Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.02.2016 um 23:03http://www.blick.ch/news/politik/nein-zur-dsi-jetzt-kommt-das-pfefferscharfe-gesetz-bei-diesen-delikten-wird-ausgeschafft-id4738822.html
Die Schweiz macht es richtig!
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«Pfefferscharf» sei vom Parlament beschlossene Verschärfung, betonte FDP-Präsident immer wieder. Das bedeutet konkret: Sofern kein schwerer persönlicher Härtefall dagegen spricht, muss das Gericht straffällige Ausländerinnen und Ausländer unabhängig von der Höhe der Strafe zwischen 5 und 15 Jahren des Landes verwiesen, wenn sie wegen folgender Delikte verurteilt worden sind:
Tötungsdelikte, inklusive Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord und strafbarem Schwangerschaftsabbruch
Schwere Körperverletzung, Genitalverstümmelung, Aussetzung, Gefährdung des Lebens und Angriff
Schwere Vermögensdelikte wie Raub und Betrug, Veruntreuung als Mitglied einer Behörde oder als Vormund; Diebstahl und Erpressung, sofern gewerbsmässig, bandenmässig oder bewaffnet begangen; Computerbetrug, Check- und Kreditkartenmissbrauch; Wucher, Hehlerei, sofern gewerbsmässig begangen.
Einbruch, also Diebstahl und Hausfriedensbruch gleichzeitig
Sozialversicherungs- und Sozialhilfebetrug, Sozialmissbrauch
Steuerdelikte
Zwangsheirat, Menschenhandel, Freiheitsberaubung, Entführung und Geiselnahme
Sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Förderung der Prostitution, Kinderpornografie
Brandstiftung, Delikte mit Sprengstoffen, Giftgas, oder radioaktiven Stoffen, gentechnisch veränderten oder gesundheitsgefährdenden Stoffen, Verbreiten menschlicher Krankheiten oder vorsätzlicher Trinkwasserverunreinigung
Störung des öffentlichen Verkehrs und des Eisenbahnverkehrs
Vorbereitungshandlungen zu schweren Straftaten, Beteiligung an oder Unterstützung von kriminellen Organisation, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen, Terrorfinanzierung
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Verletzungen der Genfer Konventionen und andere Kriegsverbrechen
Schwere Verstösse gegen das Ausländerrecht und schwere Drogendelikte
Das Gericht ist frei, auch wegen leichterer Straftaten eine Landesverweisung anzuordnen