@Vote_against Selbst in Notfallsituationen, selbst im Krieg und Verteidigungsfall ist es nicht erlaubt, Flüchtlinge mit Waffengewalt aufzuhalten oder anders gegen Zivilisten vorzugehen.
Siehe die Haager Landkriegsordnung.
;)Und nochmals: Ein Asylsuchender begeht mit dem illegalen Grenzübertritt
keine Straftat. Allerdings kann sein Status als Asylantragsteller natürlich erst
nach dem Grenzübertritt festgestellt werden, aber das ist ein Problem der Behörden, nicht des Antragstellers.
@schtabea Wenn diese Länder es nicht zulassen, dass sie dort Asylantrag stellen, oder es aus anderen Gründen nicht möglich ist für die Flüchtlinge, sich dort dauerhaft aufzuhalten, dann kann es a) keine Straftat der Flüchtlinge sein, in ein anderes Land weiter zu reisen und b) sollte man nicht die Flüchtlinge, sondern die jeweiligen Länder dafür verantwortlich machen.