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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2021 um 23:10
Die Berliner haben es geschafft, dass ein "staatenloser" Asylbewerber in seine Heimat ausreiste.

normalerweise wäre das keine Meldung wert.
Aber wenn der "staatenlose" Asylbewerber seit rund 30 Jahren ausreiseprflichtig ist und sich "PAte von Berlin" nennt, ist es doch eine Meldung wert.

es geht um Mahmut Uca.

Bekannt auch als Mahmoud Al Zein, Habib Haik, Moheiddine Al Zein. Selbsternannter Pate von Berlin.
Seine Geschichte ist beispielhaft für die Pannen bei der Bekämpfung der Clankriminalität in Deutschland. Al Zein, ein kräftiger Kerl mit sorgfältig gestutztem Oberlippenbart und schwarzen, zurückgegelten Haaren, ist, wenn man so will, der Urvater aller arabischen Clans in Berlin.
Seine Geschichte ist beispielhaft für die Pannen bei der Bekämpfung der Clankriminalität in Deutschland. Al Zein, ein kräftiger Kerl mit sorgfältig gestutztem Oberlippenbart und schwarzen, zurückgegelten Haaren, ist, wenn man so will, der Urvater aller arabischen Clans in Berlin.
Die ersten Straftaten in dem Land, das er um Aufnahme bittet, begeht er bereits kurz nach seiner Ankunft. Aktenkundig werden: Diebstahl, gemeinschaftlicher Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und räuberischer Diebstahl. Als sein Asylantrag abgelehnt wird, fordern ihn die Behörden auf, das Land zu verlassen. Natürlich erfolglos.

Im Juli 1988 wird Al Zein ausgewiesen. Zitat aus Behördenunterlagen: »Aufgrund Ihres gesetzwidrigen Verhaltens ist die Überwachung Ihrer Ausreise aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich. Sie erhalten keine Gelegenheit, freiwillig auszureisen.«
naja, dann hat es mit der freiwilligen Ausreise zwischen 1988 und 2021 nicht so richtig geklappt, u.a. auch weil der Herr zwischendurch ein paar JAhre in der JVA verbrachte.
Mahmoud wird in die Jugendhaftanstalt gesperrt, und die Behörden stellen einen neuen gültigen Reisepass aus. Nach Verbüßung der Haftstrafe kommt er sofort in Abschiebegewahrsam, damit er nicht wieder untertaucht. Dort stellt er einen Asylfolgeantrag. Bevor der entschieden ist, wird er aus der Abschiebehaft wieder entlassen. Vier Wochen später kommt die Ablehnung des Asylantrages.
Mahmoud Al Zein selbst heiratet, hat schließlich neun Kinder und macht sich vor allem im Rotlichtmilieu einen Namen. Über die Jahre erhält er 21 Duldungen.
Damals ermittelt eine besondere Polizeieinheit gegen Al Zein: die »GE Ident«. Ihr Ziel ist es, die wahren Identitäten abgelehnter Asylbewerber zu recherchieren. Ein erster entscheidender Hinweis auf seine Herkunft ergibt sich am 25. September 2000 aus einem Schreiben des libanesischen Innenministeriums: »Nach Einsicht in libanesische Register an der Generaldirektion des Standesamtes wurde festgestellt, dass der genannte Muhiedinne Hamdin Al-Zein, geboren im Jahre 1966, keine Eintragungen hat und er ohne Staatsangehörigkeit ist. Bemerkt wird, dass er in Beirut-Libanon wohnhaft war.«
Die Ermittler finden einen Hinweis auf den Sohn

Der »Präsident« ist also gar kein Libanese. Recherchen in der Türkei ergeben, dass er aus der südanatolischen Provinz Mardin stammt. Außerdem erfährt die GE Ident, dass sein Vater – der sich ebenfalls in Deutschland als Sozialhilfeempfänger mit angeblich ungeklärter Staatsangehörigkeit aufhält – eigentlich im Ort Üçkavak bei Savur als türkischer Staatsbürger registriert ist. Ein Hinweis auf seinen Sohn finden die Ermittler ebenfalls: Auch Mahmoud Al Zein ist, allerdings unter einem anderen Namen, in der Türkei registriert.
Wie schön, dass allen Beteiligten irgendwann doch noch eingefallen ist, dass man nicht als Staatenloser geboren wurde.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/clankriminalitaet-pate-von-berlin-mahmoud-al-zein-ausgereist-a-28e89dfb-a23c-448b-bef0-f49bb671becc

Der tagesspiegel schreibt auch noch etwas zu den aneblichen Asylgründen: es gab nie einen
In seiner im vergangenen Herbst erschienenen Autobiografie „Der Pate von Berlin. Mein Weg, meine Familie, meine Regeln“ beschrieb der Mann sich als Oberhaupt des Al-Zein-Clans, einer der einflussreichsten arabischstämmigen Familien in Deutschland.

Zugleich beklagte Al-Zein, dass er nie als Asylbewerber anerkannt wurde. Dabei reiste er nach eigener Darstellung in den 80er-Jahren illegal als Urlauber aus dem Libanon ein, war nie politisch verfolgt, dafür aber jahrzehntelang gewalttätig und kriminell.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/mahmoud-der-pate-al-zein-berliner-clan-groesse-nach-30-jahren-ausgereist/26866158.html
Quelle:

sowie
Mahmoud al-Zein war gar kein Flüchtling. Weil er ein Schläger war und schon als Jugendlicher israelischen Jets aus dem Slums von Beirut aus mit dem Maschinengewehr hinterher schoss, schickte ihn seine Familie auf eine Reise nach Deutschland. Folgerichtig wird al-Zeins Asylantrag abgelehnt. Abgeschoben wird er allerdings nicht, denn der Libanon ist Bürgerkriegsland. Al-Zein wird zur Ausreise bloß aufgefordert, aber er bleibt. Kunststück: Die deutsche Sozialhilfe übersteigt ein Professoren-Gehalt in Beirut.
Die Türkei will al-Zein nicht wieder haben. Sie hat ihn rechtzeitig ausgebürgert. Jetzt kann er aus Deutschland nicht mehr abgeschoben werden, weder in die Türkei noch in den Libanon, obwohl er längst ein Schwerkrimineller geworden ist. Einer, der nie in Deutschland integrieren wollte. Was nicht verwundert - die Mhallamis, so heißt die Sippe, aus der der al-Zein-Clan stammt, haben sich noch nie integriert - weder in der Türkei, noch im Libanon, und schon gar nicht in Deutschland. Sie leben seit Jahrhunderten nach ihren eigenen Regeln. Der Staat, den sie ausbeuten, ist ihnen herzlich egal, und ohnehin ist es die Polizei.
Quelle:
https://www.focus.de/politik/deutschland/meine-familie-meine-regeln-im-buch-dokumentiert-der-pate-von-berlin-das-staatsversagen-im-kampf-gegen-die-clans_id_12657261.html
Kriminelle Mitglieder arabischer Großfamilie fallen immer wieder mit schweren Straftaten auf: Drogen, Schutzgeld, Diebstähle, Hehlerei, aber auch Geldwäsche, mit der Erträge aus illegalen Machenschaften reinvestiert werden.

Die sogenannte „Clankriminalität“ geht laut Bundeskriminalamt einher „mit einer eigenen Werteordnung und der prinzipiellen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung". Zumeist bestehe eine „starke Ausrichtung auf die patriarchialisch-hierarchisch geprägte Familienstruktur“ und eine „mangelnde Integrationsbereitschaft“.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/mahmoud-der-pate-al-zein-berliner-clan-groesse-nach-30-jahren-ausgereist/26866158.html

ich bin angesichts der vielen vorstehenden Zitate unsicher, was ich hier als "eigene Meinung" dazu schreiben soll.

Meine ich, die Ausreise des Patens von Berlin ist richtig?
jein, denn sie kommt zu spät.
Meine ich, die Behörden haben sich jahrelang auf der Nase rumtanzen lassen?
jein, siehe die vorstehende Zitate
wurde das Asylrecht von diesem Herrn (und auch von vergleichbaren Leuten aus dieser Zeit und bis heute) ausgenutzt: ja, und das verurteile ich.

Allerdings bin ich direkt neugierig, ob in Zukunft aus den Mhallami-Clans noch ein paar "ehrenwerte" Schwergewichte ihre Erinnerung wiedererlangen und in ihre Heimat ausreisen werden.
Ich denke, dafür könnte es mittlerweile vielleicht auch materialle Anreize geben wie:
Erbschaften in der alten Heimat; Ermittlungsdruck gegen organisierte Kriminalität und damit notwendige Ausreise von"Ankerpersonen", die das in D erwirtschaftetes Geld in der alten Heimat gewinnbringend -- und vor dem Zugriff der Berliner Justiz sicher - anlegen könnten.
Insofern wäre leider nicht der Vollzug des Asylrechts der Ausreisegrund, sondern die Bekämpfung krimineller, ethisch abgeschottet lebender clan Strukturen würde Druck ausüben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2021 um 08:58
Wenn jemand keinen Anspruch auf Asyl hat, dann ist es legitim, dass man ihn auch abschiebt. Wenn der österreichische Staat aber ein System befolgt welches es ermöglicht, dass dieser Entscheidungsprozess Jahre dauert (jeder will das beste rausholen, da kann man den Eltern keinen Vorwurf machen) und ein 12 jähriges Mädchen dann 10 Jahre in Österreich lebt, wohl kaum die Sprache des Landes in das es abgeschoben werden soll spricht.....

Also dann sollte, vorausgesetzt es gibt keine begangenen Straftaten und Ähnliches, die Familie in Österreich leben dürfen. Die Eltern wollten sich gegen Urteile wehren, der Staat war nicht fähig in einer menschlich vertretbaren Zeit eine endgültige Entscheidung zu treffen und das Kind kann nichts dafür.

Aber man braucht doch so dringend Erfolgserlebnisse. Die Leute wegen denen Parks zu Schutzzonen deklariert werden, da schafft man es halt nicht, die wollen und können wir nicht dorthin schicken, wo sie hingehören.

Dann lieber ein 12 jähriges Mädchen mit der Mutter.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2021 um 11:14
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Ich denke, dafür könnte es mittlerweile vielleicht auch materialle Anreize geben wie:
Erbschaften in der alten Heimat; Ermittlungsdruck gegen organisierte Kriminalität und damit notwendige Ausreise von"Ankerpersonen", die das in D erwirtschaftetes Geld in der alten Heimat gewinnbringend -- und vor dem Zugriff der Berliner Justiz sicher - anlegen könnten.
dazu noch ein Nachtrag
Wie Insider berichten, haben Clans wie die Remmos ihr riesiges Millionenvermögen längst ins Ausland gebracht und zum Beispiel in Immobilienprojekte in der Türkei und im Libanon gesteckt.
Quelle: https://www.bz-berlin.de/berlin/wie-funktioniert-das-berliner-clan-milieu-und-wer-sind-die-clans

der Aspekt, dass TEile des mit OK erwirtschafteten GEldes längst in den Heimat/Herkunftsländern ist, lässt es möglich erscheinen, dass sich "freiwillige" Ausreisen in Zukunft evt leichter bewerkstelligen lassen.
Also, liebe Behörden bezügl Clanmittgliedern mit mehrfachen Straftatenregister:
dranbleiben und Abschiebungen vollziehen, wo immer das möglich ist. Verhungern oder ein menschenünwürdiges Leben in bitterster Armut werden die Brüder nach ihrer Abschiebung/freiwilligen Ausreise jedenfalls nicht
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Dann lieber ein 12 jähriges Mädchen mit der Mutter.
habt ihr in Ö keine kriminellen clanmitglieder, die ihr vorrangig ausschaffen könntet?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2021 um 12:24
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja was denn dann? Wenn diese Menschen integriert sind, die Kinder hier groß geworden sind, wo genau liegt dann das Problem?
Das Problem liegt darin begründet, dass sämtlcihe Prozeduren einfach viel zu lange gedauert hatten.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Aber man braucht doch so dringend Erfolgserlebnisse. Die Leute wegen denen Parks zu Schutzzonen deklariert werden, da schafft man es halt nicht, die wollen und können wir nicht dorthin schicken, wo sie hingehören.

Dann lieber ein 12 jähriges Mädchen mit der Mutter.
@insideman

Den Eindruck habe ich leider auch, dass man oft eher die abschiebt, bei denen keine massive Gegenwehr zu erwarten ist und dafür diejenigen hier belässt, bei deren Abschiebung erhebliche Gewalt seitens der peer group zu erwarten wäre.
Zitat von HayuraHayura schrieb:Wie kann es eigentlich das man abgeschoben werden, obwohl man hier geboren wurde? Das ist unmenschlich, Solidarität mit allen die sich solcher unmenschlichen Behandlungen entgegensetzen?
Im Prinzip haben die Eltern des Mädchens den Verlauf ganz wesentlich zu verantworten. Es kann nun auch nicht sein, dass man hier lediglich niederkommt und schon sollen alle Regeln nicht mehr gelten.


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01.02.2021 um 12:34
@sacredheart
Äh nein, Du hast offenbar meine Frage missverstanden


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01.02.2021 um 13:14
@Tussinelda

Offensichtlich haben die Eltern ja in all den Jahren nichts Substanzielles vorgetragen, mit dem sie einen positiven Asylbescheid erwirkt hätten. Im Gegenteil, das Asylbegehren wurde abgelehnt und dann sind sie dennoch wieder eingereist.

Man kann also sagen, der Eigenanteil der Eltern an der Situation überwiegt deutlich und wird auch nicht durch Integration relativiert, denn die alleine begründet keinen Aufetnhaltstitel.

Warum man nach all den Jahren den aktuellen Zeitpunkt - sprich das momentane punctum maximum der Corona Situation - für einen ganz geeigneten Zeitpunkt für eine Abschiebung hält trotz reichlich Zeit, die vorher da war, kann ich auch nicht nachvollziehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2021 um 13:21
@sacredheart
Korrekt, in diesem Fall tragen die Eltern die Verantwortung für die Abschiebung. Über den Zeitpunkt kann man sicher diskutieren, das hätte man geschickter lösen können.


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01.02.2021 um 13:26
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Offensichtlich haben die Eltern ja in all den Jahren nichts Substanzielles vorgetragen, mit dem sie einen positiven Asylbescheid erwirkt hätten. Im Gegenteil, das Asylbegehren wurde abgelehnt und dann sind sie dennoch wieder eingereist.

Man kann also sagen, der Eigenanteil der Eltern an der Situation überwiegt deutlich und wird auch nicht durch Integration relativiert, denn die alleine begründet keinen Aufetnhaltstitel.

Warum man nach all den Jahren den aktuellen Zeitpunkt - sprich das momentane punctum maximum der Corona Situation - für einen ganz geeigneten Zeitpunkt für eine Abschiebung hält trotz reichlich Zeit, die vorher da war, kann ich auch nicht nachvollziehen.
das hat immer noch nichts damit zu tun, worauf sich meine Frage bezieht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2021 um 13:43
@Tussinelda
Du hast gefragt, wo denn das Problem liegt. Und das wird vorrangig darin begründet liegen, dass sie keinen Anspruch auf Asyl haben. Wenn Du mit der Frage etwas völlig anderes meinst, dann sag doch besser, was Du gemeint hast und nicht mehrfach, was Du nicht gemeint hast.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2021 um 13:46
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Anti_Venom schrieb:
Was wenn solche Fälle öfter vorkommen?
ja was denn dann? Wenn diese Menschen integriert sind, die Kinder hier groß geworden sind, wo genau liegt dann das Problem?
@sacredheart
Du solltest bitte einfach lesen, worauf ich mich bezog und DANN mir die Welt erklären. Danke.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2021 um 13:52
@Tussinelda

Ok, Du wirfst eine relativ allgemeine Frage in den Raum und belehrst dann, andere, was Du alles nicht mit der Frage gemeint hast, anstatt zu sagen, was Du damit gemeint hast, Deine Sache.

Es kann allerdings auch bei relativ wenigen Fällen in einem Rechtstaat nicht angehen, dass Menschen Rechte in Anspruch nehmen, deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das ist keine Frage der Quantität. Der Staat zahlt ja auch nicht an alle Leute die wollen Kindergeld aus, ob sie Kinder haben oder nicht, solange eine bestimmte Zahl nicht überschritten ist.


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01.02.2021 um 13:54
@sacredheart
sag mal, es ging darum was wäre, wenn solche Fälle (also jemanden den Aufenthalt zu gewähren, anstatt abzuschieben, trotz entsprechendem Urteil) öfter vorkämen. Darauf und nur darauf bezog sich meine Frage, was Du hättest erkennen können, hättest Du nicht nur meine Frage rausgesucht, sondern ein klein wenig vom Verlauf gelesen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2021 um 13:59
@Tussinelda

Darauf hatte ich Dir doch gerade geantwortet. Das ist nicht Merkmal eines Rechtsstaates, einen Antrag auch dann zu genehmigen, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. In Österreich ist das Aufenthaltsrechts ja eigentlich klar geregelt und auch der Familie war klar, dass sie sich nicht legal in Österreich aufhalten. Mit dem Verweis auf so einen Fall kann dann ja auch jeder andere sagen: Warum die und ich nicht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2021 um 15:10
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:sag mal, es ging darum was wäre, wenn solche Fälle (also jemanden den Aufenthalt zu gewähren, anstatt abzuschieben, trotz entsprechendem Urteil) öfter vorkämen.
dann würde das Asylrecht ausgehöhlt

Analogien zur Aushöhlung bestehender Gesetze fnden sich auch bei zB. Schwarzfahrernsoll man nicht sagen, damit Schwarz nicht negativ konnotiert wird --also Beförderungsleistungserschleichern, Steuerhinterziehern, Müll-in die Landschaft-Kippern, Drogendealern usw:

nur weil es viele machen und dies in manchen Kreisen als akzeptables Verhalten gilt, ist es noch lange kein rechtskonformes Verhalten.
Der Staat hat das Recht, Gesetze zu erlassen und er hat das REcht, die Möglichkeit und die Pflicht, die Einhaltung zu kontrollieren sowie Verstöße zu sanktionieren und insgesamt auf rechtskonformes Verhalten seiner Bürger hinzuwirken.

Nennt sich irgendwie immer noch Rechtsstaat und ist unglaublich gut, denn es stellt sicher, dass ALLE Bürger vor dem Gesetz gleich sind.

Wir sollten den Rechtsstaat nicht leichtfertig aufs Spiel setzen für ein ungerechtes, willkürliches Gesellschaftssystem in dem derjenige gewinnt, der am lautesten brüllt, am meisten Schmiergeld zahlt oder die dicksten Krokodilstränen weint.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2021 um 18:00
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Wir sollten den Rechtsstaat nicht leichtfertig aufs Spiel setzen für ein ungerechtes, willkürliches Gesellschaftssystem in dem derjenige gewinnt, der am lautesten brüllt, am meisten Schmiergeld zahlt oder die dicksten Krokodilstränen weint.
@Seidenraupe
Kann ich nur so unterschreiben. Ich verstehe auch nicht warum eine Abschiebung künstlich skandalisiert wird die einfach darauf beruht dass kein Aslygrund gegeben ist.

Es kann doch nicht sein dass Asyl ausschließlich für die unglaubliche Tatsache gewährt werden soll außer der illegalen Einreise keine weiteren Straftaten begangen zu haben.

Das entspricht keinesfalls der Grundidee von Asyl.

Auch für Menschen die eher wenig Straftaten begehen gelten immer noch die gleichen Rechte und manche Rechte eben nicht. Auch Österreich muss nicht jeden Bürger fremder Staaten dulden oder alimentieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2021 um 19:00
Man sollte auch bedenken, dass solche Fälle dann die Plätze von legitimen und legalen Asylfällen wegnehmen und das ist nicht der Sinn der Sache. Und auch jene die legal hier sind als Asylanten haben noch lange nicht das Recht auch langfristig hier zu bleiben. Das ist dann eine Frage der einzelnen Fälle.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.02.2021 um 09:30
@sacredheart
Korrekt, natürlich klingt das emotional und traurig, aber das kann man dem Staat nicht zum Vorwurf machen. Asyl wird nicht nach Krokodilstränen vergeben, sondern danach, ob jemand Anspruch hat und wenn jemand trotz Ablehnung bleiben darf, versuchen das alle und das ganze Gesetz wird ausgehöhlt


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02.02.2021 um 09:48
Erinnert mich an dem Fall Bivsi - sie müsste jetzt über 18 sein...da hört man auch nichts mehr?
Sie hat auch unter dem Asylbetrug ihrer Eltern gelitten und da hat man die Rechtssprechung einfach umgangen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.02.2021 um 10:01
@Infidel
@Abahatschi
@abberline

Es kann jedenfalls nicht so laufen, dass Asyl nach folgendem Ablaufschema gewährt wird:

1. Asylprüfung positiv - Asyl (soweit ok)

2. wenn Asylprüfung negativ - Asyl sobald einer der u.a. Punkte erfüllt wird:

-Jemand ist darüber unglücklich
-Jemand sieht irgendwie ganz nett aus
-Jemand hat Angehörige, die zur Gewalt neigen
-Jemand stellt fest, er ist eigentlich jemand ganz anderes
-Jemand sagt, dass er aber wegen Mordes verurteilt werden könnte
-Jemand kennt einen Einheimischen, der das irgendwie doof findet
-Jemand hat es aber schon geschafft, ein Praktikum zu machen

Dann kann man sich die Prüfungen auch ganz sparen und nennt das System 'Ihr Kinderlein kommet, oh kommet doch all'


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.02.2021 um 12:58
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Erinnert mich an dem Fall Bivsi - sie müsste jetzt über 18 sein...da hört man auch nichts mehr?
na sie wird ja auch erst einmal ihre Schule beendet haben müssen und falls sie dann eine Ausbildung/Studium beginnt, dann kann sie ja weiterhin hier bleiben. Ihre Eltern durften bleiben, bis sie volljährig ist. Also bis irgendwann 2020. Da Nepal als Risikogebiet gilt wird da derzeit womöglich nicht abgeschoben. Oder die Eltern sind so ausgereist.


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