Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
23.10.2015 um 21:07@schtabea
Und die wissen ganz genau, daß sie diese Kooperation einfach nur verweigern müssen, um weiterhin hier bleiben zu dürfen. Dementsprechend gering ist deren Bedürfnis ihre tatsächliche Herkunft preis zu geben...
Aufgrund dieser Hürde konnte man 2014 nur 14% der AUSREISEPFLICHTIGEN Ausländer abschieben. Diese inkonsequente Asylpolitik ist sicher ebenfalls einer der Hauptgründe für die Attraktivität Deutschlands für Asylbewerber. Und deswegen brauchen wir gesicherte Grenzen, um Asylbewerber ohne Bewilligungschancen erst garnicht nach Deutschland herein zu lassen - wo sie dann unabhängig einer Bewilligung für immer bleiben können.
schtabea schrieb:Worauf beruht Deine Annahme, daß nur 50% der Flüchtlinge anerkannt werden?Ich bitte nochmals zu bedenken, daß ein abgelehnter Asylbewerber noch lange kein abgeschobener Asylbewerber ist. Denn ein Ausländer kann nur in sein Heimatland abgeschoben werden, wenn dieses Heimatland überhaupt bekannt ist. Da aber 80% der Asylbewerber ohne jegliche Papiere in Deutschland ankommen, ist dieses Heimatland nur durch Kooperation mit den Asylbewerbern zu ermitteln.
Und die wissen ganz genau, daß sie diese Kooperation einfach nur verweigern müssen, um weiterhin hier bleiben zu dürfen. Dementsprechend gering ist deren Bedürfnis ihre tatsächliche Herkunft preis zu geben...
Aufgrund dieser Hürde konnte man 2014 nur 14% der AUSREISEPFLICHTIGEN Ausländer abschieben. Diese inkonsequente Asylpolitik ist sicher ebenfalls einer der Hauptgründe für die Attraktivität Deutschlands für Asylbewerber. Und deswegen brauchen wir gesicherte Grenzen, um Asylbewerber ohne Bewilligungschancen erst garnicht nach Deutschland herein zu lassen - wo sie dann unabhängig einer Bewilligung für immer bleiben können.