Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 16:42
Zitat von googlemegoogleme schrieb: darum das Polygamie in Deutschland verboten
Ist so nicht ganz richtig. Das Schließen von zweitehen ist verboten. Die Führung einer bereits geschlossenen Ehe bleibt davon unberührt.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 18:46
in seiner arabischen Heimat kann er sich nur so viele Ehefrauen und Kinder leisten die er auch versor!gen kann. hier ist dem zuwachs kein Limit gesetzt.Ausserdem finde ich gleiches recht für alle.aber wundern darf man sich in diesem land nicht mehr,der ganz normale wahnsinnn


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 18:58
Zitat von nosaweisnosaweis schrieb:in seiner arabischen Heimat kann er sich nur so viele Ehefrauen und Kinder leisten die er auch versor!gen kann. hier ist dem zuwachs kein Limit gesetzt.
Du meinst wohl Syrien. Müsste du das dann nicht als generelle Kritik an Sozialsystemen formulieren? Das kann ja nicht nur er, sondern jeder so machen.
Zitat von nosaweisnosaweis schrieb:Ausserdem finde ich gleiches recht für alle.
Wo wird dem Prinzip denn widersprochen? Also wo findet eine willkürliche juristische Ungleichbehandlung statt?


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 20:08
@paranomal
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Die Führung einer bereits geschlossenen Ehe bleibt davon unberührt.
Und was wäre die Konsequenz? Leute könnten ins Ausland fahren, heiraten, hier wieder einreisen und dann wären diese polygamen Ehen legalisiert?
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Das kann ja nicht nur er, sondern jeder so machen
Zitat von nosaweisnosaweis schrieb: hier ist dem zuwachs kein Limit gesetzt.
genau, das ist doch der Knackpunkt:
Es könnte sich - wenn Polygamie eerlaubt wäre - jeder wer weiß wie viele Frauen zulegen. Diese müssten alle alimentiert werden. Oder glaubst du der Hausherr wäre einverstanden, dass diese arbeiten würden?


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 20:08
ok,ich bin verheitatet in thailland,habe mit meiner frau dort 2 Kinder.ausserdem habe ich in thailland noch eine Freundin,auch mit dieser habe ich 2 Kinder.ich lebe von hartz 4 und beantrage Familienzusammenführung.das Ausländeramt wird mich mit offenen armen empfangen.ok war ein scherz


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 20:22
Zitat von googlemegoogleme schrieb:Hat sich jemand am Sonntag Spiegel TV angeschaut wo es um den Syrier mit zwei Ehefrauen und 6 Kindern geht?
Die bekommen sogar vom Amt ein Haus , ich will nicht wissen wv die monatlich dem Staat kosten..

Da soll mal einer sagen diese nutzen nicht unseren Sozialstaat aus.
Die Alternative wäre, dass sie nicht hier wären.

Gut, den Pascha weine ich keine Träne nach. Aber was ist mit den Kindern im Video? Solange der hier keinen auf Terrorist macht, ist das für mich die beste Lösung.
Die Kinder sind in Deutschland, erleben keinen Krieg mehr, brauchen keine Angst haben. Jetzt wäre die nächste Stufe, dass man es schafft, dass diese Kinder auch die Chancen haben, die sie hier selbstverständlich haben sollten.

Das darf bezweifelt werden, vor allem für die Mädchen. Aber was die kosten sollte die kleinste Sorge sein. Ich bin froh, dass die Kinder da sind. Noch froher wäre ich, wenn sie den Pascha zu Hause gelassen hätten.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 21:58
Ich finds oder fand es toll, dass Spiegel so neutral berichtet hat...in sozialen Medien ging bereits der Shitstorm los, bezogen auf den Syrer mit seinen Frauen.

Ich selbst denke, ich hätte es so gemacht wie er...hier schön leben, ein Haus, zwei Frauen, diverse Kinder..da glüht das Paschaherz bei 100 Grad.Das können sie auch halten wie sie wollen, aber mich stört diese Polygamie.Ich war schon so geerdet und in meinem System eingebettet und plötzlich sehe ich mich mit dem Steinzeitalter konfrontiert..zwei Ehefrauen..eine dritte und vierte erwünscht..das wirkt stark befremdlich auf mich.Die beiden Frauen im entsprechenden Video sehen sehr jung aus und haben kindliche Züge...ich gebs zu, ich bin etwas angewidert.

Leben und leben lassen ist meine Devise, aber derartige Polygamie bitte dann im Heimatland zelebrieren, wo genau das erlaubt ist.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 22:01
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Noch froher wäre ich, wenn sie den Pascha zu Hause gelassen hätten.
für die Kinder ist es der Papa, nicht der Pascha, das sollte man auch bedenken


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 22:06
@Optimist
@nosaweis
Ich bin kein Jurist, deshalb zitier ich hier mal:
Grundsätzlich ist bereits die Bigamie, also das Eingehen einer zweiten Ehe, in Deutschland gemäß § 1306 BGB unzulässig und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB). Das gesetzliche Verbot der Mehrehe in Deutschland verhindert jedoch nicht ohne weiteres die Wirksamkeit tatsächlich erfolgter weiterer Eheschließungen; so ist selbst eine in Deutschland geschlossene Zweitehe (z. B. wenn der Standesbeamte die erste Ehe wegen Täuschung nicht erkannt hat) normalerweise wirksam und kann lediglich wieder aufgehoben werden. Praktisch relevant sind vor allem Fälle, in denen eine verheiratete Person im Ausland erneut heiratet oder eine Auslandsheirat in Deutschland vollständig verschwiegen und somit eine weitere Heirat ermöglicht wird.

Grundsätzlich ist nur die Schließung einer weiteren Ehe strafrechtlich verboten, nicht die Führung der Ehe an sich. Jedenfalls in den Fällen, in denen eine Mehrehe zulässigerweise eingegangen wurde, enthält das deutsche Ausländerrecht auch explizite Regelungen zum Ehegattennachzug. So bestimmt § 30 Abs. 4 AufenthG, dass ein Nachzugsanspruch grundsätzlich nur für einen der Ehepartner zur Zeit bestehen kann. Dies schließt allerdings den Nachzug eines weiteren Ehepartners nicht aus, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft zum zuerst nachgezogenen Ehepartner aufgehoben wird (Getrenntleben). Der zuerst nachgezogene Ehepartner kann in diesen Fällen u. U. sein Aufenthaltsrecht verlieren, sofern dieser nicht bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat.
Wikipedia: Polygamie#Polygamie in Deutschland


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 22:53
In dem Video von spiegel tv wurde auch etwas von Familienzusammenführung gesprochen.
So ab Minute 4.20 sagt Herr Ahmad selbst, dass der zuständige Richter ihm die Familienzusammenführung erlaubt hat; mit seiner ersten Ehefrau, mit der zweiten,... Es kommt nicht darauf an wie viele Frauen, da laut muslimischem Glauben die Vielehe erlaubt ist.

Was ich selbst aufgrund meiner Erfahrungen gelernt habe in Deutschland ist, dass der Richter immer Recht hat, bzw. es überhaupt nicht<mag in Frage gestellt zu werden.

Wenn das das Deutsche Recht ist, dann soll es halt so sein.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 22:56
Zitat von scriptumscriptum schrieb:Was ich selbst aufgrund meiner Erfahrungen gelernt habe in Deutschland ist, dass der Richter immer Recht hat, bzw. es überhaupt nicht<mag in Frage gestellt zu werden.
Das gilt so lange bis ein anderer Richter, vor einem anderen oder gar höherem Gericht, ein Urteil ablöst.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 23:00
@scriptum

"Dann soll es so sein"...aber es hinterlässt ein gewisses Geschmäckle.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 23:00
@Bone02943


Ich stand schon zweimal vor dem Verwaltungsgericht.

Beim ersten Mal habe ich gewonnen, die Behörde, gegen die ich geklagt habe, wollte das nicht wahrhaben. Sie hat beim Richter protestiert. Der Richter hat einfach nur "Schluss" gesagt, und das wars. Keine Diskussionen mehr, nichts. In Frage gestellt mochte er überhaupt nicht, und sachliche Kritik sowieso.


Beim zweiten Mal ein Jahr später wegen einer neuen Sache hat der selbe Richter entschieden. Diesmal habe ich verloren. Mein Anwalt hat versucht zu diskutieren, wieder hat er Richter nur gesagt "Schluss".


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 23:03
@Vymaanika

Bei der nächsten Wall das Richtige Kreuzchen machen soll helfen. Habe ich gehört. Und mir wurde schon damals von meinem Politiklehrer gesagt, dass man überhaupt zur Wahl gehen sollte. Was viele in Deutschland nicht machen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 23:06
Zitat von scriptumscriptum schrieb:Mein Anwalt hat versucht zu diskutieren, wieder hat er Richter nur gesagt "Schluss".
Bei Gericht wird nicht diskutiert. Da wird gefragt und geantwortet, gegengefragt und geantwortet. Sachverhalte dargelegt und am Ende werden dahergehend Plädoyers gehalten. Der Richter entscheidet.

Was willst du uns hier erzählen.

Und wie @Bone02943 schon sagte:
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das gilt so lange bis ein anderer Richter, vor einem anderen oder gar höherem Gericht, ein Urteil ablöst.
Jeder hat nach einem Urteil das Widerspruchsrecht und kann in Berufung oder Revision gehen. Das gilt für alle und das ist gut so und geltendes Recht. Denk mal darüber nach.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 23:10
@tudirnix

Danke für deine Meinung.
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Was willst du uns hier erzählen.
Ich weiss nicht was du von mir willst. Ich werde darauf aber auch nicht mehr eingehen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 23:11
@scriptum

Verstehe aber den Zusammenhang mit Kreuzchen und diesem "Fall" jetzt nicht so ganz.Ich bin links eingestellt, mich nervt nur diese Polygamie, mir ist nicht ganz klar, wie du es jetzt meinst, was würdest du denn wählen?


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 23:13
Zitat von VymaanikaVymaanika schrieb:wie du es jetzt meinst, was würdest du denn wählen?
Eine Partei, der das nicht egal ist. Völlig egal ob links oder rechts. Und selbst wenn eine linke Partei, der Meinung ist, dass es falsch ist würde ich sie wählen. Mich stört es auch. Ich bin ganz deiner Meinung.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 23:21
@scriptum

Ich glaub das ist auch gar nicht so mit einer bestimmten Partei konnotiert, das ist auch eine gesellschaftliche Frage..und wenn man explizit diesen Fall herbeibemüht ruft das eher so Verwunderung in den Köpfen der Deutschen hervor und das ansich mit Recht.

Das alles kann er mit seinen "Kinder"frauen ja abfeiern, aber wenn der Krieg in Syrien vorbei ist, bitte da weitermachen.Das hat hier nichts verloren imho.Leben und leben lassen, aber der Typ war ja schon verheiratet mit der einen, da war die 15 und hatte sie schon geschwängert, ich finde das widerlich.

Eine Partei kann da nicht viel ausrichten, Recht auf Asyl für jeden der vor Krieg geflohen ist..aber man muss auch anerkennen, dass die Haus und co. gestellt bekommen und das anscheinend ohne Bedingung (Deutschkurs, Arbeitsmaßnahme a.k.a. 1 Euro-Job etc.)...sehr viele Hartz4-Bezieher sind knallhart an Bedingungen gebunden (Bewerbungen schreiben, Maßnahmen mitmachen etc.)...dieser Pascha scheint davon befreit und das empfinde ich als unfair gegenüber den anderen, die ebenfalls aufs Jobcenter angewiesen sind.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2018 um 23:42
Zitat von VymaanikaVymaanika schrieb:Eine Partei kann da nicht viel ausrichten,
Es ist in den Augen vieler unfair. Eine regierende Partei steht diesem aber nicht machtlos gegenüber. Grundrecht auf Asyl? Okay, jeder kann sich darauf berufen und daran soll auch nicht gerüttelt werden. Ich wäre der Erste der dafür auf die Straße gehen würde.
Die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Was man aber machen kann sind die Details verändern.

Kein Geld sondern nur Sachleistungen?
Sanktionen falls keine Motivation zur Integration erkennbar ist?
Sammelunterkunft statt eigenes Haus?

Der Staat steht diesem nicht machtlos gegenüber. Er muss nur Gesetze ändern und diese konsequent anwenden. Das Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet. Das Einzige was verändert wird ist die "Bequemlichkeit" des Aufenthaltes.

Im Übrigen finde ich es interessant, dass Herr Ahmad (leider) offensichtlich kein einziges Wort deutsch spricht, jedoch schon seit zwei Jahren in Deutschland lebt und seine Kinder von der Kita holt. Muss man nicht wenigstens in der Kita ein bisschen deutsch können, um sich mit den Erzieherinnen unterhalten zu können?

---
Das mit der "denen-geht-es besser-als-deutschen-hartz4-empfängern" kann ich auch nachvollziehen. Ich kenne hier bei mir in Stadthagen auch Leute, die Hartz4-Empfänger sind und bereits wegen der kleinsten Verfehlung sanktioniert werden. Dazu zählen u.A. auch die (regelmäßig) zu schreibende Bewerbung.

----

Ein anderer Punkt, den ich noch interessant finde, ist die Blauäugigkeit mancher Behörden bei der Frage; haben Sie Auslandsvermögen?
Ein entfernter Bekannter von mir hat einen Freund, dessen Eltern aus dem Irak stammen. Sie kamen Anfang der 2000er Jahre als Flüchtlinge nach Deutschland. Nach der Anerkennung und Beantragung von Hartz4 haben Sie angegeben, dass sie kein Vermögen im Irak besitzen. Tatsächlich haben sie aber Eigentumswohnungen im Irak, dessen Mieteinnahmen sie kassieren, natürlich ohne das die Sozialbehörden darüber Bescheid wissen. Da vertraut man, dass der Antragssteller die Wahrheit sagt.


melden