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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
clas ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:41
@canales
Er muss bein Grenzübertrit Asyl beantragen
Auf der grünen Wiese ist keiner.
Also muss er schon eine offiziell Grenzübertritt auf suchen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:41
@canales

Raffst du es nicht oder willst du nur trollen?
Ich habe es jetzt ausführlich genau erklärt und wenn du es nicht verstehen willst, dann ist es unabänderlich und bedauernswert


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:42
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:passt.
Erläutere dies mal bitte näher.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:42
@clas
Zitat von clasclas schrieb:Er muss bein Grenzübertrit Asyl beantragen
Das geht nicht, denn der Antrag muss auf der Behörde stattfinden und nicht beim einzelnen Polizisten!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:43
@FF

Dann bist Du also allen Ernstes der Meinung, es liegt keine Straftat vor, wenn ein Flüchtling beliebig viele Grenzen überquert, sich in allen Ländern einer Registrierung widersetzt, bis er schließlich im Land seiner Wahl einen Asylantrag stellt ?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:44
Staatsanwalt leitet Ermittlungsverfahren gegen jeden Flüchtling wegen illegalen Grenzübertritts ein.

http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/629216/staatsanwalt-leitet-verfahren-gegen-jeden-fluchtling-ein


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:45
@Kerry
danke, hatte den Artikel grad gesucht
Zitat daraus:
Wir leiten in jedem Fall ein Verfahren ein und prüfen individuell, ob strafrechtlich etwas vorliegt“, erklärt Retemeyer. Die meisten Verfahren würden allerdings eingestellt: Kinder etwa könnten sich nicht strafbar machen, bei Jugendlichen, die gemeinsam mit ihren Eltern einreisen, werde davon ausgegangen, dass sie auf Anweisung ihrer Erziehungsberechtigten mitgekommen sind. (

Wie viele Verfahren die Staatsanwaltschaft Osnabrück in den vergangenen Wochen bearbeitet hat, kann Retemeyer nicht sagen. Er schätzt, dass es mehrere tausend sind. „Das ist natürlich ein großer Aufwand“, sagt er. Allerdings hätte es auch den Vorteil, dass so Leute gefunden werden könnten, die bereits wegen eines anderen Verbrechens gesucht werden oder zum wiederholten Male illegal einreisen.
wiederholte illegale Einreise ist strafbewehrt



@Gwyddion
passt, was du geschrieben und verlinkt hast


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:46
@Kerry
Staatsanwalt leitet Ermittlungsverfahren ein gegen jeden Flüchtling wegen illegalen Grenzübertritts ein.

http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/629216/staatsanwalt-leitet-verfahren-gegen-jeden-fluchtling-ein
Danke, ich war einfach zu faul um zu suchen da mir mein persönlicher Wissensfundus reicht. Aber ich befürchte auch dies wird die moderative Ansage nicht entschuldigen, denn sie wähnt sich scheinbar im God-Modus, wo sie rechtlich falsche Behauptungen aufstellen kann und anschließend noch großspurig daherfaseln kann
Bitte informiert euch etwas eingehender über die Gesetzeslage

Sind ja alle blöd außer ihr :) :) :)
Na ja, nun sollte der letzte es auch begriffen haben


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:47
Endlich haben wir es schwarz auf weiß. Die Flüchtlinge sind allesamt Kriminelle!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:49
@tufkav
Zitat von tufkavtufkav schrieb:Endlich haben wir es schwarz auf weiß. Die Flüchtlinge sind allesamt Kriminelle!
total falsch

sobald das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, liegt nichts mehr gegen den Flüchtling vor


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:49
@Vote_against
@Gwyddion
Möchtet ihr hier Haare spalten?
Der illegal Eingereiste kann nichts dafür, dass er seinen Asylantrag nicht direkt hinter oder noch besser: vor der Grenze einreichen kann. Da kämen dann die Transitzonen ins Spiel, aber wo es die nicht gibt, übertritt der Flüchtling zwangsläufig die Grenze, bevor er einen Antrag stellen kann. Dazu muss er eine Behörde aufsuchen, die ebenfalls nicht an der Grenze steht, und es gibt Wartezeiten. Er begeht also pro forma erstmal eine Straftat, aber niemand wird ihn dafür belangen, denn sein Status als Flüchtling bringt es eben mit sich, dass er eventuell nur illegal einreisen kann.
Mit der Antragstellung ist er dann straffrei, also "erlischt" die Straftat.

"Illegaler Grenzübertritt" kann also kein Grund sein, mit Waffen gegen die Flüchtlinge vorzugehen, um irgendwelche Gesetze zu schützen, wie @Vote_against verlangte.

@schtabea
Wie viele Grenzen der Flüchtling überquert hat, und warum er wo nicht registriert wurde, kann man erst klären, wenn er dann registriert ist.
Einige der Durchgangsländer haben sich darauf verlegt, die Flüchtlinge direkt von der einen zur anderen Grenze zu verfrachten, und sie tunlichst nicht zu registrieren, um sie möglichst schnell los zu sein. Möchtest Du das den Flüchtlingen ankreiden?
Oder dass sie nicht in einem "sicheren Land" bleiben wollen, wo sie keine legale Arbeit und keine staatliche Unterstützung, keine Unterkunft und keine gesicherten Aufenthaltsrechte bekommen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:51
@FF
Zitat von FFFF schrieb:"Illegaler Grenzübertritt" kann also kein Grund sein, mit Waffen gegen die Flüchtlinge vorzugehen, um irgendwelche Gesetze zu schützen, wie @Vote_against verlangte.
Doch, denn nach deiner Falschbehauptung lässt du hier nun den Kontext weg, denn ich schrieb dass dies im Falle einer Notfallsituation möglich wäre.
Also: erstes hat nichts mit Haarspalterei zu tun, denn im rechtlichen Bereich geht es IMMER um genaue Definition und Kontexterläuterung. Wenn du davon keine Ahnung hast, dann unterlasse lieber Anspielung auf das Recht, denn es zeigt nur wie unwissend du bist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:51
@lawine
Ja, aber bis dahin sind sie kriminell und gehören abgeschoben. Wenn nötig mit Waffengewalt. Man muss gegen Kriminelle vorgehen, solange man die Zeit dafür hat. Deutschland steht kurz vor der Auflösung!
:shot:


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:52
@Vote_against

Interessant ist auch diese Ausführung, letzter Satz...aus dem Link oben
Die vom Amtsgericht und von der Revision thematisierte Frage der Einreise aus einem sicheren Drittstaat stellt sich in diesem Zusammenhang nicht.
aa) Zwar hätte der Angeklagte im Falle einer unerlaubten Einreise aus einem sicheren Drittstaat die gesetzliche Aufenthaltsgestattung nicht bereits mit dem Nachsuchen um Asyl an der Grenze gegenüber der Polizei gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG erworben. Vielmehr wäre in diesem Fall sein Aufenthalt gemäß § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG erst mit der förmlichen Stellung eines Asylantrags, d.h. gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG mit der Stellung des Asylantrags bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, gestattet gewesen.
bb) Die Bestimmung des § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG ist aber, unabhängig von der Frage, ob der Angeklagte aus einem sicheren Drittstaat gekommen ist, nicht einschlägig, weil es an einer (unerlaubten) Einreise fehlt. Eine Einreise in das Bundesgebiet im Sinne § 13 Abs. 1 AufenthG ist am Flughafen erst mit dem Passieren der Kontrollstelle anzunehmen, wobei die Möglichkeit bestehen muss, sich frei in Richtung Inland zu bewegen (vgl. Winkelmann in: Renner/Bergmann/Dienelt Ausländerrecht 10. Aufl. § 13 AufenthG Rn. 10).

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts bestand jedoch für den Angeklagten eine derartige Möglichkeit zunächst nicht, weil er festgenommen wurde und im Rahmen seiner Anhörung um Asyl nachsuchte. Bis zu diesem Zeitpunkt lag mithin noch gar keine Einreise im Rechtssinne vor. Dies ist erst nach seiner Entlassung aus dem polizeilichen Gewahrsam anzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Angeklagte aber bereits um Asyl nachgesucht, so dass sein Aufenthalt nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG gestattet war. Nachdem die Grenzbehörden dem Angeklagten die Einreise nicht gemäß § 18 Abs. 2 AsylVfG verweigerten und auch nicht das so genannte Flughafenverfahren nach § 18 a AsylVfG in die Wege leiteten, sondern ihn stattdessen an die zuständige Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber weiterleiteten, war die Einreise und der Aufenthalt des Angeklagten von der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung des § 55 Abs. 1 AsylVfG gedeckt.
Das würde bedeuten, sobald die Grenzbeamten die Flüchtlinge einlassen, ist die Einreise gedeckt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:53
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:"richtige" spiegelverkehrte Argumentation ala @kakaobart wäre :
Die Konflikte unter gewaltbereiten Fußballfans rund um Fußballstadien
und jede Menge schwerer Verkehrsdelikte belasten die deutsche Polizei so stark, dass sie im sonstigen normalen Alltag ihre Aufgaben vernachlässigen muß. Mit entsprechenden Konsequenzen.
Sie kann bei Problemen in Flüchtlingsheimen nicht mehr eingreifen, weil ihre Kräfte andersweitig im Einsatz sind.
Die Folgen sind statistisch noch nicht erfasst...bereiten der Polizei aber bereits Sorgen.
Ich weiß nicht, ob FF diese beiden Beiträge stehen lassen wird - aber antworte trotzdem kurz darauf:

Das ist zwar nicht die korrekte Spiegelversion, da sie deinen Vorwurf der Selbstverschuldung nicht beinhaltet, aber dennoch ein interessanter Einwurf. Denn in deiner mitschwingenden Kritik an dieser Argumentation stellst du klar, daß du sie für unvernünftig hältst. Und darin irrst du dich!

WENN in Deutschland die personellen Ressourcen (zb. Polizei & Feuerwehr) nicht mehr ausreichen, um neben der deutschen Bevölkerung noch eine Anzahl an Flüchtlingen zu versorgen, dann KANN Deutschland in diesem hypotetischen Szenario auch KEINE weiteren Menschen beherbergen und es wäre folglich Menschenverachtend, dennoch Asylbewerber aufzunehmen und sie fahrlässig solchen Zuständen auszusetzen.

Da hier ständig mit "Lagerkoller" argumentiert und somit die Unausweichlichkeit solcher Straftaten prophezeit wird, käme ein solches Szenario einer Situation gleich, in der man 100 Vorschulkinder in einem Waisenhaus unbeaufsichtigt sich selbst überlässt, weil kein freies Personal mehr verfügbar ist.
In der Praxis wird nun - um bei diesem Vergleich zu bleiben - einfach bei einem anderen Kindergarten das Personal abgezogen und auf das neue Waisenhaus umverteilt...mit der Konsequenz, daß dann jetzt in den alten Kindergärten die Kinder unbeaufsichtigt und entsprechend gefährdet sind. So eine Lösung ist indiskutabel!

Deutschland hat in seiner Euphorie einfach übersehen, daß unsere Ressourcen schon längst ausgeschöpft sind. Die selbsternannten Moralisten gefielen sich zu gut in der Rolle des humanistischen Gönners, der "wir schaffen das!" sagt und eigentlich "ihr schafft das - ich leiste mit meinen Parolen schon genug!" meint. Und jetzt flattern nach und nach die Rechnungen ein... Deutschland hat nicht die Infrastruktur und die personellen Ressourcen, um in so kurzer Zeit so viele Menschen aufzunehmen. Und während wir das jetzt auf dem bittersten Weg nach und nach erkennen, ziehen sich die Moralisten schleichend aus der Affäre, indem sie die Zusammenhänge der Probleme mit der Asylpolitik - und damit den verhängnisvollen eigenen Irrtum - leugnen.

Natürlich werden die diesen Irrtum jetzt nicht zugeben...womöglich schaut noch jemand nach, ob wir die negativen Konsequenzen dieser Asylpolitik irgendwie so verteilen können, daß die Gutmenschen die größere Last tragen müssen. Soetwas wird sicher nicht umgesetzt werden - aber schon die Vorstellung, daß etwa die betroffenen Deutschen über so etwas nun nachdenken könnten...das die Gesellschaft sich so etwas zumindest wünschen würde. Darum müssen jetzt alternative Erklärungen her! Man zählt inzwischen die Tage, bis dem ersten Schwätzer mit einer Erklärung aus dem Bereich der Astrologie ein Podium geboten wird: "Das liegt am Mars, der gerade umgekehrt diametral und auf dem Bauch liegend zum Sternbild des Wassermann steht - und damit wie eine Linse die negative kosmische Energie......"


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:54
@tufkav
Zitat von tufkavtufkav schrieb:Endlich haben wir es schwarz auf weiß. Die Flüchtlinge sind allesamt Kriminelle!
Was hast Du eigentlich für ein Rechtsverständnis...ein Ermittlungsverfahren bedeutet doch keine Verurteilung...also bitte!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:55
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Nachdem die Grenzbehörden dem Angeklagten die Einreise nicht gemäß § 18 Abs. 2 AsylVfG verweigerten und auch nicht das so genannte Flughafenverfahren nach § 18 a AsylVfG in die Wege leiteten, sondern ihn stattdessen an die zuständige Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber weiterleiteten, war die Einreise und der Aufenthalt des Angeklagten von der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung des § 55 Abs. 1 AsylVfG gedeckt.
Das ist ja nett von den Beamten aber war nicht zwingend notwendig. Im Transitbereich herrschen Sonderregelungen, die nicht dem GG unterliegen!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:55
@Vote_against
Naja, aber analog dürfte dies für jede Grenze gelten...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:56
@FF
Zitat von FFFF schrieb:Möchtet ihr hier Haare spalten?
Warum so angegräzt? Wenn Informationen gerade im Bereich des gültigen Rechts in ein Forum gepostet werden, dann müssen diese allerdings auch richtig sein. Das hat mit Haare spalten nichts zu tun.
Zitat von FFFF schrieb:Er begeht also pro forma erstmal eine Straftat, aber niemand wird ihn dafür belangen, denn sein Status als Flüchtling bringt es eben mit sich, dass er eventuell nur illegal einreisen kann.
Und ähnliches fügte ich meinem Post bei. Also alles halb so wild.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:56
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Natürlich werden die diesen Irrtum jetzt nicht zugeben...womöglich schaut noch jemand nach, ob wir die negativen Konsequenzen dieser Asylpolitik irgendwie so verteilen können, daß die Gutmenschen die größere Last tragen müssen. Soetwas wird sicher nicht umgesetzt werden - aber schon die Vorstellung, daß etwa die betroffenen Deutschen über so etwas nun nachdenken könnten...das die Gesellschaft sich so etwas zumindest wünschen würde. Darum müssen jetzt alternative Erklärungen her! Man zählt inzwischen die Tage, bis dem ersten Schwätzer mit einer Erklärung aus dem Bereich der Astrologie ein Podium geboten wird: "Das liegt am Mars, der gerade umgekehrt diametral und auf dem Bauch liegend zum Sternbild des Wassermann steht - und damit wie eine Linse die negative kosmische Energie......"
Genau. Und Leute wie du @kakaobart, die ja keine Gutmenschen sind, also eigentlich trotzdem die besseren Menschen, ihr könnt euch dann zurücklehnen und die Leute ihren Schicksal überlassen. Es ist nämlich viel besser, wenn die durch Kriege sterben, politische Verfolgte erschossen werden etc. oder die Flüchtlinge schlicht verhungern müssen. Da kann man sich schonmal das Bäuchlein streicheln wenn man bedenkt, wie viel klüger man ist als diese Gutmenschen und Moralapostel, die tatsächlich vorhatten, etwas zu tun was über Abschottung und im Stich lassen hinaus geht.


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