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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:12
@Vote_against
Das steht doch da...kannst Du es nicht lesen???
Zitat von canalescanales schrieb:Deutsch-Integrationskurs B2
Der B2-Kurs richtet sich an Teilnehmer, die bereits die DTZ-Prüfung (Deutsch-Test für Zuwanderer) erfolgreich absolviert haben und sich sprachlich weiterbilden oder eine Ausbildung in Deutschland beginnen möchten.
Warum meinst Du wird das so formuliert?
Und nein es gibt kein Gesetz, welches vorschreibt mit welchem Abschluss eines Integrationskurses man welche Ausbildung beginnen kann. Das sind Empfehlungen...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:15
@FF
2. Der illegale Grenzübertritt eines Flüchtlings ist keine Straftat
Ich fürchte.. hier irrst Du...
Rein rechtlich betracht ist ein illegaler Grenzübertritt durchaus eine Straftat...
Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt im Bundesgebiet sind nach § 95 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) strafbar,
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Illegale-Einreise/Illegale-Einreise/illegale-einreise_node.html (Archiv-Version vom 09.10.2015)

Nur wird dieses wohl im Moment aus humanitären Gründen nicht wirklich verfolgt rsp. das Gesetz angewendet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:18
@FF
Zitat von FFFF schrieb:1. Es ist der Bundeswehr nicht erlaubt, gegen Zivilisten vorzugehen. Schon gar nicht mit Waffen.
Im Falle eines Notstandes ist die Bundeswehr DER Ansprechpartner zur Grenzsicherung, denn die Bundeswehr ist zur Verteidigung des Landes vorgesehen und das schließt die Grenzsicherung im Falle eines Notstandes ein.
2. Der illegale Grenzübertritt eines Flüchtlings ist keine Straftat, da viele Flüchtlinge naturgemäss keine Papiere haben, da in den Herkunftsländern zum Teil Papiere nicht auf normalem Weg erhältlich sind. Im Bürgerkrieg sind auch Beamte auf der Flucht, und die Regierungen oder örtlichen Rebellen haben kein Interesse daran, dass die wehrfähige (und restliche) Bevölkerung das Land verlässt.
Jeder Grenzübertritt ohne entsprechende Zugehörigkeit eines Schengenlandes oder entsprechendem Visum ist illegal und somit strafbar. Genau deswegen werden sie ja auch stets erkennungsdienstlich behandelt und die s´Strafverfolgung endet in dem Augenblick, in dem sie ihre Anliegen (Asylbewerbung) vortragen. Erst dann erlischt die zuvor vorhandene Strafbarkeit.
Also, langsam und zum mitschreiben: Erst sind sie illegale Zuwanderer, bis über ihren Status entschieden worden ist.

Und daher extra für dich in dick und fett
Zitat von FFFF schrieb:Bitte informiert euch etwas eingehender über die Gesetzeslage
Bevor du also eine rote moderative Ansage machst, solltest DU dich erst einmal mit der Gesetzgebung auseinandersetzen!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:22
@Vote_against
Dann lassen wir doch einmal das OLG zu diesem Sachverhalt zu Wort kommen:
Leitsatz:

Eine Strafbarkeit wegen unerlaubter Einreise ohne Aufenthaltstitel oder ohne Pass sowie wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel oder ohne Pass scheidet aus, wenn der Ausländer bei seiner Einreise um Asyl nachsucht, weil er hierdurch - zur Durchführung des Asylverfahrens - eine Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG erlangt und damit gleichzeitig gemäß § 64 Abs. 1 AsylVfG von der Passpflicht des § 3 Abs. 1 AufenthG befreit ist.
Eine unerlaubte Einreise aus einem sicheren Drittstaat, bei der für die gesetzliche Aufenthaltsgestattung das bloße Nachsuchen um Asyl nicht ausreicht, sondern gemäß § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG die förmliche Stellung eines Asylantrags bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erforderlich ist, ist nicht gegeben, wenn der auf dem Luftwege anreisende Ausländer noch bei der Einreisekontrolle durch die Polizei vorläufig festgenommen wird und in diesem Zusammenhang um Asyl nachsucht. Denn eine Einreise in das Bundesgebiet im Sinne § 13 Abs. 1 AufenthG ist am Flughafen erst mit dem Passieren der Kontrollstelle anzunehmen, wobei die Möglichkeit bestehen muss, sich frei in Richtung Inland zu bewegen.
Die Strafbefreiung des Art. 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GfK) erfasst jedenfalls dann nicht so genannte Begleitdelikte, wie etwa eine Urkundenfälschung durch Gebrauch machen von einem gefälschten Pass, wenn deren Begehung für die Geltendmachung von Asyl in der Bundesrepublik Deutschland nicht erforderlich war.
http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/olg-bamberg-zur-strafbarkeit-eines-asylsuchenden-wegen-unerlaubter-einreise-und-begleitdelikten.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:24
@canales

Da steht genau das was ich sagte


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:24
@Vote_against
Genau: Wenn ein Asylantrag als Flüchtling gestellt wird, ist der illegale Grenzübertritt eben nicht strafbar.
(@canales: Danke.)

Nun könnte man natürlich die Flüchtlinge a) daran hindern, die Grenze zu überqueren, damit sie
b) keinen Antrag auf Asyl stellen können.
Flüchtlinge bleiben es dennoch.

Du möchtest den Notstand ausrufen, damit die BW die Grenzen gegen Flüchtlinge schützen kann?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:25
@FF

Ja, das sagte ich ja aber bis dahin, also bis zur Stellung des Antrages, gilt jeder dieser Grenzübertreter als illegaler Migrant. Und die Strafverfolgung setzt erst mit dem Antrag aus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:26
@FF
Wenn ein Asylantrag als Flüchtling gestellt wird, ist der illegale Grenzübertritt eben nicht strafbar.
Dies stand aber in Deinem Post nicht dabei. ^^


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:27
@Vote_against
Dann ist ja gut...sobald ein Flüchtling um Asyl nachsucht entfällt die Strafbarkeit des illegalen Grenzübertritts...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:29
@canales

Ich habe nie etwas anderes behauptet.
Das Problem ist der zeiträumliche Rahmen! Denn wenn sie über die Grenze kommen, dann sind sie erst einmal illegale Einwanderer, da man keinen Antrag beim Bundespolizisten stellen kann. Der Antrag kann erst auf der Behörde gestellt werden. Also sind sie bei Grenzübertritt und während des Weges zur Polizeibehörde als illegale Einwanderer zu titulieren.
Erst auf der Wache/Behörde kann der Antrag gestellt werden und dann erlischt automatisch die Strafverfolgung. Das schrieb ich auch schon zuvor


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:31
@Vote_against
Das ist jetzt Wortklauberei, da eine Antragsstellung direkt auf dem ersten Meter des Staatsgebietes kaum möglich ist.


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clas ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:31
@canales
Das gilt aber nur bei einem regulären Grenzübertritt
Und da muss er sofort Asyl beantragen
Auf der grünen Wiese sieht das anders aus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:32
@Gwyddion

wird ein Asylantrag gestellt, erhält der Asylbegehrende für die Zeit des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung

da mit einer Aufenthaltsgestattung kein unerlaubter Aufenthalt vorliegt, wo siehst du dann die Straftat?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:34
@canales
ich kenne das OLG Urteil
trifft aber leider hier nicht zu, denn der einreisende Afghane war noch im Transitbereich des Flughafens, also de jure noch nicht eingereist


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:34
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:wird ein Asylantrag gestellt, erhält der Asylbegehrende für die Zeit des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung

da mit einer Aufenthaltsgestattung kein unerlaubter Aufenthalt vorliegt, wo siehst du dann die Straftat?
Oh.. ich berufe mich da auf das Bundesministerium des Inneren. Link habe ich ja beigefügt. Und rein rechtlich ist es eine Straftat.. BIS auf Asyl ersucht wird. DANN wird es erst ausgesetzt.

Man kann also nicht als allgemein gültig erklären, das illegale Einreise keine Straftat ist. Ist sie... bis halt zum Asylgesuch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:35
@clas
Du meinst es müssten sich genügend Beamte auf der grünen Wiese befinden, die die Anträge entgegen nehmen?

Im Urteil steht nicht dabei dass sich der Grenzübertritt an den offiziellen Grenzübertrittsstellen stattfinden muss.
Aber wenn Du eine entsprechende Rechtssprechung hast...gerne.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:36
@canales

Die ganze Gesetzgebung ist Wortklauberei, denn es geht immer um Wörter und deren Bedeutung und wenn FF schreibt
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:2. Der illegale Grenzübertritt eines Flüchtlings ist keine Straftat
dann ist das nunmal faktisch falsch, denn es ist strafbar bis zum stellen des Antrages und daher werden die Flüchtlinge auch festgenommen, durchsucht und die Identität festgestellt (soweit möglich).
Wortklauberei: es ist auch immer entscheidend ob es zum Beispiel "und" oder "oder" heißt.. Wortklauberei für dich aber für Juristen entscheidend


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:38
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:ich kenne das OLG Urteil
trifft aber leider hier nicht zu, denn der einreisende Afghane war noch im Transitbereich des Flughafens, also de jure noch nicht eingereist
Leider ist den meisten der Unterschied zu einer üblichen Grneze und einer Transitzone nicht geläufig. Eigentlich kein Problen, sondern erst dann, wie hier, wenn sie auf ihrem Unwissen eine Behauptung fußen wollen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:40
@Vote_against
Der Begriff Flüchtling impliziert ja eigentlich schon einen Status...wenn man es also genau sieht ist es korrekt.

Da steht nichts von Transitzone...das ist allgemein gehalten.
Zitat von canalescanales schrieb:Eine Strafbarkeit wegen unerlaubter Einreise ohne Aufenthaltstitel oder ohne Pass sowie wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel oder ohne Pass scheidet aus, wenn der Ausländer bei seiner Einreise um Asyl nachsucht, weil er hierdurch - zur Durchführung des Asylverfahrens - eine Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG erlangt und damit gleichzeitig gemäß § 64 Abs. 1 AsylVfG von der Passpflicht des § 3 Abs. 1 AufenthG befreit ist.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.10.2015 um 22:40
@Gwyddion
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Oh.. ich berufe mich da auf das Bundesministerium des Inneren
passt.

@canales würde dir gern pn schicken


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