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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 12:46
@neugierchen

Man könnte, wenn man denn wollte, schon lange Asylberechtigte Menschen aus den Lagern holen und dort auch vorher prüfen. Warum das bisher nicht passiert ist darfst du dir gerne selbst beantworten. Ich sage dazu nur noch hinterher, dass es auch in "Einreisezentren" nicht anders wäre. Da niemand so viele Menschen hier einfach her holen möchte. Das ist politisch nicht vertretbar. Wird es also auch nie geben.
Man kümmert sich erst wenn die Menschen da sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 12:47
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Man kümmert sich erst wenn die Menschen da sind.
Das ist eben der Kardinalfehler der Vogel Strauß Politik. Nur um das schlechte Gewissen zu beruhigen. Man ist doch so gut ......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 12:52
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb: Die Änderung des Asylgesetzes das man nur als Berechtigter nach Deutschland einreisen kann
Komplett an der Realität vorbei.solange Deutschland seine Asylverfahren nur auf eigenem Grund und Boden vornimmt muss man nach Deutschland reisen um überhaupt in ein Asylverfahren zu kommen und somit kann schon gar niemand erst dann einreisen wenn er Berechtigt ist wenns erst in Deutschland entschieden wird, dass er ein Berechtigter ist


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 12:56
@neugierchen
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Die Änderung des Asylgesetzes das man nur als Berechtigter nach Deutschland einreisen kann
genau. Und zwar dahingehend, dass woanders als in D geprüft wird und die Berechtigten dann geholt werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 13:01
@Optimist
Da dann könnt ihr ja das Botschaftsasyl aufgreifen. Ach nee genau da fährt man auch gern weiterhin ne restriktive Praxis. Wohl alles nur Schaumschlägerei.

https://www.nzz.ch/international/europaeische-migrationspolitik-bestaetigt-botschaften-duerfen-asylantraege-ablehnen-ld.149625 (Archiv-Version vom 07.03.2017)
In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Klage einer syrischen Familie zurückgewiesen. Damit müssen Flüchtlinge weiterhin zuerst nach Europa gelangen, um einen Asylantrag zu stellen.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 13:02
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Da dann könnt ihr ja das Botschaftsasyl aufgreifen. Ach nee genau da fährt man auch gern weiterhin ne restriktive Praxis. Wohl alles nur Schaumschlägerei.
Was verstehst Du am Ändern eines Gesetzes nicht? Es impliziert doch das etwas was jetzt nicht möglich ist dann möglich wird ..... Sinn einer Änderung ....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 13:05
@neugierchen
Du meinst also weil man in Deutschland ein Gesetz ändert ändert such irgendwas im Hoheitsgebiet eines anderen Landes? Hört sich wiedermal ganz realistisch an.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 13:57
Zitat von PhilippPhilipp schrieb:Junge menschen kann man immer noch ganz gut ausbilden, qualifizieren, vorbereiten.
Umso problematischer, dass gerade die jungen, die UMF's, oft jahrelang auf einen endgültigen Entscheid warten müssen, ob sie anerkannt werden oder nicht. In dieser Zeit dürfen sie nicht arbeiten und mMn nicht mal eine Ausbildung, allenfalls Schulbesuch. Viele von denen haben aber bereits den Schulabschluss und in ihrem Heimatland eine Lehre begonnen, die sie nun nicht fortsetzen können. Das ist eine Versündigung an diesen jungen Menschen! Kein Wunder, wenn viele von denen dann auf Abwege geraten als Subjekte im geschlossenen Migrantenkriminalitätsthread landen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wenn hauptsächlich Unqualifizierte UN-Berechtigte ins Land kommen?
Beleg ! Hier werden wieder Schauermärchen verbreitet.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:(auch studierte Leute haben subjektive Meinungen und können sich auch mal irren ;) )
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Übrigens immer wieder schön, wie Du Dein logisches Denken über die Erfahrungen, ausgewerteten Zahlen etc. von Profis stellst.
80 Millionen Laien können sich nicht irren und sind die besseren Bundestrainer. :D
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:So so: das kannst du also binnen 5 Minuten einschätzen, obwohl der Videobeitrag knappe 45 Minuten lang ist :ask:
Intuition!
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Aus diesen uminösen Lagern würde man niemanden nach Deutschland holen. Evtl. schwerstkranke,
aber der große Rest, auch wenn berechtigt, würde aus solchen Lagern, außerhalb der EU, nicht mehr weg kommen.
Es werden ja in den ganzen außereuropäischen Lagern mit schätzungsweise 7 Millionen Flüchtlingen überhaupt keine Asylanträge entgegengenommen, ja sie werden wohl nicht einmal registriert, sondern nur verwaltet.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Warum holte man damals nicht schon die berehtigten aus Jordanien nach Deutschland? Es wäre doch scheinbar leicht gewesen vor Ort zu prüfen. Warum fliegt jetzt nicht ein Trupp nach Lybien und holt die Menschen her, welche berechtigt sind?
Weil "wir" die nicht wollen, denn die "Regierung" (welche?) hat Angst vor der AfD.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Meinst du also nicht vielleicht auch, dass deine "Einreisezentren" nichts anderes als eine große Mogelpackung wären?
Wir reden ja schon seit 1 1/2 Jahren darüber, und genauso lange ist mir das klar. Es wird einfach über eine "Verbesserung" der bisherigen Lager geredet, von der jeder weiß, dass diese "Verbesserung" nicht eintreten wird, weil man dann ja nach Prüfung der Asylanträge mehr Leute herholen müsste, als man will und das Ganze zudem auch noch teurer würde. Aber im Bau von Wolkenkuckucksheimen sind sie immer die besten Architekten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 16:07
Zitat von RealoRealo schrieb:Umso problematischer, dass gerade die jungen, die UMF's, oft jahrelang auf einen endgültigen Entscheid warten müssen, ob sie anerkannt werden oder nicht. In dieser Zeit dürfen sie nicht arbeiten und mMn nicht mal eine Ausbildung, allenfalls Schulbesuch. Viele von denen haben aber bereits den Schulabschluss und in ihrem Heimatland eine Lehre begonnen, die sie nun nicht fortsetzen können. Das ist eine Versündigung an diesen jungen Menschen! Kein Wunder, wenn viele von denen dann auf Abwege geraten als Subjekte im geschlossenen Migrantenkriminalitätsthread landen.
Genau!
Nichts sinnvolles tun zu können und nicht vorwärts zu kommen, trägt auch massiv zu den mehrfach aufgetretenen (in letzter Zeit wird nicht mehr so viel davon berichtet) Massenschlägereien und Kriminalitätsausbrüchen in Flüchtlingsunterkünften bei.
Man kann schon bei normalen Menschen nicht einfach erwarten, dass die monate- oder gar jahrelang untätig und bewegungslos aufeinander rumhocken.

Erst Recht nicht bei Menschen, die eventuell traumatische Erlebnisse während Flucht/Migration hatten, zu deren Verarbeitung es keine Gelegenheit gab und deren Familienmitglieder vll. immer noch unter Beschuss stehen.
Keine Beschäftigungsmöglichkeiten, Ungewissheit, keine Möglichkeiten, Traumata zu verarbeiteten, das fordert gewaltsame Zusammenstöße und leider auch Kriminalität geradezu heraus.

Und insbesondere bei Leuten, die genügend Intelligenz, vielleicht sogar Schul- und (teilweise) Ausbildung mitbringen sowie viel Bereitschaft zum Lernen und Arbeiten, verschenkt man bei dem Zwang zu Untätigkeit eine Menge Zeit.
Ähnliche Fehler, wie nach der fehlenden bzw. fehlerhaften Integrationspolitik nach der Gastarbeiterzeit.

Davon abgesehen würde ich auch sagen, dass Menschen einen natürlichen Dran danach haben, sich auszudrücken und zu gestalten.
Die Art und Weise, wie sich das äußert, ist sehr verschieden, das kann Kunst sein, handfeste Arbeit, Umweltschutz, einfach nur die Erhöhung des materiellen Reichtums, geistige Bildung...

Aber dauerhafte Untätigkeit entspricht normalerweise nicht der menschlichen Natur. Und wenn die Untätigkeit erzwungen wird, wird schließlich dagegen rebelliert.
Die kluge Variante wäre es eindeutig, auch schon während des laufenden Asylverfahrens den Asylbewerbern im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen.
Selbst wenn der Asylantrag abgelehnt wird, ist es besser, wenn die Betreffenden bis dahin neue Sprachkenntnisse, neue technische Kenntnisse oder andere Bildung und Beziehungen erworben haben. Das kann ihnen auch in ihrem Heimatland auf vielfältige Weise von Nutzen sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 16:56
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Komplett an der Realität vorbei.solange Deutschland seine Asylverfahren nur auf eigenem Grund und Boden vornimmt muss man nach Deutschland reisen um überhaupt in ein Asylverfahren zu kommen und somit kann schon gar niemand erst dann einreisen wenn er Berechtigt ist wenns erst in Deutschland entschieden wird, dass er ein Berechtigter ist
Das stimmt so aber nicht ganz. Flüchtlinge, die durch Resettlement Programme kommen, werden schon vorher ausgewählt. Weiß jetzt nicht ob Deutschland daran teilnimmt, Österreich macht es zumindest und andere Länder wie USA, Kanada und die nordischen EU-Länder. Die Zahlen sind zwar optimierbar, aber so konnten 2016 zumindest mehr als 125,600 Flüchtlinge verteilt werden.

http://www.unhcr.org/resettlement.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 17:13
@catgroove
da bedarf es aber keines Asylverfahrens


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 17:21
@catgroove
der Vorschlag nur Berechtigte nach Deutschland zu lassen ist in etwa gleich schlau wie nur Leute mit Fahrausweis zur Fahrprüfung zuzulassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 17:22
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:da bedarf es aber keines Asylverfahrens
Am Bsp Österreich:
Nach der Ankunft in Österreich, welche durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) organisiert wird, erhalten alle Personen, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme nach Österreich kommen, nach einer Registrierung, einem verkürzten Verfahren und einer obligatorischen Gesundheitsuntersuchung, Asyl von Amts wegen.
Es gibt in diesem Fall ein verkürztes Verfahren u. danach Asyl von Amts wegen.

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/resettlement/start.aspx (Archiv-Version vom 02.09.2017)

Deutschland hat durch Resettlement
im Jahr 2015: 2,097 Personen
im Jahr 2016: 1,229 Personen
im Jahr 2017: 2,755 Personen aufgenommen.

http://rsq.unhcr.org/#kC4G

Ist eigentlich auch egal, wie man das Verfahren jetzt nennt. Es ist eine Möglichkeit für BERECHTIGTE, sicher nach Europa zu kommen. Und man könnte hier ansetzen, die Anzahl der Personen zu erhöhen, ohne zuerst die unidentifizierten u. unberechtigten Personen herzuholen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 17:23
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:der Vorschlag nur Berechtigte nach Deutschland zu lassen ist in etwa gleich schlau wie nur Leute mit Fahrausweis zur Fahrprüfung zuzulassen.
Aha. Was genau ist so klug daran, unberechtigte Personen nach Deutschland zu lassen?

Edit: Der Punkt ist, deine Aussage von vorhin stimmt nicht. Man muss nicht erst nach Deutschland reisen, um in ein Asylverfahren zu kommen.
Komplett an der Realität vorbei.solange Deutschland seine Asylverfahren nur auf eigenem Grund und Boden vornimmt muss man nach Deutschland reisen um überhaupt in ein Asylverfahren zu kommen und somit kann schon gar niemand erst dann einreisen wenn er Berechtigt ist wenns erst in Deutschland entschieden wird, dass er ein Berechtigter ist



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 17:26
Zitat von RealoRealo schrieb: In dieser Zeit dürfen sie nicht arbeiten und mMn nicht mal eine Ausbildung, allenfalls Schulbesuch.
Selbstverständlich dürfen die UMFs eine Ausbildung machen.
Zitat von RealoRealo schrieb: Kein Wunder, wenn viele von denen dann auf Abwege geraten als Subjekte im geschlossenen Migrantenkriminalitätsthread landen.
Die kriminellen UMFs sind von Anfang an kriminell, bei denen wirkt weder gut zureden, noch eine Ausbildung anbieten, noch Kanufahrten mit ihren Betreuern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 17:26
Zitat von catgroovecatgroove schrieb:Aha. Was genau ist so klug daran, unberechtigte Personen nach Deutschland zu lassen?
der Status Berechtig oder Unberechtigt wird erst in Deutschland festgestellt. So schwer kanns doch wahrlich nicht sein oder?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 17:28
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:der Status Berechtig oder Unberechtigt wird erst in Deutschland festgestellt. So schwer kanns doch wahrlich nicht sein oder?
Na anscheinend fällt dir das Lesen der Links über Resettlement Programme doch schwer. Die berechtigten werden im Vorhinein durch die UNHCR ausgewählt, dann nach DE oder ein anderes Land geholt, haben dort ein verkürztes Verfahren und bekommen sicher Asyl.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 17:29
@catgroove
aha und das soll nun das ersetzen das Leute in Deutschland einen Asylantrag stellen dürfen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 17:31
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:aha und das soll nun das ersetzen das Leute in Deutschland einen Asylantrag stellen dürfen?
Wer spricht von ersetzen? Willst du mich gerade verarschen? Was ist so negativ daran, BERECHTIGTE Personen SICHER nach Deutschland etc. zu bringen, ihnen ein verkürztes Verfahren und sicheres Asyl zu ermöglichen.

Aber klar, wenn dir lieber ist, dass sie erst durch Schlepper übers Mittelmeer kommen sollen, wieso nicht. Jeder hat dazu seine Meinung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.01.2018 um 17:34
Zitat von catgroovecatgroove schrieb:Wer spricht von ersetzen? Willst du mich gerade verarschen?
nein willst Du mich verarschen? Wenn ihr von Unberechtigten sprecht, sprecht ihr davon das jeder nun sich zuerst ausserhalb Deutschlands eine Berechtigung zur Einreise holen muss und nicht nach Deutschland ohne Status kommen kann um einen Antrag zu stellen.

Nochmals die Berechtigung wird erst in einem ordentlichen Asylverfahren festgestellt. Auch wenn das andere Länder machen ersetzt es auch dort nicht das man in diesen Ländern Asylanträge stellen kann.


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