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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 15:30
@Tussinelda
Ich habe auch nur von 46 gesprochen ... und das 1200 in Deutschland sind. Übrigens können sie ja klagen und bekommen Recht wenn ihr Leben in Gefahr ist.
Und Deutschlands Sicherheitsbehörden haben als Aufgabe das Leben IN Deutschland sicher zu halten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 16:22
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Man braucht auch nichts zu ändern wenn man es eh nicht anwendet.
damit ändert man das Asyl-Recht in der Konsequenz aber auch
weil viele Menschen verbotene Dinge tun, will man sie seitens der "progressiv eingestellten Bevölkerungsteile (Linke, Grüne)" legalisieren

damit würde massenhaft begangenen Unrecht zum neuen Recht erklärt - und wir berauben uns letztlich unserer rechtstaatlichen Grundsätze
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Nur ist die Aufregung eben einseitig
du verkennst, dass es mutmaßlich in Bremen eine bewusste Abkehr von Recht und Gesetz gab.

wenn du mir beweisen kannst, dass es in den von dir genannten Fällen der Ablehnung eines Asylgesuches ebenfalls eine bewusste und absichtliche Manipulation der Asylverfahren gab, dann werde ich mich ebenfalls dagegen stellen.

sind die Bescheide allerdings lediglich fehlerhaft, so gehts den Asylbewerbern so wie zig Tausenden in diesem Land: gegen einen fehlerhaften Bescheid kann man Rechtsmittel einlegen.

gegen eine bewusste und absichtliche Manipulation der Asylverfahren (wie in Brmeneen mutmaßl geschehen) hat der Staat nachträglich keine Handhabe.

also nochmal:
WENN ich etwas vergleichen und verurteilen soll, dann muss es eine VERGLEICHSGRUNDLAGE geben
die sehe ich hier nicht gegeben und deswegen verwahre ich mich dagegen, dass aus ausbleibender Empörung Rückschlüsse gezogen werden
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Nur ist die Aufregung eben einseitig und das habe ich festgestellt. Ich habe nirgends gesagt, man solle sich nicht aufregen.....aber köstlich, wie hier wieder schön verzerrt wird :D
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:außerdem sind die 1200 ja nicht alle eine Gefahr....ich bitte Dich, man kann auch übertreiben.....
ich glaube, du vestehst die Dimension nicht:
mindestens eine Beamte setzte sich (immer mutmaßlich) in Bremen bewusst und absichtlich über geltendes Recht hinweg.
Mutmaßlich hatte sie dabei Unterstützung durch mutm. einen (mehrere) korrupte Anwalt(e).

die zwischenzeitl eingesetzte Außenstellenleiterin, die den mutm. Skandal aufdeckte, sollte zum Schweigen bewegt werden, sie wurde ohne Mitsprache des Personalrates Zwangs)versetzt.

DAS ist die konkrete Gefährdung des Rechtsstaates, nicht die 1200-x unbescholtenen Asylbewerber, die von diesen Vorgängen profitierten.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 16:23
Mir sind da gerade ein paar Ideen für ein alternatives Asylverfahren gekommen, das man anwenden könnte, wenn man nicht zuuuuu viele Flüchtlinge - die "falschen" - will, ohne aber Obergrenzen zu setzen, also ohne gegen die Verfassung zu verstoßen. Ist eigentlich ziemlich simpel und man braucht keine Lager dazu:

Möglichkeit a: Asylantrag in der Botschaft des Landes abgeben, in dem man Schutz sucht, Handynummer beiheften.

Möglichkeit b: Asylantrag bzw. Asylwunscherklärung an die Bundesregierung schicken, Handynummer beiheften.

Wenn möglich eine Adresse beiheften, wenn kein fester Wohnsitz vorhanden, also kein schriftlicher Verkehr möglich ist, soll die Handynummer angerufen oder eine Mail geschickt werden. In den meisten Fällen ist der Asylantragsteller wohl gerade irgendwo unterwegs auf der Flucht und könnte somit kontaktiert werden.

Wenn der Asylantrag bearbeitet ist, kriegt der Asylsuchende seinen Bescheid, wenn er adressenlos ist, wird er per Handy kontaktiert. Sollte der Bescheid negativ sein, wird man ihm (wahrscheinlich auf englisch und arabisch) den negativen Bescheid schicken mit der Rechtsmittelbelehrung. Bei Adressenlosigkeit wird man ihn anrufen oder ihm eine Mail schicken, in der ein dafür zuständig erklärtes Verwaltungsgericht für das Klageverfahren genannt wird. (Hier müsste vereinbart werden, dass bei Asylklagen die Klagefrist länger ist als bei anderen Verwaltungsgerichtsverfahren, aus naheliegenden Gründen oder dass für Flüchtlinge auf der Flucht überhaupt keine Klagefrist gilt.)

Ist der Bescheid positiv, muss die Bundesregierung, vertreten durch das Bamf, den Flüchtling "da rausholen", d.h. ihm die Möglichkeit geben, auf Staatskosten in die angegebene Stadt in Deutschland zu reisen. Hier sehe ich das einzige praktische Problem für eine Regelung, bei der sich der Flüchtende gerade noch auf der Flucht befindet, d.h. es müsste für ihn eine nicht allzu entfernte Anlaufstelle vereinbart werden, die er erreichen müsste und wo dann der Kontakt "amtlich" hergestellt werden kann, z.B. durch den Bürgermeister oder Stadtoberen einer Stadt, die auf seinem Fluchtweg liegt und die er in ein paar Tagen oder Wochen erreichen kann. Wenn der bestätigt, dass der Flüchtende eingetroffen ist und sich identifizieren kann, kann man den Rest entweder durch Geld oder durch Bus-, Bahn- und Flugtickets regeln. Ein Visum müsste auch schnell und unkompliziert ausgestellt werden können. Er kommt dann praktisch bereits als anerkannter Flüchtling in Deutschland an.

Hört sich alles etwas exotisch an, aber die Welt ist im digitalen Zeitalter klein geworden, und bei gutem Willen lässt sich so etwas regeln. Man hätte dann quasi "maßgeschneiderte Flüchtlinge", die man nicht wieder wegen was auch immer abschieben muss.

Natürlich wird es dazu nicht kommen, denn so ein Verfahren könnte man noch einfacher mit den seit Jahren rund um Europa in Massenlagern vegetierenden Flüchtlingen aufnehmen und durchführen, zumal die eine "feste Anschrift" haben. Man müsste mit ihnen nur Kontakt aufnehmen. Aber das würde ja heißen Asylmöglichkeiten ins Ausland zu exportieren und Flüchtlinge geradezu "einzuladen". Da zeigt sich dann, warum und weshalb die ganzen Sprüche, die man seit Jahren hört, dass man "die Verfahren beschleunigen" will, Märchen sind, denn keiner der Lagerinsassen hat überhaupt eine Chance einen Asylantrag für ein EU-Land zu stellen. Um das zu ermöglichen, müssten dort erst mal überhaupt Asylantragsformulare ausliegen. Ich wette meinen Bart, dass es diese überhaupt gar nicht gibt. Und schon gar nicht in den Lagern Türkei, Jordanien, Libanon, Ägypten, Nordkenia, Libyen...

Es geht immer nur darum, die Zahl der Asylantragsteller weiter zu reduzieren.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Insofern hielte ich es für sinnvoll, dass nur bei zweifelsfrei feststehender Identität überhaupt auf Kosten von uns allen geklagt werden könnte
Womit allen, die vor Fluchtantritt an keinen Ausweis kamen, jegliche rechtliche Möglichkeit in diesem land genommen wäre - extrem verfassungswidrig und daher indiskutabel. Aber immer schön welch kreative Fantasie hier entwickelt wird, um den Flüchtlingen das Leben so schwer wie möglich zu machen, sie also rauszuekeln.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 16:40
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Womit allen, die vor Fluchtantritt an keinen Ausweis kamen jegliche rechtliche Möglichkeit in diesem land genommen wäre
diejenigen könnten mit ihrem Handy und mit Sprachproben, welche keine Makulatur sein sollten, zweifelsfrei belegen wo sie herkommen...


[/quote]
@sacredheart
Immerhin muss so ein Prozess ja auch bezahlt werden und soweit ich weiss, müssen auch Asylbewerber einen VKH Antrag stellen. Die Bewilligung setzt aber eine gute Aussicht einer Klage voraus. Die kann aber ohne Dokumente doch eigentlich gar nicht beurteilt werden.

Ein Extrembespiel ist der Mann der angeblich aus Togo kam, mit dem sich immerhin der BGH beschäftigt hat. Nach der ganzen Prozesslawine kann dann heraus, er kam nicht mal aus Togo. Daraus müsste eigentlich folgen, dass der Staat wegen der falschen Angaben die Verfahrenskosten zurückfordern kann. Das wird nicht gehen.

Insofern hielte ich es für sinnvoll, dass nur bei zweifelsfrei feststehender Identität überhaupt auf Kosten von uns allen geklagt werden könnte, das sollten die Minimalanforderungen sein, sonst ist es lediglich eine Gerichtsposse zum Nachteil der Allgemeinheit.
das sehe ich genauso.
Aber weißt du was, das wird halt wieder zu unmenschlich gefunden.
(hab die Beiträge danach noch nicht gelesen, vielleicht hat das so in der Art schon jemand geschrieben?

Wie auch immer, was menschlich oder unmenschlich ist ist in meinen Augen sowieso manchmal eine Gradwanderung. Was für den oder die einen gut ist, kann für Andere - welche mit involviert sind bezüglich der Auswirkungen - das blanke Gegenteil sein und umgekehrt.

@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Möglichkeit a: Asylantrag in der Botschaft des Landes abgeben, in dem man Schutz sucht, Handynummer beiheften.

Möglichkeit b: Asylantrag bzw. Asylwunscherklärung an die Bundesregierung schicken, Handynummer beiheften.

Wenn möglich eine Adresse beiheften, wenn kein fester Wohnsitz vorhanden, also kein schriftlicher Verkehr möglich ist, soll die Handynummer angerufen oder eine Mail geschickt werden. In den meisten Fällen ist der Asylantragsteller wohl gerade irgendwo unterwegs auf der Flucht und könnte somit kontaktiert werden.
finde ich grundsätzlich gut.
Weiß nur nicht was dies beweisen soll bezüglich des Herkunftslandes?
Er kommt dann praktisch bereits als anerkannter Flüchtling in Deutschland an.
wenn das wirklich so einfach wäre und vor allem bezüglich der ZWEIFELSFREIEN Identität was bringen würde, fänd ich das auch sehr gut.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 16:40
Der Zentralrat der Juden bereitet eine Stellungnahme vor:
Der Zentralrat der Juden in Deutschland bestätigte unserer Redaktion die Information, dass Susanna und ihre Familien Juden sind. Sie gehören beziehungsweise gehörten der Gemeinde in Mainz an. Der Zentralrat bereitet für heute eine Erklärung vor.
https://www.noz.de/deutschland-welt/vermischtes/artikel/1252856/14-jaehrige-susanna-vergewaltigt-und-getoetet-zwei-tatverdaechtige


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 16:51
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Der Zentralrat der Juden bereitet eine Stellungnahme vor
@trailhamster

Und wozu? Ich verstehe ja das der Mord an ihr ein Beispiel für das versagen der Asylpolitik ist...aber ...ich habe nun einiges an Nachrichten über den Vorfall gelesen.... und frage mich woher wollen die beiden gewusst haben das sie Jüdin war? Daraus gleich eine antisemitische Geschichte zu formen ist doch der totale Wahnsinn.

Wenn ich das schon lese krieg ich das kotzen:
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Der Zentralrat der Juden in Deutschland bestätigte unserer Redaktion die Information, dass Susanna und ihre Familien Juden sind
Sie sind an erster Stelle vor allem Menschen...und Susanna ein Mensch der zwei (für mich vollkommen geisteskranken ***********) Menschen zum Opfer wurde.

Was spielt da ihre Herkunft für eine Rolle? Woher sollen die Täter gewusst haben das sie Jüdin ist? Und wieso bereitet der Zentralrat eine Stellungnahme vor...da sie doch (also der Zentralrat) nix damit zu tun haben.... wenn ich jemals umgebracht werde wird ja auch nicht gleich der evangelische Kirchenrat eine Stellungnahme verfassen nur weil ich einmal vor langer, langer Zeit getauft wurde. Sollte ich jemals Opfer von irgend jemandem werden (was hoffentlich niemals zu treffen wird) bitte ich inständig darum, dass keine Religionsgemeinschaft und kein Staat den Mord an mir für seine zwecke nutzt und so etwas wie eine Stellungnahme abgibt.

ANd finally....

Was hat dieses Post von dir mit dem Thema des Threads "Asylpolitik muss sie angepasst werden" zu tun? Da du ja offensichtlich weder etwas zu Asylpolitik postest noch zu der Hintergrund Geschichte...sondern einfach nur dass der Zentralrat eine Stellungnahme abgibt...wow...

Denn es geht hier ja nicht um ihre Herkunft sondern darum das ein offensichtlich abgelehnter Asylbewerber ein Mädchen vergewaltigt und umgebracht hat und sich dadurch der Justiz entzogen hat in dem er wieder in den Irak zurück gereist ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 17:02
@trailhamster

Und das hat jetzt was hier im Thread zu suchen ? Im Thema Migrantengewalt und im Thread zum Mord hast Du das auch schon gepostet. Vielleicht findest Du ja noch irgendeinen Thread, wo Du es unterbringen kannst. Hinterläßt nicht wirklich den Eindruck, als wenn es dir um das Mädchen oder neue Informationen gehen würde, sondern rein ums schüren von Vorurteilen. Du betreibst nichts anderes als Stimmungsmache. Aber das ist ja nicht das erste Mal.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 17:27
Zitat von RealoRealo schrieb:paar Ideen für ein alternatives Asylverfahren gekommen
Grundsätzlich nicht schlecht, Du versuchst einen Ortsbezug zu schaffen, nur zB jeder könnte sich eine syrische Nr. dann besorgen.
Zitat von RealoRealo schrieb:Wenn der bestätigt, dass der Flüchtende eingetroffen ist und sich identifizieren kann, kann man den Rest entweder durch Geld oder durch Bus-, Bahn- und Flugtickets regeln. Ein Visum müsste auch schnell und unkompliziert ausgestellt werden können. Er kommt dann praktisch bereits als anerkannter Flüchtling in Deutschland an.
Was soll geschehen wenn sich dann rausstellt alles stimmt nicht und er wäre doch nicht berechtigt?
Zitat von RealoRealo schrieb:Es geht immer nur darum, die Zahl der Asylantragsteller weiter zu reduzieren.
Es geht darum die Anzahl der unberechtigten Asylantragsteller zu reduzieren ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 17:37
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:nur zB jeder könnte sich eine syrische Nr. dann besorgen
Zumindest in arabischen Ländern lässt sich von der Aussprache her schon auf das Herkunftsland schließen. Wenn sich der "Stadtobere" oder ein dortiger Fachmann dafür verbürgt, dass der Betreffende mit allergrößter Wahrscheinlichkeit aus dem Staat X kommt, ist das schon ne sichere, wenn auch nur zu 97% oder 98% sichere Sache. Ein Restrisiko bleibt immer, aber es geht hier ja um Menschen und um keinen Gebrauchtwagenkauf. Auf jeden Fall muss mal etwas Bewegung in den Laden kommen, es ist einfach nicht hinnehmbar, dass 7 Millionen Flüchtlinge seit Jahren in Massenlagern rund um Europa herum vegetieren wie Pflanzen, nicht einmal wie Tiere.


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07.06.2018 um 17:39
@Realo
keine Einwände dazu?:
Beitrag von Optimist (Seite 1.747)


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07.06.2018 um 17:39
Zitat von RealoRealo schrieb:es ist einfach nicht hinnehmbar, dass 7 Millionen Flüchtlinge seit Jahren in Massenlagern rund um Europa herum vegetieren wie Pflanzen, nicht einmal wie Tiere.
Hast Du Zahlen wieviel davon Chance auf Asyl in EU haben? Als Europäer lasse ich mir nicht anhängen dass Asylunberechtigte machen was sie wollen, aber ich hätte eine Verantwortung.


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07.06.2018 um 17:47
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Hast Du Zahlen wieviel davon Chance auf Asyl in EU haben?
natürlich nicht, selbst die puren Mengen sind reine Schätzungen. Nehme an, dass da viele Südasiaten drunter sind (Afghanen, Pakistaner, Bengalen, Thais, wahrscheinlich auch Vietnamesen, Kambodschaner, Laoten, Turkmenen, Kirgisen, Usbeken, Tataren, Ukrainer... Und an der Mittelmeer-Südküste dann Flüchtlinge aus aller afrikanischen Herren Ländern, außer wahrscheinlich Südafrika und die kleinen Staaten rund um Südafrika. Alles nördlich davon wird ja fast durchweg von Islamisten auf dem Missionierungsweg verfolgt bis runter nach Nigeria, Kongo und Angola im Westen und Tanzania und vielleicht auch Mosambik im Osten. Syrer werden also insgesamt wohl nur 1/3 bis 1/2 von allen ausmachen, vielleicht auch nur 1/4, zumal der krieg dort ziemlich eingeschlafen und mehr in einen Bürgerkrieg übergegangen ist, was nicht heißt, dass es deshalb dort ungefährlicher wäre; die Gefahr hat sich nur aus den einstigen IS-Grenzgebieten gleichmäßiger übers ganze Land verteilt.


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07.06.2018 um 17:55
@Realo
Die Herkunft hätte ich auch so geschätzt, nur die keinen Anspruch haben interessieren mich halt nicht, die schon in einem EU Land sind auch nicht. Und weil man nicht weiß wieviele das sind, kann ich nicht sagen kommt mal her, wir prüfen hier.
Apropos Prüfen: ja, ist mir klar dass es hier besser geht, aber wenn man die Nichtberechtigten praktisch nicht abschieben kann, bin ich dagegen.


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07.06.2018 um 18:11
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Und weil man nicht weiß wieviele das sind, kann ich nicht sagen kommt mal her, wir prüfen hier
Deshalb hatte ich ja geschrieben, dass das geprüft werden kann, während der Flüchtling noch unterwegs ist. Er muss halt nur irgendwie, am besten wie gesagt via Handy, erreichbar sein und seinen Asylantrag abgegeben bzw. eingeschickt haben. Wir nehmen dann halt nur die Anerkannten auf.


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07.06.2018 um 18:46
@Realo
Warum dann nicht in einem Hotspot? Dort würden sie auch noch verpflegt werden und sicher leben können?


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07.06.2018 um 18:56
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Warum dann nicht in einem Hotspot?
Ich kenne keinen Unterschied zwischen angeblichen "Hotspots" und Massenlagern. Bisher kenne ich nur Massenlager (dort) (wo es keine Asylanträge gibt, die man ausfüllen könnte) und Wartelager (hier) (während der Antrag bearbeitet wird). "Hotspots" müssen noch was anderes sein; sie existieren auf dem Papier und ganz besonders hier im Forum. Man könnte fast von einer fixen Idee sprechen.


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07.06.2018 um 19:25
Zitat von RealoRealo schrieb:sie existieren auf dem Papier und ganz besonders hier im Forum
Ja, sie werden verhindert um angeblich Flüchtlingen zu helfen. Das die dann aber die unsichere Reise übers Mittelmeer antreten müssen um Asyl in Europa beantragen zu können wird scheinbar ausgeblendet. Denn das wird in der Diskussion verschwiegen oder nicht wahrgenommen. .


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07.06.2018 um 19:33
Zitat von RealoRealo schrieb:Möglichkeit a: Asylantrag in der Botschaft des Landes abgeben, in dem man Schutz sucht, Handynummer beiheften.

Möglichkeit b: Asylantrag bzw. Asylwunscherklärung an die Bundesregierung schicken, Handynummer beiheften.
Was ist das für ein Schwachsinn...Soll man ihnen am besten gleich Asylanträge vorfrankiert in ihrer Heimat geben, damit sie sie per Luftpost verschicken können?
Was ist mit denen die kein Handy haben, aber wirklich Schutz benötigen?
Zitat von RealoRealo schrieb:Ist der Bescheid positiv, muss die Bundesregierung, vertreten durch das Bamf, den Flüchtling "da rausholen", d.h. ihm die Möglichkeit geben, auf Staatskosten in die angegebene Stadt in Deutschland zu reisen.
Da würde natürlich Korruption wie bisher garkeine Rolle spielen :troll:
Lohnt sich garnicht weiter darauf einzugehen, Zeitverschwendung.
Papiere "gehen verloren", aber jeder über Handy erreichbar und so, ist klar.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 19:37
Zitat von shotgun_artishotgun_arti schrieb:Schwachsinn..
Ich glaube du bist schon mehrfach gepunished worden wegen Userbeleidigungen... Manche lernens nie, bis sie dann "ehemalige Mitglieder" sind.
Zitat von shotgun_artishotgun_arti schrieb:Was ist mit denen die kein Handy haben, aber wirklich Schutz benötigen?
Dazu hab ich auch was geschrieben (Postweg, Kontakt in der nächsten Stadt), aber ich kenne keinen Flüchtling ohne Handy, das man gebraucht dort auf jedem Markt für unter $5 kriegt; das kann sich sogar ein Flüchtling leisten.
Zitat von shotgun_artishotgun_arti schrieb:Lohnt sich garnicht weiter darauf einzugehen, Zeitverschwendung.
Warum gehst du nicht spielen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.06.2018 um 19:47
Zitat von RealoRealo schrieb:das man gebraucht dort auf jedem Markt für unter $5 kriegt;
Kannst du sicherlich belegen. Und die die garkein Geld haben, aber dann unbedingt ein Handy brauchen, müssen sich dann prostituieren, klauen oder sonst was.
Sehr gute Lösung :troll:
Vor allem würden dann vermutlich die Handy-Preise steigen, so dass sich das die Armen eh wieder nicht leisten können


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