Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
30.01.2021 um 23:10Die Berliner haben es geschafft, dass ein "staatenloser" Asylbewerber in seine Heimat ausreiste.
normalerweise wäre das keine Meldung wert.
Aber wenn der "staatenlose" Asylbewerber seit rund 30 Jahren ausreiseprflichtig ist und sich "PAte von Berlin" nennt, ist es doch eine Meldung wert.
es geht um Mahmut Uca.
Bekannt auch als Mahmoud Al Zein, Habib Haik, Moheiddine Al Zein. Selbsternannter Pate von Berlin.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/clankriminalitaet-pate-von-berlin-mahmoud-al-zein-ausgereist-a-28e89dfb-a23c-448b-bef0-f49bb671becc
Der tagesspiegel schreibt auch noch etwas zu den aneblichen Asylgründen: es gab nie einen
sowie
https://www.focus.de/politik/deutschland/meine-familie-meine-regeln-im-buch-dokumentiert-der-pate-von-berlin-das-staatsversagen-im-kampf-gegen-die-clans_id_12657261.html
ich bin angesichts der vielen vorstehenden Zitate unsicher, was ich hier als "eigene Meinung" dazu schreiben soll.
Meine ich, die Ausreise des Patens von Berlin ist richtig?
jein, denn sie kommt zu spät.
Meine ich, die Behörden haben sich jahrelang auf der Nase rumtanzen lassen?
jein, siehe die vorstehende Zitate
wurde das Asylrecht von diesem Herrn (und auch von vergleichbaren Leuten aus dieser Zeit und bis heute) ausgenutzt: ja, und das verurteile ich.
Allerdings bin ich direkt neugierig, ob in Zukunft aus den Mhallami-Clans noch ein paar "ehrenwerte" Schwergewichte ihre Erinnerung wiedererlangen und in ihre Heimat ausreisen werden.
Ich denke, dafür könnte es mittlerweile vielleicht auch materialle Anreize geben wie:
Erbschaften in der alten Heimat; Ermittlungsdruck gegen organisierte Kriminalität und damit notwendige Ausreise von"Ankerpersonen", die das in D erwirtschaftetes Geld in der alten Heimat gewinnbringend -- und vor dem Zugriff der Berliner Justiz sicher - anlegen könnten.
Insofern wäre leider nicht der Vollzug des Asylrechts der Ausreisegrund, sondern die Bekämpfung krimineller, ethisch abgeschottet lebender clan Strukturen würde Druck ausüben.
normalerweise wäre das keine Meldung wert.
Aber wenn der "staatenlose" Asylbewerber seit rund 30 Jahren ausreiseprflichtig ist und sich "PAte von Berlin" nennt, ist es doch eine Meldung wert.
es geht um Mahmut Uca.
Bekannt auch als Mahmoud Al Zein, Habib Haik, Moheiddine Al Zein. Selbsternannter Pate von Berlin.
Seine Geschichte ist beispielhaft für die Pannen bei der Bekämpfung der Clankriminalität in Deutschland. Al Zein, ein kräftiger Kerl mit sorgfältig gestutztem Oberlippenbart und schwarzen, zurückgegelten Haaren, ist, wenn man so will, der Urvater aller arabischen Clans in Berlin.
Seine Geschichte ist beispielhaft für die Pannen bei der Bekämpfung der Clankriminalität in Deutschland. Al Zein, ein kräftiger Kerl mit sorgfältig gestutztem Oberlippenbart und schwarzen, zurückgegelten Haaren, ist, wenn man so will, der Urvater aller arabischen Clans in Berlin.
Die ersten Straftaten in dem Land, das er um Aufnahme bittet, begeht er bereits kurz nach seiner Ankunft. Aktenkundig werden: Diebstahl, gemeinschaftlicher Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und räuberischer Diebstahl. Als sein Asylantrag abgelehnt wird, fordern ihn die Behörden auf, das Land zu verlassen. Natürlich erfolglos.naja, dann hat es mit der freiwilligen Ausreise zwischen 1988 und 2021 nicht so richtig geklappt, u.a. auch weil der Herr zwischendurch ein paar JAhre in der JVA verbrachte.
Im Juli 1988 wird Al Zein ausgewiesen. Zitat aus Behördenunterlagen: »Aufgrund Ihres gesetzwidrigen Verhaltens ist die Überwachung Ihrer Ausreise aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich. Sie erhalten keine Gelegenheit, freiwillig auszureisen.«
Mahmoud wird in die Jugendhaftanstalt gesperrt, und die Behörden stellen einen neuen gültigen Reisepass aus. Nach Verbüßung der Haftstrafe kommt er sofort in Abschiebegewahrsam, damit er nicht wieder untertaucht. Dort stellt er einen Asylfolgeantrag. Bevor der entschieden ist, wird er aus der Abschiebehaft wieder entlassen. Vier Wochen später kommt die Ablehnung des Asylantrages.
Mahmoud Al Zein selbst heiratet, hat schließlich neun Kinder und macht sich vor allem im Rotlichtmilieu einen Namen. Über die Jahre erhält er 21 Duldungen.
Damals ermittelt eine besondere Polizeieinheit gegen Al Zein: die »GE Ident«. Ihr Ziel ist es, die wahren Identitäten abgelehnter Asylbewerber zu recherchieren. Ein erster entscheidender Hinweis auf seine Herkunft ergibt sich am 25. September 2000 aus einem Schreiben des libanesischen Innenministeriums: »Nach Einsicht in libanesische Register an der Generaldirektion des Standesamtes wurde festgestellt, dass der genannte Muhiedinne Hamdin Al-Zein, geboren im Jahre 1966, keine Eintragungen hat und er ohne Staatsangehörigkeit ist. Bemerkt wird, dass er in Beirut-Libanon wohnhaft war.«Wie schön, dass allen Beteiligten irgendwann doch noch eingefallen ist, dass man nicht als Staatenloser geboren wurde.
Die Ermittler finden einen Hinweis auf den Sohn
Der »Präsident« ist also gar kein Libanese. Recherchen in der Türkei ergeben, dass er aus der südanatolischen Provinz Mardin stammt. Außerdem erfährt die GE Ident, dass sein Vater – der sich ebenfalls in Deutschland als Sozialhilfeempfänger mit angeblich ungeklärter Staatsangehörigkeit aufhält – eigentlich im Ort Üçkavak bei Savur als türkischer Staatsbürger registriert ist. Ein Hinweis auf seinen Sohn finden die Ermittler ebenfalls: Auch Mahmoud Al Zein ist, allerdings unter einem anderen Namen, in der Türkei registriert.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/clankriminalitaet-pate-von-berlin-mahmoud-al-zein-ausgereist-a-28e89dfb-a23c-448b-bef0-f49bb671becc
Der tagesspiegel schreibt auch noch etwas zu den aneblichen Asylgründen: es gab nie einen
In seiner im vergangenen Herbst erschienenen Autobiografie „Der Pate von Berlin. Mein Weg, meine Familie, meine Regeln“ beschrieb der Mann sich als Oberhaupt des Al-Zein-Clans, einer der einflussreichsten arabischstämmigen Familien in Deutschland.
Zugleich beklagte Al-Zein, dass er nie als Asylbewerber anerkannt wurde. Dabei reiste er nach eigener Darstellung in den 80er-Jahren illegal als Urlauber aus dem Libanon ein, war nie politisch verfolgt, dafür aber jahrzehntelang gewalttätig und kriminell.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/mahmoud-der-pate-al-zein-berliner-clan-groesse-nach-30-jahren-ausgereist/26866158.htmlQuelle:
sowie
Mahmoud al-Zein war gar kein Flüchtling. Weil er ein Schläger war und schon als Jugendlicher israelischen Jets aus dem Slums von Beirut aus mit dem Maschinengewehr hinterher schoss, schickte ihn seine Familie auf eine Reise nach Deutschland. Folgerichtig wird al-Zeins Asylantrag abgelehnt. Abgeschoben wird er allerdings nicht, denn der Libanon ist Bürgerkriegsland. Al-Zein wird zur Ausreise bloß aufgefordert, aber er bleibt. Kunststück: Die deutsche Sozialhilfe übersteigt ein Professoren-Gehalt in Beirut.
Die Türkei will al-Zein nicht wieder haben. Sie hat ihn rechtzeitig ausgebürgert. Jetzt kann er aus Deutschland nicht mehr abgeschoben werden, weder in die Türkei noch in den Libanon, obwohl er längst ein Schwerkrimineller geworden ist. Einer, der nie in Deutschland integrieren wollte. Was nicht verwundert - die Mhallamis, so heißt die Sippe, aus der der al-Zein-Clan stammt, haben sich noch nie integriert - weder in der Türkei, noch im Libanon, und schon gar nicht in Deutschland. Sie leben seit Jahrhunderten nach ihren eigenen Regeln. Der Staat, den sie ausbeuten, ist ihnen herzlich egal, und ohnehin ist es die Polizei.Quelle:
https://www.focus.de/politik/deutschland/meine-familie-meine-regeln-im-buch-dokumentiert-der-pate-von-berlin-das-staatsversagen-im-kampf-gegen-die-clans_id_12657261.html
Kriminelle Mitglieder arabischer Großfamilie fallen immer wieder mit schweren Straftaten auf: Drogen, Schutzgeld, Diebstähle, Hehlerei, aber auch Geldwäsche, mit der Erträge aus illegalen Machenschaften reinvestiert werden.Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/mahmoud-der-pate-al-zein-berliner-clan-groesse-nach-30-jahren-ausgereist/26866158.html
Die sogenannte „Clankriminalität“ geht laut Bundeskriminalamt einher „mit einer eigenen Werteordnung und der prinzipiellen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung". Zumeist bestehe eine „starke Ausrichtung auf die patriarchialisch-hierarchisch geprägte Familienstruktur“ und eine „mangelnde Integrationsbereitschaft“.
ich bin angesichts der vielen vorstehenden Zitate unsicher, was ich hier als "eigene Meinung" dazu schreiben soll.
Meine ich, die Ausreise des Patens von Berlin ist richtig?
jein, denn sie kommt zu spät.
Meine ich, die Behörden haben sich jahrelang auf der Nase rumtanzen lassen?
jein, siehe die vorstehende Zitate
wurde das Asylrecht von diesem Herrn (und auch von vergleichbaren Leuten aus dieser Zeit und bis heute) ausgenutzt: ja, und das verurteile ich.
Allerdings bin ich direkt neugierig, ob in Zukunft aus den Mhallami-Clans noch ein paar "ehrenwerte" Schwergewichte ihre Erinnerung wiedererlangen und in ihre Heimat ausreisen werden.
Ich denke, dafür könnte es mittlerweile vielleicht auch materialle Anreize geben wie:
Erbschaften in der alten Heimat; Ermittlungsdruck gegen organisierte Kriminalität und damit notwendige Ausreise von"Ankerpersonen", die das in D erwirtschaftetes Geld in der alten Heimat gewinnbringend -- und vor dem Zugriff der Berliner Justiz sicher - anlegen könnten.
Insofern wäre leider nicht der Vollzug des Asylrechts der Ausreisegrund, sondern die Bekämpfung krimineller, ethisch abgeschottet lebender clan Strukturen würde Druck ausüben.