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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.01.2016 um 19:19
Zitat von RaulgonzalesRaulgonzales schrieb:Ich glaube der Paris Attentäter der in Recklinghausen gelebt hatte, hat sich seine Waffen hier irgendwo beschaffen lassen.
Na ja man wird sehen was dabei rauskommt.
Verschwörungstheorien sind eigentlich weiter unten...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.01.2016 um 19:20
@Raulgonzales

M.W. hatte er ein Metzgerbeil dabei...also das braucht er sich kaum heimlich beschaffen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.01.2016 um 19:23
Zitat von RealoRealo schrieb:Verschwörungstheorien sind eigentlich weiter unten...
Und Google zu benutzen scheint sehr schwer zu sein für dich :

https://www.tagesschau.de/inland/waffen-paris-103.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.01.2016 um 19:23
@canales
Ich habe es auch nicht als Fakt dargestellt und ich habe auch nicht behauptet das der Waffen reingeschmuggelt hat. Wenn er schon gegen das Waffengesetz verstoßen hat, dann hatte er sicherlich kein Messer aus der Küche dabei.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-01/recklinghausen-attentaeter-paris-identitaeten-landeskriminalamt


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.01.2016 um 19:30
@Raulgonzales

Eben, ein Metzgerbeil kann er auf Ebay bestellen...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.01.2016 um 19:32
@canales
Artikel gelesen? Scheinbar nicht...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.01.2016 um 19:47
@Raulgonzales

Du meinst die Gaspistole...doch, aber auch die reicht kaum aus um einen Anschlag zu begehen...gibt eben keine Hinweise auf Waffen...auch der Sprengstoffgürtel war ja eine Attrappe.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.01.2016 um 19:49
Zur Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten...

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/marokko-algerien-tunesien-sollen-sichere-herkunftsstaaten-werden-a-1074634.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.01.2016 um 21:21
Zitat von jeremybroodjeremybrood schrieb:"80 Prozent der Berliner Intensivtäter haben einen Migrationshintergrund. Die meisten von ihnen – 43 Prozent – sind arabischer Herkunft, 32 Prozent stammen aus der Türkei."
Nein! Ohhh! Doch! :D

Aber nochmal was zum Thema: "Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?"

Wir sind da in einer Sackgasse. Wir lassen *alles* und *jeden* rein, Möglichkeiten zu Abschiebung existieren allesnfalls auf dem Papier (bei den "Willigen").

Das wird sich in Zukunft sicher noch bös rächen ...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.01.2016 um 21:24
Leute ihr schiesst schon wieder am Thema vorbei !

Migranten sind keine Asylanten


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.01.2016 um 21:29
@querdenkerSZ
Zitat von querdenkerSZquerdenkerSZ schrieb:Migranten sind keine Asylanten
Auch noch so ein Punkt. Man faselt einerseits von "Schutzsuchenden" und andererseits von "Integration", "Einwanderung" usw.

Da bin ich ganz bei Sarah Wagenknecht, die da sagt, dass die Asylanten später auch wieder nach Hause müssen, um ihr Land aufzubauen.

Na, immerhin hat man dem "Familiennachzug" vorerst einen Riegel vorgeschoben ...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.01.2016 um 21:31
@Moriaty
Genau, im Normalfall ist ein Asylant nur temporär hier. Ein Migrant ist in der Regel auf Dauer hier, bringt womöglich sogar noch eine gewisse Qualifikation mit um hier Arbeit aufnehmen zu können usw.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.01.2016 um 21:40
@Raulgonzales:
Zitat von RaulgonzalesRaulgonzales schrieb:Genau, im Normalfall ist ein Asylant nur temporär hier. Ein Migrant ist in der Regel auf Dauer hier, bringt womöglich sogar noch eine gewisse Qualifikation mit um hier Arbeit aufnehmen zu können usw.
Schon im Wortsinn: An der Bahnhofsmisson bekommt jeder, der erfrieren könnte, "Nachtasyl" - er darf im Warmen schlafen, bekommt etwas zu Essen usw. - aber morgens gehts dann wieder raus, er muss sich kümmern, - gucken, was er macht. Er ist ja schliesslich erwachsen.

Ich bin überhaupt nicht gegen Migration, finde sogar, dass das tatsächlich eine Bereicherung sein kann - in meiner Schulklasse waren nur ca. 50% Deutsche - und das war super! Da war Alles dabei, Italiener, Amis, Türken ...

"Nordafrikaner" waren keine dabei - mit denen hab ich später erst Erfahrungen gemacht - "gemischte", sag ich mal vorsichtig. ;)

Wir könnten uns btw. bei typischen Einwanderungsländern wie den USA oder Australien was abgucken ... aber solang wir die Merkel haben, wird das nicht passieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.01.2016 um 21:51
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Zur Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten...
Von wem ist noch gleich die Forumlierung "Einsicht in die Notwendigkeit"? Marx, Engels ... ich komm grad nicht drauf.

Passt hier aber!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 09:44
Faktencheck

Gilt der Regelbedarf der Grundsicherung für ALG II Berechtigte auch für Flüchtlinge?

Ja

Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 festgestellt. Dass sich die ALG II/Hartz-IV-Sätze am menschenwürdigen Existenzminimum orientierten und es daher nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sei, Asylbewerbern diesen Minimalbetrag vorzuenthalten

Welche Leistungen erhalten Asylbewerber?

http://www.n-tv.de/politik/Welche-Leistungen-erhalten-Asylbewerber-article15724966.html

Es gibt Unterschiede in der Anrechnung und Auszahlung

Auch für Personen in Hartz IV/ALG II gibt Beschränkungen bei der Übernahme der Mietkosten/Nebenkosten für eine Person eine höchstens 45 m² Große Wohnung werden nur angemessene Wohnkosten/Nebenkosten übernommen diese orientieren sich an den Wohngeldtabellen der Kommune. Zusätzlich erhalten sie den Regelsatz von aktuell 404 € pro Monat zur Deckung persönlicher und notwendiger Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Die großen Unterschiede sind mit Sicherheit der Umgang mit den Menschen, Flüchtlingen wird mit sehr viel Empathie und Hilfsangeboten von Helferkreisen begegnet. Bei Menschen in der ALG II/Hartz IV Grundsicherung ist Empathie oder Hilfsangebote eher die Ausnahme von der Regel. Bestehende Vorurteile werden von vielen auch durch konzertierte Medienkampagnen von Einzelnen auf Alle verallgemeinert, Menschen im Bezug der ALG II/Hartz IV Grundsicherung sind vielfach in Problemlagen auf sich alleine gestellt. Jobcenter streiten auch um Bagatellbeträge durch mehrere Instanzen. Hartz IV Streit wegen 15 Cent – Jobcenter scheitert endgültig vor dem BSG http://www.hartziv.org/news/20130820-hartz-iv-streit-wegen-15-cent-jobcenter-scheitert-endgueltig-vor-dem-bsg.html (Archiv-Version vom 22.07.2014) Bundessozialgericht Az.: B 4 AS 64/13 B Vorinstanz: Landessozialgericht Thüringen Az.: L 9 AS 430/09 vom 06.12.2012

Es gibt aber noch einen gravierenden Unterschied eine Person die berechtigt ist ALG II/Hartz IV Grundsicherungsleistungen zu empfangen kann das nur als eine Person mit einer Identität.
Hingegen es Meldungen gibt das so mancher Flüchtling also eine Person mit mehreren Identitäten registriert wurde und diese in der Folge auch mehrfach Leistungen (Taschengeld) erhalten kann. Sicherlich handelt es sich dabei um Einzelfälle die nicht verallgemeinert werden sollten.

Aufgrund dieser Fakten kann sich bei den einen oder anderen schon der Eindruck einstellen das es zweierlei Maß gibt. Bei manchen werden Mücken ausgesiebt, bei anderen Kamele verschluckt.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 11:27
Faktencheck Gleichheit vor dem Gesetz

Ich spreche jetzt einmal aus meiner Lebenserfahrung ein Mitglied meiner Familie damals Schüler hatte zurzeit der Fastnacht in einer kleinen Gemeinde einen Sportlerball besucht nachdem dieser sehr gut besucht war wurde das Fahrzeug wenige Meter außerhalb des Ortsschildes neben der Ortsverbindungsstraße abgestellt. Die gute Laune des Abends war schlagartig verflogen als ein Strafzettel mit kleinem zweistelligem Eurobetrag an der Scheibe des Fahrzeugs entdeckt wurde. Eifrige Beamte hatten den Strafzettel aufgrund parken mit nicht ausreichender Beleuchtung außerhalb der Ortschaft ausgestellt. Nachdem dem sich der Fahrer keiner Schuld bewusst war wurde der Sachverhalt im Anhörungsbogen mitgeteilt blieb aber ohne Wirkung. Ich halte fest es wurde niemand bestohlen, belästigt, genötigt nicht einmal behindert das Fahrzeug stand neben der Straße. Also wurde der Fall vor Gericht getragen. Der eifrige Beamte wurde als Zeuge geladen blieb aber dem Gericht den Beweis schuldig dass, das Fahrzeug auf und nicht neben der Ortsverbindungsstraße abgestellt war. Das Gericht stellte ein alle Kosten trug die Staatskasse.

Dieser kurze Bericht zeigt mit welchem exorbitant hohen Aufwand Bürger wegen Nichtigkeiten belangt und verfolgt werden. Das geht sogar soweit das selbst Bagatellen Ordnungswidrigkeiten vor Gericht entschieden werden müssen.

Sehen wir nun auf den so genannten Kieler Erlass


Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.
http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Kiel/Nachrichten-aus-Kiel/Fluechtlingserlass-Kiel-Ladendiebstahl-ohne-Strafe

Sehen wir einmal nur auf Ladendiebstahl und Sachbeschädigung hier gibt es also geschädigte Personen die bestohlen wurden oder deren Eigentum zerstört wurde aber im Gegensatz zu obigen Bericht wo es keinen gab der eine Beschwerde vorbrachte werden in diesen Fällen die Belange der geschädigten nicht polizeilich oder strafrechtlich verfolgt.

Aufgrund dieser Fakten kann sich bei den einen oder anderen schon der Eindruck einstellen das es zweierlei Maß gibt. Bei manchen werden Mücken ausgesiebt, bei anderem Kamele verschluckt.

Was könnte die Polizei reagieren wenn Flüchtlinge Ladendiebstahl und Sachbeschädigung begehen, zuerst Wohnsitz und Identität der Person des Flüchtlings ermitteln. Nein in Haft nehmen wäre nicht verhältnismäßig. Aber die Behörden könnten eine Sanktion Minderung beim Taschengeld des straffälligen Flüchtlings verhängen, Wenn ein ALG II/ Hartz IV Leistungsempfänger bei einem Termin beim Jobcenter nur 5 Minuten verspätet erscheint wertet das mancher Mitarbeiter eines Jobcenters als Meldeversäumnis und spricht eine Sanktion Reduzierung des Regelsatzes aus. Natürlich wäre eine Sanktion gegenüber einem Flüchtling etwas anderes als eine Sanktion die einen ALG II/ Hartz IV Leistungsempfänger trifft. Bei Flüchtlingen würden die Helferkreise mit den GG und den Grundrechten winken und die Medien würden konzertiert Skandal rufen. Bei ALG II/Hartz IV Leistungsempfänger zucken alle mit den Achseln. Bei ersteren gibt es geschädigte Personen bei zweiten nur eine geringfügige Verspätung zu einem Termin.

Also es gibt schon Unterschiede die sich nicht so einfach wegwischen lassen.
Es gibt noch einen Vorteil wenn „einfache/niedrigschwellige Delikte“ Ladendiebstahl und Sachbeschädigung nicht polizeilich und strafrechtlich verfolgt werden. Die Statistik bleibt auf gewohntem/politisch gewünschtem Niveau so kann man vermeiden das die Zahl der Delikte die von Flüchtlingen verursacht werden in der Statistik und somit im Bewusstsein der Öffentlichkeit in Erscheinung treten.

Nein mein Unbehagen wächst von Tag zu Tag es gibt zweierlei Maß in unseren Rechtstaat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 11:50
@Sybilla
Kurz zur ALG II Anmerkung. Bis Ende letzten Jahres hat jeder Flüchtling bei mir gegenüber 25€Miete/Tag gezahlt, also der Staat für ihn. Sind rund 750€ im Monat + 287€-359 € (deine Quellen), die auch noch gezahlt werden. Ich meine Hartz-4 müsste ca. 780€(ink. Miete) bekommen.
Am blanken Geldbetrag kann man das glaubig nicht bewerten. Manche bekommen laut deinen Angaben ca. 30 € weniger "Taschengeld" im Monat, aber dafür fast doppelt so viel Mietgeld. Wenn man sich dann solche Räumlichkeiten bei 25€/Nacht ansieht ist das noch eine ganz andere Sache.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 12:15
@Sybilla

kann man wohl nicht generalisieren...hier erhielt ein Flüchtling 6 Monate Haft, weil er ein Paar Socken im Wert von 2,99 € geklaut hatte. Da er früher schon aufgefallen ist wurde es nichtmal zur Bewährung ausgesetzt.

http://www.focus.de/politik/deutschland/weil-er-ein-paar-socken-klaute-system-ausgenutzt-richterin-verurteilt-asyl-betrueger-zu-sechs-monaten-haft_id_5247545.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 12:22
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:kann man wohl nicht generalisieren...hier erhielt ein Flüchtling 6 Monate Haft, weil er ein Paar Socken im Wert von 2,99 € geklaut hatte. Da er früher schon aufgefallen ist wurde es nichtmal zur Bewährung ausgesetzt.
da hast du deine Quelle aber frei interpretiert er bekam die Freiheitsstrafe nicht nur wegen den Socken die waren nur das "Sahnehäupchen"t. Er kam außem Polizeigewahrsam wegen dem Verdacht auf Einbruch und geht dann Socken klauen und rangelt sich mit den Kaufhausdetektiv. Hält sich nicht an seine Aufenthaltsorte und hat 3 unterschiedliche Angaben zu seiner Person gemacht. Es ging primär nicht um Socken.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 12:24
@thehungler

das schrieb ich doch...
Zitat von canalescanales schrieb:Da er früher schon aufgefallen ist wurde es nichtmal zur Bewährung ausgesetzt.



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