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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 12:51
Zitat von WarheadWarhead schrieb:Ich hör immer was der Staat alles muss
Also findest Du es richtig das ärmere Leute Kapitalisten ausgeliefert sind, die Wuchermieten verlangen können?
In einem sozialen Staat hätte nach meiner Meinung der Staat für günstigen Wohnraum zu sorgen, nicht der Kapitalist.
Krachen gehen? Ich hätte mich gefreut hätte die BRD nicht die Hypo gestützt. Denn dann wären noch mehr Immobilien günstig zu erwerben gewesen. Die versteigert werden sind Glücksritter. Ein vernünftiger Vermieter arbeitet mit ausreichend Eigenkapital und spekuliert nicht.
Aber schon bitter wenn die Regierung Erfüllungsgehilfe von Energieriesen und Banken ist ... Passt eigentlich nicht zur sozialen Marktwirtschaft.
Übrigens, er muss gar nichts, er könnte etwas für Billiglöhner tun, wäre sozial. Die anderen können sich selber helfen und die Mieten zahlen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 13:52
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:In einem sozialen Staat hätte nach meiner Meinung der Staat für günstigen Wohnraum zu sorgen, nicht der Kapitalist.
Wie soll der "Staat" (du meinst wohl die Kommune) denn an Wohnungen kommen, solange in den Städten alles belegt und überbelegt ist? Da hülfe nur Neubau, der also nicht in idealer Lage erfolgen kann, sondern nur am Stadtrand oder auf dem platten Land. Dazu wäre dann aber gleich noch ne gut Verkehrsanbindung notwendig, denn man kann von sozial Schwachen und Flüchtlingen, die kein Auto haben, nicht erwarten, dass sie mehrere Kilometer am Stück laufen und das ganze dann auch wieder zurück.

Eine ideale soziale Marktwirtschaft wäre also Marktwirtschaft mit sozialstaatlichen Regelungen für den nicht direkten Markt; hier müsste der Staat als Investor auftreten wie das jedes große Immobilienunternehmen ja auch tut. Vielleicht lässt sich dadurch ja auch die Preisspirale auf dem Immobilienmarkt etwas ausbremsen, denn der Staat muss an seinen Unternehmungen ja auch nicht noch riesigen Profit erwirtschaften, so dass die privatwirtschaftliche Konkurrenz sich genötigt sieht die Preise anzupassen, jedenfalls was den Wohnungsbau der unteren Klassen anbelangt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 14:15
@Realo
@neugierchen
Nö er dreht fleißig mit am Rad,schon vergessen,die Privatisierung von Post,Bahn und allem anderen.
Das sind riesige Grundstücke die nun verkloppt worden sind,die werden die Gentrifizierung in den Städten weiter anheizen,weil natürlich nur Wohnungen in den oberen Preisklassen gebaut werden...die dann leerstehen,
weils die zehnte Wohnung von nem Wohnungssammler ist.Solche Objekte hats hier um die Ecke reichlich


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 14:21
@Warhead

Ich vergaß zu erwähnen, dass eine Wohnung mit Leerstand, der länger als ein halbes Jahr dauert, zwangsvermietet werden können müsste.

Der Kapitalist mit 7 Wohnungen müsste also jede Nacht pro Woche in einer anderen von seinen Wohnungen schlafen, um der Zwangsvermietung zu entgehen. :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 14:25
Zitat von RealoRealo schrieb:Eine ideale soziale Marktwirtschaft wäre also Marktwirtschaft mit sozialstaatlichen Regelungen für den nicht direkten Markt; hier müsste der Staat als Investor auftreten wie das jedes große Immobilienunternehmen ja auch tut. Vielleicht lässt sich dadurch ja auch die Preisspirale auf dem Immobilienmarkt etwas ausbremsen, denn der Staat muss an seinen Unternehmungen ja auch nicht noch riesigen Profit erwirtschaften, so dass die privatwirtschaftliche Konkurrenz sich genötigt sieht die Preise anzupassen, jedenfalls was den Wohnungsbau der unteren Klassen anbelangt.
Genau das sagen meine Posts diesbezüglich aus. Allerdings bin ich der Meinung nur der Bund kann das finanziell schultern. Für die Kommunen ist das bei der angespannten Lage eine Nummer zu heftig. Übrigens gab es diese Unternehmen schon einmal, wurden aber an solch Investoren wie mich zu Spottpreisen verhökert.

Es liegt meines Erachtens daran das die Politik voller Beamte sitzt und keinerlei Wirtschaftskompetenz unterwegs ist. Dann würde es auch kein ÖPP geben. Mit Sicherheit auch nicht so viele Schulden, und die Asylgesetzgebung wäre eine andere. Pragmatische die den Betroffenen besser und effektiver hilft.


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08.05.2018 um 14:31
Die Kommune (oder meinetwegen "der Staat") könnte sich auch als "Makler" anbieten. Wenn ich Geld hätte, wüsste ich jedenfalls, was ich tun würde. Es werden nämlich immer wieder Wohnungen, teilweise in bester Lage, meistens von Eigentümern, die sich verspekuliert haben und deren Immobilie quasi zwangsversteigert wird, in Auktionen versteigert, da kann man wirklich noch Schnäppchen machen. Und wenn der Staat hier als Mitbieter auftritt, kann er diese Wohnungen behalten und eben an Bedürftige günstig vermieten.


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08.05.2018 um 14:42
@Realo

Der Bund als Vermieter/Eigentümer ist die schlechteste Wahl und weil der Bund seine Unfähigkeit zu anständigen Bewirtschaftung von zu vermietenden Immobilien erkannt hat, ist er seit Jahren dabei einen großen Teil seiner Immobilien zu verkaufen, weil er selbst zu blöde war die Immobilien im anständigen Zustand zu erhalten.
Und bei Versteigerungen geht der Bund oder die Kommunen zu über 90% leer aus, weil sie nicht in der Lage sind die Gebote mitzuhalten.

Da ist es besser wenn der Staat Häuslebauer mit Mietwohnungen finanziell attraktiv unterstützt und der Vermieter dafür eine mindestens 10 Jahre lange Mietobergrenze festgelegt bekommt.

Insgesamt ist das aber eher etwas für einen anderen Themenbereich und ist hier bei der Asylgesetzgebung wohl vollkommen falsch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.05.2018 um 15:14
Zum Wohnsinn geht's hier weiter:

Bezahlbarer Wohnraum


Mangelnder bezahlbarer und menschenwürdiger Wohnraum ist ja nun keine Asylfolge.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2018 um 09:10
Zitat von RealoRealo schrieb:Im GG ist die Möglichkeit, Asylaspiranten an der Grenze zurückzuweisen, nicht vorgesehen, in der GFK auch nicht, d.h. die entsprechende Verfassung ZWINGT den Staat, seiner Pflicht an der Grenze einen Asylantrag anzunehmen, nachzukommen. Schon allein der abgelegte Amtseid verpflichtet dazu.
Da hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages auch mal etwas genauer hingeschaut
- Bis jetzt ist die Rechtsgrundlage, auf der die Einreise von Asylsuchenden im Herbst 2015 genehmigt wurde, nicht geklärt.

- Das haben Juristen der Wissenschaftliche Dienste des Bundestages festgestellt.
Eigentlich hätten die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Flüchtlinge abgewiesen werden müssen.

Die Juristen des Parlaments stellen fest, dass die Bundesregierung bis heute nicht erklärt hat, auf welcher Rechtsgrundlage sie damals entschied. Das Gutachten liegt der WELT vor.

Unter Verweis auf „Wesentlichkeitslehre“ und das „Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“ sei der Gesetzgeber verpflichtet, „in grundlegenden normativen Bereichen … alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen“, argumentieren die Juristen. Die Frage, ob die Massenaufnahme der Flüchtlinge eine „wesentliche“ Entscheidung war, beantworten die zur strikten Neutralität verpflichteten Wissenschaftler nicht explizit.

Stattdessen verweisen sie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Familiennachzug: Demnach „… obliegt es der Entscheidung der Legislative … ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird“. Also hätte das Parlament sehr wohl entscheiden müssen.

Dies aber ist nie geschehen. Tatsächlich war die als „Grenzöffnung“ empfundene Massenaufnahme von Flüchtlingen am 4. September 2015 von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nur nach Rücksprache mit einzelnen Ministern erfolgt. Auch nachträglich stimmte das Parlament nie darüber ab.

Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste führt weiter aus, dass die Bundesregierung bisher keine Angaben über die rechtliche Grundlage ihrer Entscheidung gemacht habe. Eigentlich hätten die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen werden müssen.

Eine Ausnahme von dieser „Pflicht zur Einreiseverweigerung“ sei bei „Vorliegen einer entsprechenden Anordnung des Bundesministeriums des Inneren“ möglich. Eine solche Anordnung gab es jedoch nicht. Auch das sogenannte Selbsteintrittsrecht, mit dem Deutschland Asylbewerber aufnehmen kann, die eigentlich in anderen Ländern bleiben müssen, ist nie von der Bundesregierung offiziell in Anspruch genommen worden.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article168900336/Gutachten-sieht-unklare-Rechtsgrundlage-fuer-Grenzoeffnung.html

Und das ist von Juristen, auf die du ja so stehst. Ich schätze damit ist die Frage ob man sie an der Grenze hätte zurückweisen können (sogar müssen!) ausreichend geklärt. Für mich ist es das jedenfalls und bedarf keiner weiteren Diskussion mehr darüber.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2018 um 09:40
Zitat von kingarikingari schrieb:Eigentlich hätten die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen werden müssen.
Nein, Art. 17 Verordnung (EU) Nr. 604/2013 erlaubt das Selbsteintrittsverfahren im Asylrecht.
Selbsteintritt im Asylrecht
Im europäischen Asylrecht wird von Selbsteintritt gesprochen, wenn ein Staat, in dem ein Asylbewerber ein Schutzgesuch stellt, aufgrund der Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) für die Bearbeitung des Schutzgesuchs eigentlich nicht zuständig wäre, aber auf die Überstellung des Migranten an den zuständigen Staat gemäß Art. 17 Verordnung (EU) Nr. 604/2013 verzichtet und das Asylverfahren selbst durchführt.
...
Verzichte auf Überstellungen beruhen zumeist auf den Verhältnissen in den an und für sich zuständigen Staaten, deren Aufnahmesysteme sogenannte systemische Mängel im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufweisen,[2] oder auf Praktikabilitätserwägungen. Deutschland hat von der Möglichkeit des Selbsteintritts bisher systematisch im Falle von Schutzsuchenden, die über Griechenland eingereist waren,[3] und generell bei syrischen Schutzsuchenden[4] Gebrauch gemacht.
Wikipedia: Selbsteintritt#Selbsteintritt im Asylrecht

Wenn ein Staat also Flüchtlinge aufnimmt, die er nach Dublin 3 nicht aufnehmen müsste, ist ihm das belassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2018 um 09:46
Das ändert nichts daran, dass "Dublin 3", obwohl einstmals beschlossen, mit den EU-Normen der Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und des Lastenausgleichs nicht vereinbar ist und daher stillschweigend ausgesetzt worden ist. Man spricht nicht drüber und schafft es offiziell nicht ab, weil das ein Fehlereingeständnis wäre. Und die EU kann es sich nicht leisten, permanent das Gesicht zu verlieren, weil es nicht so viele davon auf Vorrat hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2018 um 10:29
Zitat von RealoRealo schrieb:Nein, Art. 17 Verordnung (EU) Nr. 604/2013 erlaubt das Selbsteintrittsverfahren im Asylrecht.
Ja, das gibt es auch aber das hätte offiziell ausgerufen werden müssen
Auch das sogenannte Selbsteintrittsrecht, mit dem Deutschland Asylbewerber aufnehmen kann, die eigentlich in anderen Ländern bleiben müssen, ist nie von der Bundesregierung offiziell in Anspruch genommen worden.
Zitat von RealoRealo schrieb:Das ändert nichts daran, dass "Dublin 3", obwohl einstmals beschlossen, mit den EU-Normen der Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und des Lastenausgleichs nicht vereinbar ist und daher stillschweigend ausgesetzt worden ist. Man spricht nicht drüber und schafft es offiziell nicht ab, weil das ein Fehlereingeständnis wäre. Und die EU kann es sich nicht leisten, permanent das Gesicht zu verlieren, weil es nicht so viele davon auf Vorrat hat.
Dazu bräuchte es einen Parlamentsbeschluss, denn die sich als Sönnenkönigin fühlende Hosenanzugwandlerin ist eben keine echte Königin, die einfach und selbstherrlich etwas beschließen kann, wo es einen Parlamentsbeschluss braucht.

Jedenfalls dürfte dir nun klar sein dass du nicht im Recht mit deiner Aussage lagst, dass Deutschland keine Menschen an der Grenze zurückweisen darf. Diese Behauptung ist klar und definitiv widerlegt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2018 um 10:34
Zitat von kingarikingari schrieb:Dazu bräuchte es einen Parlamentsbeschluss
Ach, seit wann ist das denn notwendig? Wurde über Dublin 3 parlamentarisch beschlossen oder war das einfach eine der zahlreichen EU-Durchsetzungen von oben? Ich habe das extra in Form einer Frage gestellt, weil ich es echt nicht weiß, aber nicht glaube dass es parlamentarisch beschlossen wurde.


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09.05.2018 um 10:52
@Realo

Nein, es gab keinen Parlamentsbeschluss und das ist ja ein wesentlicher Kern der Kritik.
Und außer Kraft gesetzt wurde Dublin3 auch nicht, außer für Griechenland
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat der Praxis des „Durchwinkens“ von Flüchtlingen selbst für Krisenzeiten einen Riegel vorgeschoben. Auch wenn sich, wie im Herbst 2015 und im Frühjahr 2016 geschehen, ungewöhnlich große Menschenmassen auf der Flucht befinden, müssen sich laut EuGH alle EU-Mitglieder ohne Wenn und Aber an die Gebote der gemeinsamen Flüchtlingspolitik halten.

Die Richter haben sich damit schützend vor geltende EU-Asylregeln gestellt – und zwar überraschend eindeutig nicht nur, weil Staaten wie Italien, wo dieser Tage besonders viele Bootsflüchtlinge landen, fast flehentlich um eine andere Lösung gebeten hatten. Auch hatte die Generalanwältin des Gerichts, die Britin Eleanor Sharpston, im Juni in ihrer Empfehlung an die Richter unmissverständlich für ein Abweichen von der sogenannten Dublin-III-Verordnung in Krisenzeiten plädiert. In der Regel folgt das höchste europäische Gericht den Haltungen seiner hochgeschätzten Generalanwälte auch. In diesem Fall entschied sich der Gerichtshof anders.

Die 2013 beschlossene Dublin-III-Verordnung ist das wichtigste Steuerungselement der Europäischen Union in Flüchtlingsfragen und schreibt vor, dass Flüchtlinge einen Asylantrag in jenem EU-Land stellen müssen, in dem sie die Union erstmals betreten. Außer Kraft gesetzt ist die Bestimmung lediglich in Griechenland, weil das Land tatsächlich überfordert ist.


Unzweideutig ist für das Luxemburger Gericht, dass die Grenzübertritte nicht nur der drei Kläger, sondern von Abertausenden Flüchtlingen 2015 und 2016 illegal waren.

meinte nun der EuGH: Wer ohne Visum in ein EU-Land einreise, sei illegal unterwegs. Und Kroatien sei dadurch, dass es die Menschen weitergeschickt habe, nicht von der Pflicht entbunden, ihre Asylbegehren zu bearbeiten.

Auch für Deutschland wirkt der Richterspruch auf den ersten Blick wie eine Ohrfeige für die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel vom Spätsommer 2015. Denn die EuGH-Richter sehen Grenzöffnungen auf keinen Fall durch geltendes EU-Recht abgedeckt oder durch Ausnahmesituationen gerechtfertigt. Egal, wie die Umstände seien: Wenn eine Person ohne Visum in ein Land einreise, sei das ein „illegales Überschreiten einer Grenze“, so das Gericht.
https://www.welt.de/politik/ausland/article167071984/Das-Durchwinken-der-Fluechtlinge-hat-ein-Ende.html

Dämmert es langsam?
In der Praxis heißt das, dass sich Deutschland Asylsuchenden annehmen darf, wenn es eigentlich gar nicht zuständig wäre. Darf, wohlgemerkt. Von „müssen“ ist keine Rede.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2018 um 10:58
@kingari
wie kann man, wenn der deutsche Staat die Flüchtlinge hierher transportiert ohne entsprechende Papiere zu kontrollieren oder zu verlangen, von illegaler Einreise reden? Erkläre mir das doch mal bitte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2018 um 11:00
@Tussinelda

Die sind da wohl nicht gemeint, sondern all die, die ohne Visum und ohne Anspruch auf das Asylrecht (weil sie aus einem sicheren Drittstaat in die BRD kamen) ins Land gekommen sind und das ist der allergrößte Teil, da die allerwenigsten vom Staat geholt wurden.


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09.05.2018 um 11:03
@kingari
ach, die sind nicht gemeint? Woher weißt Du das? Wird da irgendwo unterschieden? ich lese da nix von.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2018 um 11:18
Zitat von kingarikingari schrieb:Nein, es gab keinen Parlamentsbeschluss
Tja, das ist wohl der Unterschied zwischen Monarchie und Demokratie. :D

So lernt man Politik.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2018 um 11:35
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach, die sind nicht gemeint? Woher weißt Du das? Wird da irgendwo unterschieden? ich lese da nix von.
Ich nehme es an, weil es die für mich logische Schlussfolgerung wäre. Genaueres erfährst du sicherlich bei Nachfrage bei der Bundesregierung, wie sie dies in Einklang bringt.
Da ich die Zustände nicht zu verantworten habe, kann ich sie dir auch nicht befriedigend beantworten. Ich sehe nur die entsprechenden Urteile und mache mir meine Gedanken dazu.
Zitat von RealoRealo schrieb:Tja, das ist wohl der Unterschied zwischen Monarchie und Demokratie. :DSo lernt man Politik.
Und genau deswegen muss sich ja jetzt das Bundesverfassungsgericht mit der Sache befassen und in nicht ferner Zukunft wird es wohl auch einen Urteilsspruch dazu vom Bundesverfassungsgericht geben da es sich um eine Organklage handelt (Aktenzeichen 2 BvE 1/18).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2018 um 04:35
Wenn ich lese
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, den seit 2016 ausgesetzten Familiennachzug ab Anfang August wieder in stark eingeschränktem Umfang zuzulassen.
https://www.focus.de/politik/regierungskreise-bundeskabinett-beschliesst-neuregelung-des-familiennachzugs_id_8902327.html

dann bin ich ein wenig enttäuscht lesen zu müssen
Mindestens 26 000 Flüchtlings-Angehörige wollen kommen
https://www.bild.de/politik/inland/grosse-koalition/kabinett-verabschiedet-regelung-zum-familiennachzug-55643698.bild.html

denn wir befürworten doch


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