Tussinelda schrieb:Du, man kann vieles, wenn man will, aber da hängt ja einiges dran, Gesetze etc.
Und das ist das Hauptproblem. Wir lösen die Asylkrise nicht, indem wir die Grenzen dicht machen und uns auf der Insel der Glückseligkeit wähnen, während andere Länder im Stich gelassen werden. Die Zeiten waren vielleicht mal, so in den 70ern. Den 1870ern...
Klar, man kann zum Beispiel im Mittelmeer die Flüchtlinge an Bord nehmen, und was dann? Da fängt schon das Problem an: abkippen am nächsten (afrikanischen) Strand ist nicht, vor allem bei einem Seenotfall.
Hier ein Fall lange vor der Flüchtlingskrise:
https://www.tagesspiegel.de/politik/eu-grenzpolitik-strassburger-richter-geben-bootsfluechtlingen-recht/6246356.htmlDer Europäische Menschenrechtsgerichtshof gibt 24 Flüchtlingen recht, die gegen ihren Willen nach Libyen abgeschoben wurden. Das Urteil könnte massive Folgen für die EU-Grenzpolitik haben.
Verurteilt wurde Italien, aber die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an diesem Donnerstag dürfte die gesamte, auf Abschottung angelegte europäische Grenzpolitik in Frage stellen: Die Straßburger Richter sprachen im Fall „Hirsi Jamaa und andere gegen Italien“ einstimmig 24 afrikanischen Klägern eine Entschädigung von je 15.000 Euro und Kostenerstattung zu. Italien habe 2009 gleich mehrfach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, als es sie nach Libyen abschob, befanden die Richter.
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Von noch grundsätzlicherer Bedeutung dürfte allerdings sein, dass das Gericht zum ersten Mal entscheiden musste, ob dieses Verbot auch für Fälle außerhalb des nationalen Territoriums gilt. Die Richter bejahten: Die Kläger hätten im vorliegenden Falle unter italienischer Hoheit gestanden, wenn auch außerhalb italienischer Gewässer. Also sei ihre zwangsweise Rückführung nach Libyen einer kollektiven Abschiebung aus Italien gleichgekommen.
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Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte sieht durch das Urteil nicht nur Italien in die Pflicht genommen. Die gesamte EU-Grenzpolitik, die die Außenkontrolle immer weiter von den eigenen Grenzen weg vorverlagere, sei so jetzt nicht mehr zu halten. „Auch Deutschland ist in der Verantwortung und wird sich im Rahmen der europäischen Rechtsetzung dafür einsetzen müssen, das Menschenrechtsstandards eingehalten werden.“ Solange dies etwa für die Einsätze der europäischen Grenzschutzagentur Frontex nicht klar sei, müsse Deutschland „jede Unterstützung und Beteiligung an diesen Einsätzen einstellen“, sagte Cremer.
Das bestehende Regelwerk erlaubt etwa, dass Frontex weitgehend die Kontrollgewalt über Flüchtlingsboote und ihren Kurs auf hoher See übernimmt: „Das geht nach diesem Urteil nicht mehr.“ Im vergangenen Jahr, als nach UNHCR-Angaben 56 000 Flüchtlinge Italien erreichten, hat Deutschland übrigens genau 100 Schwarzafrikaner aus Malta aufgenommen.
Dieser Artikel ist von 2012, der geschilderte Fall war 2009 - und man hat in 6 Jahren (bzw. 3 Jahren bis 2015) es nicht geschafft, eine europäische Lösung auszuarbeiten?
Und dass irgendwann für Italien (und andere EU-Staaten) im wahrsten Sinne des Wortes das Boot voll war, hat man dann Deutschland (als großen Gewinner des Dublinabkommens und der entsprechenden Asylpolitik) in die Pflicht genommen - und da wundert man sich?
Die Fehler in der gesamten Flüchtlingspolitik in Deutschland sind nicht 2015 gemacht worden, die sind bereits in den 1990ern gemacht worden unter dem Eindruck von Rostock-Lichtenhagen, wo die hässliche deutsche Fratze zum Vorschein kam.