Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
07.07.2018 um 12:20BP1033 schrieb:Wenn man Asyl als Menschenrecht definiertDas ist ein Menschenrecht
Artikel 14 (Asylrecht)https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
BP1033 schrieb:so wie auch das Recht auf unverletztlichkeit der Wohnung nicht gilt, wenn das SEK jemandem die Tür eintritt.->
Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)Und selbst wenn man Menschenrechte einschränken kann, gilt es da abzuwägen und Hysterie vor irgendwelchen das Land überrennenden Menschenmassen aus Afrika, wiegt vermutlich nichts und wieder nichts auf.
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.