armleuchter schrieb:Wie sieht es - aus deiner sicht - aus mit den vielen die der meinung sind, dass es eine obergrenze geben muß?
Immer wieder die gleiche Frage, auf die schon x Mal Antwort gegeben wurde: Wenn eine Obergrenze völkerrechtlich und rechtsstaatlich zulässig wäre, wär Merkel die Erste gewesen, die einer Obergrenze zugestimmt hätte. Sie tat das nicht, nicht aus Nächstenliebe, sondern aus Rechtsempfinden heraus. Weder in der GFK noch in irgendeiner westlich-liberalen Verfassung sind Obergrenzen für Flüchtlinge festgelegt, weil das das Asylrecht aushohlen würde. Einer (ich glaube Foss) meinte dann, man müsse nicht alles festlegen; alles, was nicht verboten sei, sei erlaubt, und wenn da nichts über Obergrenzen steht, heißt das nicht, dass man sie nicht festlegen dürfe. Hier irrt Herr Foss aber zu 100%. Das Grundgesetz besteht nicht aus Verboten, sondern aus Geboten. Wäre eine Obergrenze erlaubt, dann wäre das auch dort erwähnt. Und wenn er jetzt ehemalige Verfassungsrichter aufführt, die das so sehen wie er, bedeutet das gar nichts, denn sie sind nicht mehr im Amt und plaudern aus ihrem Pensionssitz heraus, um sich noch mal kurz in werinnerung zu rufen, also auch nicht unbedingt aus aufrichtigen Motiven.
Das Grundrecht auf Asyl ist nicht verhandelbar und auch nicht "kontingentierbar".