Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
09.01.2016 um 12:23
Die Kardinalsfragen bei dem Thema sind:
Was kann man vertreten?
Einen Schwerverbrecher, möglicherweise Wiederholungstäter mit mehreren, schweren Verbrechen auf dem Kerbholz, auszuweisen halte ich für relativ leicht vertretbar.
Auch, wenn ihm da beispielsweise der Tod droht.
Nehmen wir an, jemand verkauft in Deutschland fortwährend Crack oder prügelt sich so durch die Gegend oder ist durch schwere Körperverletzungen, Raub, Vergewaltigung etc. aufgefallen.
Also ein richtig übler Typ.
Er hat aber Asyl bekommen oder gilt als subsidiär Schutzberechtigter, weil man ihn im Heimatland in den Militärdienst pressen würde oder hinrichten ließe für einen Mord, den er dort begangen hat.
Dann finde ich es trotzdem vertretbar, zu sagen:,,Hör zu, du kannst nicht zu uns kommen, um Schutz und Aufnahme bitten und uns dann fortwährend schweren Schaden zufügen. Pech für dich, gute Heimreise."
Ich denke, sowas gehört nicht zu den Dingen, die wir ,,aushalten" müssen. Man kann niemandem sagen:,,Du musst dich missbrauchen, ermorden oder gar mit dauerhaften Folgen verletzen lassen, denn wenn wir den >>armen Kerl<< abschieben, wird er im Gefängnis ausgepeitscht oder hingerichtet."
Eine große Rolle spielt für mich der Faktor Eigenverantwortung. Der Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte darf keinen Freibrief für sein Handeln bekommen. Er ist für sein Handeln verantwortlich.
Das Grundrecht auf Asyl oder subsidiären Schutz wird dadurch nicht angetastet. Denn diese Rechte beinhalten klare Kriterien, unter welchen Bedingungen sie gewährt werden.
Es gibt keine Inhalte, die besagen:,,Asyl/subsidiärer Schutz gilt immer, fortdauernd und für alle".
Sinnvollerweise, da es Asylberechtigte/subsidiär Schutzberechtigte erheblich besser stellen würde, als normale Bürger und Zuwanderer eines Landes.
Ein absolutes Abschiebeverbot würde einen nicht vertretbaren Freibrief bedeuten.
Es gehört zum Mindesten, was man von Aufgenommenen verlangen kann, dass sie den Aufnehmenden keinen massiven Schaden zufügen.
Leben und Gesundheit der Einheimischen dürfen nicht massiv und vor allem nicht mutwillig geschädigt werden.
Wir, die Aufnehmenden, geben den Aufgenommenen eine Chance. Wenn sie die nicht nutzen, absichtlich, sind sie selbst schuld. Wer fortwährend und absichtlich in schwerwiegender Weise die dt. Gesetze bricht, als Ausländer, ist selbst schuld, wenn die dt. Gesellschaft schließlich sagt:,,Weg mit dir."
Weit schwieriger finde ich es, rigorose Ausweisungen bei Verbrechen von geringerer Schwere durchzusetzen.
Wir ziehen die Unterscheidung zwischen verschiedenen Verbrechen ja auch bei deutschen Staatsbürgern, wo eine Ausweisung gar nicht in Frage kommt.
Deshalb bekommt ein einfacher Dieb auch nach dem 3. oder 5. Diebstahl im Supermarkt eben keine lebenslange Freiheitsstrafe, obwohl er fortwährend das Gesetz bricht. Weil wir sagen:,,Freiheit ist ein höheres Gut, als rein materielle Güter oder Besitzrechte. Ja, es ist kriminell, was er getan hat, aber eine drakonische Strafe ist einfach unverhältnismäßig."
Das muss man sich auch vor Augen halten bei der Frage, ob man Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte ausweist:
Ist es verhältnismäßig, einen einfachen Dieb praktisch in den Tod zu schicken, wenn er beispielsweise mit Hinrichtung rechnen müsste im Heimatland, etwa weil es dort bei Todesstrafe verboten ist, das Land ohne Erlaubnis zu verlassen?
Ist es verhältnismäßig, jemanden, der einmal ,,Mist gebaut" und sich geprügelt oder eine Frau belästigt hat, entsprechend auszuweisen, wenn das tödliche oder schwer gegen die Menschenrechte gehende Folgen (etwa Körperstrafen) hätte?
Wie heißt es so schön:,,Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein" - wohl die meisten haben schon die eine oder andere, rein rechtlich oder moralisch verwerfliche Tat begangen. Mal was mitgehen lassen, jemanden beleidigt, sich unnötigerweise gekloppt...
Und wie wollte man dann behandelt werden? Hätte man es richtig gefunden, wegen einer einfachen Prügelei ohne bleibende Schäden beim Gegner/Opfer 5 Jahre Knast zu kriegen, also eine richtig heftige Strafe?
Nur mit der Begründung:,,Du hast das Gesetz gebrochen, das macht man nicht!"?
Die rigorosen law-and-order-Fanatiker würden ja so argumentieren, es gibt Gesetze und wer Unrecht begeht, muss streng bestraft werden, damit er es nicht wieder tut.
Oder wäre das unverhältnismäßig?
Ich glaube nicht, dass es rechtlich vertretbar wäre, bei der kleinsten Straftat an sich schon eine rigorose Ausweisung vorzunehmen. Und auch moralisch ist das aus meiner Sicht nicht vertretbar.
Ein möglicher Kompromiss könnte darin bestehen, dass sich ,,kleinere" Straftaten summieren könnten, wobei man die Mindeststrafe, die Maximalstrafe oder das Mittel als Richtwert nehmen könnte.
Hat jemand beispielsweise 3 Straftaten begangen, wo jede für sich maximal 1 Jahr Gefängnis vorsieht, so soll es trotzdem Auswirkungen auf sein Asylverfahren haben, auch wenn dort bisher gilt, dass dies erst bei 3 Jahren Freiheitsstrafe der Fall wäre.
Wie oben schon erwähnt: Der Asylbewerber bekommt eine Chance. Wenn er sie fortdauernd nicht nutzt, ist das seine eigene Verantwortung und er muss die Konsequenzen tragen.
Auch könnte man Regelungen treffen, dass die Widerspruchsrechte sich bei Ausweisung aufgrund schwerer oder zahlenmäßig schwerwiegener Straftaten verringern, womit die Verfahren beschleunigt würden.
Zuletzt:
Wenn die Ausweisung feststeht, dann sollte sie auch zügig ausgeführt werden. Kein langes Warten, keine Hampeleien etc., kein Hereinfallen auf irgendwelche Tricks wie vorgebliche Krankheiten.
Die Botschaft muss lauten:,,DU bist für DICH verantwortlich. DU hast genügend Chancen erhalten, dich zu bessern, nicht kriminell zu sein, dich in die Gesellschaft einzufügen und diese mutwillig nicht genutzt. Wenn du dich bei jemandem beschweren willst, guck dich selbst an."
Wichtig ist es für Deutschland, eine konsequente Linie zu finden, dies wird für klarere Verhältnisse sorgen, für mehr Respekt vor dem deutschen Staat und der Gesellschaft.
Ebenso wird es der rechten Szene den Wind aus den Segeln und die Schwankenden, welche sie bisher einzuwickeln versucht, nehmen.
Denn zu deren liebsten Argumenten gehören ja die angebliche Schwäche des dt. Staates gegenüber ausländischen Straftätern.
Die oben beschriebenen Strukturen würden Souveränität und Kontrolle symbolisieren:
Der Staat IST handlungsfähig, Exekutive, Judikative und Legislative kann vertraut werden.
Der Staat verfällt nicht in Panik und redet den einen oder andere Extremisten nach dem Mund.