Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
26.06.2018 um 13:15bezogen auf:Tussinelda schrieb:hm ja, was sagen wir dazu?
darauf sagen wir, das ist doch reine Logik:Tussinelda schrieb:In der Europäischen Union abgelehnte Asylbewerber dürfen nach Angaben der EU-Kommission nicht in Flüchtlingszentren außerhalb der Union abgeschoben werden.
wer keinen Flüchtlings/Asylstatus (oder anderweitigen Schutzstatus) hat, kann in kein Flüchtlings/Asylzentrum abgeschoben werden. egal wo in der Welt. warum sollte die rechtskräftige Feststellung eines nichtvorhandenden Asyl/Flüchtlingsstatus (sonstige Schutzgründe) außerhalb Europas plötzlich ungültig sein?
nicht anerkannte Asylbewerber ohne jeglichen Schutzgrund (rechtskräftig) sind in ihre Heimatländer zu schicken, und nicht in UNHCR Flüchtlingslager.
welche Migrantengruppen (Detuschland/Frankreich) willst du bitte miteinander vergleichen?shionoro schrieb:In Deutschland hat die Migration wesentlich besser geklappt als in Frankreich, darüber können wir uns freuen.
""Die Migration hat besser geklappt"" ist völlig undifferenziert, denn es gibt "die Migration"nicht