Fierna schrieb:Nicht, wenn an der Grenze auf sie geschossen wird.
Darum kann ein Menschenrecht auch nicht einschränken wo man Asyl beantragen darf und wo nicht. Heute ist es dort notwendig morgen wo anders.
Es hier dann so umzulegen, dass Menschen wegen der Menschenrechte von Salzburg nach München reisen dürfen, ruft berechtigt Kritik hervor.
Wer in seinem Land verfolgt wird MUSS aus diesem ausreisen können, oder sagen wir so, Nachbarstaaten dürfen diese Menschen nicht ablehnen. 2000 KM weiter sehe ich! diese Notwendigkeit nicht mehr und man kann dann, je nach Machbarkeit, Gesetze machen und anpassen. Passiert ja auch.
Es ist sicher nicht die Intention des Menschenrechts, dass sich Leute aussuchen können, ob sie sich in Salzburg oder München um Asyl bewerben, je nachdem wo sie es lieber wollen.
Fierna schrieb:Wir sind zum Glück durch Flüchtlingskonvention und GG über diesen Zustand hinaus und auch bei dem Versuch, das Asylrecht der kompletten Willkür und Irrelevanz preis zu geben, wären Selbstschussanlagen und Zäune nun ein Grund, warum Menschen auch kein Asyl mehr suchen könnten, nicht wahr?
Ich seh sehr wohl die theoretische Machbarkeit, sich einzuzäunen und Asylanträge anzunehmen. Wird halt dann ein Doppelzaun, der auf der einen Seite dann offen ist. So wie die Zentren die Seehofer will aber wohl nicht bekommt. Das aber nur zur Machbarkeit, sich einzuzäunen als D ist natürlich Unsinn.
Und sowas wie Selbstschussanlagen kommentiere ich gar nicht erst.