@Doors es findet keine Selektierung in gute, weniger gute, schlechte oder gar ganz schlechte Flüchtlinge statt. das weißt du, hoffe ich zumindest.
dass es unterschiedliche Aussichten von sicher bis nahezu Null auf Anerkennung Asyl/einen Aufenthaltstitel gibt, liegt nicht an den Menschen und ihren persönlichen Eigenschaften
Ohne Asylberechtigung , Schutzberechtigung nach GFK und zig weiteren möglcihen Gründe gibt es keinen Aufenthaltstitel. logisch und völlig in Ordnung
im deutsche Asylrecht gibt es ohnehin soviele Anerkennungsmöglichkeiten und Abschiebehindernisse wie in fast keinem anderen Land der Welt.
es gibt keinen Grund, das deutsche Asylrecht schlecht zu reden
Wer trotz individueller Anhörung/ Überprüfung und im Nachgang oftmals sogar Klageerhebung keine einzige dieser vielen Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen kann, gehört tatsächlich abgeschoben (mit befristetem Wiedereinreiseverbot) oder hat die Möglichkeit, freiwillig auszureisen (ohne Wiedereinreiseverbot).