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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.08.2019 um 14:42
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Solange es Leute sind, welche hier anständig leben, wie die Meisten welche schon im Lande sind (auch Migranten), dann ist es nicht furchtbar, sondern sehr gut.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach ja? Aber dann werden es doch trotzdem "immer mehr", das stört Dich doch..
Es kommt ja wohl ein bissel darauf an, wer alles kommt, bei dem "mehr". Wenn es hauptsächlich junge Männer sind ...
… da sind eben weniger grundanständig als Ältere und Frauen, wie die Statistik ausweist.

Und genau deshalb schrieb ich ja:
Solange es Leute sind, welche hier anständig leben
Betonung liegt auf "solange" - im Sinne von "wenn" oder "falls".
Aber möchte wetten, du missverstehst auch das nun wieder oder willst es vielleicht missverstehen?

Und diesen Zusatz den du weggelassen hattest beim Zitieren, der ist eben auch sehr wichtig:
Müsste sich langsam mal rumgesprochen haben, worum es mir bei der Asylpolitik geht ?
Hier Betonung auf "Politik".


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.08.2019 um 14:42
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:von allen rede ich nicht und ja
Schenkelklopfer...ein 1/3 ist eine ganz schon große Zahl.
Korrekter wäre dieser Satz:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wenn explizit bestimmte Person vom jeweiligen Land aufgenommen werden. Da wird dann dort ein Asylantrag gestellt. Die nehmen die nicht auf und dann nach mir die Sintflut...die sind dann im System des jeweiligen Landes.
so gewesen:
"um die 2/3 bleiben im System des jeweiligen Landes und 1/3 kommen in Schnitt nach Deutschland".

Wenn es Dir bekannt war, woher soll ein User wissen dass Du 2/3 meinst??


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.08.2019 um 14:44
@Abahatschi
trotzdem nehmen die diese Leute auf und sie sind im System, somit kann Deutschland feststellen, dass sie schon woanders im System sind. Und zurückschicken. Verstehste?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn es hauptsächlich junge Männer sind ... und da sind eben viele nicht grundanständig, wie die Statistik ausweist.
tja, das können doch trotzdem junge Männer sein......aber ich weiß, mal geht es Dir um die Menge, mal ums Verhalten, mal um Beides......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.08.2019 um 14:46
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und zurückschicken.
Bekanntgabe: ja, jetzt lache ich.
Deutschland und Fristen einhalten, Deutschland und irgendjemanden aus dem Land schaffen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.08.2019 um 14:49
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Deutschland und Fristen einhalten, Deutschland und irgendjemanden aus dem Land schaffen.
so isses, das ist die Krux und unsere gut funktionierende Asyl-Politik.

Genau das meinte ich weiter oben.
Aber dann wird ja draus gemacht, dass ich es furchtbar finde, wenn Leute ins Land kommen.
@Tussinelda
war mir klar, dass du es immer noch nicht verstanden hast (oder nicht willst) wie ich es alles meinte - aber was solls.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.08.2019 um 19:18
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ine Sprecherin der EU-Kommission sagte, die fünf Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Portugal, Luxemburg und Irland hätten sich bereit erklärt, Menschen von dem Küstenwachen-Schiff "Bruno Gregoretti" aufzunehmen. Nach Angaben von Italiens Innenminister Matteo Salvini bleiben auch einige der Geretteten in Italien. Die katholische Kirche werde sich um sie kümmern.

Nach der Ankündigung aus Brüssel versprach Salvini, die 116 noch auf der "Gregoretti" festsitzenden Flüchtlinge "in den kommenden Stunden" an Land gehen zu lassen. Die Genehmigung dafür habe er bereits erteilt, so Salvini.
Vielen Dank@Tussinelda , das hast du wirklich gut gemacht! Chapeau @Tussinelda , weil keine andere Medien darüber berichtet haben! Es ist ja wahnsinn, wie man ein Land beschuldigen will und in den Dreck ziehen will, dabei will Italien nur Sicherheit für alle! Auch eine Lösung finden, denn das ist das Schwierigste! Für die Migranten muss man nachher auch Nachvorsorge machen. D. h wer hilft ihnen dann schliesslich? Einfach hinfahren nach Europa und aussteigen lassen, ist keine Kunst! Kunst ist, die Migranten würdevoll versorgen und das bedarf Zeit und Geduld. Auch ist nicht Italien für alles verantwortlich! Nein! Aber zumindest hat Salvini mit Katholische Kirche abgesprochen und eine Lösung gefunden! Viva Salvini! Und noch dies, eure Bundeskanzlerin urlaubt in Italien, da wo es eben glaubwürdig ist und sicher! Ein Kompliment an Salvini! Das muss gesagt werden!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.08.2019 um 19:52
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Von 14 Staaten hätten acht eine "aktive" Beteiligung zugesichert - neben Deutschland und Frankreich auch Portugal, Irland, Finnland, Litauen, Kroatien und Luxemburg.
ich vermisse das sozialistisch regierte Spanien in der Aufzählung.
kann jemand den Grund nennen,w arum es fehlt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.08.2019 um 19:56
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das stimmt nicht. Les mal Artikel 33 und hinzu kommt ja die Menschenrechtskonvention, auch wenn das offenbar einige gerne ignorieren wollen
denn die Genfer Flüchtlingskonvention schützt nicht
Zitat von M3T3OrsM3T3Ors schrieb:denn die Genfer Konvention schützt nicht vor Strafe im eigenen Land wenn durch Straftaten im Aufnahmeland die allgemeine Sicherheit bedroht ist, eine Gefahr für die Allgemeinheit ist oder wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.
Und jetzt musst du ganz tapfer sein, denn jetzt bemühen wir die Genfer Konvention und lesen dort
Verbot der Ausweisung und Zurückweisung

1. Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.

2. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.
Und dein darauf schon präventiv erfolgte Einwand der Menschenrechte wollen wir uns auch mal anschauen. Und jetzt musst du wirklich ganz, ganz tapfer sein. Also los geht es mit der Europäischen Menschenrechtskonvention
ARTIKEL 2
Recht auf Leben
1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist
Du siehst hoffentlich dass die GFK nicht vor Strafverfolgung oder dem Entgehen einer Haftstrafe im Heimatland schützt. Die GFK tritt inkraft, wenn, wie ich schrieb, jemand wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung vom Staat verfolgt und mit dem Leben bedroht wird.
Und bei der Menschenrechtskonvention sieht du ja jetzt, dass selbst die Menschenrechtskonvention die Todesstrafe für akzeptabel hält, wenn jemand ein derartig schweres Verbrechen begangen hat, dass darauf die Todesstrafe steht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.08.2019 um 20:16
Zitat von M3T3OrsM3T3Ors schrieb:Und bei der Menschenrechtskonvention sieht du ja jetzt, dass selbst die Menschenrechtskonvention die Todesstrafe für akzeptabel hält, wenn jemand ein derartig schweres Verbrechen begangen hat, dass darauf die Todesstrafe steht.
und weiter heißt es:
Die ursprüngliche Gewährleistung des Rechts auf Leben in der Menschenrechtskonvention ist darüber hinaus zunächst noch insoweit zurückhaltend, als dass sie nicht den Vollzug einer durch Strafurteil verhängten Todesstrafe verbietet. Dieses Einschränkung ist heute jedoch gegenstandslos: So verlangt das 1983 verabschiedete 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention die Abschaffung der Todesstrafe außerhalb der Kriegsgerichtsbarkeit, durch das 13. Zusatzprotokoll wird die Todesstrafe sodann im Jahr 2002 die Todesstrafe vollständig, auch im Rahmen der Kriegsgerichtsbarkeit, abgeschafft.
https://www.menschenrechtskonvention.eu/recht-auf-leben-9286/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.08.2019 um 20:34
Zu den Mitgliedsstaaten , die sich bereit erklären , Flüchtlinge aufzunehmen .
Man liest ja hin und wieder, daß zB Portugal gerne viel mehr aufnehmen möchte aber leider wollen viele dort nicht bleiben. portugal beklagt sich uA darüber, daß die Flüchtlinge von dort zB nach Deutschland weiterziehen und hier erst mal ins System aufgenommen werden und damit würde indirekt die weitere Bereitschaft anderer williger aufnahmeländer nicht gerade gefördert.

https://www.nzz.ch/international/unbehagen-in-portugal-wenn-fluechtlinge-wieder-fluechten-ld.148379

Meine Frage, wie seht ihr das. Meint ihr die flüchtenden werden gefragt wohin sie möchten ? Oder wie wird verfahren wenn sie das aufnahmeland nicht mögen .
Man kann die Menschen ja nicht daran hindern die aufnahmeländer wieder zu verlassen.
Im Falle von Portugal sind es wohl wirtschaftliche Gründe, warum sich einige oder etliche nicht drum reißen , dort Residenz zu nehmen .

Ich stelle mir vor , es legt ein Schiff in Italien an mit 30 oder 40 geretteten . Teilt man die Menschen auf acht Länder auf ( Familien natürlich zusammen ) und wenn die hören Portugal und sie weigern sich?

Das wäre meine Frage, weiß jemand wie das genau gehandhabt wird? Denn diese Menschen haben ja bereits vor ihrer Flucht dank medialer Verknüpfung oder berichten v Verwandten u bekannten ein Vorstellung was sie wo erwartet .
In einer ZDF Doku sah ich mal spezielle Web Sites die in allen sprachen unter den flüchtenden bekannt sind, wo sie hinweise bekommen was sie in welchem aufnahmeland erwartet zB an Sozialleistungen . Wie die Menschen in den aufnahmeländern bzgl willkommen gestimmt sind .


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.08.2019 um 20:35
@eckhart

Da es sich um ein Zusatzprotokoll handelt und der entsprechende Artikel selbst nicht geändert wurde, gilt das Zusatzprotokoll nur für Länder die das Zusatzprotokoll auch ratifiziert haben. Welche Länder das alle ratifiziert haben, ist mir unbekannt. Außerdem gibt es den Zusatz, dass die Todesstrafe im Kriegsfall durchaus erlaubt bleibt.

Aber es ging ja nicht eigentlich um die Todesstrafe, sondern darum dass die GfK und die Menschenrechtskonvention nicht vor Strafverlogung wegen einer nicht politischen Tat schützt und auch nicht vor der Haft. Das heißt, sofern das Heimatland zusichert nicht die Todesstrafe zu verhängen oder zu vollstrecken, kann auch dahin abgeschoben werden damit der Kriminelle dort seine verhängte Strafe verbüßen kann, sofern er nicht glaubhaft darlegen konnte dass er dort aus den genannten Gründen vom Staat verfolgt wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.08.2019 um 20:49
Zitat von M3T3OrsM3T3Ors schrieb:Da es sich um ein Zusatzprotokoll handelt und der entsprechende Artikel selbst nicht geändert wurde, gilt das Zusatzprotokoll nur für Länder die das Zusatzprotokoll auch ratifiziert haben.
Dafür hätte ich gern den entsprechenden Beleg! @M3T3Ors
Zitat von M3T3OrsM3T3Ors schrieb:Welche Länder das alle ratifiziert haben, ist mir unbekannt.
--->
Mit Unterzeichnung des 10 Mitgliedsstaates ist die Konvention am 3. September 1953 in Kraft getreten. Es gehört mittlerweile zum “guten Ton”, dass jeder Staat, der dem Europarat angehören möchte, die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert. Folglich ist sie von allen 47 Staaten (Stand 24. 07.2013) anerkannt und innerstaatlich umgesetzt worden. Die Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag der binden ist und — im Vergleich zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen — keine bloße Absichtserklärung.

In der Europäischen Menschenrechtskonvention sind eine Anzahl von Grundrechten und Menschenrechten enthalten. Die völkerrechtlich bindende Wirkung üben dabei nur die englische und französische Version der Konvention aus. Für die Auslegung der Bestimmungen und deren Durchsetzung ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuständig.

Formal ist die Europäische Menschenrechtskonvention in drei Abschnitte unterteilt, die sich auf 59 Artikel aufgliedern:

Abschnitt I, Artikel 2 bis 18: Rechte und Freiheiten
Abschnitt II, Artikel 19 bis 51: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Abschnitt III, Artikel 52 bis 59: Verschiedene Bestimmungen
Diverse Änderungen und Ergänzungen der Konvention sind im Laufe der Jahre durch eine Reihe von Protokollen durchgeführt worden. Von fünfzehn Protokollen betrafen neun verfahrensrechtliche Bestimmungen. Durch die Protokolle 1, 4, 6, 7, 12 und 13 sind jeweils neue Grundrechte eingeführt worden.
https://www.menschenrechtsabkommen.eu/europaeische-menschenrechtskonvention-2-1156/
Zitat von M3T3OrsM3T3Ors schrieb:Außerdem gibt es den Zusatz, dass die Todesstrafe im Kriegsfall durchaus erlaubt bleibt.
Den Zusatz, dass die Todesstrafe im Kriegsfall durchaus erlaubt bleibt. möchte ich hier zitiert und zusätzlich mit Link belegt haben. @M3T3Ors


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04.08.2019 um 20:51
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Das wäre meine Frage, weiß jemand wie das genau gehandhabt wird?
Nein, wie ich es schon bemängelt habe, sind diese Informationen anscheinend geheim und nicht für Bürger oder Presse bestimmt. Aber so kann man sich für Politik und Themen begeistern, auch für Europa. Toll!


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