kofi schrieb:Die Schlupflöcher stopfen.
passend dazu eine aktuelle Verhaftung eines 28-jährigen Syrers am Frankfurter Flughafen:
der Mann, Kämpfer im syrischen Bürgerkrieg, sei als Flüchtling nach Deutschland gekommen.
Da ist soweit unter den gegebenen Verhältnissen üblich.
allerdings reiste er 2017 wieder nach Syrien! Nun wird ihm bei seiner Rückkehr
die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Montag mit.
https://web.de/magazine/politik/terrorverdachts-frankfurter-flughafen-festgenommen-32823278 (Archiv-Version vom 26.02.2018)wie geht man um mit Menschen, die als Fluchtgrund GEfahr für Leib und Leben angeben (ich beziehe mich ausdrücklich nicht auf vorgenannnten konkreten EiinzelFall) um dann aber zu welchen Zwecken auch immer, ihr Land wieder aufzusuchen?
welche gesetzl Regelung könnte man finden, dass Nutznießer des Asylrecht dieses nicht dazu missbrauchen, um sich einen Rückzugsort für die Zeit zwischen/ nach Kämpfen bei einer der zahlreichen islamistisch/dschihadistischen Terrormilizen zu sichern?
Anmerkung:
es geht nicht um Asylbewerber, die wegen Todesfällen oder zum Regeln dringender persönl. Angelegenheiten in ihr Heimatland reisen müssen.
man könnte allerdings eine Verpflichtung zur Abmeldung einführen.
was mir noch nie klar war:
wie reisen Menschen ohne Pässe/Personaldokumente eigentl aus D aus?
WAs legt man zB am Flughafen vor?