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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 08:09
@stereotyp
:ask: ich verstehe jetzt nicht was das
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Eine Rücknahme des Schutzstatus erfolgt, wenn unrichtige Angaben oder das Verschweigen entscheidender Tatsachen zur Erteilung des Schutzstatus geführt haben.
mit dem Urteil zu tun hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 08:22
@Tussinelda
Erst-Recht-Schluß. Wenn selbst schwerste Straftaten nicht zur Begründung herangezogen werden dürfen, um Flüchtlingen den Schutzstatus abzuerkennen, dann erst recht nicht aufgrund von geringeren Verfehlungen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 08:24
@stereotyp
was ist los? Das behauptest Du jetzt einfach mal so :D ist ja lustig hier.......ich glaube nicht, dass Du das Urteil verstanden hast oder einsehen wollen würdest, dass es mit dem, was Du zuerst angeführt hast, absolut NIX zu tun hast. Aber ist ok. Kann sich ja jeder selbst ein Bild machen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 08:30
Argumentum a fortiori – Wikipedia
Wikipedia: Argumentum a fortiori

Die lateinische Redewendung argumentum a fortiori wird sprachlich ( hauptsächlich in der Rechtsprechung, Theologie oder in der Mathematik) mit den Bedeutungen: „vom Stärkeren her“; „erst recht“; „umso mehr“ bzw. ... recht verboten, zu dritt auf einem Fahrrad zu fahren). Für den „Erst-recht-Schluss“ unterscheidet man.
Argumentum a maiore ad minus – Wikipedia
Wikipedia: Argumentum a maiore ad minus

Die Schlussfolgerung „argumentum a maiore ad minus“ kennzeichnet in der Logik bekannte ... a minore ad maius“ ist ebenfalls möglich. Es handelt sich in beiden Fällen um einen Erst-recht-Schluss, auch argumentum a fortiori genannt.
ᐅ a maiore ad minus: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
https://www.juraforum.de/lexikon/a-maiore-ad-minus -

Der umgekehrte Schluss nennt sich „argumentum a minore ad maius“. Beide Fälle sind Unterfälle des sog. Erst-Recht-Schlusses (sog. „argumentum a fortiori“) .
Edit: Und Entscheidungen des EuGH brechen die Vorschriften des BamF. (oder auch deutsche Gesetze).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 08:36
@stereotyp
Du hast das Urteil gar nicht verstanden, willst aber Schlüsse ziehen, die es nicht zu ziehen gibt.
Es sind quasi zwei verschiedene "Anerkennungsformen". Die Person wird trotzdem als Flüchtling bezeichnet, da sie nicht zurückgeschickt werden darf, wenn Folter etc drohen. Die Person hat aber nicht die Rechte, wie normal anerkannte Flüchtlinge. Unterschied zwischen deklaratorischem und konstitutivem Charakter der Flüchtlingseigenschaft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 08:37
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es sind quasi zwei verschiedene "Anerkennungsformen". Die Person wird trotzdem als Flüchtling bezeichnet, da sie nicht zurückgeschickt werden darf, wenn Folter etc drohen. Die Person hat aber nicht die Rechte, wie normal anerkannte Flüchtlinge. Unterschied zwischen deklaratorischem und konstitutivem Charakter der Flüchtlingseigenschaft.
Das kapier ich in der Tat nicht. Kannst Du das belegen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 08:43
@stereotyp
ja, wenn ich zurück bin, gerne.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 08:54
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Die Person wird trotzdem als Flüchtling bezeichnet, da sie nicht zurückgeschickt werden darf, wenn Folter etc drohen.
Aber nicht auf Basis von Tatsachen sondern wenn sich die Person fürchtet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 09:34
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:@the_unforgiven
Weißt Du überhaupt, was Rücknahmen auch bedeutet? ich helfe Dir mal

Asylberechtigung und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich die Verfolgungssituation dauerhaft geändert hat bzw. diese nicht mehr besteht und den Betroffenen bei einer Rückkehr keine Gefahren mehr drohen.

Eine Rücknahme des Schutzstatus erfolgt, wenn unrichtige Angaben oder das Verschweigen entscheidender Tatsachen zur Erteilung des Schutzstatus geführt haben.

Außerdem muss die Möglichkeit einer Rücknahme geprüft werden, wenn Ausschlussgründe vorliegen. Diese sind:

ein Kriegsverbrechen oder eine schwere nichtpolitische Straftat außerhalb des Bundesgebiets,
die Zuwiderhandlung gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen,
eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder
ein Verbrechen oder besonderes schweres Vorgehen, welcher bzw. welches rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe geführt hat.
Rücknahmen?
ok, auch übel aber ich redete von "Ausreisen vor abschluß des Asylantrages"
und "sonst rücknahmen 44902" der Rechtsmittel die eingelegt wurden. Kannst gerne die Quellen die ich verlinkt hatte anklicken.

Also zwei zahlen die meiner Meinung nach eine unnötige Beschäftigung mit Rechtsmitteln oder Asylanträgen bedeutet die nicht todernst gemeint waren.

Im Falle von Rechtsmitteln z.b. Anwalt, Gerichtskosten, wertvolle Zeit der Gerichte Richter und Vertretert der BAMF wer auch immer das vor gericht ist incl. Schreibarbeit akten prozesskostenhilfeanträge, ...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 09:36
@Abahatschi
welche Rolle spielt das gerade?

@stereotyp
Hier kannst Du nochmal nachlesen:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c391-16-rechtsstellung-fluechtling-zurueckweisung-menschenrechte-genfer-abkommen/
Wer eine Gefahr für die Sicherheit der Allgemeinheit darstellt, dem kann die Rechtsstellung als Flüchtling aberkannt werden. Laut EuGH heißt das aber nicht, dass die Person dann kein Flüchtling mehr ist.
das hat aber immer noch nichts mit dem zu tun, was Du vorher geschrieben hast.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 09:37
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:welche Rolle spielt das gerade?
Steht im Text, frag nicht mich, sondern die Richter.
Ich würde es nicht von der Furcht der Person abhängig machen sondern von Tatsachen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 09:46
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Rücknahmen?
ok, auch übel aber ich redete von "Ausreisen vor abschluß des Asylantrages"
und "sonst rücknahmen 44902" der Rechtsmittel die eingelegt wurden. Kannst gerne die Quellen die ich verlinkt hatte anklicken.

Also zwei zahlen die meiner Meinung nach eine unnötige Beschäftigung mit Rechtsmitteln oder Asylanträgen bedeutet die nicht todernst gemeint waren.
was immer noch falsch ist. Erstens gibt es das Programm Starthilfe Plus, das soll ja gerade dafür sorgen, dass Menschen freiwillig ausreisen, wenn die Aussicht auf einen Aufenthaltstitel gering sind (was sich ja oft erst im Laufe des Verfahrens herausstellt, man kann auch nicht VOR Beantragung von Asyl überhaupt in Deiner Tabelle erfasst sein, denn dann ist man ja kein Asylbewerber). Und Rücknahmen erfolgen durch das Bundesamt und nicht den Asylbewerber. Das hat mit "todernst gemeint" nix zu tun.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 09:47
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Steht im Text, frag nicht mich, sondern die Richter.
Ich würde es nicht von der Furcht der Person abhängig machen sondern von Tatsachen.
welche Rolle es gerade spielt in der gerade stattfindenden Diskussion meinte ich. Nämlich keine, Dein Einwurf lenkt nur ab.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 09:51
@Tussinelda
Aus deinem link:
Drittstaatenangehörige, die eine begründete Furcht vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland haben, seien laut EuGH auch dann als Flüchtlinge im Sinne der Richtline und des Abkommens einzustufen, wenn ihnen die Flüchtlingseigenschaft nicht "förmlich verleihen worden ist". Die Anerkennung als Flüchtling habe einen rein deklaratorischen, aber keinen für die Flüchtlingseigenschaft konstitutiven Charakter.
Ich versteh nicht ganz, dass Du das nicht für einschlägig hältst. Meinst du, weil Identitätsfälscher nie den Asylstatus innehatten? Der Wortlaut des EuGH gibt das nicht her. "nicht förmlich verliehen".

Edit: Anders gefragt: Was ist der Inhalt der gerade stattfinden Diskussion deiner Meinung nach, da Du ja alles als OT einstufst?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 09:56
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:welche Rolle es gerade spielt in der gerade stattfindenden Diskussion meinte ich. Nämlich keine, Dein Einwurf lenkt nur ab.
Deine Bemerkung ist mir wurst...spiel hier nicht die Moderation, ich schreibe was ich will.
Dann lass Dich halt nicht ablenken wenn Du es so siehst :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 09:57
Der Generalanwalt sah dies in seinen Schussanträgen zu den Fällen genauso. Dort vertrat er die Auffassung, dass die Befugnis zur Zurückweisung durch die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Bereich des Grundrechtsschutzes "weitgehend neutralisiert" werde. Bestimmte Rechte garantiere das Genfer Abkommen unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes.

Bestimmte Rechte garantiere das Abkommen aber nur anerkannten Flüchtlingen, betonte der EuGH. Dazu zähle etwa das Recht auf Zugang zu Beschäftigung, Wohnraum und Sozialhilfe.
Das ist ja auch zu geil. Das Abkommen garantiert also kein Recht auf Beschäftigung, Wohnraum oder Sozialhilfe? Wozu auch? In Deutschland zieht man diese Verpflichtung aus Art. 1 GG.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 09:58
@stereotyp
und ich verstehe nicht ganz, was Du noch willst, ehrlich gesagt.
Es geht um Rücknahmen. In dem Urteil bleiben es rein deklaratorisch Flüchtlinge. Aber eben nicht konstitutiv.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Deine Bemerkung ist mir wurst...spiel hier nicht die Moderation, ich schreibe was ich will.
Dann lass Dich halt nicht ablenken wenn Du es so siehst :)
meine Meinung zu Deinen Einwürfen zu äussern hat nix mit Moderation zu tun. Ich kann hier meine Meinung kundtun, auch wenn sie Dir nicht passt, genau wie Du.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 10:00
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Weißt Du überhaupt, was Rücknahmen auch bedeutet? ich helfe Dir mal

Asylberechtigung und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen.
@Tussinelda
Für die Rücknahme muss die Flüchtlingseigenschaft widerrufen werden, richtig? Und das geht nach dem Urteil des EuGh nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 10:01
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:In dem Urteil bleiben es rein deklaratorisch Flüchtlinge. Aber eben nicht konstitutiv.
So wie ich das verstanden habe, ich die Aberkennung des Flüchtlingstatusses rein deklatorisch und nicht konstitutiv.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2019 um 10:04
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:the_unforgiven schrieb:
Rücknahmen?
ok, auch übel aber ich redete von "Ausreisen vor abschluß des Asylantrages"
und "sonst rücknahmen 44902" der Rechtsmittel die eingelegt wurden. Kannst gerne die Quellen die ich verlinkt hatte anklicken.

Also zwei zahlen die meiner Meinung nach eine unnötige Beschäftigung mit Rechtsmitteln oder Asylanträgen bedeutet die nicht todernst gemeint waren.

was immer noch falsch ist. Erstens gibt es das Programm Starthilfe Plus, das soll ja gerade dafür sorgen, dass Menschen freiwillig ausreisen, wenn die Aussicht auf einen Aufenthaltstitel gering sind (was sich ja oft erst im Laufe des Verfahrens herausstellt, man kann auch nicht VOR Beantragung von Asyl überhaupt in Deiner Tabelle erfasst sein, denn dann ist man ja kein Asylbewerber). Und Rücknahmen erfolgen durch das Bundesamt und nicht den Asylbewerber. Das hat mit "todernst gemeint" nix zu tun.
Nochmal:
Fakt1 Rücknahme der Rechtsmittel.
Hier wird geklagt und dann verstirbt der kläger oder verzichtet auf die Klage.

Fakt2 AUSREISE vor Beendigung des Asylverfahrens:
Wenn Menschen aufgrund eines Programmes ausreisen (ich nehme mal an zurück ins Herkunftsland?) dann war es halt letzten endes doch nicht lebensnotwendig Asyl zu bekommen.
Daß dies Programm so erfasst wird unter der Zahl bezweifle ich übrigens, denn es würde das Verfahren ja auch beenden.

Bei zehntausenden Verfahren und Anträgen hat man VOR Antrag bei Helfern und Anwälten schon so eine gewisse Ahnung in welche Richtung es geht.
Und wenn ich jetzt die Möglichkeit habe zurückzuziehen dann ist schon die Frage ob es nur ein Versuch war weils eben für den Antragsteller kostenlos ist. und im Falle Asylantrag ob nun Gefahr für Leib und Leben bestand.


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