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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 10:29
Zitat von nosaweisnosaweis schrieb:Bei uns kommen alle Migranten Überzeitarbeit in den Betrieb! Bei Zeitarbeitsfirmen ist keine Bewerbung notwendig,ein Anruf genügt.Von der Zeitarbeitsfirma kommen die Migranten in den Arbeitsprozess-viele sind schon nach 2-3 Wochen wieder weg weil sie den Anforderungen nicht genügen,das heisst nicht Qualifikation sondern Zuverlässigkeit,harte körperliche Arbeit und Überstunden.Wer da nicht mitzieht wird von der ausleihenden Firma schnell aussortiert.Von 10 Migranten schaffen es vielleicht 3 in ein befristetes Arbeitverhältniss wobei es auch nicht eifach ist diese Maloche durchzustehen.Was mir persönlich auffällt ist das viel mehr Schwarzafrikaner als arabische Migranten über die Leiharbeit in dieFirma kommen.
das kannst Du alles belegen?
Hier mal was zu Bewerbungen bei Zeitarbeitsfirmen
https://www.t-online.de/finanzen/jobs/id_68574624/zeitarbeitsfirmen-was-ist-bei-der-bewerbung-zu-beachten-.html
Arbeitssuche

Lohnt sich eine Bewerbung auf Zeitarbeit bei Zeitarbeitsfirmen?
Zitat von kingarikingari schrieb:Erinnert mich an das Video aus dem ARD-Morgenmagazin, wo sich ein Flüchtling darüber beschwert hatte, dass er 8 Stunden am Arbeitstag stehen muss für die Arbeit und dann nicht mehr genügend Kraft für Fussball in seiner Freizeit habe und daher gekündigt hatte
welches Video, hast Du bitte einen link?

so wie ich es verstehe 31.000 @SergeyFärlich


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 10:33
@Tussinelda
Also auch 31.000? Das hieße zunächst mal, dass jeder zweite Bescheid des BAMF rechtswidrig wäre.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 10:41
@SergeyFärlich
so steht es hier....
https://www.welt.de/politik/deutschland/article174823261/Fluechtlinge-2017-gewannen-40-Prozent-ihre-Asyl-Klage.html
2017 war knapp die Hälfte aller Klagen von Flüchtlingen gegen negative Asyl-Bescheide erfolgreich. Damit wurden entsprechende BAMF-Entscheidungen korrigiert. Besonders hoch ist die Quote bei zwei Herkunftsländern.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 10:48
lawine schrieb (Beitrag gelöscht):man kann nach wie vor als Asylbewerber! problemlos in das Herkunftsland reisen, Geld spielt da keine (oder nur eine untergeordnete) Rolle. Gibt schließlich GEld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
aber wenn Deutschland abgelehnte Asylbewerber abschieben will, dann ist das Gezeter groß
ja natürlich können Asylbewerber ausreisen und normalerweise wird das doch auch durchaus positiv aufgenommen. Warum jetzt der Aufschrei? Weil ein Tatverdächtiger ausgereist sein soll? Ja, auch das kommt vor, insbesondere wenn er ausgereist sein sollte, bevor er gesucht wurde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 10:56
@Tussinelda
Leider steht dort nichts darüber, weshalb die VG zu anderslautenden Entscheidungen gekommen sind als das BAMF.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 11:30
@SergeyFärlich
naja, das kann ja vielfältige Gründe haben.....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 12:06
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:welches Video, hast Du bitte einen link?
Klar

Youtube: 001
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@SergeyFärlich
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:https://www.welt.de/politik/deutschland/article174823261/Fluechtlinge-2017-gewannen-40-Prozent-ihre-Asyl-Klage.html2017 war knapp die Hälfte aller Klagen von Flüchtlingen gegen negative Asyl-Bescheide erfolgreich. Damit wurden entsprechende BAMF-Entscheidungen korrigiert. Besonders hoch ist die Quote bei zwei Herkunftsländern.
Die dort genannten 40% wurden hier im Thread schon mehrfach berichtigt aber es wird ja gerne immer wieder ignoriert
Jede zweite Klage abgelehnter Asylbewerber erfolgreich? Zahlen sind viel niedriger

Doch nun hat sich der Leiter des Konstanzer Forschungszentrum für Ausländer- und Asylrecht, Daniel Thym, die Statistik genauer angeschaut – und kam dabei zu einem überraschenden Ergebnis.

Die hohen Zahlen von 40 bis 50 Prozent, die in verschieden Medien kursierten, sind nach Ansicht von Thym vor allem auf zwei Fehler in den Berechnungsgrundlagen zurückzuführen. Zum einen würden die „sonstigen Verfahrenserledigungen ignoriert“. Diese Erledigungen hätten 2017 fast die Hälfte aller 146.000 negativen Entscheidungen ausgemacht, die sich durch Ablehnungen und Verfahrenseinstellungen summiert hätten.

Zusätzlich sei nicht berücksichtigt worden, dass sich die genannten Prozentzahlen auf alle Asylklagen vor den Verwaltungsgerichten bezögen. Auch inklusive jener Klagen also, bei denen es gar nicht um abgelehnte Asylanträge gehe, sondern um Verbesserungsklagen für subsidiär Schutzberechtigte, die den vollen Asylschutz haben wollten, um Anspruch auf Familiennachzug zu erhalten.

Zwar klagen insgesamt 90 Prozent der abgelehnten Asylbewerber gegen die Bamf-Entscheidung. Doch 88 Prozent dieser Klagen scheiterten anschließend vor Gericht – und nicht 40 Prozent.
https://www.focus.de/politik/deutschland/nur-rund-12-prozent-gewinnen-vor-gericht-jede-zweite-klage-abgelehnter-asylbewerber-erfolgreich-die-zahlen-sind-in-wahrheit-viel-niedriger_id_8932877.html

Erfolgreich klagen also nur 12%


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 12:28
Ich stelle mir die Frag, wie viele von diesen Klagefällen überhaupt richtige Dokumente, die ihre Identität beweisen, vorlgen können?

Immerhin muss so ein Prozess ja auch bezahlt werden und soweit ich weiss, müssen auch Asylbewerber einen VKH Antrag stellen. Die Bewilligung setzt aber eine gute Aussicht einer Klage voraus. Die kann aber ohne Dokumente doch eigentlich gar nicht beurteilt werden.

Ein Extrembespiel ist der Mann der angeblich aus Togo kam, mit dem sich immerhin der BGH beschäftigt hat. Nach der ganzen Prozesslawine kann dann heraus, er kam nicht mal aus Togo. Daraus müsste eigentlich folgen, dass der Staat wegen der falschen Angaben die Verfahrenskosten zurückfordern kann. Das wird nicht gehen.

Insofern hielte ich es für sinnvoll, dass nur bei zweifelsfrei feststehender Identität überhaupt auf Kosten von uns allen geklagt werden könnte, das sollten die Minimalanforderungen sein, sonst ist es lediglich eine Gerichtsposse zum Nachteil der Allgemeinheit.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 12:38
Zitat von kingarikingari schrieb: Zwar klagen insgesamt 90 Prozent der abgelehnten Asylbewerber gegen die Bamf-Entscheidung. Doch 88 Prozent dieser Klagen scheiterten anschließend vor Gericht – und nicht 40 Prozent.

https://www.focus.de/politik/deutschland/nur-rund-12-prozent-gewinnen-vor-gericht-jede-zweite-klage-abgelehnter-asylbewe...

Erfolgreich klagen also nur 12%
@Tussinelda
so sehen die Tatsachen aus


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 12:47
Der Fall des mutmaßlich von einem Iraker mit erheblichen Vordelikten und trotz der ach so lückenlosen Vorgehensweise des BAMF (der BER unter den deutschen Behörden) mit mehreren Identitäten ausgestattet, getöteten Mädchens wirft bei mir schon einige Fragen auf:

1. Warum kann eine Person, die eine Straftat begangen hat, überhaupt gegen eine Aufenthaltstitel klagen? Kriminalität sollte immer den sofortigen Abschied bedeuten.

2. Warum laufen hier immer noch komplette Großfamilien mit Mehrfachidentitäten rum? Klagen die dann auch unter 5 verschiedenen Identitäten, bis es klappt?

3. Warum befindet sich ein Ausländer ohne Aufenthaltstitel, der eine Polizistin körperlich attackiert hat, in Freiheit?

Wenn man die Akzeptanz von Asyl erhöhen möchte, wird dies nur gelingen, wenn Straftäter davon kathegorisch ausgeschlossen sind.

@lawine

Wenn nur 12% aller Klagen stattgegeben wird, muss man doch die Praxis der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe auch hinterfragen. Für alle anderen Kläger hängen die Trauben einer VKH höher.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 12:53
@sacredheart
Der Iraker habe Papiere von der irakischen Botschaft dabei gehabt: Ein sogenanntes Laissez-passer-Dokument, das die Ausreise erleichtert.
https://www.stern.de/panorama/stern-crime/wiesbaden--14-jaehrige-susanna-ist-tot---polizei-gibt-details-bekannt-8114030.html
Ein Laissez-passer wird mitunter als Passersatz zur einmaligen Einreise in ein bestimmtes Land, meist das Heimatland, ausgestellt. Ein Dokument zur Einreise in das Heimatland wird in der Regel von der jeweiligen Botschaft des Ziellandes ausgestellt, wenn ansonsten kein Reisedokument (Reisepass) existiert. Laissez-passer können ebenso von Ausländerbehörden ausgestellt werden, wenn nötige Abkommen zwischen Ländern bestehen. Das Dokument dient dann der freiwilligen Rückkehr bzw. der zwangsweisen Rückführung oder Abschiebung von Migranten in ihre Heimatländer, wenn diese vorher ihre Pässe verloren oder vernichtet haben. Man kann es nicht als internationalen Passersatz ansehen.
Wikipedia: Laissez-passer
Zitat von lawinelawine schrieb:so sehen die Tatsachen aus
tja, trotzdem wurden 31.000 rechtswidrig abgelehnt und darum ging es ja.....insbesondere im Verhältnis zu den möglichen 1200 vom Bremer BamF, da gibt es ja Aufregung.....aber nicht, weil die rechtswidrig waren (sonst würde es den gleichen Aufschrei ja auch bei den 31.000 geben), sondern weil sie positiv und nicht negativ waren. Ist doch interessant, findest Du nicht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 12:56
@Tussinelda

Dank für die Info, nur beantwortet sie keine der Fragen, die ich in den Raum gestellt hatte.

Auch bei solchen Papieren sind Mehrfachidentitäten verboten, Straftaten verboten und sie heissen auch nicht Lassiez-attac-Police Papiere.

Und ich denke bei dem Skandal um Bremen geht es AUCH darum, dass da eine Person 1200 vorsätzlich Scheisse gebaut hat und nicht 31.000 Fälle, die sich ja immerhin bundesweit verteilen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 12:57
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:tja, trotzdem wurden 31.000 rechtswidrig abgelehnt
Das ist natürlich unschön. Um diese Zahl einordnen zu können, müsste man dazu die Zahl derjenigen gegenüberstellen, welche rechtswidrig akzeptiert wurden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 12:58
@sacredheart
ach entschuldige, ich dachte nur, es könnte von Interesse sein, da Du ja die Identitäten angesprochen hattest.....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 12:59
@Tussinelda

Aber so ein Papier verursacht doch keine mehrfachidentitäten.

Wenn ich von der deutschen Botschaft einen provisorischen Pass bekäme, würden doch meine Personendaten gleich bleiben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 13:01
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn ich von der deutschen Botschaft einen provisorischen Pass bekäme, würden doch meine Personendaten gleich bleiben.
da sprichst du eine einfache Wahrheit aus!

die gilt aber offensichtlich nicht für Jeden


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 13:03
und vom irakischen Konsulat?
http://www.iraqembassy.se/a/version0.1/Issuing-laissez-passer.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 13:04
@lawine

Falls ich Unrecht habe und mir bei provisorischen Papieren meinen Namen frei aussuchen kann, beantrage ich mal einen Ausweis als Prof. Dr. Dr. Freiherr von und Pfalzgraf bei Recklinghausen-Hochlarmark.

Das wird manch eine Angelegenheit vereinfachen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 13:04
31000/1800000= 1,72% ...so was von gemein dieses BAMF.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 13:06
@Tussinelda
kannst du mal aufhören immer nur links in die threads zu stellen, ohne auf den Inhalt einzugehen?
zitiere bitte, worauf du dich beziehst.


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