Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
26.02.2018 um 16:26Tussinelda schrieb: Aber das mit den Dokumenten hatten wir hier doch schon lang und breit, auch das mit den Besuchen im Heimatland. Soll ich es raussuchen oder fangen wir einfach wieder mal von vorne an?mich interessiert die gesetzl Regelung.
kannst du mir bitte erklären:
von den 60-70 Prozent der Asylbewerber die ohne Dokumente einreisen, wie machen sie das bei REisen in ihre Heimatländer?
Menschen, deren Asylverfahren in Deutschland aktuell noch läuft, können laut BAMF jederzeit ausreisen. Wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren, erlischt allerdings ihre Aufenthaltsgestattung in Deutschland, die sie während ihres Asylverfahrens haben. Auch ihr Antrag als Asylbewerber gilt damit als zurückgenommen. Für Geduldete sind Reisen ins Ausland auch nicht ohne Weiteres möglich: Die Duldung erlischt mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet. Damit wird die Wiedereinreise nach Deutschland schwierig bis unmöglich.https://www.welt.de/politik/deutschland/article165555945/Behoerden-melden-haeufiger-Heimat-Reisen-von-Fluechtlingen.htmldarüber hinausgehende gesetzl Regelungen sind mir nciht bekannt.
Dir?
damals sah das Bamf Handlungsbedarf:
Nun soll es dazu „Änderungen in unseren fachlichen Weisungen geben, die genau definieren, in welchen Fällen die Bundesagentur für Arbeit die Ausländerbehörden informieren wird“, sagte eine Sprecherin.was ist daraus geworden, weißt du es?
https://www.welt.de/politik/deutschland/article165555945/Behoerden-melden-haeufiger-Heimat-Reisen-von-Fluechtlingen.html