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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 11:04
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:2015 war menschlich von Frau Merkel großartig, aber politisch und sozial ein Wagnis. Wenn Sie hätte wissen können was nach 2015 politisch und anderweitig an Auswirkungen und Nichthandlungen folgt, hätte Sie den Satz sicher anders formuliert oder an gewissen Bedingungen/Arbeiten der Politik verbunden.
@gagitsch

Ich kann da nichts Großartiges dran erkennen. Wer für sich selbst eintscheidet, einfach zu helfen, bravo. Wer aber entscheidet, dass andere das gefälligst zu wollen haben, ist ja eher weniger großartig.

Wenn ihr nach einer rührenden Geste war, hätte sie ja eine Spende von ihrem Privatvermögen für ein Ziel ihrer Wahl machen können.

Und die Erklärung, man habe die Menschen auf dem Bahnhof in Ungarn nicht einfach so stehen lassen können, ist auch nur Gewäsch. Schließlich standen da ja allenfalls ein paar Hudnert Leute, deren Aufnahme man natürlich hätte stemmen lassen können, nicht aber alle, die danach kamen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 11:09
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Selbst erlebt in meiner alten Firma, und aus direkten Firmenkontakt und von Freunden mehrfach gehört und Umstände erklärt bekommen.

Kein Hoax, keine Lüge, nicht häufig aber es passiert auf Grund von Gesetzen und Behörden.
Kann aber heute nicht mehr stehen lassen, ich merke dass weder Mitarbeiter noch Firmen sich mit diesen Themen auskennen.
Die BA muss nicht zustimmen bei:

positiv:einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.
positiv:Bewerberinnen und Bewerbern mit Hochschulabschluss, die die Voraussetzungen der Blauen Karte EU erfüllen und die obere Gehaltsgrenze einhalten.
positiv:Praktika zur Berufsorientierung oder im Rahmen einer Berufs- oder Hochschulausbildung bis zu 3 Monaten.
positiv:einem Aufenthalt in Deutschland von mehr als 4 Jahren.
Und das ist der Verbot, was für die Mehrheit keiner ist:
Beschäftigungsverbot
Nicht arbeiten dürfen Geflüchtete in folgenden Fällen:

negativ:Während der Wartefrist (3 Monate ab Ausstellung des Ankunftsnachweises, der Asylantragsstellung oder ab Erteilung der Duldung).
negativ:Während sie verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
negativ:Wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland stammen und der Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt wurde.
Als sichere Herkunftsstaaten gelten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/gefluechtete-beschaeftigen/aufenthaltsstatus#


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05.06.2024 um 11:15
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich kann da nichts Großartiges dran erkennen. Wer für sich selbst eintscheidet, einfach zu helfen, bravo. Wer aber entscheidet, dass andere das gefälligst zu wollen haben, ist ja eher weniger großartig.
Versteh ich, aber ich denke es kommt ja auch drauf an was jeder aus dieser Ansage macht.

Ich verstehe diese Ansage als Motivation oder Aufruf. Ohne auf Politik eingehen zu wollen, kann ich mir nicht vorstellen, dass es als Pflicht oder Aufgabe oder Befehl gemeint war. Aber natürlich ist das nur meine Sicht und ich weiß, dass man dies anders deuten kann.

Ich erinnere mich an das Bild mit dem toten ertrunkenen Kind, und da ich 2 Töchter habe, konnte ich diesen Aufruf danach voll nachvollziehen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn ihr nach einer rührenden Geste war, hätte sie ja eine Spende von ihrem Privatvermögen für ein Ziel ihrer Wahl machen können.
Dieser Satz von Ihr war mehr wert als Geld. Und damit meine ich nicht Willkommenskultur oder ein Aufruf herzu kommen, nein es war eine große menschliche Geste. Aber da steht ich recht allein im Wald mit der Meinung. kann ich akzeptieren auch weil die Zeit nach 2015 berechtigte Kritik hervorgebracht hat.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und die Erklärung, man habe die Menschen auf dem Bahnhof in Ungarn nicht einfach so stehen lassen können, ist auch nur Gewäsch. Schließlich standen da ja allenfalls ein paar Hudnert Leute, deren Aufnahme man natürlich hätte stemmen lassen können, nicht aber alle, die danach kamen.
Das ist ja die Frage, wie man den Satz"wir schaffen das" deutet. Du sagt selbst, die paar hundert sind zu stemmen. Die paar Tausend auch locker. die paar Zehntausend sage ich auch locker. Ich sage sogar, wenn das verteilsystem in der EU fair funktioniert hätte alle die bereits auf dem WEG waren bequem untergebracht werden können und Schutz genießen können. Aber gleichzeitig auch richtig zu sagen, was dann über Jahre kam, und vorallem wenn die EU nicht gemeinsam fair handelt und verteilt, dann wird es unmöglich.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Kann aber heute nicht mehr stehen lassen, ich merke dass weder Mitarbeiter noch Firmen sich mit diesen Themen auskennen.
MA und Firmen nicht, aber wohl die Ämter, sollte man von ausgehen. und wenn diese Leute abschieben, die bereits 6 Monaten oder 2 Jahre im Unternehmen arbeiten, voll integriert sind, gut bis sehr gut deutsch sprechen, und dann abgeschoben werden, dann stimmt etwas nicht, und das haben dann nicht die Asylsuchenden verbockt, sondern der Gesetzgeber. Vor allem in Zeiten von Fachkräftemangel.

Wenn dein Verlinkung stimmt, dann wird diese nicht richtig durch die Behörden angewendet, zumindest in den Fällen die mir bekannt sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 11:25
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wenn dein Verlinkung stimmt, dann wird diese nicht richtig durch die Behörden angewendet, zumindest in den Fällen die mir bekannt sind.
? In solchen Threads darf man mit den Quellen gar keinen Fehler machen und fragst mich ob die Angaben der Bundesagentur stimmen..na...dann.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:MA und Firmen nicht, aber wohl die Ämter, sollte man von ausgehen. und wenn diese Leute abschieben, die bereits 6 Monaten oder 2 Jahre im Unternehmen arbeiten, voll integriert sind, gut bis sehr gut deutsch sprechen
Also hiermit bestätigst Du dass sie arbeiten dürfen was Du vorher genau andersrum dargestellt hast.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:und dann abgeschoben werden, dann stimmt etwas nicht, und das haben dann nicht die Asylsuchenden verbockt, sondern der Gesetzgeber.
Das wäre ein Fehler, richtig. Dennoch gebe ich zu bedenken dass genau in DE nicht so leicht fertig abgeschoben wird, bei jedem Fall mit dem ich beschäftigt habe, war da noch was dabei wie doch nicht so richtig gearbeitet, im Verfahren gelogen etc. Ich sage nur Fall Bivsi.
In bin solchen Fällen für eine Geldstrafe, Bleiberecht und gut is.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 11:37
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:? In solchen Threads darf man mit den Quellen gar keinen Fehler machen und fragst mich ob die Angaben der Bundesagentur stimmen..na...dann.
Ich bezweifle nicht deine Link, habe auch keine Grund dazu. Die mir bekannten Beispiele aus dem leben zeigen aber unausweichliche Gegensätzlichkeiten.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Also hiermit bestätigst Du dass sie arbeiten dürfen was Du vorher genau andersrum dargestellt hast.
Ich habe nicht bestritten, dass kein Arbeiten darf, verlinke gern falls ich das so schrieb, dann entschuldige ich mich, ich sagte es werden durch die Behörden und Gesetzgeber die Integration nicht fördert und in Einzelfällen sogar verhindert.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Du kannst aber nicht die Finanzkraft als wichtigstes Thema benennen solange der Staat selbst Arbeitsmöglichkeiten beschränkt.
Das war mein Satz! Eine Beschränkung der Arbeitsmöglichkeiten besteht schon dadurch, dass weder der AN noch der AG planungssicherheit hat, da AN auch mal nach mehreren Monaten Anstellung und Lohn, dann doch wieder abgeschoben werden....
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das wäre ein Fehler, richtig. Dennoch gebe ich zu bedenken dass genau in DE nicht so leicht fertig abgeschoben wird, bei jedem Fall mit dem ich beschäftigt habe, war da noch was dabei wie doch nicht so richtig gearbeitet, im Verfahren gelogen etc. Ich sage nur Fall Bivsi.
In bin solchen Fällen für eine Geldstrafe, Bleiberecht und gut is.
nicht leicht ist gut, in einigen Fällen wohl viel zu schwierig. Es ist für mich halt ein Grundlegendes Problem, wenn Integration offensichtlich erfolgt und gelebt wird, und dann kommt einer um die Ecke und sagt, ey vor 9 Monaten hast du im Antrag angegeben, dass du aus dem sudan kommst, aber wir haben jetzt festgestellt, du kommst auch Tschad. Was hat dann mehr Wert? Die Herkunft und die Angabe im Antrag oder die Integration. Es besteht wohl ein Ungleichgewicht der Bewertungen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 11:54
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:und dann kommt einer um die Ecke und sagt, ey vor 9 Monaten hast du im Antrag angegeben, dass du aus dem sudan kommst, aber wir haben jetzt festgestellt, du kommst auch Tschad.
Wer Asyl in DE beantragt hat keinen Grund zum Lügen, es sei denn er weiss er kriegt kein Asyl, eine andere Möglichkeit finde ich nicht.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Was hat dann mehr Wert? Die Herkunft und die Angabe im Antrag oder die Integration.
Die Wahrheit sagen - der Staat muss als Konstrukt alle gerecht behandeln, wieso sollen die Ausländer lügen dürfen und die Einheimischen nicht?
Ich sage es nochmal: bewerten, je nach Lüge (Name falsch oder doch IS Mitglied) eine saftige Geldstrafe und Bleiberecht und dann gut ist.

*Das Thema mit Arbeit ja/nein sehe ich als abgehackt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 12:56
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wer Asyl in DE beantragt hat keinen Grund zum Lügen, es sei denn er weiss er kriegt kein Asyl, eine andere Möglichkeit finde ich nicht.
Angst wäre ein Grund. Aber es sollte grundsätzlich nicht gelogen werden, das stimmt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 13:04
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich verstehe diese Ansage als Motivation oder Aufruf. Ohne auf Politik eingehen zu wollen, kann ich mir nicht vorstellen, dass es als Pflicht oder Aufgabe oder Befehl gemeint war. Aber natürlich ist das nur meine Sicht und ich weiß, dass man dies anders deuten kann.
@gagitsch

De facto war es ein Befehl, weil sie einfach Tatsachen geschaffen hatte nach dem Motto 'Nu sindse da, nu intejriert ma schön'.
Dass sie im Nachgang dann auch alle Voraussetzungen geschaffen hat, damit das Intejrieren auch klappt, kann man ja schon gar nicht mehr sagen. Nach den Selfies war sie da ja weitgehend raus.

Insofern war auch das 'Wir schaffen das' als Geste so großartig, als wenn ich beliebige Personen auffordere, etwas für Dritte zu tun. Und das lässt sich ja auch locker raushauen, wenn man eben nicht in den Stadtteilen wohnt, wo die Menschen dann ankommen, wenn man nicht mit den Öffis fährt, sondern schön mit Security in der Limo und selbst nichts damit zu schaffen hat.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich sage sogar, wenn das verteilsystem in der EU fair funktioniert hätte alle die bereits auf dem WEG waren bequem untergebracht werden können und Schutz genießen können. Aber gleichzeitig auch richtig zu sagen, was dann über Jahre kam, und vorallem wenn die EU nicht gemeinsam fair handelt und verteilt, dann wird es unmöglich.
Verteilung löst nicht das Problem einer insgesamt viel zu großen Menge in viel zu kurzer Zeit. Und es ist auch nicht erwartbar. Mit welcher Arroganz können wir denn erwarten, dass andere den deutschen Sonderweg Asyl mitgehen?

Warum sollte ein Land wie Polen, in dem weder von der Politik, noch von der Bevölkerung ein Signal gesandt wurde, man freue sich auf die Aufnhame von zahllosen Menschen aus muslimischen Ländern, erwartet werden, dass sie es trotzdem tun? Haben die Polen Selfies mit Asylmigranten und dem Präsidenten in die Welt geschickt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 13:12
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Angst wäre ein Grund.
Angst vor was denn? Erkläre das mal.
Man flüchtet, bezahlt womöglich einen Schleuser, überquert zig EU und sichere Länder weil man nach DE will...und dann lügt man aus Angst. Man kann doch woanders stehen bleiben, oder nicht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 13:34
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Verteilung löst nicht das Problem einer insgesamt viel zu großen Menge in viel zu kurzer Zeit. Und es ist auch nicht erwartbar. Mit welcher Arroganz können wir denn erwarten, dass andere den deutschen Sonderweg Asyl mitgehen?

Warum sollte ein Land wie Polen, in dem weder von der Politik, noch von der Bevölkerung ein Signal gesandt wurde, man freue sich auf die Aufnhame von zahllosen Menschen aus muslimischen Ländern, erwartet werden, dass sie es trotzdem tun? Haben die Polen Selfies mit Asylmigranten und dem Präsidenten in die Welt geschickt?
Die Frage ist, ob der deutsche Sonderweg ein Sonderweg ist oder war? Zweifelsohne sind von Anfang an nicht alle mitgezogen in der EU und tun es immernoch nicht oder es werden gar mehr die sich dagegen entscheiden.

Für mich ist das keine Sache von Arroganz oder "Aufdrücken". Für mich ist die EU mit allen Vor- und Nachteilen aber ein Völkergemeinschaft in der sich die Aufgaben wo es denn nur geht geteilt werden sollte. Bei der Asylpolitik scheint das auch diversen Gründen nicht zu funktionieren.

Man kann auch bei aller Kritik, die ich zum Teil auch nachvollziehen kann, nicht Rosinenpicken wenn es schwierig wird und in rosigen Zeiten nur Vorteile kassieren. Das gilt meinerseits für alle EU-Staaten.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Angst vor was denn? Erkläre das mal.
Man flüchtet, bezahlt womöglich einen Schleuser, überquert zig EU und sichere Länder weil man nach DE will...und dann lügt man aus Angst.
Erklären kann ich das nicht, weil ich nicht in der Situation bin, aber ich kann mutmaßen und würde dies als möglichen Grund sehen, der freilich nicht immer eintritt. Du wirst im Gegenzug nicht erklären könne, warum dies kein Grund sein kann.

Meine Vorstellung ist, dass Angst des abgelehnt werden, ohne genau zu wissen warum, auch den ein oder anderen dazu bewegt, zu "lügen" oder zu verheimlichen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 13:53
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Bei der Asylpolitik scheint das auch diversen Gründen nicht zu funktionieren.
Manche Länder haben große Nachteile erfahren (Schweden zB) oder lassen sich nicht verarschen (Dänemark, Niederlande).
Hier ist man 9J! nach 2015 nicht in der Lage zu Verfahren rechtssicher durchzuführen oder abzuschieben und taumelt wie Tapsi Bär im Dunkeln.
Wer will da mit DE kooperieren oder gemeinsame Sache machen?
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Du wirst im Gegenzug nicht erklären könne, warum dies kein Grund sein kann.
Das ist ja der Witz, ich muss nicht erklären können warum einer lügt, letztendlich ist mir das egal - ich habe damals alle meine Angaben richtig gemacht.
Mein Vorschlag: eine Lüge und das Asylverfahren ist negativ beendet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 14:06
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Manche Länder haben große Nachteile erfahren (Schweden zB) oder lassen sich nicht verarschen (Dänemark, Niederlande).
Hier ist man 9J! nach 2015 nicht in der Lage zu Verfahren rechtssicher durchzuführen oder abzuschieben und taumelt wie Tapsi Bär im Dunkeln.
Wer will da mit DE kooperieren oder gemeinsame Sache machen?
Ich glaube da hast du mich doch ein wenig missverstanden und deswegen gegen unsere Punkte etwas auseinander.

Ich meine, grundsätzlich sollte alle EU Staaten die selben Rechte und Pflichten haben. Auch beim Asyl und der Verteilung. Kein Rosninenpicken, gegenseitige Unterstützung. Das klappt aber nicht, vor allem auch wegen gesetzliche, politische oder radikalen Gründen.

Es geht mir nicht um eine Behauptung D sollte Vorreiter oder Wegbereiter sein. Ebenso soll oder muss keiner irgendwem etwas nachmachen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das ist ja der Witz, ich muss nicht erklären können warum einer lügt, letztendlich ist mir das egal - ich habe damals alle meine Angaben richtig gemacht.
Das sagte ich auch nicht oder will das absprechen. Ich schrieb ja es geht um Angst und du kannst nicht sagen, dass diese kein Grund sein kann. nicht mehr, nicht weniger.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Mein Vorschlag: eine Lüge und das Asylverfahren ist negativ beendet.
kann so sein, aber sollte es so sein? Welche Art von Lüge, oder jede Lüge?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 14:13
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:kann so sein, aber sollte es so sein? Welche Art von Lüge, oder jede Lüge?
Jede falsche aber bewusste Angabe ist doch eine Lüge. Halten alle anderen Ämter bei der einheimischen Bevölkerung auch nicht anders.


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05.06.2024 um 14:23
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Jede falsche aber bewusste Angabe ist doch eine Lüge. Halten alle anderen Ämter bei der einheimischen Bevölkerung auch nicht anders.
Das Problem was ich daran sehe, dass ggf auch Dinge die gesagt oder geschrieben werden als Lüge ausgelegt werden, und wenn dann jede Lüge zur Ablehnung führt kann es halt zu ungerechtfertigten Abweisungen kommen.

Ein Beispiel

Familie X kommt aus X auf der Flucht vor X. Im Zentrum für X wird der Asylantrag gestellt, auf der Flucht wurden aber die Papiere vergessen oder verloren. Dann wird GGF unterstellt dies stimme nicht, da man die Herkunft verschleiern will.

Es wird so sein, das es auch mutwillige und nicht so seltene Verschleierung der Herkunft gibt, keine Frage, aber ein Unterstellung wäre dann ein Problem die nicht verschleiern aber einfach auf der flucht die Papiere verloren haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 14:25
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Familie X kommt aus X auf der Flucht vor X. Im Zentrum für X wird der Asylantrag gestellt, auf der Flucht wurden aber die Papiere vergessen oder verloren. Dann wird GGF unterstellt dies stimme nicht, da man die Herkunft verschleiern will.
Ich finde das Beispiel schlecht, denn die Identität ist fundamental...so äußere ich mich auch dazu:
Ohne nachweisliche Identität, kein Verfahren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 14:27
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich finde das Beispiel schlecht, denn die Identität ist fundamental...so äußere ich mich auch dazu:
Ohne nachweisliche Identität, kein Verfahren.
Also du würdest das Verfahren ablehnen. ok, kann man nachvollziehen, egal wie man das findet.

Dann sage ich aber das die Asylgesetzgebung angepasst werden muss, denn selbst wenn das Verfahren nicht vollzogen werden kann, ist es ja zumindest auf Amtswegen möglich die Identität zu prüfen, auch Länderübergreifend. Die Frage wäre nur was in der Zeit mit den Asylsuchenden passiert?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 14:31
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich finde das Beispiel schlecht, denn die Identität ist fundamental
sehe ich ähnlich.
Fast Alle Flüchtlinge haben Smartphones (wurde zumindest mal so publiziert) und darauf sicherlich auch paar Bilder von der Heimat. Oder man könnte ganz bewusst vor der Flucht Bilder von markanten Gebäuden oder Landschaft machen... wenn man keinen Ausweis hat.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Dann sage ich aber das die Asylgesetzgebung angepasst werden muss, denn selbst wenn das Verfahren nicht vollzogen werden kann, ist es ja zumindest auf Amtswegen möglich die Identität zu prüfen, auch Länderübergreifend. Die ...
wie soll man diese ohne Indizien (z.B. Fotos) prüfen können?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 14:32
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:denn selbst wenn das Verfahren nicht vollzogen werden kann, ist es ja zumindest auf Amtswegen möglich die Identität zu prüfen
Wieso auf Amtswegen? Asyl ist eine Antragsleistung, der Staat muss da nichts klären. Es ist wie bei Bürgergeld, Du willst es, Du bringst alle Nachweise, kriegst es oder kriegst es nicht.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Die Frage wäre nur was in der Zeit mit den Asylsuchenden passiert?
Asylbewerberunterkunft mit Sachleistungen und täglichen Anwesenheitskontrolle. 1 Fehltag, Verfahren beendet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 14:48
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wie soll man diese ohne Indizien (z.B. Fotos) prüfen können?
Mir geht es nicht ums wie, sondern, das es geprüft wird und eben nicht einfach unterstellt. Mehr will ich nicht sagen. Grundsätzlich bin ich bei @Abahatschi, aber nicht pauschal für Ablehnung, denn die Gründe warum irgendwas fehlt oder nicht richtig dargelegt werden kann sind vielfältig.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wieso auf Amtswegen? Asyl ist eine Antragsleistung, der Staat muss da nichts klären. Es ist wie bei Bürgergeld, Du willst es, Du bringst alle Nachweise, kriegst es oder kriegst es nicht.
Ok, leuchtet auch ein. Die Frage ist dann zu stellen, ob dies für Schutzsuchende dann unserseits richtig so ist.

Nochmal meine Grundsätzliche Meinung. Wer Schutz benötigt soll diese bekommen solange Schutz nötig ist. Danach bitte in die Heimat oder hier integriert sein und ein Mitglied der Gesellschaft.

Wer keinen Schutz benötigt aber her will soll kommen, und die nötigen Anträge stellen. Muss dann mit Zustimmung oder Ablehnung rechnen, dann aber fair und rechtssicher entscheiden.

Wer keine Zustimmung erhält muss in die Heimat.

dies Prinzip sollte mMn auf der gesamten Welt gelten. Schutz ist ein Menschenrecht. Menschenrecht muss eingehalten werden und darf nicht ausgenutzt werden.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Asylbewerberunterkunft mit Sachleistungen und täglichen Anwesenheitskontrolle. 1 Fehltag, Verfahren beendet.
Du schreibst leicht genervt und deprimiert provokant. Hast du beruflich damit zu tun und bist emotional kompromittiert? is nicht böse gemeint, ich mag es nur einordnen können. :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.06.2024 um 14:58
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Die Frage ist dann zu stellen, ob dies für Schutzsuchende dann unserseits richtig so ist.
Natürlich ist das so richtig, denn wenn nicht, brauchen wir keinen Behörden mehr, jeder der will, darf.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wer Schutz benötigt soll diese bekommen solange Schutz nötig ist.
Auch das sehe ich anders, wer hier ist, hat Schutz, sprich die Anwesenheit ist es.
Ab Tag 1 in DE beginnt der Schutzsuchende sich hier einzubringen, wer sich nicht einbringt, braucht anscheinend kein Schutz weil er hier nicht sein will.
Man sollte Schutz und Hilfe nicht mit lebenslanger Alimentierung verwechseln - Hilfe ist in der wahrsten Bedeutung zeitbegrenzt und nicht ein Komplettpaket, bedeutet:
Man darf hier sein (=Schutz), man bekommt Leistungen und Integrations- Sprachkurse etc. (=Hilfe) und um hier für immer bleiben zu können sollte man nachweisen dass man auf eigene Füsse stehen und sich versorgen kann (=Integration, Zugewinn für die Gesellschaft).
Somit sollte auch meine Meinung zu Betrügern und Kriminellen klar sein.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Du schreibst leicht genervt und deprimiert provokant.
Geht es hier um mich?
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Hast du beruflich damit zu tun
Nein, ich habe das Verfahren durchlaufen.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:bist emotional kompromittiert? is nicht böse gemeint,
Ist aber böse, und nein bin ich nicht.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:ich mag es nur einordnen können.
Das Versagen des Staates in diesen Punkten schadet allen! That's the point.


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