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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 16:36
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Etwas drastisch ausgedruckt, aber wie bewertest Du das: jetzt wird gefordert dass zig Sozialwohnungen gebaut werden.
Und das für viele schlimmste, daran verdienen wieder die Besserverdienenden. Meine Grundstücke werden mehr wert weil Boden rarer wird, und der Staat bezahlt damit dort Menschen günstig wohnen können. Wer sich eine Wohnung selber kaufen kann muss mehr bezahlen da die Grundstückspreise gestiegen sind .... Schlecht für die die auf Wohneigentum sparen müssen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 16:39
@neugierchen
...und was die Miete angeht, das Amt zahlt immer, Höhe fast Wurst, sogar die Schäden anstandslos...ein Normalo muss seine Bonität nachweisen! Mir halten sie immer die Schufaauszüge unaufgefordert unter der Nase.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 16:41
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Doch bleibe ich dabei das keiner der armen mehr Geld bekommt, wenn es keine Flüchtlinge gibt.
Es hat ja auch keiner mehr Geld bekommen, weil die Finanzkrise vorbei war!
Richtig!
Dieses Gegeneinander Ausspielen gleicht dem nach Unten Treten und nach oben buckeln.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 16:47
@Abahatschi
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:und was die Miete angeht, das Amt zahlt immer, Höhe fast Wurst, sogar die Schäden anstandslos...ein Normalo muss seine Bonität nachweisen
Darum auch die tolle Mietpreisbremse .... totaler Schwachsinn. Angebot und Nachfrage kann man nie per ²Plan² bestimmen, ging schon in der DDR schief ... Aber OT

Um aufs Thema zurückzukommen. Der wirkliche Wohnungsbedarf sollte sich doch auch nur an den Berechtigten orientieren. Wie dumm wäre es Wohnraum für einen Personenkreis zu schaffen der sich unberechtigt in Deutschland aufhält, bzw. aufhalten möchte. Dieser Personenkreis verschlechtert auch die Situation auf dem Wohnungsmarkt, gerade in den Ballungsräumen. Wird auch oft ausgeblendet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 16:52
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Dieser Personenkreis verschlechtert auch die Situation auf dem Wohnungsmarkt, gerade in den Ballungsräumen. Wird auch oft ausgeblendet.
Das müsste viel mehr propagiert werden, wenn es um Anpassungen der Asylgesetzgebung geht!
Stimmts?
@neugierchen
@Abahatschi
?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 16:55
Zitat von eckharteckhart schrieb:Das müsste viel mehr propagiert werden, wenn es um Anpassungen der Asylgestzgebung geht!
Wäre vielleicht in so weit interesant das man nach Ablehnung des Statuses in Gegenden wohnen sollte wo Wohnraum im Überfluss vorhanden ist. Ein Aspekt, da hast mich doch Tatsache auf eine Idee gebracht. Danke


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 16:57
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Der wirkliche Wohnungsbedarf sollte sich doch auch nur an den Berechtigten orientieren. Wie dumm wäre es Wohnraum für einen Personenkreis zu schaffen der sich unberechtigt in Deutschland aufhält, bzw. aufhalten möchte. Dieser Personenkreis verschlechtert auch die Situation auf dem Wohnungsmarkt, gerade in den Ballungsräumen. Wird auch oft ausgeblendet.
Ich gehe mal davon aus, dass du unter Unberechtigte jene verstehst. die eine Duldung haben und keinen subsidiären Schutz bzw. Anerkennung auf Asyl.
Dieser Personenkreis, ist nach wie vor verpflichtet, in den Flüchtlingsunterkünften wohnen zu bleiben. Sie können und dürfen sich gar keine eigene Wohnung suchen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 16:58
Nur weil sie gerade hier herumspukt:

Die Mietpreisbremse hat folgende Effekte und sonst keine:

Wohnungen, die nicht leicht umgewandelt werden können, werden nicht mehr adäquat reonviert, weil finanziell uninteressant.
Gute Wohnungen werden dann als Eigentumswohnungen verkauft oder in Büroimmobilien umgewandelt, um die Bremse zu umlaufen.

In der Summe führt die Mietpreisbremse zu weniger Mietwohnungen in schlechterem Zustand. Ein Applaus an unseren Politzirkus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 16:58
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Sie können und dürfen sich gar keine eigene Wohnung suchen.
Neugierchen ist doch unentwegt auf Verbesserungen aus! Wer möchte schon länger als nötig in Heimen leben?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 16:59
@tudirnix
@eckhart
Meinst Du
Erstaufnahmeeinrichtungen

Seit dem Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes am 24.10.2015 sind Flüchtlinge aus einem sicheren Herkunftsstaat verpflichtet sind, im Falle der Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig bis zur Ausreise oder Abschiebung in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Diese Verpflichtung endet aber, wenn die Abschiebung kurzfristig nicht möglich ist.

Die meinte ich nicht .... Kurzfristig nicht möglich ....
https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/14-fluechtlinge-mit-duldung/122-wohnen-umziehen-und-residenzpflicht/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 17:00
@neugierchen
nein ich meine die ganz normalen Flüchtlingsheime.


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15.12.2017 um 17:03
Zitat von eckharteckhart schrieb:Das müsste viel mehr propagiert werden, wenn es um Anpassungen der Asylgesetzgebung geht!
Mir ist es wurst - je mehr sich der Staat als Mietzahler auftut, umso schlechter der Wohnungsmarkt.
Wenn Du mich schon fragst, wenn es nach mir gehen würde, sollten die Mieten nach Gebot gehen - für was braucht eine Mietbremse in einem reichen Land.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 17:04
In Deutschland gelten verschiedene Status bei Flüchtlingen. In den ersten drei Monaten können Flüchtlinge keine Wohnung mieten: In diesem Zeitraum sind sie dazu verpflichtet, in einer Erstaufnahme-Einrichtung zu wohnen. Die Unterbringung und Verpflegung wird somit vom Staat übernomme
Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen, ab wann Geduldete eine Wohnung anmieten dürfen. In der Regel muss die Duldung mindestens ein Jahr angedauert haben. Eine Wohnsitzauflage bleibt aber weiterhin bestehen.

Das ist mein Wissenstand. Soll ich Niedersachsen auch noch raus suchen?
https://www.anwalt.org/asylrecht-migrationsrecht/wohnungen-fluechtlinge/


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15.12.2017 um 17:07
@neugierchen
Dein Link (Post 16:59) ist übrigens von 2015. Ende 2016 hat es eine Änderung gegeben
http://www.frnrw.de/themen-a-z/wohnsitzauflage-residenzpflicht/artikel/f/r/informationen-zur-wohnsitzregelung-fuer-anerkannte-fluechtlinge-gemaess-12a-aufenthg-fuer-nordrhein-west.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 17:28
@tudirnix
In NRW gibt es darüber hinaus die Verpflichtung in der Kommune den Wohnsitz zu nehmen, der im Bescheid zur Wohnsitzregelung nach §12a AufenthG von der Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt wurde.
Aus Deinem Link, das prangerte ich gerade an ...

Das finde ich auch toll, welcher hier lebende ehemalige Gastarbeiter kann das so garantieren
Deshalb wirbt die Stadt um Vermieterinnen und Vermieter, die bereit sind, Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten. Dabei wird mit dem Vorteil pünktlicher und zuverlässiger Mietzahlungen argumentiert. „Wir werden die Objekte in einem guten Zustand zurückgeben", verspricht der Sozialdezernent.

Naja, man kann klagen, ist schon mal nicht schlecht
Möchten Sie in eine eigene Wohnung ziehen und ist in Ihrer Duldung die Auflage eingetragen, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde die Streichung der Auflage beantragen. Beim Sozialamt müssen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Privatwohnung stellen. Die Behörden können Ihrem Antrag entsprechen, müssen es aber in der Regel nicht (Ermessensentscheidung). Wenn Sie ausziehen wollen, sollten Sie zuvor immer die Hilfe eines Anwalts oder einer Beratungsstelle suchen.

Wenn ein Antrag auf eine Unterbringung in der Wohnung abgelehnt wird, können Sie gegen diese Entscheidung zunächst Widerspruch einlegen. Bleibt dieser erfolglos, besteht die Möglichkeit, dagegen zu klagen. Allerdings sind die Erfolgsaussichten gering, wenn Sie nicht tatsächlich in Ihrer Situation besondere Gründe (insbesondere psychische oder physische Beeinträchtigungen) vortragen können, die eine Unterbringung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft erforderlich machen.


Wir fassen das Wichtigste grob zusammen:

- Asylsuchende im Asylverfahren (d.h. mit Aufenthaltsgestattung), die nicht aus "sicheren Herkunftsstaaten" stammen, können sechs Wochen bis maximal 24 Monate verpflichtet werden, in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer anderen ihnen zugewiesenen Unterkunft zu leben. Bis Juli 2017 lag die Maximaldauer bei sechs Monaten - doch seit dem 29. Juli 2017 können die Länder eigene Regelungen schaffen und Asylsuchende bis zu 24 Monate verpflichten, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Dies Verpflichtung gilt, so lange das Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) läuft sowie für den Fall der Ablehnung eines Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" oder "unzulässig". Zwar sieht ein Absatz des "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" vor, dass die Betroffenen aus der Aufnahmeeinrichtung zu entlassen sind, wenn die Entscheidung über den Asylantrag nicht kurzfristig erfolgen kann. Es ist aber möglich, dass auch bei langen Wartezeiten auf die Entscheidung des BAMF keine Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung erfolgt. In manchen Fällen führt eine lange Verweildauer in der Erstaufnahmeeinrichtung bei Asylsuchenden zu hohem Leidensdruck. In solchen Fällen sollte immer eine unabhängige Asylberatungsstelle hinzugezogen werden, die unter Umständen helfen kann, eventuelle Rechte auf einen Auszug durchzusetzen.
https://fluechtlingshelfer.info/start/detail-start/news/informationen-zum-thema-wohnungssuche/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 17:31
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Etwas drastisch ausgedruckt, aber wie bewertest Du das: jetzt wird gefordert dass zig Sozialwohnungen gebaut werden...waren alle blöd die sich auf Kredit eine Wohnung gekauft haben? Ohne irgendeinen Cent vom Staat?!
Nun, ich persönlich würde mir niemals eine Wohnung kaufen und sehe das natürlich als blöd an, ja. In Wohnungen wohnt man zur Miete. So seh ich das jedenfalls. Und das vermehrt Wohnungen gebaut werden sollen ist positiv und richtig. Das hätte es schon vor Jahren gebraucht, vorallem von kommunaler Seite.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 17:31
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Dein Link (Post 16:59) ist übrigens von 2015. Ende 2016 hat es eine Änderung gegeben
@neugierchen setzt gern etwas Älteres rein, wie ich vorhin nachlesen konnte, bezogen auf unsere Diskussion vor 3 Tagen um ein Gesetz, das sich als obsolet herausstellte. ^^ So viel Zeitverschwendung!
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wenn Du mich schon fragst, wenn es nach mir gehen würde, sollten die Mieten nach Gebot gehen - für was braucht eine Mietbremse in einem reichen Land.
Das würde bedeuten, dass der Bodensatz der "Hartzler" dann im Freien kampieren müsste, auch im Winter bei 10° minus. Ich hatte mal in meiner Jugend als vorübergehend obdachloser Student den Monat Februar in München "outside" verbringen müssen und weiß ein Lied davon zu singen. Habe das eigentlich nur wie durch ein Wunder überlebt mit ein paar erfrorenen Zehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 17:35
@Realo

In München habe ich die Nacht dann lieber in Rundfahrt mit der Tram verbracht, die Tageskarte war es mir dann doch wert im warmen zu sein. Allerdings weiß ich nicht ob es in deiner Zeit schon einen durchgehenden Nachtverkehr gab.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 17:36
Zitat von RealoRealo schrieb:Das würde bedeuten, dass der Bodensatz der "Hartzler" dann im Freien kampieren müsste, auch im Winter bei 10° minus. Ich hatte mal in meiner Jugend als vorübergehend obdachloser Student den Monat Februar in München "outside" verbringen müssen und weiß ein Lied davon zu singen. Habe das eigentlich nur wie durch ein Wunder überlebt mit ein paar erfrorenen Zehen.
Immer diese Dramatik - im Freien (facepalm) oder sie ziehen in billigere Wohnungen um. War nicht mal da eine Rechnung dass 1 Million Wohnungen leer sind....hmmm.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 17:37
@Realo
Es tut mir natürlich leid das ich google, und nicht laufend die neuesten Änderungen minutiös verfolge. Übrigens, die Diskussion um § 60 war die aktuelle, nur um sicher zu gehen das Du keine falschen Informationen hast. Ich werde Deine Zeit natürlich nicht weiter in Anspruch nehmen. Das nächste mal einfach überlesen.

Und auch das sollte aktuell sein
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Bis Juli 2017 lag die Maximaldauer bei sechs Monaten - doch seit dem 29. Juli 2017
könnte aber auch schon wieder veraltet sein, wer weiß


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