@canales Türkei gewährt Schutz, kein Asyl
sollten sich die Zustände von 2015 in 2016 in D resp. der EU wiederholen, reden wir spätestens in 2 Jahren auch von Schutz ala Türkei, nicht mehr nur ausschließlich von Asyl.
rein nach Gesetzeslage könnte man heute schon davon sprechen, dass Kriegsflüchtlinge einen auf max 3 Jahre begrenzten Aufenthaltstitel bekommen und keine Einbürgerung und Vollintegration. Das wird aber meist unter den Tisch gekehrt. Doch weil man die Integration der türkischen Gastarbeiter und vieler Zuzügler über Jahre hin versemmelt hat, bastelt man nun am 110% Integrationsprogramm für alle, selbst für die, die nicht auf Dauer bleiben werden. Moral statt Recht und Pragmatismus bestimmen unsere gegenwärtige Politik.
und die Asylindustrie boomt
:) Das wird aber meist unter den Tisch gekehrt. Statt den Flüchtlingen (und der deutschen Bevölkerung) klarzumachen, dass die KriegsFlüchtlinge bei Wegfall der Fluchtgründe in ihre Heimat zurück müssen, werden staatl Wohnungsbauprogramm angeschmissen für Menschen, die nach der derzeitigen rechtl Lage in spätestens 3 Jahren (so der Krieg in Syrien dann vorbei ist) Deutschland verlassen müssten. Statt denen, die keinen Asylgrund haben, unmissverständlich klar zu machen, dass sie das Land verlassen müssen, setzen die Länder mehrheitl auf freiwillige Ausreiseprogramme (rund 14.000 freiwillige Ausreisen gab es dieses Jahr bereits)
Die Türkei tut sich hingegen um einiges leichter, 2,7 Mio Menschen Schutz zu gewähren, weil sie sie NICHT als asylberechtigt ansieht, keine Integration anstrebt, sondern Rückführung, sobald es die Umstände erlauben.
Deutschland hat durch jahrelange Praxis ein sehr humanes und außerordentlich umfassendes Asyl - und Bleiberecht geschaffen, dass weit über das ursprüngliche Asylrecht hinausgeht. "wir", die "wir schaffen das- Fraktion" im Land, stellen höchste moralische Ansprüche an die Unterbringung und Integration. Im Gegenzug verlangen wir fast nichts von den Neuzuzüglern.
ich halte die Asylpolitik und die ausufernden Bestimmungen und Durchführungsverordnungen zum Asylrecht, die zT Ländersache sind, für dringend reformwürdig.