shionoro schrieb:Es wäre aber genauso problematisch, jede einzelne person z.B. aus einem solchen staat als asylberechtigt anzuerkennen, nur weil es dort politische verfolgung gibt.
Wenn es aber dort politische Verfolgung gibt und der Flüchtling behauptet er würde politisch verfolgt, muss er anerkannt werden, denn wie soll er das beweisen? Vielleicht einen Haftbefehl vorlegen?
:D Ja, so ist das. Da kann man froh sein, dass nur der Bruchteil eines Promilles der wirklich Verfolgten sich auf den Weg nach Norden macht und von diesen auch nur ein Bruchteil es überhaupt bis zum Mittelmeer schafft, wo er dann meistens strandet.
Denn in praktisch allen afrikanischen Staaten herrscht Willkür, von der religiösen Verfolgung ganz zu schweigen, die kommt noch obendrauf.
An Demokratien gibt es nach meiner Kenntnis in Afrika nur 4 Staaten: Senegal, Uganda, Ghana und Südafrika, alle anderen sind Diktaturen oder - wie z.B. mein Lieblingsreiseland Kenia - Scheindemokratien. Aber Ghana und Südafrika haben auch Makel, musst du mal in der englischen Wikipedia nachschauen.
Eine andere Frage wäre: Soll man Asyl eng oder weitgefasst auslegen? Wie viel Konzessionen können wir zulassen, indem wir ein Land, das nicht wirklich die gewohnten Mindeststandards an Menschenrechtsssicherheit bietet, noch für sicher erklären, wie viele Tote sind wir also bereit in Kauf zu nehmen, um wenigstens ein eng gefasstes Asylrecht zu gewähren?