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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:00
Und da sich die SPD nun mit ihrem kruden Verständnis von Meinungsfreiheit blamiert hat (das eingestellt Verfahren wegen angeblicher Volksverhetzung gegen Frau Özoguz), legt die absteigende Partei noch direkt einen Lacher nach
Plötzlich will die SPD keinen Familiennachzug für Gefährder

Die Sozialdemokraten fordern Innenminister Horst Seehofer (CSU) auf, die Ausnahmeregelung beim Familiennachzug für Gefährder aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Dabei war das der Wunsch des SPD-geführten Justizministeriums.

Die SPD macht eine Kehrtwende beim Familiennachzug. Sie möchte nun doch nicht, dass ab August in Ausnahmefällen auch Angehörige von Gefährdern nach Deutschland kommen dürfen.

Der innenpolitische Sprecher Burkhard Lischka und Fraktionsvize Eva Högl erklärten: „Mit der SPD-Bundestagsfraktion wird es keinen Familiennachzug für Gefährder geben. Wir wollen verhindern, dass sich durch den Nachzug von Familienangehörigen beispielsweise zu zurückgekehrten Dschihadreisenden und Terrorsympathisanten eine verfassungsfeindliche Grundhaltung in Familienverbünden verfestigt.“
https://www.welt.de/politik/deutschland/article176448059/Jetzt-will-SPD-doch-keinen-Familiennachzug-fuer-Gefaehrder.html

Erst Hü und dann Hott, dann bringt die SPD ihrem Ziel 15-X bestimmt näher. :) :) :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:01
@Optimist
Richtige Angabe --> Asyl = passt
Richtige Angabe --> kein Asyl = passt
Falsche Angabe --> kein Asyl = passt
Falsche Angabe --> Asyl = Straftat

vereinfacht ausgedrückt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:02
@SergeyFärlich
aha, danke dir.

Können die das in Gesetzen nicht auch so schön einfach schreiben :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:03
@SergeyFärlich
Richtig!
@Optimist

Da geht es um die gramatikalische Auslegung, also der Wortlaut
www.juraindividuell.de/blog/gesetzesauslegung-faelle-zur-methodenlehre/

@Tussinelda
hier funktioniert er


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:07
@neugierchen
aha.

@SergeyFärlich
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Richtige Angabe --> Asyl = passt
Richtige Angabe --> kein Asyl = passt
Falsche Angabe --> kein Asyl = passt
Falsche Angabe --> Asyl = Straftat
ich finde es dennoch inkonsequent, dass man bei "falsche Angabe -> kein Asyl" nicht bestraft. Es war so oder so eine falsche Angabe und somit der Versuch des Erschleichens von Vorteilen und Leistungen ... auch wenn es nicht klappte. Oft können sie ja sowieso bleiben, auch bei Ablehnung - insofern hats ja dann doch zum Ziel gefuehrt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:08
@neugierchen
es funktioniert nicht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:09
@Optimist
@SergeyFärlich
Kann einer mal testen ob bei euch der Link funktioniert, eine Dame hat Schwierigkeiten, bei mir funktioniert er


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:11
@neugierchen
bei mir klappts, also das hier: "plötzlich will die SPD keinen...."


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:14
@neugierchen
hab mich vorhin vertan.

geht bei mir auf und dann steht das drin:
Falsche Angaben zur Erlangung einer EU-Aufenthaltskarte sind nicht stets strafbar

Die zur Erlangung einer EU-Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern vorsätzlich gegenüber der Ausländerbehörde abgegebene falsche Erklärung, mit einem Unionsbürger bestehe eine eheliche Lebensgemeinschaft, erfüllt weder den Tatbestand unrichtiger Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels noch denjenigen der mittelbaren Falschbeurkundung. Von der Strafbewehrung des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG sind entsprechend dem eindeutigen Normwortlaut nur unrichtige Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung erfasst, nicht aber falsche Angaben zur Ausstellung einer sog. EU-Aufenthaltskarte nach dem FreizügG/EU für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind.
Allerdings klappt es nur, wenn ich deinen Link kopiere und einfuege. Draufklicken kann ich nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:17
@Optimist
OK, danke, dann steht es ja jetzt noch mal da, sollte reichen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:19
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Link
http://www.verwaltungspraxis.jurion.de/ordnungsrecht/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=289538&cHash=387bd539d595d005f5a6907d060c902a


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:23
@neugierchen
könnte sein, dass du nach dem letzten Buchstabe des Links kein Leerzeichen oder Return gemacht hattest ...

Verstehen kann ich das hier trotzdem nicht (also vom Wortlaut her schon jedoch nicht vom Inhalt her:
Die zur Erlangung einer EU-Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern vorsätzlich gegenüber der Ausländerbehörde abgegebene falsche Erklärung, mit einem Unionsbürger bestehe eine eheliche Lebensgemeinschaft, erfüllt weder den Tatbestand unrichtiger Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels noch denjenigen der mittelbaren Falschbeurkundung.
falsche Erklärung ist in meinen Augen nun mal falsche Erklärung, was gibts denn da gesetzlich offensichtlich zu relativieren?
Es wurden vorsätzlich falsche Angaben gemacht um sich einen Vorteil zu verschaffen und das erfuellt angeblich keinen Tatbestand? War es denn keine vorsätzliche Tat etwas falsch zu erklären?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:30
@Optimist
Das verstehen wohl nur Juristen. Für mich schon ... aber es ist halt abgestuft. Macht auch vielleicht Sinn, weil die Karte kein Titel ist. Einfacher wäre es wenn alles strafbar wäre, so wie bei jedem Hartz 4 Empfänger der vergisst seinen Nebenverdienst anzugeben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:30
@neugierchen
der geht nicht
Beitrag von neugierchen (Seite 1.715)
und der auch nicht Beitrag von neugierchen (Seite 1.714) , Letzteren hat jetzt @SergeyFärlich so gesetzt, dass er funktioniert..... Danke @SergeyFärlich


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:34
@Tussinelda
zum Link: das gleiche Problem wie bei dem anderen: wenn man ihn kopiert und einfuegt geht er.
Neugierchen hatte vermutlich kein Leerzeichen nach dem letzten Buchstaben oder vielleicht liegts auch an was anderem. Bei mir geht auch dieser link, wenn ich ihn kopiere. Hat sich aber sowieso erledigt.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Einfacher wäre es wenn alles strafbar wäre, so wie bei jedem Hartz 4 Empfänger der vergisst seinen Nebenverdienst anzugeben.
das meinte ich - einfach nur kompliziert und inkonsequent beim Asylrecht oder Familiennachzug...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 18:36
Zitat von OptimistOptimist schrieb:zum Link: das gleiche Problem wie bei dem anderen: wenn man ihn kopiert und einfuegt geht er.
das habe ich gelesen, mir ging es eher darum
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Kann einer mal testen ob bei euch der Link funktioniert, eine Dame hat Schwierigkeiten, bei mir funktioniert er
die Dame hat nämlich keine Schwierigkeiten ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 19:20
Zitat von OptimistOptimist schrieb:einfach nur kompliziert und inkonsequent beim Asylrecht oder Familiennachzug...
Eben nicht.

Wenn es so funktionierte, wie es der Gesetzgeber vorsieht (also dass auf eine Verwaltungsentscheidung Taten sofort folgen), was hättest du dann?

Dein Asylantrag wird abgelehnt, du musst demnach ausreisen. Während des Verfahrens kommt raus, dass du falsche Angaben getätigt hast.
Wenn du deswegen verurteilt würdest (vmtl. Urkundenfälschung), müsstest du natürlich bestraft werden.

"Einfache" Urkundenfälschung kann man für Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren haben.

Im blödesten Fall müsstest du also sofort ausreisen aber dennoch weitere fünf Jahre hier bleiben (vergiss bitte die Geldstrafe, bei einem Transfergeldempfänger ist grundsätzlich nichts zu holen).

Das lohnt sich nicht, verursacht nur unnötige Kosten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 19:47
@SergeyFärlich
okay, das leuchtet mir jetzt ein - hast mich ueberzeugt :)

Hast du diesbezueglich auch noch eine Erklärung fuer mich - ist ja hier ein etwas anderer Fall - geht um Familiennachzug:
Die zur Erlangung einer EU-Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern vorsätzlich gegenüber der Ausländerbehörde abgegebene falsche Erklärung, mit einem Unionsbürger bestehe eine eheliche Lebensgemeinschaft, erfüllt weder den Tatbestand unrichtiger Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels noch denjenigen der mittelbaren Falschbeurkundung.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:falsche Erklärung ist in meinen Augen nun mal falsche Erklärung, was gibts denn da gesetzlich offensichtlich zu relativieren?
Es wurden vorsätzlich falsche Angaben gemacht um sich einen Vorteil zu verschaffen und das erfuellt angeblich keinen Tatbestand? War es denn keine vorsätzliche Tat etwas falsch zu erklären?



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 19:51
@Optimist
Falls das ein Urteilstenor sein sollte, kann man damit oftmals wenig anfangen, wenn man das gesamte Urteil nicht gelesen hat. Hast du da einen Link?

Immer beachten: Sofern das ein erstinstanzliches Urteil sein sollte, regelt es meist einen Einzelfall. Man kann also vom Tenor nicht darauf schließen, dass das immer und überall genau so ist. Das muss kein Grundsatz sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 19:53
@SergeyFärlich
Mein Zitat war aus diesen Link: www.verwaltungspraxis.jurion.de/ordnungsrecht/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=289538&cHash=387bd539d595d005f5a6907d060c902a

sehe gerade, den Link kann man tatsächlich nicht anklicken, muss man kopieren, Tussinelda.


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