Realo schrieb:Wie gesagt, dazu hätte ich gerne einen Beleg. Schwätzen kann jeder sehr viel. Abschläge gibts nur, wenn ein Jobangebot nicht angenommen wird oder wenn man zu einem Termin unentschuldigt überhaupt nicht erscheint. Alles andere sind hier häufig verbreitete tendenziöse Märchen.
Wie soll ich dir persönliche Efahrung belegen. Leider musste ich kurze Zeit bei dem Verein Zuflucht suchen. Mir ist dies vor 3Jahren fast passiert, obwohl ich pünktlich war. Kannte das ganze Prozedere nicht. Beim Leistungsbereich soll man vor der Tür warten bis zum Aufruf und bei der Arbeitsvermittlung (1Woche später) nicht sondern direkt hereinspaßieren. da ich dies nicht wusste und beim 1. mal vor der Tür warten sollte, hatte ich die Annahme beim 2 mal gilt es ebenfalls, da gleiche Bauweise in jeder Etage.
Ca. 10min nach dem der Termin stattfinden sollte wartete ich noch immer. Es gab aber auch niemanden zum ansprechen.
Ich wollte gerade wieder zur Info um nachzufragen, da sprach ich eine Frau die aus dem TRakt kam an. War zufällig meine Vermittlerin, die mir darauf schroff sagte so geht das nicht und hätte ich sie jetzt nicht noch angesprochen mit einer Sanktion rechnen müssen, egal ob ich noch gekommen wäre, cih hätte mich zumindest telefonisch melden können. War aber nichtmal zu spät. Als ich den Umstand erklärte lenkte sie ein und meinte das sie dies Ausnahmsweise durchgehen lässt.
Wenn du willst suche ich mal einen alten Standarddruck raus, da steht grundsätlich, wär nicht zum Termin erscheint bekommt beim erstmaligen Verstoß 10% weniger ALGII. Da der Termin auf die Minute genau festgelegt wird wären auch 2 min nicht Termingerecht und sanktionsfähig.