@Sybilla Also wenn du schon wieder mal versuchst die Ärmsten der Armen, nämlich "Hartzler" gegen Flüchtlöinge auszuspielen und dabei zu suggerieren, die Flüchtlinge würden gehätschelt und bekämen insgesamt nicht weniger, sondern eher mehr als die Hartzler, die zudem noch mit ihren Problemen allein stünden, dann reicht es mMn vollkommen, das ganze normal zu schreiben und nicht den ganzen Schriftsatz fett zu drucken; das tut meinen Augen weh und der Text würde auch ohne Fettdruck deine ganze Wut zum Ausdruck bringen. Warum kämpfst du einfach nicht dafür, dass die Hartz4-Regelsätze nachhaltig erhöht werden, sondern maulst stattdessen hier im Forum rum, zumal das mit Asylgesetzgebung rein gar nichts zu tun hat?
Ich weiß jetzt nicht, was dein Vergleich zweier völlig unvergleichbarer Sachverhalte aus dem Straßenverkehr und dem BGB (Diebstahl) soll. Wäre der Fahrer des Wagens Flüchtling gewesen, wäre er genauso behandelt worden wie dein Familienmitglied, und wenn ein deutscher Ladendiebstahl im Bagatellbereich unter 50 Euro begeht, wird das in aller Regel auch nicht strafrechtlich verfolgt, sondern der Dieb zahlt neben dem Geld für den geklauten Gegenstand noch ein geringfügiges Strafgeld und kriegt dann allenfalls Hausverbot. Ist ähnlich wie mit Schwarzfahren. Wenn du die 60 € Geldstrafe bezahlst, wird die Sache intern geregelt.
Sybilla schrieb:Die großen Unterschiede sind mit Sicherheit der Umgang mit den Menschen, Flüchtlingen wird mit sehr viel Empathie und Hilfsangeboten von Helferkreisen begegnet. Bei Menschen in der ALG II/Hartz IV Grundsicherung ist Empathie oder Hilfsangebote eher die Ausnahme von der Regel.
Ws verstehst du darunter und was soll ich damit anfangen? Sollte man jeden Hartzler einmal im Monat zum Amt einladen, damit man ihm eine Tasse Kaffee und einen warmen Händedruck anbietet?
Sybilla schrieb:Es gibt aber noch einen gravierenden Unterschied eine Person die berechtigt ist ALG II/Hartz IV Grundsicherungsleistungen zu empfangen kann das nur als eine Person mit einer Identität.
Hingegen es Meldungen gibt das so mancher Flüchtling also eine Person mit mehreren Identitäten registriert wurde und diese in der Folge auch mehrfach Leistungen (Taschengeld) erhalten kann.
Das impliziert, dass du hier glaubst, eine Lücke oder Defizite beider Durchführung der Registrierung und "Besoldung" der Flüchtlinge erkannt zu haben und dass diese das mit multiplen Identitäten natürlich ausnutzen, denn alle Flüchtlinge sind potenzielle Gauner. Da hat sich, was du natürlich verschweigst, inzwischen einiges getan, insbesondere bei der Vernetzuung und dem Datenaustausch mit den Fingerabdrücken, auch zwischen ausländischen und inländischen Registrierstellen, aber auch zwischen den deutschen Registrierstellen selbst. Es ist also schlicht nicht mehr möglich mit Mehrfachidentitäten rumzulaufen und mehrfach abzukassieren. Also bring dich mal up to date, dann brauchst du hier auch keine solchen Märchen zu verbreiten.
Sybilla schrieb:Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Das ist bei Einheimischen nicht anders.
Sybilla schrieb:ne Sanktion gegenüber einem Flüchtling etwas anderes als eine Sanktion die einen ALG II/ Hartz IV Leistungsempfänger trifft. Bei Flüchtlingen würden die Helferkreise mit den GG und den Grundrechten winken und die Medien würden konzertiert Skandal rufen.
Was sollen diese hypothetischen konjunkitiven Assumptionen? Du betreibst hier Stimmungsmache auf allerunterstem
Nieveau!
Sybilla schrieb:Aufgrund dieser Fakten kann sich bei den einen oder anderen schon der Eindruck einstellen das es zweierlei Maß gibt.
Nein, das "zweierlei Maß" unterstellst und sugerierst du nur, um deine populistischen politischen Zwecke zur Denunziation aller möglichen Flüchtlinge zu instrumentalisieren. Das ist einfach nur Hetze im Bildzeitungsstil.
Sybilla schrieb: Wenn ein ALG II/ Hartz IV Leistungsempfänger bei einem Termin beim Jobcenter nur 5 Minuten verspätet erscheint wertet das mancher Mitarbeiter eines Jobcenters als Meldeversäumnis und spricht eine Sanktion Reduzierung des Regelsatzes aus.
Das wirst du jetzt ganz schnell sicherlich belegen können, dass einer wegen einer Verspätung von 5 Minuten eine Reduzierung seiner Hartz4-Bezüge hinnehmen musste.
Sybilla schrieb: Die Statistik bleibt auf gewohntem/politisch gewünschtem Niveau so kann man vermeiden das die Zahl der Delikte die von Flüchtlingen verursacht werden in der Statistik und somit im Bewusstsein der Öffentlichkeit in Erscheinung treten.
Auch für diese Assumption hätte ich gerne einen Beleg. Sämtliche amtlich bekannten Straftaten gehen in die Statistik ein, unbesehen davon, ob es sich um solche von Deutschen oder von Flüchtlingen handelt.