 Jahre abseits?

Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Wie man sieht schaffen einige Länder es so gut wie gar keine Aufzunehmen.
Du magst dem etwas positives abringen, ich dagegen betrachte besagte Länder als egoistisch, rassistisch und abgrenzend.


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