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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 11:53
Zitat von Pb74Pb74 schrieb:Bei einer erfolgreichen Bewältigung der Flüchtlingskrise (ja, ich spreche bewusst von Krise, solange elementare Dinge wie eine geregelte Rückführung nicht erkennbar sind) hilft nur die Bereitschaft, die Realitäten ungeschminkt zu erkennen. 
Genau. Aber das ist, was ich von Anfang an unseres Disputes fordere: Das Vermeiden einer tendenziösen Sichtweise.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 11:55
@kleinundgrün
Um es (mit Dir) abzukürzen: humanitäre Hilfe ja, Asylmissbrauch oder Betrug nein.
Momentan sind alle in der ersten Kategorie da man gar nicht weiß wieviel in der Zweiten sind, 90% der wichtigen Behörden im Hochtechnologieland Deutschland können keine Fingerabdrücke nehmen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 11:55
Erst am Montag hatte das Amtsgericht Hannover einen Asylbewerber, der mit sieben falschen Identitäten zu Unrecht 21.700 Euro kassiert hatte, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Prozess war der erste in Niedersachsen nach Bekanntwerden von mehr als 300 ähnlicher Verdachtsfälle.

Es stellt sich natürlich die Frage, wie viele Personen mit mehreren Identitäten solche Gelder kassieren. Ich tippe mal auf einen sehr geringen Anteil. Allerdings muss so etwas nach Möglichkeit mit allen Mitteln unterbunden werden, allein schon wegen der medialen Wirkung nach außen.


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Pb74 ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 11:58
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Doch. Nur steht da nicht, was du behauptest, dass da stünde.

Da wird die Zurückhaltung hinsichtlich der Beschäftigung von Flüchtlingen thematisiert - Du sprachst davon, dass es eine Zurückhaltung darin gäbe, wie sich dazu geäußert wird. Das sind doch zwei unterschiedliche Dinge.
Was soll dieser Sophismus jetzt? Da steht drin, weshalb die Firmen sich nicht in der Lage sehen, Flüchtlinge in größerem Umfang einzustellen. Darum geht es doch hier und jetzt. Was nützt denn diese Handvoll von Leuten gemessen an der Zahl der Migranten insgesamt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 11:59
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:90% der wichtigen Behörden im Hochtechnologieland Deutschland können keine Fingerabdrücke nehmen.
Das BAMF kann es doch und macht es gemäß beider Deiner Links aber. Es hätte nur gerne, dass es jemand anderes macht.
Aber welche Behörde nun welches technische Equipment hat - solange es eine Stelle eben hat - ist doch völlig irrelevant.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Es stellt sich natürlich die Frage, wie viele Personen mit mehreren Identitäten solche Gelder kassieren.
Es werden einige sein, weil es leichter ist, im "Flüchtlingsstrom" solche Gelegenheiten zu ergreifen. Aber es werden eher Ausnahmen sein. So wie manche deutschen Staatsbürger Leistungen erschleichen, wenn sich ihnen die Gelegenheit bietet. Die meisten, denen sich diese Gelegenheit bietet, machen es nicht.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Allerdings muss so etwas nach Möglichkeit mit allen Mitteln unterbunden werden
Absolut.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 12:00
Bewährung? Lachhaft!..."aber das ist der Preis den wir zahlen müssen"...
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Allerdings muss so etwas nach Möglichkeit mit allen Mitteln unterbunden werden, allein schon wegen der medialen Wirkung nach außen.
Nicht nur - es geht um Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Ich kann die milde des Urteils nicht nachvollziehen.
Abgesehen davon wäre es die Pflicht der Behörden nach zig Jahren etwas zu unternehmen.


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08.02.2017 um 12:01
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber welche Behörde nun welches technische Equipment hat - solange es eine Stelle eben hat - ist doch völlig irrelevant.
Wie ist dann der Betrug möglich? Was soll die Wortdreherei?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 12:01
Zitat von Pb74Pb74 schrieb:Was soll dieser Sophismus jetzt?
Warum unterstellst du mir Spitzfindigkeit, wenn Du A behauptest und B meinst, und nur für B einen Link lieferst?
Du hast Dich ungenau ausgedrückt und mir empfohlen, richtig zu lesen. Also ich bitte Dich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 12:10
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wie ist dann der Betrug möglich?
Wie sind andere Straftaten möglich? Genau, Menschen werden immer Wege finden, Systeme auszutricksen. Die meisten erwischt man, manche erwischt man nicht. Solange keiner gottgleiche Fähigkeiten entwickelt, ist das unser Lebensrisiko.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Was soll die Wortdreherei?
Bitte?? Du sagst, es gäbe keine Kontrollen wie angekündigt, dabei steht in dem Link nur drin, dass eine andere Behörde dies tun soll. Wie kommst Du dazu, mir unter diesem gesichtspunkt "Wortdreherherei" zu unterstellen?


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Pb74 ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 12:14
@kleinundgrün

Dann lies noch mal, was ich geschrieben habe:

Ich greife mal dieses Beispiel heraus. Ein Lehrling in einem metallverarbeitenden Betrieb MUSS heute nicht nur mit Werkstoffkunde und der Feile umgehen können, sondern auch in der Lage sein, Grundkenntnisse der Informationsverarbeitung sich anzueignen. Wenn dazu die elementaren Voraussetzungen einer schulischen Vorbildung fehlen, ist eine solche Ausbildung nicht sinnvoll möglich. Was glaubst du, ist wohl der Grund dafür, dass zB die DAX-Firmen sich inzwischen sehr zurückhaltend zu dem Thema äussern? Von der anfänglichen Euphorie eines Zetsche ist nichts mehr übriggeblieben, was - nebenbei gesagt - dessen lautstarkes Statement seinerzeit zu einer blossen populistischen Äusserung reduziert.

wo siehst du da einen Widerspruch? Was ist bei dir "A" und was "B"? 
Die "Zurückhaltung" ist vornehm formuliert für "nicht ausreichend qualifiziert".
 
Ich bleibe dabei, ich erkenne in deiner o.g. Antwort auch nur Sophismus oder Wortverdreherei. 

Ich warte übrigens immer noch auf deine Argumente für eine "Bereicherung". 


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 12:23
Zitat von Pb74Pb74 schrieb:Dann lies noch mal, was ich geschrieben habe:
Gerne.
Zitat von Pb74Pb74 schrieb:Was glaubst du, ist wohl der Grund dafür, dass zB die DAX-Firmen sich inzwischen sehr zurückhaltend zu dem Thema äussern?
Du fragst mich, aus welchem Grund sich Personen zurückhaltend äußern. Das "zurückhaltend" ist ein Adverb, das "äußern" näher beschreibt (A).
Anscheinend hast du das nicht gemeint, sondern Du hast in Deinen Gedanken die Zurückhaltung auf das Angebot an Jobs bezogen (B).
A und B sind unterschiedliche Dinge. Und da es quasi der Beginn eines Stranges war, gibt der Kontext nichts dazu her, ob Du von zurückhaltender Kommunikation oder von zurückhaltender Einstellung von Flüchtlingen sprichst.
Leider musst Du Dich an dem festhalten lassen, was Du sagst, nicht daran, was Du denkst. Denn ich kann nur lesen, was da steht, nicht, was Du Dir gedacht haben magst.

Und wenn Du rhetorische Fragen stellst, dann kann es passieren ,dass darauf geantwortet wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 12:24
Zitat von Pb74Pb74 schrieb:Ich warte übrigens immer noch auf deine Argumente für eine "Bereicherung". 
Dann hast Du sie wohl verpasst und musst noch mal ein paar Beiträge zurück gehen. Es gibt mindestens drei Beiträge, die dazu antworten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 12:49
@Bone02943
O: Wenn jemand z.B. über Polen oder Ö zu uns kommt, diejenigen müssten theorethisch zurückgeschickt werden (nach Polen oder Ö), denn sie kommen ja aus einem sicheren Land. Wenn man das konsequent durchziehen würde, würde sich das rumsprechen und es gar nicht mehr so Viele versuchen.

-->B:
Wie schön wenn man in einem Land hockt und damit argumentieren kann, dass man, trotz dem Asyl ein Menschrecht ist, man eigentlich niemals welche aufnehmen müsste, einfach weil man das Abkommen der EU so geregelt hat das alle Binnenstaaten, vorallem Deutschland, einfach sagen, Nö. Damit lässt sich die ganze Problematik natürlich wunderbar vom Tisch wischen. ;)
Hatte ja dann noch das hier präzisiert:
K:
Was wäre die Folge davon? Wäre die Folge, dass sie dann eben woanders unter kommen oder haben sie dann schlicht Pech gehabt?
Im ersten Fall sicher gangbar. Aber im zweiten fall klebt schlicht deren Blut an unseren Händen - überspitzt formuliert.

-->O:
wenn man das nur bei denen so handhaben würde, welche NICHT aus einem Kriegsland kommen bzw. im Umkehrschluss, alle Syrer zB. reinlassen und alle Anderen zurück, dann würde kein Blut kleben.
Ansonsten bin ich auch dieser Meinung:
Zitat von Pb74Pb74 schrieb:Das Asylgesetz muss so formuliert sein, dass es auf unsere spezifischen Gegebenheiten und auf das GG Rücksicht nimmt. Ob dies ausreichend der Fall ist, ist Aufgabe eines Juristen, darüber prinzipiell zu urteilen.

Was aber auch ein Nichtjurist beurteilen kann, ist die Anwendung der bestehenden Aslygesetze. Und da gibt es eklatante Lücken, die ja nun sicherlich unstreitig sind
...
Es bleibt vor allem die Frage offen, weshalb nicht konsequent bei Ablehnung abgeschoben wird. Erst gestern habe ich zB von der MP Kraft gehört, dass nur in Linienflügen abgeschoben werden darf, nicht aber in extra dafür vorgesehenen Charterflügen. Was soll denn so ein Schwachsinn?



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 12:57
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es bleibt vor allem die Frage offen, weshalb nicht konsequent bei Ablehnung abgeschoben wird.
Es kann im Einzelfall im Rahmen einer einzelfallbezogenen Abwägung ein Abschiebehindernis vor liegen. Zb. http://www.juraforum.de/gesetze/aufenthg/60-verbot-der-abschiebung
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das Asylgesetz muss so formuliert sein, dass es auf unsere spezifischen Gegebenheiten und auf das GG Rücksicht nimmt.
Genau. Und es ist auch richtig, dass es den Gesetzen folgend durchgesetzt wird.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Erst gestern habe ich zB von der MP Kraft gehört, dass nur in Linienflügen abgeschoben werden darf, nicht aber in extra dafür vorgesehenen Charterflügen. Was soll denn so ein Schwachsinn?
Das würde ich gerne nachlesen. Ich wüsste nicht, warum das so sein soll. Nach ersten Recherchen ( http://www.br.de/nachrichten/fluechtlinge-abschiebung-afghanistan-100.html ) scheint das acuh nicht zu stimmen. 


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 12:58
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es bleibt vor allem die Frage offen, weshalb nicht konsequent bei Ablehnung abgeschoben wird.
Darüber wurde schon über Hunderte von Seiten diskutiert, aber das kennen wir ja, dass solche Fragen immer wieder recycelt werden, obwohl sie längst beantwortet sind.

1. Weil man nicht mit allen Ländern Rücknahmeabkommen hat.
2. Weil man einen straffälligen Flüchtling nicht in ein Kriegsgebiet zrückschicken kann, sondern auch für diese die Normen für Asyl / Schutz zu gelten haben.


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08.02.2017 um 13:05
@Realo Zitiere bitte richtig oder editiere den Namen im Zitat - das war jedenfalls nicht von mir


@kleinundgrün
Das Asylgesetz muss so formuliert sein, dass es auf unsere spezifischen Gegebenheiten und auf das GG Rücksicht nimmt.

-->
Genau. Und es ist auch richtig, dass es den Gesetzen folgend durchgesetzt wird.
Das war aber 2015 nicht der Fall. Es gab Abkommen, wonach in die Länder an den Außengrenzen hätte aufgenommen werden müssen. Das wurde zwar zunächst auch getan, aber diese Länder wurden leider nicht unterstützt.
Und dann wurden eben Abkommen gebrochen...
Die Gründe jetzt mal außen vor, mir gehts darum, dass es eben alles nicht korrekt umgesetzt wurde.
Erst gestern habe ich zB von der MP Kraft gehört, dass nur in Linienflügen abgeschoben werden darf, nicht aber in extra dafür vorgesehenen Charterflügen.
Was soll denn so ein Schwachsinn?

->
Das würde ich gerne nachlesen. Ich wüsste nicht, warum das so sein soll
Diese Sendung hatte ich auch gesehen und kann bestätigen, dass sie das geäußert hatte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 13:08
Zitat von Pb74Pb74 schrieb:Dazu kann ich nur zwei persönliche Erfahrungen beisteuern, die du allerdings wieder als "Anekdoten" einstufen wirst. Ich habe einen örtlichen Maler- und einen Schlosserbetrieb dazu befragt. Beide hatten mehrfach Versuche gemacht, leider alle mit dem gleichen Ergebnis: Die jungen Kerle sind gerade mal zwischen zwei und 10 Wochen bei der Stange geblieben, dann hat sie die Lust zum Arbeiten verlassen.
Ich hab auch 2 Erfahrungen...ein Arzt, der nach der fachsprachlichen Prüfung mittlerweile im Krankenhaus arbeitet und einen Techniker der am Vormittag den Integrationskurs macht und am Nachmittag in einer Technologiefirma arbeitet. (Schaltnetzteile, Trafos etc.)
Weder Du noch ich können diese Erfahrungen verallgemeinern...


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 13:18
Zitat von OptimistOptimist schrieb:@Realo Zitiere bitte richtig oder editiere den Namen im Zitat - das war jedenfalls nicht von mir
Es war in deinem Beitag, auf den ich direkt verlinkt habe, zusammen mit deiner Bemerkung:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ansonsten bin ich auch dieser Meinung:
Also ist es egal, von wem der Spruch zuerst stammt, der in deinem Zitierwirrwar ohnehin schlecht ermittelbar ist. Da du es genauso siehst wie der von dir Zitierte, darfst du dir auch die Hose anziehen.

Immerhin weißt du jetzt, weshalb nicht jeder, der irgendwas ausgefressen hat, sofort abgeschoben werden kann. Es gibt da zudem gewisse Menschenrechte....


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08.02.2017 um 13:21
Zitat von OptimistOptimist schrieb:dass sie das geäußert hatte
Wahrscheinlich dann aber zu Unrecht. Ich habe versucht, etwas dazu zu finden, aber bislang ohne Erfolg. Ich finde nur Stellen, an denen die Abschiebung mittels Charterflüge berichtet wird.

Das zeigt, dass manches kein "echtes" Problem ist, sondern eine Frage der Wahrnehmung. Ich würde gerne wissen, in welchem Kontext und aus welchem Grund Frau Kraft das sagte (und was genau sie sagte). Leider finde ich nichts dazu. Wie hieß denn die Sendung?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.02.2017 um 13:26
Das mit der Art der Abschiebung ist wohl nicht strikt geregelt. Bei Wikipedia steht nur:

"Für die Abschiebung werden normalerweise Linienflugzeuge verwendet. Dabei werden die Ausländer durch Vollzugskräfte der Bundespolizei von der Ausländerbehörde oder der Landespolizei übernommen und in das Luftfahrzeug verbracht. Falls nichtkooperatives oder gewalttätiges Verhalten erwartet wird oder wenn eine Abschiebung bereits einmal gescheitert ist, kann eine Begleitung des Ausländers durch Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei erfolgen. Dadurch soll auch verhindert werden, dass Ausländer durch ihr Verhalten Piloten zur Ablehnung des Transports bewegen. In Ausnahmefällen werden auch Flugzeuge nur mit abzuschiebenden Personen gechartert."

Wikipedia: Abschiebung (Recht)#Abschiebungsverfahren


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