canales schrieb:Natürlich stellen sie hier Anträge...ansonsten können sie ja zurückgewiesen werden.
Ja, nachdem unsere fiktiven Flüchtlinge mehrere Grenzen sicherer Staaten illegal durchbrochen haben.
Ich bin mir nach wie vor sehr unsicher, ob diese Menschen Anrecht auf Asyl habe, da wo sie wollen.
Dafür ist das Gesetz nicht hier.
Und auch ist Österreich für die Prüfung des Antrages dann NICHT zuständig. Und auch haben Flüchtlinge NICHT das Recht, eine Grenze zu durchbrechen oder anders unbemerkt (illegal) ins Land zu kommen. ( Stichwort Grüne Grenze, welche jemand mit der Armee bewachen lassen wollte, dem du entgegnet hast, dass es aber das Recht der Flüchtlinge wäre, da rüberzugehen)
Denn ein Asylantrag kann nur im Inneren des Landes gestellt werden und wieviel wann ins Land gelassen werden, das entscheidet noch immer das Land selbst.
Wo haben also die Flüchtlinge das Recht, dies selbst zu entscheiden?