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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.679 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 12:26
@canales

Na ja wo ist der Maßsatb? Also in diesen verlinkten Fall ist die Bagatellgrenze schon weit überschritten der Betroffne hat schon einiges auf seinen "Register" angesammelt. Nicht nur die Socken.

Abgesehen davon bin ich für Bagatellgrenzen sie müssen aber für alle gleich angewandt werden oder eben nicht.

Es kann für niemand Sonerrechte geben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 12:29
@Sybilla
Es kann für neimand Sonerrechte geben.
Muss es auch nicht...ist halt schwierig einen Strafbefehl zuzustellen, wenn kein Wohnsitz bekannt ist.
Wegen mir können solche Täter erkennungsdienstlich behandelt werden, also Foto und Fingerabdrücke und dann bei einer bestimmten Anzahl von Delikten kann dann auch mal U-Haft angesagt sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 12:34
@canales oder es wird schlicht und einfach der Wohnsitz also die Unterkunft und die Identität des Flüchtlings ermittelt und die zuständigen Asyl-Behörden über die "Straftat" informiert vor allem sollten diese Fälle polizeilich und statistisch erfasst werden. Auch Sanktionen (Kürzung des Taschengeldes) gegen diese Personen sind wie oben geschrieben vorstellbar.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 12:39
@Sybilla

die Illegalen haben in der Regel keinen Wohnsitz, sie sind ja nicht angemeldet...wohnen teilweise bei Bekannten oder Verwandten allerdings nur vorübergehend. Wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind ist selbst die Identitätsermittlung fast aussichtslos.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 12:40
@Sybilla

Also wenn du schon wieder mal versuchst die Ärmsten der Armen, nämlich "Hartzler" gegen Flüchtlöinge auszuspielen und dabei zu suggerieren, die Flüchtlinge würden gehätschelt und bekämen insgesamt nicht weniger, sondern eher mehr als die Hartzler, die zudem noch mit ihren Problemen allein stünden, dann reicht es mMn vollkommen, das ganze normal zu schreiben und nicht den ganzen Schriftsatz fett zu drucken; das tut meinen Augen weh und der Text würde auch ohne Fettdruck deine ganze Wut zum Ausdruck bringen. Warum kämpfst du einfach nicht dafür, dass die Hartz4-Regelsätze nachhaltig erhöht werden, sondern maulst stattdessen hier im Forum rum, zumal das mit Asylgesetzgebung rein gar nichts zu tun hat?

Ich weiß jetzt nicht, was dein Vergleich zweier völlig unvergleichbarer Sachverhalte aus dem Straßenverkehr und dem BGB (Diebstahl) soll. Wäre der Fahrer des Wagens Flüchtling gewesen, wäre er genauso behandelt worden wie dein Familienmitglied, und wenn ein deutscher Ladendiebstahl im Bagatellbereich unter 50 Euro begeht, wird das in aller Regel auch nicht strafrechtlich verfolgt, sondern der Dieb zahlt neben dem Geld für den geklauten Gegenstand noch ein geringfügiges Strafgeld und kriegt dann allenfalls Hausverbot. Ist ähnlich wie mit Schwarzfahren. Wenn du die 60 € Geldstrafe bezahlst, wird die Sache intern geregelt.
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Die großen Unterschiede sind mit Sicherheit der Umgang mit den Menschen, Flüchtlingen wird mit sehr viel Empathie und Hilfsangeboten von Helferkreisen begegnet. Bei Menschen in der ALG II/Hartz IV Grundsicherung ist Empathie oder Hilfsangebote eher die Ausnahme von der Regel.
Ws verstehst du darunter und was soll ich damit anfangen? Sollte man jeden Hartzler einmal im Monat zum Amt einladen, damit man ihm eine Tasse Kaffee und einen warmen Händedruck anbietet?
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Es gibt aber noch einen gravierenden Unterschied eine Person die berechtigt ist ALG II/Hartz IV Grundsicherungsleistungen zu empfangen kann das nur als eine Person mit einer Identität.
Hingegen es Meldungen gibt das so mancher Flüchtling also eine Person mit mehreren Identitäten registriert wurde und diese in der Folge auch mehrfach Leistungen (Taschengeld) erhalten kann.
Das impliziert, dass du hier glaubst, eine Lücke oder Defizite beider Durchführung der Registrierung und "Besoldung" der Flüchtlinge erkannt zu haben und dass diese das mit multiplen Identitäten natürlich ausnutzen, denn alle Flüchtlinge sind potenzielle Gauner. Da hat sich, was du natürlich verschweigst, inzwischen einiges getan, insbesondere bei der Vernetzuung und dem Datenaustausch mit den Fingerabdrücken, auch zwischen ausländischen und inländischen Registrierstellen, aber auch zwischen den deutschen Registrierstellen selbst. Es ist also schlicht nicht mehr möglich mit Mehrfachidentitäten rumzulaufen und mehrfach abzukassieren. Also bring dich mal up to date, dann brauchst du hier auch keine solchen Märchen zu verbreiten.
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Das ist bei Einheimischen nicht anders.
Zitat von SybillaSybilla schrieb:ne Sanktion gegenüber einem Flüchtling etwas anderes als eine Sanktion die einen ALG II/ Hartz IV Leistungsempfänger trifft. Bei Flüchtlingen würden die Helferkreise mit den GG und den Grundrechten winken und die Medien würden konzertiert Skandal rufen.
Was sollen diese hypothetischen konjunkitiven Assumptionen? Du betreibst hier Stimmungsmache auf allerunterstem
Nieveau!
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Aufgrund dieser Fakten kann sich bei den einen oder anderen schon der Eindruck einstellen das es zweierlei Maß gibt.
Nein, das "zweierlei Maß" unterstellst und sugerierst du nur, um deine populistischen politischen Zwecke zur Denunziation aller möglichen Flüchtlinge zu instrumentalisieren. Das ist einfach nur Hetze im Bildzeitungsstil.
Zitat von SybillaSybilla schrieb: Wenn ein ALG II/ Hartz IV Leistungsempfänger bei einem Termin beim Jobcenter nur 5 Minuten verspätet erscheint wertet das mancher Mitarbeiter eines Jobcenters als Meldeversäumnis und spricht eine Sanktion Reduzierung des Regelsatzes aus.
Das wirst du jetzt ganz schnell sicherlich belegen können, dass einer wegen einer Verspätung von 5 Minuten eine Reduzierung seiner Hartz4-Bezüge hinnehmen musste.
Zitat von SybillaSybilla schrieb: Die Statistik bleibt auf gewohntem/politisch gewünschtem Niveau so kann man vermeiden das die Zahl der Delikte die von Flüchtlingen verursacht werden in der Statistik und somit im Bewusstsein der Öffentlichkeit in Erscheinung treten.
Auch für diese Assumption hätte ich gerne einen Beleg. Sämtliche amtlich bekannten Straftaten gehen in die Statistik ein, unbesehen davon, ob es sich um solche von Deutschen oder von Flüchtlingen handelt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 13:07
@Realo

Zuerst bitte ich um Entschuldigung das der Schriftsatz "fett" im Forum dargestellt wird ist ein Formationsfehler ich habe eine Klammer ] vergessen.

Zum Thema up to date

Pariser Angreifer nutzte 20 Identitäten
22. Januar 2016, 15:44 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, sig
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-01/terrorismus-paris-recklinghausen-attentaeter-identitaeten.
Der zunächst als Walid Salihi bekannte Attentäter von Paris, der im Januar mehrere Polizisten angegriffen hatte, nutzte nicht nur acht sondern 20 Identitäten, verteilt auf acht Länder. In sieben Ländern hatte er Asyl beantragt..
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-01/terrorismus-paris-recklinghausen-attentaeter-identitaeten

So viel zum Thema Märchen

Ich habe meine Meinung und du Deine warum unterstellst Du mir Stimmungsmache kannst Du nur eine meine Ausführungen/Argumente widerlegen? Also nich nur widersprechen.Mäßige bitte Deinen Ton in der Diskussion und bleibe sachlich.

Ja @Realo sämtliche amtlich bekannten Straftaten gehen in die Statistik ein deshalb ist ja der „Kieler Erlass“ ein Skandal, denn er behindert das Straftaten amtlich bekannt werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 13:08
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Da hat sich, was du natürlich verschweigst, inzwischen einiges getan, insbesondere bei der Vernetzuung und dem Datenaustausch mit den Fingerabdrücken, auch zwischen ausländischen und inländischen Registrierstellen, aber auch zwischen den deutschen Registrierstellen selbst. Es ist also schlicht nicht mehr möglich mit Mehrfachidentitäten rumzulaufen und mehrfach abzukassieren.
Das ist mir vollkommen neu. Am 19.01.2016 war es noch möglich. was hat sich seitdem geändert?
Zitat von RealoRealo schrieb:Das wirst du jetzt ganz schnell sicherlich belegen können, dass einer wegen einer Verspätung von 5 Minuten eine Reduzierung seiner Hartz4-Bezüge hinnehmen musste.
Wenn man nicht Pünktlich zum Termin erscheint oder anruft, weil man sich verspätet, liegt die Zeit im Ermessen der Sachbearbeiters bei den einen %min beim anderen 10min..


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 13:19
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Pariser Angreifer nutzte 20 Identitäten
Wie gesagt, das ist mit den neuen Flüchtlingsausweisen nun nicht mehr möglich.

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Zitat von SybillaSybilla schrieb:Ich habe meine Meinung und du Deine warum unterstellst Du mir Stimmungsmache kannst Du nur eine meine Ausführungen/Argumente widerlegen?
Hab ich doch längst. Die Widersprüche enthielten gleichzeitig auch die Begründungen. Während von mir gewünschte Nachweise für deine Behauptungen noch fehlen, zB Reduzierung von Hartz 4, wenn an zu einem Termin 5 Minuten zu spät erscheint.
Zitat von thehunglerthehungler schrieb:Das ist mir vollkommen neu. Am 19.01.2016 war es noch möglich. was hat sich seitdem geändert?
Wie gesagt, vernetzter Datenaustausch von Fingerabdrücken usw., und der neue Flüchtlingsausweis (siehe oben).
Zitat von thehunglerthehungler schrieb:Wenn man nicht Pünktlich zum Termin erscheint oder anruft, weil man sich verspätet, liegt die Zeit im Ermessen der Sachbearbeiters bei den einen %min beim anderen 10min..
Wie gesagt, dazu hätte ich gerne einen Beleg. Schwätzen kann jeder sehr viel. Abschläge gibts nur, wenn ein Jobangebot nicht angenommen wird oder wenn man zu einem Termin unentschuldigt überhaupt nicht erscheint. Alles andere sind hier häufig verbreitete tendenziöse Märchen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 13:21
@Sybilla
Zitat von SybillaSybilla schrieb:sämtliche amtlich bekannten Straftaten gehen in die Statistik ein deshalb ist ja der „Kieler Erlass“ ein Skandal, denn er behindert das Straftaten amtlich bekannt werden.
Schlimmer. Der Kieler Erlass verhinderte auch bei Kleindelikten eine entsprechende polizeiliche Arbeit.
Der Rotstift von einst fliegt uns auch weiterhin um die Ohren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 13:22
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Wie gesagt, das ist mit den neuen Flüchtlingsausweisen nun nicht mehr möglich.
werden die bundes - bzw. europaweit regestriert ?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 13:25
@Realo

Meines Wissens nach sind die Behörden untereinander, gerade Länderübergreifend.. noch nicht auf gemeinsames System umgestellt. Dies dauert wohl auch einige Zeit.

Flüchtlingsausweis ist schon mal eine gute Errungenschaft, hoffen wir mal das diese nicht irgendwann genauso gefälscht werden wie syrische Pässe.


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Realo ehemaliges Mitglied

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30.01.2016 um 13:28
Ist wohl anzunehmen. D.h. dert Flüchtling muss für alle amtlichen Belange seinen Ausweis vorzeigen und wenn er das nicht kann, begründen, weshalb er noch keinen erhalten hat. Es wird also schwer, in verschiedenen Städten Asyl zu beantragen und abzukassieren.

@Gwyddion
Ich glaube DIESE Ausweise sind schon etwas fälschungssicherrer. Eebenso wie bei der anstehenden Serie neuer Euro-Banknoten gehen da die neuesten Tricks (Dreidimensionalität) usw. ein, die Fotokopieren praktisch unmöglich machen bzw. sofort als Fälscung erkennen lassen, wenn man den Pass in eine bestimmte Blickrichtung hält.


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30.01.2016 um 13:30
@Gwyddion
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Flüchtlingsausweis ist schon mal eine gute Errungenschaft, hoffen wir mal das diese nicht irgendwann genauso gefälscht werden wie syrische Pässe.
Klar kann man alles fälschen , die letzten D-Mark und der Euro sollten ja auch nicht fäschbar sein , aber einen Ausweis kann man dadurch enttarnen das man bei der ausstellenden Behörde nachprüft .

Nur wenn die ausgestellten Ausweise nicht in einer bundes- bzw europaweiten datei vernetzt sind , kann sich jemand immer noch mehrere Identitäten zulegen .
Diesmal dann sogar mit echten Papieren...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 13:33
@querdenkerSZ

Wie gesagt, so einfach ist das nicht mehr.

"Der Ausweis enthalte neben Foto, Namen und Alter auch Angaben zur Herkunft der Flüchtlinge, sagte Markus Richter vom Bamf. Entscheidend sei der Stammdatensatz, in dem die Fingerabdrücke erfasst sind. Die werden an das Bundeskriminalamt übermittelt und mit verschiedenen Datenbanken abgeglichen.

Leistungen nur gegen Ausweis

Da alle mit Flüchtlingen befassten Behörden Zugriff auf die Daten bekommen, soll künftig ausgeschlossen sein, dass Asylbewerber mit mehreren Identitäten unterwegs sind. Auch wer bereits in einem anderen EU-Land registriert worden sei, werde erkannt und könne dorthin zurückgeschickt werden. Leistungen erhalten Asylbewerber künftig nur noch gegen Vorlage des Ausweises.

Die deutschlandweite Einführung des Systems soll bis Mitte des Jahres dauern. Die Stammdatensätze können bereits an den Grenzen erhoben und übermittelt werden. Die Ausweise bekommen die Asylbewerber später bei der Registrierung."

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-iraker-erhaelt-ersten-fluechtlingsausweis-in-deutschland-a-1074506.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 13:37
@Realo
gut , dann hast Du recht .
Danke für die Info...


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30.01.2016 um 14:45
Schade @Realo das Du meine Dialẹktik missdeutest, es geht in meinem Beitrag sekundär um die Ordnungswidrigkeit es geht primär um den Aufwand der zur Verfolgung betrieben wurde.
Und den –hohen Aufwand- der bei Straftaten von Flüchtlingen als nicht Verfolgungsgrund genant wird.
Sybilla schrieb:
Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.

@Realo antwortet: Das ist bei Einheimischen nicht anders.
Einheimische ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung ich fürchte das was Du meinst nenne ich ein unmögliches Paradoxon
Sybilla schrieb:
Wenn ein ALG II/ Hartz IV Leistungsempfänger bei einem Termin beim Jobcenter nur 5 Minuten verspätet erscheint wertet das mancher Mitarbeiter eines Jobcenters als Meldeversäumnis und spricht eine Sanktion Reduzierung des Regelsatzes aus.

@Realo antwortet: Das wirst du jetzt ganz schnell sicherlich belegen können, dass einer wegen einer Verspätung von 5 Minuten eine Reduzierung seiner Hartz4-Bezüge hinnehmen musste.
Wie soll ich Dir das beweisen ohne den Datenschutz der Betroffenen zu verletzen? Die Sanktion wurde hingenommen es gibt kein Gerichtsurteil oder ähnliches.

Ok ein Flüchtlingsausweis ist ein Anfang hoffentlich ist er fälschungssicher, inwieweit löst ein Flüchtlingsausweis die Probleme mit illegalen die in Deutschland leben und Straftaten begehen weil sie als sie einfach über die offenen Grenzen spaziert sind nicht registriert wurden?

Im Übrigen bin ich der Meinung dass die Politik des geschlossenen nicht verschlossenen Schlagbuam alternativlos ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 14:57
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Ok ein Flüchtlingsausweis ist ein Anfang hoffentlich ist er fälschungssicher, inwieweit löst ein Flüchtlingsausweis die Probleme mit illegalen die in Deutschland leben und Straftaten begehen weil sie als sie einfach über die offenen Grenzen spaziert sind nicht registriert wurden?
die meisten Flüchtlinge kommen ja nicht hier her, weil wir so tolles Wetter haben, sondern weil sie Leistungen vom Staat wollen. Wenn es diese nur gegen Vorzeigen des Ausweises gibt, werden die so einen Ausweis haben wollen, wenn sie nämlich vor hätten illegal/unregistriert irgendwo auf einem leeren feld zu campen und vom Betteln zu leben, müssten sie nicht extra herkommen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 14:58
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Einheimische ohne Ausweispapiere
sind höchst selten und achten besonders darauf ihren Ausweis dabei zu haben, wenn sie klauen gehen.
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Wie soll ich Dir das beweisen ohne den Datenschutz der Betroffenen zu verletzen?
Vielen Dank für diese überzeugende Sonderauskunft. :troll:
Zitat von SybillaSybilla schrieb:inwieweit löst ein Flüchtlingsausweis die Probleme mit illegalen die in Deutschland leben und Straftaten begehen weil sie als sie einfach über die offenen Grenzen spaziert sind nicht registriert wurden?
Gar nicht, aber sie wandern dann extrem schnell in den Knast und werden abgeschoben. Als solcher würde ich nicht versuchen allein vom Diebstahl zu leben; die können sich allerhöchstens einer kriminellen Vereinigung zuwenden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 15:14
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Gar nicht, aber sie wandern dann extrem schnell in den Knast und werden abgeschoben
Nach wohin? Viele haben keinen oder ganz viele Pässe...


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2016 um 15:28
Naja, dann wandert er eben nur in den Knast und hinterher wird man sich auf eine Identität einigen und der kriegt dann wie jeder andere einen Flüchtlingspass verpasst und ist damit "im Netz".


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