Tussinelda
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Tussinelda schrieb:Es werden Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht.Aber das war es auch schon, Handydaten und alles weitere wird noch nicht im gewünschten Umfange gemacht. Wir müssen weg von der Beweiserleichterung zugunsten des Antragstellers zurück zu einem rechtsstaatlichen Verfahren.
Tussinelda schrieb:Wusste auch gar nicht, dass es jetzt keins ist, kannst Du das mal belegen bitte?Sind für Dich Beweiserleichterungen zugunsten Antragstellern rechtsstaatliches Verhalten? Müssten nicht für alle die gleichen Grundregeln gelten? Egal ob Antrag auf Hartz 4, Steuerrückerstattung oder Asylverfahren?
Tussinelda schrieb:Kannst Du bitte belegen , was Du behauptest und nicht versuchen, mich in Deine Behauptung mit reinzuziehen?Hast Du die vorherigen Posts nicht gelesen? Muss ich jetzt wirklich jede zweite Seite erneut belegen weil Du etwas Belegtes erneut in Zweifel ziehst?
neugierchen schrieb:Sie haben im Asylverfahren nicht die Pflicht, das, was sie vortragen, zu beweisen. Das ist eine Beweiserleichterung zugunsten des Antragstellers
kofi schrieb am 25.02.2018:Solche kommen ja auch in eine Kleiderkammer, wir als Team haben damals einen Schwarzmarkt unter den Flüchtlingen vermutet. Tausche T-Shirt gegen Fahrrad oder sowas. Kann ja auch sein, dass das Essen aus dieser Essener Tafel zum Beispiel mitgenommen und/oder verkauft oder getauscht wird. Egal, was da ähnliches sonst noch so ablaufen mag, dass ist ja auch nicht der Sinn einer Tafel.Mir wurde von Seiten einer Userin "ein toller spekulativer Beitrag"vorgeworfen.
Es ginge allerdings noch dreister: "In der Vergangenheit gab es Vorfälle, dass Flüchtlinge Essen abholten, nur um es später an wirklich Bedürftige weiterzuverkaufenhttps://m.focus.de/regional/fulda/fulda-essener-verhaeltnisse-tafel-vorstand-widerspricht-vorwurf-keine-probleme_id_8614830.html
Tussinelda schrieb: Wusste auch gar nicht, dass es jetzt keins ist, kannst Du das mal belegen bitte?Deutschland gewährt Asyl. Das ist richtig und wichtig. Und vom Grundgesetz gedeckt.
kofi schrieb:Manchmal muss man eben raus gehen und sich die Dinge selbst ankucken. Und das BEVOR Mensch viele Worte verliert.Deinen Beitrag hatte ich gelesen und auch aus eigenem Kenntnisstand für vollkommen authentisch gehalten. Es sind halt in diesem Bereich viele unterwegs die sich kein reales Bild machen. Auch im Fernsehen wird dort viel verschoben, verglichen was nicht zu vergleichen ist.
accattone schrieb:Deutschland trennt seit Jahren aber nicht mehr Einwanderung von Asylgewährung.Doch natürlich wird das getrennt. Sonst gäbe es ja auch keine Asylverfahren oder auslaufende Duldungen, Abschiebungen oder die Bitte von selbst erstmal auszureisen.
Das Asylrecht ist nun einmal kein Einwanderungsrecht.
Tussinelda schrieb:ich möchte jetzt bitte einen Beleg darüber, dass das Asylverfahren kein rechtsstaatliches Verfahren ist.
neugierchen schrieb:Wir müssen weg von der Beweiserleichterung zugunsten des Antragstellers zurück zu einem rechtsstaatlichen Verfahren.Was ist daran falsch zu verstehen? Was außer das es die Beweiserleichterungen gibt soll ich belegen? Vielleicht ... Das geltende Asylrecht existiert fast nur noch auf dem Papier. Mit der Ausnahmesituation lässt sich das nicht rechtfertigen, sagt der Rechtswissenschaftler Michael Kloepfer
Bone02943 schrieb:Doch natürlich wird das getrennt.Gibt es unterschiedliche Formen der Unterbringung?
Tussinelda schrieb: Du hast behauptet, das Asylverfahren sei kein rechtsstaatliches VerfahrenBelege das bitte. Verdrehe nicht meine Worte ....
neugierchen schrieb:Wir müssen weg von der Beweiserleichterung zugunsten des Antragstellers zurück zu einem rechtsstaatlichen Verfahren.Dort kann man sehr genau lesen was ich meine.
Tussinelda schrieb:Also ich erwarte jetzt einen Beleg dafür, dass das Asylverfahren kein rechtsstaatliches Verfahren ist.Sogar die eigenen Mitarbeiter des BAMF hielten das Verfahren für nicht rechtsstaatlich:
Tussinelda schrieb:ja eben, wir müssen zurück zu einem rechtsstaatlichen Verfahren....das bedeutet, wir haben gerade keins. Und das sollst Du belegen.Auch die systematische Überforderung der Gerichte untergräbt den Rechtssaat: