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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 16:15
@Realo
ok , dann haben sie eine feste Identität , aber wenn sie beglehnt werden bekommst Du sie ja nicht mehr los , weil dann die unwilligen Heimatländer zurecht sagen , " denn kennen wir nicht , den nehmen wir nicht ".
Und usere lieben EU-Nachbarn werden den auch nicht zurück nehmen und sagen , " nee , der ist nicht bei uns durchgekommen "...


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 16:28
Naja, man wird durch Sprachtests versuchen herauszufinden, wo er wirklich herkommt. Ich weiß auch nicht wie weit Spracherkennungs-Software inzwischen ist, die es ermöglichen würde, vom Tonfall/Dialekt her das Herkunftsland zu ermitteln. In ein paar Jahren dürfte das dann wohl alles "elektronisch" gehen. Der Trend geht eindeutig in die Richtung. Bis dahin haben sie noch etwas "Narrenfreiheit". :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 16:33
@Realo
Das hilft alles nichts solange das aufnehmende Land ihn nicht als seinen Staatsbürger anerkennt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 16:35
mit "aufnehmendes Land" meine ich das mutmaßliche Heimatland des abgelehnten Asylbewerbers


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 16:36
@Roniz

Was das betrifft dann hat man eben "pech" gehabt. Man könnte zwar weiter versuchen ein Land zu finden, welches ihn dann freiwillig aufnimmt, aber ansonsten bleibt er eben hier.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 16:47
@Bone02943
Dann hoffen wir mal das sich das unter den Asylbewerbern nicht rumspricht. Eine sicherere Möglichkeit für den Asylbewerber hier bleiben zu können gibt es ja dann wohl nicht als wie seine Indentität zu verschleiern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 16:50
@Roniz

Das ist doch schon seit Jahren bekannt. Auch Schlepper sagen den Flüchtlingen oft sie sollen ihre Papiere weg werfen, sobald sie über die Grenze sind. Eben weil man ja um den Umstand weis, dass eine Abschiebung dadurch sehr schwierig wird.
Das betrifft aber eben auch nur die, die von Anfang an keine Chance auf einen erfolgreichen Asylstatus haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 16:56
@Roniz

Aber es ist ja dann trotzdem nicht so, dass es gänzolich unmöglich wäre nicht doch noch die Identität festzustellen. Nur ist es dann halt eben nicht einfach und es zieht sich zum teil oder klappt eben auch mal gar nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 17:03
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Aber es ist ja dann trotzdem nicht so, dass es gänzolich unmöglich wäre nicht doch noch die Identität festzustellen. Nur ist es dann halt eben nicht einfach und es zieht sich zum teil oder klappt eben auch mal gar nicht.
doch, ich würde es schon in den meisten Fällen als praktisch unmöglich bezeichnen.
Aber man muss die Identität ja auch nicht unbedingt wissen, um jemanden abzuschieben, man bräuchte z.B. nur ein paar Verträge mit Staaten, die bereit wären einem die Unidentifizierten (gegen ein bisschen Endgeld) abzunehmen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 17:12
@Nahtern

Wenn man gemein wäre, dann müsste das Land welches frewillig zu sagt, so abstoßend wirken, dass ein jeder seine Identität frewillig angibt. xD


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 17:17
Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Gallup ergaben, dass in den Ländern südlich der Sahara durchschnittlich ein Viertel der Befragten gerne auswandern würde. Das entspräche 300 bis 400 Millionen Menschen. In Asien möchten „nur“ 6 Prozent auswandern. Der Bevölkerungswissenschaftler Gunnar Heinsohn geht von bis zu 600 Millionen Wanderungswilligen auf der Welt aus.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/wissenschaftler-warnt-vor-fluechtlingsstrom-aus-afrika-14041807.html (ganz unten)

Wenn man sich diese Zahlen vorstellt, und die aktuelle Situation in Deutschland ansieht, sollte die Frage eigentlich nicht "Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?", sondern "Asylgesetzgebung: Wie sollte sie angepasst werden?" sein.
Die Asylgesetzgebung ist für die heutige, schnelle, globalisierte Welt mit ungeheuren Menschenmassen und Problemen, wo selbst große Entfernungen durch zig Länder und einen Haufen Wasser kein wirkliches Problem mehr zu sein scheint, einfach nicht gewappnet.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Wenn man gemein wäre, dann müsste das Land welches frewillig zu sagt, so abstoßend wirken, dass ein jeder seine Identität frewillig angibt. xD
Ich frag mal Nordkorea an^^


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 17:23
Zitat von NahternNahtern schrieb:Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Gallup ergaben, dass in den Ländern südlich der Sahara durchschnittlich ein Viertel der Befragten gerne auswandern würde.
Ich bin einer von 9, der auch gern auswandern würde bzw. wollte. Inzwischen bin ich zu alt. es ist in meinem Leben halt anders gekommen, so dass ich hiergeblieben bin. Ich schätze mal, dass von 10 Leuten die auswandern wollen, nur einer dies am Ende auch tut, und dass das in Zentralafrika noch viel weniger sind (prozentual), eben weil die Möglichkeit dazu viel schwieriger ist als von hier aus.

Man wird also nicht mit "400 Millionen zukünftigen Auswanderern" rechnen, sondern da kannst du getrost eine Null von abziehen. Die meisten der weltweit 60 Mio. Flüchtlinge wandern eh nur innerhalb des eigenen Landes an sicherere Orte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 17:25
@Nahtern

Naja viele die gerne auswandern wollen, haben doch aber mit Asyl nichts zu tun. Deswegen müsste dann eher die Emigration angepasst werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 17:35
@Realo
klar wandern nicht alle aus, aber auch nur ein Bruchteil wäre schon eine gewaltige Masse. Ich kann auch 2 Nullen abziehen, wären immer noch 4 bis 6 Millionen.
Und so viel schwerer für diese Auszuwandern ist es nicht wirklich. Je weniger man hat, desto weniger hält einen zurück.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Naja viele die gerne auswandern wollen, haben doch aber mit Asyl nichts zu tun. Deswegen müsste dann eher die Emigration angepasst werden.
Die "Balkanflüchtlinge" wandern ja eigentlich auch eher aus, anstatt vor etwas zu fliehen (angenommen man erkennt Perspektivenlosigkeit nicht als Fluchtgrund an), und beantragen dennoch Asyl.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 18:05
Zitat von RealoRealo schrieb:Wie gesagt, dazu hätte ich gerne einen Beleg. Schwätzen kann jeder sehr viel. Abschläge gibts nur, wenn ein Jobangebot nicht angenommen wird oder wenn man zu einem Termin unentschuldigt überhaupt nicht erscheint. Alles andere sind hier häufig verbreitete tendenziöse Märchen.
Wie soll ich dir persönliche Efahrung belegen. Leider musste ich kurze Zeit bei dem Verein Zuflucht suchen. Mir ist dies vor 3Jahren fast passiert, obwohl ich pünktlich war. Kannte das ganze Prozedere nicht. Beim Leistungsbereich soll man vor der Tür warten bis zum Aufruf und bei der Arbeitsvermittlung (1Woche später) nicht sondern direkt hereinspaßieren. da ich dies nicht wusste und beim 1. mal vor der Tür warten sollte, hatte ich die Annahme beim 2 mal gilt es ebenfalls, da gleiche Bauweise in jeder Etage.
Ca. 10min nach dem der Termin stattfinden sollte wartete ich noch immer. Es gab aber auch niemanden zum ansprechen.
Ich wollte gerade wieder zur Info um nachzufragen, da sprach ich eine Frau die aus dem TRakt kam an. War zufällig meine Vermittlerin, die mir darauf schroff sagte so geht das nicht und hätte ich sie jetzt nicht noch angesprochen mit einer Sanktion rechnen müssen, egal ob ich noch gekommen wäre, cih hätte mich zumindest telefonisch melden können. War aber nichtmal zu spät. Als ich den Umstand erklärte lenkte sie ein und meinte das sie dies Ausnahmsweise durchgehen lässt.
Wenn du willst suche ich mal einen alten Standarddruck raus, da steht grundsätlich, wär nicht zum Termin erscheint bekommt beim erstmaligen Verstoß 10% weniger ALGII. Da der Termin auf die Minute genau festgelegt wird wären auch 2 min nicht Termingerecht und sanktionsfähig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 18:23
@Realo


Und wieder muss man dir sagen, dass du wenigstens mal google benutzen kannst, wenn du hier User so hinstellst, also ob sie Märchenonkel spielen. Komme endlich mal in der Realität an, da siehts zum Teil noch viel schlimmer aus. Da reichen schon 3 Minuten.

http://www.lmdfdg.at/?q=arbeitsamt+sanktion+versp%C3%A4tet+termin

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum_phpbb/arbeitslosengeld-2-f18/sperre-wegen-drei-minuten-zu-spaet--t49513.html

Auf den Ämtern wir ziemlich willkürlich sanktioniert. Die Hälfte aller Klagen werden von der BA verloren. Es entsetz mich, wie ein gebildeter Mensch gegenteiliges behaupten kann. Mann Oh Mann, ich sehe nur, wie du an allen möglichen Stellen Sozialromantik verbreitest und die Realität oft ausblendest. Eigentlich müsstest du dich entschuldigen für deine Frechheit gegenüber @thehungler


http://www.welt.de/wirtschaft/article118045461/Fast-jede-zweite-Hartz-IV-Klage-ist-erfolgreich.html


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 18:47
@xxrabiatorxx

Wenn du bei der Arge einen Termin kriegst, ist auch gleich die Belehrung drangeheftet. Vielleicht liest du dir die erst mal in Ruhe durch, am besten mit einer Tasse Rum statt Kaffee zur Beruhigung der Nerven. :D

Nur angedrohte Sanktionen dürfen auch greifen. Kleiner Tipp von mir für den Rechtsweg.


Edit: Da steht z.B. drin: Kommen Sie pünktlich und bringen Sie alle angeforderten Unterlagen mit. Bei unentschuldigtem Fernbleiben können folgende Sanktionen in Vollzug treten....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 19:09
Zitat von RealoRealo schrieb:Bei unentschuldigtem Fernbleiben können folgende Sanktionen in Vollzug trete
Erst schreiben, dann nachdenken. 😉


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 19:10
Irgendwas daran falsch? Nicht dass ich wüsste


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 19:11
@xxrabiatorxx
Sry ein Einzeiler, aber Stimme dir voll und ganz zu.

@Realo
Wie so oft widerspricht du dir.


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