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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2023 um 14:01
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Das schliesst doch die bereits hier lebenden Menschen nicht aus. Wer bereits arbeitet und integriert ist, wird damit endlich legal. Alle anderen kriegen eben Hausaufgaben mit. Warum sollte das nicht funktionieren
Die Konzepte für eine Integration sich schon hier befindlicher Menschen (oft jahrelang, teilweise schon in Parallelgeselschaften, teilweise radikalisiert oder Verfassungsfeindlich) sind doch nicht diesselben wie man sie entwirft für Menschen die erst kommen. Da fehlt ja Stand jetzt jede Form der Kanalisierung, also das kann man nicht vermischen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2023 um 17:24
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Da fehlt ja Stand jetzt jede Form der Kanalisierung, also das kann man nicht vermischen.
Das wiederum, sind Rechtspopulisten gar nicht in der Lage zu beurteillen, weil ihnen Kenntnisse fehlen.
Also gehen auch deren Versprechungen in die Leere.
Mit dem Integrationsgesetz hat der Gesetzgeber 2016 nicht nur, wie der Name vermuten lassen könnte, die Integration von Flüchtlingen neu geregelt, sondern auch das Asylverfahren selbst wurde tiefgreifenden Änderungen unterworfen. Insbesondere wurden die §§ 29 und 37 des Asylgesetzes (AsylG) neu gefasst. § 29 AsylG regelte bis dahin "unbeachtliche" Asylanträge. Die Norm betraf die äußerst seltenen Fälle, dass Schutzsuchende schon in einem Land außerhalb der EU "offensichtlich" sicher vor Verfolgung waren und dieses Land auch bereit war, sie aufzunehmen.

Der Gesetzgeber hatte diese Vorschrift so eng ausgestaltet, dass sie praktisch kaum relevant war. So musste das Asylverfahren fortgeführt werden, wenn die Abschiebung in den Drittstaat nicht innerhalb von drei Monaten möglich war; zudem bestimmte § 37 Abs. 1 AsylG in der damals gültigen Fassung, dass das Asylverfahren auch dann fortzuführen war, wenn ein Verwaltungsgericht (VG) vorläufigen Rechtsschutz gewährte.

Kein Asylantrag ist mehr "unbeachtlich"
Seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes kennt das AsylG den Begriff der "unbeachtlichen" Asylanträge nicht mehr. § 29 AsylG regelt nunmehr fünf Fallgruppen, in denen Asylanträge "unzulässig" sind. Das AsylG kannte den Begriff der Unzulässigkeit bis dahin nur im Zusammenhang mit der Dublin-III-Verordnung, also in Fällen, in denen nicht Deutschland, sondern ein anderer (i.d.R. EU-)Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig war.

Mit der Neufassung regelt § 29 AsylG auch Fälle, in denen in Deutschland kein Asylverfahren mehr durchzuführen ist, weil die Person bereits in einem anderen Land sicher vor Verfolgung war (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 AsylG). Bekam der Ausländer in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus, ist ein Asylantrag nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG bereits unzulässig. Das sollte auch für den Antrag eines Syrers gelten, dessen Fall am Dienstag vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschiedenen wurde: Er hatte in Griechenland Flüchtlingsschutz bekommen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte seinen Asylantrag als unzulässig ab und drohte ihm die Abschiebung nach Griechenland an. Die Klage hatte keine aufschiebende Wirkung, der Kläger stellte daher einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht (VG) Gießen, dem stattgegeben wurde.

Redaktionsversehen oder gesetzgeberischer Plan?
An dieser Stelle kommt die Neufassung des § 37 Abs. 1 AsylG ins Spiel. Die Vorschrift bestimmt dem durch das Integrationgesetz neugefassten Wortlaut nach eindeutig, dass jetzt auch in den Fällen des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG die Entscheidung des BAMF über die Unzulässigkeit des Asylantrages und die Abschiebungsandrohung unwirksam werden, wenn ein Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Das BAMF hat das Asylverfahren fortzuführen. Das VG wandte die Vorschrift auf diesen Fall an und stellte in seinem Urteil fest, dass Unzulässigkeitsentscheidung und Ablehnungsandrohung unwirksam geworden waren. Das BAMF hat dieses Urteil nun im Wege einer sogenannten Sprungrevision vor das BVerwG gebracht, welches die Revision zurückwies und damit das Urteil des VG bestätigte (Urt. v. 15.01.2019, Az. 1 C 15.18).

Das BAMF meint, es handele sich um ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers, dass die Rechtsfolge des § 37 Abs. 1 AsylG, die früher nur für die äußerst seltenen Fälle einer Unbeachtlichkeit eines Asylantrages betraf, auch auf die sehr viel häufigeren Fälle – auch wegen der erweiterten Fallkonstellationen - des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG erstreckt wurde. Hierfür konnte das BVerwG in den Gesetzesmaterialien jedoch keine Anhaltspunkte erkennen.

Darüber hinaus wollte das BAMF die Vorschrift offenbar auch teleologisch reduzieren, auch dieser Idee folgte das BVerwG nicht. Vielmehr dienten die §§ 35 ff. AsylG "der beschleunigten Aufenthaltsbeendigung bei anderweitiger Verfolgungssicherheit". Gebe ein VG einem Eilantrag wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung statt, so müsse das BAMF eben das Asylverfahren fortführen und erneut über den Asylantrag entscheiden. Es müsse sich dabei mit den Zweifeln des Gerichts auseinandersetzen, sei aber nicht an die Bewertung des Gerichts gebunden. Ausdrücklich räumt das BVerwG dem BAMF die Möglichkeit ein, einen Asylantrag erneut als unzulässig abzulehnen.

Das BVerwG sieht freilich die Gefahr, dass dieses Vorgehen in eine Art "Endlosschleife" führen könnten. Das könne indes verhindert werden, gab das BVerwG dem BAMF mit, indem es etwa eine Unzulässigkeitsentscheidung ohne Abschiebungsandrohung erlasse oder den Vollzug der Abschiebungsandrohung nach § 80 Abs. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) aussetze.

Eigenwilliger Weg des BAMF beendet
Tatsächlich erscheint die Vorschrift des § 37 Abs. 1 AsylG kurios. Wird doch Jurastudenten in der Vorlesung zum Verwaltungsprozessrecht eingeschärft, dass der vorläufige Rechtsschutz nur in besonderen Ausnahmefällen die Hauptsache vorwegnehmen darf, so macht § 37 Abs. 1 AsylG für die von dieser Vorschrift umfassten Fälle die Ausnahme zur Regel. Man kann sich tatsächlich fragen, ob das in dieser Form die Absicht des Gesetzgebers war.

Das BAMF hat sich für einen etwas eigenwilligen Weg entschieden, dieses Problem zu umgehen: Entgegen dem Wortlaut des § 36 Abs. 1 AsylG, der den weiteren Verfahrensablauf bei Unzulässigkeit oder offensichtlicher Unbegründetheit regelt, setzt das BAMF den Betroffenen in seinen Abschiebungsandrohungen keine Ausreisefrist von einer Woche, sondern von 30 Tagen. Damit liegt nach der Auffassung des BAMF ein Fall des § 38 Abs. 1 AsylG, der die Fristen zur Ausreise regelt, so dass in der Folge eine Klage gemäß § 75 Abs. 1 AsylG kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung haben soll. Damit, so das Kalkül, ist ein Eilantrag aber bereits unzulässig. Ob diese Praxis des BAMF rechtmäßig ist, war in der Rechtsprechung bisher äußerst umstritten.

Das BVerwG erteilt dieser Praxis eine recht deutliche Absage. Sie stehe "objektiv nicht im Einklang mit dem Asylgesetz". Dabei bleibt aber unklar, was das jetzt genau für die Betroffenen bedeutet, denn um in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Aufhebung eines Verwaltungsaktes zu erwirken, genügt es ja nicht, dass ein Verwaltungsakt objektiv rechtswidrig ist, sondern er muss ja auch gemäß § 113 Abs. 1 VwGO den Kläger "in seinen Rechten" (subjektiv) verletzen. Hierzu schweigt sich die Pressemitteilung leider aus, insoweit bleibt abzuwarten, ob die schriftlichen Urteilsgründe ergiebiger sein werden.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-1-c-1518-unzulaessigkeit-asylantrag-vg-steht-ueber-bamf/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2023 um 17:54
Zitat von eckharteckhart schrieb:Das wiederum, sind Rechtspopulisten gar nicht in der Lage zu beurteillen, weil ihnen Kenntnisse fehlen.
Also gehen auch deren Versprechungen in die Leere.
Da fehlt mir jetzt der Zusammenhang, es ging doch null um Populismus oder links rechts? hilf ma schnell


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2023 um 18:05
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Die Konzepte für eine Integration sich schon hier befindlicher Menschen (oft jahrelang, teilweise schon in Parallelgeselschaften, teilweise radikalisiert oder Verfassungsfeindlich) sind doch nicht diesselben wie man sie entwirft für Menschen die erst kommen.
Mir fehlen da normale Menschen, gibts unter Migranten keine?
Und so komme ich auf andere Zusammenhänge.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Da fehlt ja Stand jetzt jede Form der Kanalisierung, also das kann man nicht vermischen.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2023 um 19:03
Zitat von eckharteckhart schrieb:Mir fehlen da normale Menschen, gibts unter Migranten keine?
Da es kein Integrationskonzept gibt welches das berücksichtigt gibt es dazu auch keine Aussagen.
Ich bin mir zumindest sehr sicher das es "normale" Migranten gibt, die nicht die Scharia hier einführen wollen oder leise oder laut klatschen wenn in Israel Babys verbrannt werden.
Aber um die ging es ja nicht.
Es sollte schon Konzepte die jedem Bedürfnis gerecht werden und natürlich sind die Bedürfnisse eines Salafisten andere als jene eines Menschen der hier ne Arztpraxis aufmachen will.


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31.12.2023 um 10:38
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb am 27.12.2023:Solange Ditib Moscheen in Deutschland relvant sind (also politischer Erdogan Islam), solange Tausende auf sogenannten Demos mitlaufen, auf denen ein Kalifat gefordert wird, solange in Hamburg in der Blauen Moschee ungehindert Terror unterstützt wird, solange an Weihnachten am Kölner Dom Terrorverdacht besteht und Kirchenbesucher deswegen durchsucht werden müssen, sehe ich eine weit überwiegend muslimische Zuwanderung sehr kritisch.

Aiußerdem widerlegt diese extreme Mehrheit von 75,7% das Märchen von der bunten Gesellschaft. Es ist mitnichten so, dass aus allen Teilen der Welt Menschen mti Asylwunsch einwandern, es sind mit 3/4 Mehrheit Muslime.

Wer mit dem Weltbild Arabiens konform geht, für den stellt das alles natürlich kein Problem dar.
Das ist ja das Drama. Wir in D, Ö oder generell Europa träumen von einem Islam in unseren Ländern, der so ganz fortschrittlich ist, der so wie unsere Religion am besten Privatsphäre des Einzelnen bleibt oder noch extremer, eh fast jedem wurscht ist.

Und welche Organisationen hofieren wir? Welche machen wir hier zu dem Sprachorganen der Muslime? Erdogan Fanatiker, saudi arabische Islamistenvereine, weil wir selbst natürlich auch nichts in eine zugewanderte Religion investieren wollen. Ist zwar verständlich, aber dann machen es andere und die propagieren dann halt leider nicht LGBTQ und Frauenrechte und Liebe unter allen Menschen.

Was ist denn ein Islamist? Für mich als Tochter wäre der Daddy schon ein Islamist, wenn ich vorgefertigt mit Kopftuch rumlaufen muss, damit ich die Familienehre nicht beschmutze. Der muss sich nicht erst den Sprengstoffgürtel anlegen um als Islamist zu gelten.

Für mich ist jeder Islamist, für den der Islam und irgendwelche damit einhergehenden Regeln welche irgendwelche anderen Menschen entweder schlechter stellen oder ihnen Zwänge auferlegen, wichtiger ist als das deutsche oder österreichische Gesetz. Und damit meine ich nicht du sollst nicht töten oder liebe deinen nächsten.

Wer kann es Menschen verübeln, dass sie keine Ansichten aus Arabien wollen? Die dann auch noch der fruchtbare Boden für Gewalttaten wie Terroranschläge sind.

Junge moderne türkische Studentinnen und Studenten die in Ankara und Istanbul keine Zukunft unter Erdowahn sehen? Immer her damit.
Landwirt und Söhne aus Irak und Syrien, deren Schwester so leben soll wie sie oder der liebe Mohamed es ihnen vorschreibt? Also da verzichte ich lieber wieder auf Lieferando, wenn die dafür bleiben wo der Pfeffer nicht wächst.

Da rede ich noch gar nicht davon, dass dem Ottonormalverbraucher auch die Jungs die im Rudel an jedem Bahnhof den Türsteher spielen zuwider sind. Denen ist natürlich langweilig, lesen schreiben und rechnen gehört auch nicht zu den Hobbys und schwups sind wieder ein paar davon in den Nachrichten.

Solange solche Leute reingelassen und behalten werden, braucht sich niemand wundern wenn AFD und FPÖ an die Macht kommen und dann alle, auch die Asylwerber die wir uns so wünschen (und manche sich einreden), darunter leiden.
Und wir mit ihnen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2024 um 11:32
Zitat von insidemaninsideman schrieb am 31.12.2023:Solange solche Leute reingelassen und behalten werden, braucht sich niemand wundern wenn AFD und FPÖ an die Macht kommen
Für die Wahlentscheidung ist immer noch der Wähler verantwortlich. Wer Faschisten wählt, um gegen Faschisten vorzugehen, der verweigert offenbar das Denken. Wenn man meint, nicht gegen Islamofaschisten vorgehen zu können, ohne selbst rechtsradikal zu werden (oder zum Steigbügelhalter von Personen mit solchen Positionen aus der Politik), dann kann man es auch gleich lassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2024 um 11:46
Ich finde das schon immer leicht witzig wie hier ueber solche Sachen sinniert wird, mit Faschisten, Islamisten und so weiter.

Ganz einfaches Beispiel sind fuer mich Abu Dhabi und Dubai, da Ich selbst schon oefter da bin und auch Kontakt mit Buergern dort habe.

Dort wird das ganze sehr einfach gehandhabt.
Die Buerger werden hart bestraft bei Vergehen (Straftaten) und Nicht-Bürger werden ohne Diskussion und Trara des Landes verwiesen werden. Unteranderem fuer immer.

Hierzulande wird aber so viel sinniert ueber so schwachsinniges, dass fuer jede Kleinigkeit 50x Versionen gespinnt werden und gedreht werden, dass nichts im Endeffekt passiert und dann sollte man sich nicht wundern, dass eventuell solche Parteien Aufschwung bekommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2024 um 11:58
Zitat von vx110vx110 schrieb:Dort wird das ganze sehr einfach gehandhabt.
Wenn du wieder eine Monarchie willst wo der obercapo vorgibt was Straftat ist und was nicht musst du tendenziell auswandern. Hier möchte das niemand mehr ausser " solche Parteien " die ihren Islamistenkumpels sehr nahe stehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2024 um 12:25
Zitat von JedimindtricksJedimindtricks schrieb:Wenn du wieder eine Monarchie willst wo der obercapo vorgibt was Straftat ist und was nicht musst du tendenziell auswandern. Hier möchte das niemand mehr ausser " solche Parteien " die ihren Islamistenkumpels sehr nahe stehen.
Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass zumindest in dem Punkt, sehr konsequent gehandelt wird. Damit würde man den bekannten Parteien viel Luft nehmen, da es das Hauptthema ist, womit polarisiert wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2024 um 15:00
Zitat von vx110vx110 schrieb:Hierzulande wird aber so viel sinniert ueber so schwachsinniges, dass fuer jede Kleinigkeit 50x Versionen gespinnt werden und gedreht werden, dass nichts im Endeffekt passiert und dann sollte man sich nicht wundern, dass eventuell solche Parteien Aufschwung bekommen.
Ein weiteres Argument dafür, dass die Bevölkerung dann offenbar nicht demokratiefähig ist. In einer aufgeklärten Gesellschaft hat die "Kopf ab" Mentalität halt keinen Platz. Nicht Symptome, sondern Ursachen müssen bekämpft werden. Bei Menschen, die immer nur nach noch härteren Strafen brüllen, fehlt bereits der Wille dazu. Wer sich solche Lösungen wünscht, der ist nicht Teil der zivilisierten Welt (dazu zähle ich selbstverständlich auch reaktionäre westliche Kräfte).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2024 um 15:44
Zitat von vx110vx110 schrieb:Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass zumindest in dem Punkt, sehr konsequent gehandelt wird.
Doch darum geht es . Und wenn der obermufti halt entscheidet hier wird kein Alkohol getrunken wüsst ich nicht wieviel deutsche diese Gesellschaftsform noch toll finden . Gut , er hat sich entschieden konsequent abzuschieben , die Stadien in abu Dhabi und co durften trotzdem andere bauen . Jetzt werden sie halt lästig und stören den Blick aufs Gold .nix zum prahlen oder nachahmen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2024 um 18:21
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Ein weiteres Argument dafür, dass die Bevölkerung dann offenbar nicht demokratiefähig ist. In einer aufgeklärten Gesellschaft hat die "Kopf ab" Mentalität halt keinen Platz. Nicht Symptome, sondern Ursachen müssen bekämpft werden. Bei Menschen, die immer nur nach noch härteren Strafen brüllen, fehlt bereits der Wille dazu. Wer sich solche Lösungen wünscht, der ist nicht Teil der zivilisierten Welt (dazu zähle ich selbstverständlich auch reaktionäre westliche Kräfte).
Zitat von JedimindtricksJedimindtricks schrieb:Doch darum geht es . Und wenn der obermufti halt entscheidet hier wird kein Alkohol getrunken wüsst ich nicht wieviel deutsche diese Gesellschaftsform noch toll finden . Gut , er hat sich entschieden konsequent abzuschieben , die Stadien in abu Dhabi und co durften trotzdem andere bauen . Jetzt werden sie halt lästig und stören den Blick aufs Gold .nix zum prahlen oder nachahmen
Beides verstehe Ich nicht. Das war ein Beispiel. Ist Australien jetzt kein demokratisches Land? Das wäre halt mein anderes Beispiel.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2024 um 19:20
Zitat von vx110vx110 schrieb:Ist Australien jetzt kein demokratisches Land?
Australien ist mit 7,7 Millionen Quadratkilometern der kleinste aller Kontinente. Dennoch ist Australien gleichzeitig das sechstgrößte Land der Welt, denn Australien ist der einzige Staat, der gleichzeitig einen ganzen Kontinent umfasst. Australien umfasst den größten Teil der Landmasse von Ozeanien.
Geradezu die Traumerfüllung für die AfD, meiner Meinung nach.
Dort könnte sie schalten und walten, theoretisch.

Quelle: https://www.google.com/search?q=Australien+als+Kontinent&rlz=1C1ONGR_deDE1023DE1023&oq=Australien+als+Kontinent&gs_lcrp=EgZjaHJvbWUyBggAEEUYOTIICAEQLhgWGB4yCAgCEAAYFhgeMggIAxAAGBYYHjIICAQQABgWGB4yCAgFEAAYFhgeMggIBhAAGBYYHjIICAcQABgWGB4yCAgIEAAYFhge0gEKMzU2OTBqMWoxNagCALACAA&sourceid=chrome&ie=UTF-8


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2024 um 19:52
Zitat von eckharteckhart schrieb:Geradezu die Traumerfüllung für die AfD, meiner Meinung nach.
Dort könnte sie schalten und walten, theoretisch.
Warum eine Traumerfüllung der AfD?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2024 um 20:07
Zitat von vx110vx110 schrieb:Warum eine Traumerfüllung der AfD?
Australien mache es Deutschland seit 2014 vor. Damals startete die dortige konservative Regierung eine Null-Toleranz-Politik in Sachen Migration, bei der sie Flüchtlingsboote zur Umkehr zwingen ließ. "Sie haben das durchgezogen und es sind dann ein Jahr später bereits kaum noch Migranten gekommen", sagte Lambrou.

In letzter Konsequenz werde Deutschland und der EU "nichts anderes übrig bleiben", als Pushbacks nach australischem Vorbild anzuwenden. "Wir brauchen eine europäische Lösung in dem Sinne, dass wir dafür sorgen, dass die Leute gar nicht mehr kommen", sagte der Politiker von der AfD.
Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/lanz-eu-asylkompromiss-afd-pushbacks-australien-lambrou-100.html

Meine Meinung: Deutschland bräuchte nur eine geografische Lage genau wie Australien.


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03.01.2024 um 20:22
Zitat von eckharteckhart schrieb:Meine Meinung: Deutschland bräuchte nur eine geografische Lage genau wie Australien.
Ja um alle Flüchtlingsstrome zu lenken.

Um aber die Ströme über das Mittelmeer zu verhindern reicht es das Mittelmeer eben "zu schließen" und das eben kundzutun.



If-you-come-by-boat-001

https://www.theguardian.com/world/2013/jul/19/immigration-department-asylum-seekers-advertising



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https://tfipost.com/2019/07/australia-illegal-immigrants-india-01/



Das Seerecht Ertrinkende in Not zu helfen war nie dafür gedacht wissentlich Menschen in diese Notlage zu schicken in der Hoffnung andere werden die schon rausziehen.

Nun kann man natürlich sich zurücklehnen :

"wir sind human, lässt uns so viele wie möglich retten"

und ignorieren ,dass eben sich immer mehr auf den Weg über das Meer machen, was mehr Tote bedeutet.

Aber die Sichtweise ist einfach. Man kann ja nichts für die Toten, denn es ist ihre persönliche Entscheidung den Schleusern zu folgen und dass es illegale Schleuser gibt, da sind andere Staaten für verantwortlich.


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04.01.2024 um 07:51
Zitat von abbacbbcabbacbbc schrieb:aber die Ströme über das Mittelmeer zu verhindern reicht es das Mittelmeer eben "zu schließen" und das eben kundzutun.
Ist die Frage wer schließt. Wirst du wohl übernehmen müssen die Aufgabe.hab grad mal geschaut wieviel europäische Nationen an der Sicherung der seewege im Rotem Meer beteiligt sind was ja noch überschaubar ist bzgl gebietsgrösse.... ganze 4 Stück ( und da sind nichtmal bei allen Schiffe dabei).Der rest ist ganz einfach nicht fähig Dinge die beschlossen werden umzusetzen bzw Interessen zu wahren.


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04.01.2024 um 07:59
Zitat von abbacbbcabbacbbc schrieb:"wir sind human, lässt uns so viele wie möglich retten"

und ignorieren ,dass eben sich immer mehr auf den Weg über das Meer machen, was mehr Tote bedeutet.
Du meinst es machen sich mehr auf den Weg, weil sie gerettet werden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2024 um 08:56
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du meinst es machen sich mehr auf den Weg, weil sie gerettet werden?
am Beispiel Australien sieht man doch, dass dort kaum noch jemand über das Meer ankommt.
Die Flüchtlinge wären doch auch dumm, dies noch zu versuchen, wenn sie genau wissen, dass sie sowieso kaum eine Chance haben, in Australien dann "Fuß fassen" zu können.

In diesem Sinne:
Zitat von abbacbbcabbacbbc schrieb am 29.12.2023:Daher hat sich zB Australien dazu entschlossen, keinen per Seeweg reinzulassen, damit man den Rest eben "geregelt behandeln kann"

Weiterhin ist allen bekannt, dass es per Seeweg nicht geht, also kommen kaum welche.

Was machen wir: Versucht es... wir nehmen jeden
Und was machen die Leute: Sie kommen und ertrinken
Zitat von abbacbbcabbacbbc schrieb am 29.12.2023:Aber daran ist ja niemand schuld und die Australier sind auch böse. würden Sie Flüchtlinge von Ihren Stränden lesen, dann würden viel mehr in Nussschalen kommen und ertrinken.



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