Tussinelda
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
05.08.2019 um 08:15@M3T3Ors
so, von wegen tapfer sein und so.....
und hier
https://fra.europa.eu/de/charterpedia/article/19-schutz-bei-abschiebung-ausweisung-und-auslieferung
so, von wegen tapfer sein und so.....
Verbot der Todesstrafe in der Europäischen Menschenrechtskonventionhttps://www.amnesty.ch/de/themen/todesstrafe/zahlen/todesstrafe-im-internationalen-recht
Speziell eingesetzt für die Abschaffung der Todesstrafe haben sich im Wesentlichen die Europäischen Staaten. Das Europäische Parlament in Strassburg hat erklärt, dass es die Todesstrafe als eine unmenschliche, mittelalterliche Form der Bestrafung ansieht, die einer modernen Gesellschaft nicht würdig ist.
Das Protokoll Nr. 13 vom 03. Mai 2002 zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe hält hiezu fest, dass in den Mitgliedsstaaten des Europarates eine Person unter keinen Umständen zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf und Vorbehalte zu diesem Protokoll nicht zulässig sind.
Auch Auslieferungsabkommen verbieten Todesstrafe
Auch internationale Übereinkommen über die Auslieferung von Personen, die von den Justizbehörden eines anderen Staates wegen strafbarer Handlungen verfolgt oder zur Vollstreckung einer Strafe gesucht werden, beinhalten meist Bestimmungen, die eine Auslieferung für unzulässig erklären, wenn zu befürchten ist, dass im ersuchenden Staat die Grundsätze der EMRK nicht eingehalten werden.
So hält das europäische Auslieferungsübereinkommen von 1957 fest, dass im Falle einer drohenden Todesstrafe die Auslieferung entweder abgelehnt oder eine ausreichende Zusicherung gefordert werden kann, dass die Todesstrafe nicht vollstreckt wird.
und hier
https://fra.europa.eu/de/charterpedia/article/19-schutz-bei-abschiebung-ausweisung-und-auslieferung
Kollektivausweisungen sind nicht zulässig.ich hoffe, es ist jetzt geklärt ;)
Niemand darf in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht.