Tussinelda schrieb:the_unforgiven schrieb:
Rücknahmen?
ok, auch übel aber ich redete von "Ausreisen vor abschluß des Asylantrages"
und "sonst rücknahmen 44902" der Rechtsmittel die eingelegt wurden. Kannst gerne die Quellen die ich verlinkt hatte anklicken.
Also zwei zahlen die meiner Meinung nach eine unnötige Beschäftigung mit Rechtsmitteln oder Asylanträgen bedeutet die nicht todernst gemeint waren.
was immer noch falsch ist. Erstens gibt es das Programm Starthilfe Plus, das soll ja gerade dafür sorgen, dass Menschen freiwillig ausreisen, wenn die Aussicht auf einen Aufenthaltstitel gering sind (was sich ja oft erst im Laufe des Verfahrens herausstellt, man kann auch nicht VOR Beantragung von Asyl überhaupt in Deiner Tabelle erfasst sein, denn dann ist man ja kein Asylbewerber). Und Rücknahmen erfolgen durch das Bundesamt und nicht den Asylbewerber. Das hat mit "todernst gemeint" nix zu tun.
Nochmal:
Fakt1 Rücknahme der Rechtsmittel.
Hier wird geklagt und dann verstirbt der kläger oder verzichtet auf die Klage.
Fakt2 AUSREISE vor Beendigung des Asylverfahrens:
Wenn Menschen aufgrund eines Programmes ausreisen (ich nehme mal an zurück ins Herkunftsland?) dann war es halt letzten endes doch nicht lebensnotwendig Asyl zu bekommen.
Daß dies Programm so erfasst wird unter der Zahl bezweifle ich übrigens, denn es würde das Verfahren ja auch beenden.
Bei zehntausenden Verfahren und Anträgen hat man VOR Antrag bei Helfern und Anwälten schon so eine gewisse Ahnung in welche Richtung es geht.
Und wenn ich jetzt die Möglichkeit habe zurückzuziehen dann ist schon die Frage ob es nur ein Versuch war weils eben für den Antragsteller kostenlos ist. und im Falle Asylantrag ob nun Gefahr für Leib und Leben bestand.