sacredheart schrieb:in der relativ kurzen Zeit in Deutschland ein beachtliches Mass an Delikten
Der Mann war 7 Jahre in Deutschland, ist einmal verurteilt worden und hat aber keine Strafe abgesessen, also Bewährung bekommen, und dann gibt es noch Anzeigen, die jedoch zu keinem Verfahren führten.
Sieht für mich nicht weile ein Schwerverbrecher aus.
sacredheart schrieb:: Kann ein solcher Straftäter wirklich überrascht sein, dass ein solches Verhalten nicht zu einem dauerhaften Bleiberecht oder gar einer Perspektive führt?
Der Mann hat seit 2012 gegen die Abschiebung geklagt und bis voriges Jahr gab es keine Entscheidung, dann eine Duldung und nun die Abschiebung. Er hatte als Afghane die ganze Zeit keine Aussichten auf dauerhaftes Bleiberecht, sondern höchstens auf Duldung.
Realo schrieb:gäbe es heute noch die Nazis, hätte wohl jeder Jude in jedem Land außer Deutschland und seinen paar Vasallenstaaten Anspruch auf Asyl.
Meine Güte, manchmal schreibst Du aber auch reinen Stuss.... in den meisten Ländern gibt es gar kein Asylrecht.
Abahatschi schrieb:Aktuell reicht es sich auf Taliban Mitgliedschaft oder sonstige Greuel zu berufen, schon wird man nicht abgeschoben....und so sind IS Kämpfer neben Jesiden, normale Syrer und Assad Anhänger nebeneinander in den Unterkünften und werden gleich behandelt.
Hast Du dazu mal eine Quelle?
shotgun_arti schrieb:dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche
shotgun_arti schrieb:Hier kann man auch leben und Urlaub machen, gefährlich kann es trotzdem sein. Ergibt keinen Sinn.
Ich lebe ganz in der Nähe des Berliner Weihnachtsmarkes und es ist hier so sicher, wie es in einer Großstadt sein kann. Es ist wesentlich gefährlicher, eine Straße zu überqueren, als einen Wwwweihnachtsmarkt zu besuchen und ein Du nochmal versuchst, die Gefahr durch Terrorismus die in einigen Herkunftsländern der Asylsuchenden herrscht, mit der in Deutschland zu vergleichen, suche ich Dir gerne ein paar Zahlen raus.
shotgun_arti schrieb:Nö, nur ist die Asylgesetzgebung nicht zeitgemäß und man sollte sie anpassen.
Das sieht man ja wohl an zig-Fällen, dass sie reformiert gehört. Es fängt an bei Leuten mit zig-Identitäten, geht weiter zu Gefährdern und hört iwo bei unfähigen Bamf-Arbeitern auf. Da gibt es sehr viel Nachholbedarf, auch in der Gesetzgebung. Kann nicht sein, dass wir Intensivtäter etc. nicht abschieben können, weil sie sich weinerlich durch Klagen auf das schlechte Rechtssystem in ihrem Herkunftsland berufen.
Du zählst lauter Fehler in der Durchführung aufm aber keinen einzigen am Gesetz.
Was würdest Du denn konkret am Gesetz ändern wollen?
Abahatschi schrieb:Weitere Beispiele für Menschen:
Diebesopfer
körperlich Verletzte
Vollstreckungsbeamter
Drogenkäufer
Raubopfer
Es war
versuchte Körperverletzung, was für ein Drogendelikt es war, wissen wir nicht (es kann auch der Besitz einer zu großen Menge gewesen sein), und wegen Raubes wurde der Mann angezeigt, aber nicht angeklagt.
insideman schrieb:Ausländer können nach der Haftstrafe abgeschoben werden. a
Es steht nirgends, dass der Afghane eine Haftstrafe abgesessen habe. Es ist möglich, dass er auf Bewährung frei kam.
Gwyddion schrieb:wenn eine Abschiebung eines Mehrfachtäters nach
Ableistung der Strafe folgen kann, dann sollte man dies tun.
Und was, wenn die Strafe auf Beqwährung ausgesetzt wurde, weil es ein geringes Delikt war? Für das möglicherweise schwerere Delikt wurde er gar nicht erst angeklagt... es gibt also kein rechtskräftiges Urteil.