Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 13:36
@Abahatschi

Das sind stinknormale Prüfungssituationen, die du aufzählst und gegen die ich 0 Einwände habe.
Wogegen ich klare Einwände habe, ist diese Grundhaltung, dass Asylbewerber sowieso nur betrügen und unser Geld wollen und was nicht noch alles, weshalb man sie von vorn bis hinten durchleuchten müsse, bevor man überhaupt in Erwägung zieht, sie könnten asylberechtigt sein.
Oder eben entsprechend krank, dass eine Ausweisung nicht zumutbar ist.


1x zitiertmelden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 13:38
Manche hier verstehen nicht, dass es für jeden Menschen Grenzen der Zumutbarkeit gibt.
Ich will hier mal versuchen kurz einige rote Linien zu zeigen - bezogen auf Flüchtlinge, die ohne Ausweise ankommen und deren Argumenten man skeptisch bis ungläubig gegenüber steht.

Handy kontrollieren - mit Einschränkungen ja
Dolmetscher um die Herkunft zu ermitteln - ja
Haarproben wegen Altersangabe? - von mir aus auch ja
genetische Proben von Zähnen und anderen Körperteilen - nein
Behauptungen und Anzweifeln ärztlicher Atteste ("Gefälligkeitsatteste)? - nein
Abschiebung in ein Kriegsland wie Afghanistan? - nein


3x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 13:39
Zitat von RealoRealo schrieb:Handy kontrollieren - mit Einschränkungen ja
Dolmetscher um die Herkunft zu ermitteln - ja
Haarproben wegen Altersangabe? - von mir aus auch ja
genetische Proben von Zähnen und anderen Körperteilen - nein
Behauptungen und Anzweifeln ärztlicher Atteste ("Gefälligkeitsatteste)? - nein
Abschiebung in ein Kriegsland wie Afghanistan? - nein
Dem würde ich so durchaus zustimmen. Es gibt in einer solchen Ausnahmesituation eben auch Zugeständnisse, die der Asylsuchende machen muss.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 13:43
@Commonsense
@Realo
Das könnte ich auch unterschreiben. Bei den ärztlichen Attesten könnte ich mir aber durchaus eine Gutachterpflicht vorstellen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 14:06
Zitat von KcKc schrieb:Wogegen ich klare Einwände habe, ist diese Grundhaltung, dass Asylbewerber sowieso nur betrügen und unser Geld wollen und was nicht noch alles, weshalb man sie von vorn bis hinten durchleuchten müsse, bevor man überhaupt in Erwägung zieht, sie könnten asylberechtigt sein.
Oder eben entsprechend krank, dass eine Ausweisung nicht zumutbar ist.
Erstens braucht man das nicht immer so darstellen als sei das grundsätzlich gefordert - aber was tun?
Wenn ein Asylbewerber, eigentlich keiner mehr da abgelehnt, einen Ausreisebescheid bekommt und plötzlich krank wird, sollte man das nicht prüfen? Die Bestätigung dass er krank ist, ermöglicht ihm das da bleiben...


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 14:08
Zitat von RealoRealo schrieb:Handy kontrollieren - mit Einschränkungen ja
Welche Einschränkungen siehst Du dabei?


melden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 14:11
Privat Persönliches, Intimes... Also das, was man früher auch Tagebuch nannte.

Ich war früher mal Drogendealer und "gebustet" worden, da nahmen sie auch meine Tagebücher mit. Mein Anwalt hat sofort erwirkt, dass die Tagebücher wieder herausgegeben werden und von der Beschlagnahmung auszunehmen sind.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 14:15
Zitat von RealoRealo schrieb:Privat Persönliches, Intimes... Also das, was man früher auch Tagebuch nannte.
Naja... Tagebücher in Handys... :)
Intime Fotos.. okay. Aber ansich ist alles auf einem Handy privat. Man könnte jedoch die Telefonnummern z. B. eroieren und nachverfolgen.
Bei Bildern... ja, da kann es sein das ich das auch zur Intimsphäre zählen würde. Aber je nach Fall ( absolute Identifikationsverweigerung, Verschleierungen oder gar Lügengebilde ) sollten auch diese Daten ausgewertet werden. Da zählt die Sicherheit der Allgemeinheit mehr, wie das persönliche Befinden eines Antragstellers. Es könnten ja auch versehentlich Fotos aus z. B. IS besetzten Zonen oder Gewaltakten dort vorhanden sein. Ist eine Grauzone.. zugegeben.


2x zitiertmelden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 14:18
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:das ich das auch zur Intimsphäre zählen würde. Aber je nach Fall ( absolute Identifikationsverweigerung, Verschleierungen oder gar Lügengebilde ) sollten auch diese Daten ausgewertet werden. Da zählt die Sicherheit der Allgemeinheit mehr, wie das persönliche Befinden eines Antragstellers
Aha, Intimfotos tragen also zur Ermittlung der Herkunft des Täters bei und deren Analyse trägt also zur "Sicherheit der Allgemeinheit" bei. Interessante Ansicht über ein Grundrecht, das auf "das persönliche Befinden eines Antragstellers" reduziert wird.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 14:23
Zitat von RealoRealo schrieb:Aha, Intimfotos tragen
Es gibt schon einen Unterschied zwischen Intimfotos und intimen Fotos.
Zitat von RealoRealo schrieb:Interessante Ansicht über ein Grundrecht, das auf "das persönliche Befinden eines Antragstellers" reduziert wird.
Aus dem Kontext gerissen... ich schrieb:
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb: Da zählt die Sicherheit der Allgemeinheit mehr, wie das persönliche Befinden eines Antragstellers.
Und die Beispiele zur Begründung habe ich dazu geschrieben:
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:( absolute Identifikationsverweigerung, Verschleierungen oder gar Lügengebilde )
Also... bitte auch die Zeilen komplett in Zusammenhang bringen und nicht wieder reflexartig "Böses" vermuten.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 14:26
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich war früher mal Drogendealer und "gebustet" worden, da nahmen sie auch meine Tagebücher mit.
Und da stand eine Wahrheit drin...die sonst dein Strafmaß erhöht hätte?
Ich checke es nicht: oder Intimes?


1x zitiertmelden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 14:29
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Aus dem Kontext gerissen... i
nada. Ich hatte den zusammenhängenden Teil deines Arguments zitiert und deren kausalen Zusammenhang.
Gründe dafür Intimes zu beschlagnahmen und zu analysieren, ließen sich allenfalls aus Spionageromanen ergeben, z.B, dass man in Bilderpixel ganze (zunächst mal unsichtbare) Dateien einbauen kann. Also wollen wir Asylmissbrauch als Spionageroman abhandeln?

Um solche Perversitäten auszuschließen, schrieb ich auch: Handyuntersuchung - mit Einschränkungen ja. Die Einschränkungen betreffen eben das höchst Persönliche.

Das wars dann für mich zu diesem Thema.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Und da stand eine Wahrheit drin
Jeder kocht sich halt sein eigenes Süppchen. Mit der Rechtsstaatlichkeit nimmt es die Polizei seit jeher nicht besonders genau, wenn man nicht permanent (s)einen Anwalt immer gleich dabei hat, der ihnen auf die Finger klopft. :D


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 14:32
Zitat von RealoRealo schrieb:Mit der Rechtsstaatlichkeit nimmt es die Polizei seit jeher nicht besonders genau, wenn man nicht permanent (s)einen Anwalt immer gleich dabei hat
Kannst Du das belegen? Woher dieses Mißtrauen?
Wobei ich frage mich wie nimmt es eine Behörde nicht ganz genau wenn sie eh nichts tut.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 14:34
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich hatte den zusammenhängenden Teil deines Arguments zitiert und deren kausalen Zusammenhang.
Den kausalen Zusammenhang hast Du Dir zusammengebastelt. Nichts anderes.
Zitat von RealoRealo schrieb:Gründe dafür Intimes zu beschlagnahmen und zu analysieren, ließen sich allenfalls aus Spionageromanen ergeben
Wir reden hier nicht vom Strohmann "James Bond" sondern von Fotos mit evtl. Aussagekraft.. auch dafür habe ich Beispiele geliefert.
Um z.B ein Intimpiercing geht es dabei überhaupt nicht.
Zitat von RealoRealo schrieb:Um solche Perversitäten auszuschließen
Junge Junge.. jetzt übertreibst Du maßlos. :{


melden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 14:35
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Kannst Du das belegen? Woher dieses Mißtrauen?
Ich verweise dann immer gern auf Standard-Artikel...

https://flaschenpost.piratenpartei.de/2016/01/05/koennen-sie-das-belegen-die-tricks-rechter-kommentatoren/ (Archiv-Version vom 16.03.2016)

Wünsche noch einen schönen Tag.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 14:37
@Realo

Hmja.. den Link werde ich Dir demnächst mal unter die Nase reiben wenn Du Belege forderst... mannomann.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 14:37
@Realo
Ja, dann einen schönen Tag!
Wehe ich lese in deinen Beiträgen noch einmal die Aufforderung etwas zu belegen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 14:39
Ich kenne aus einem Steuerstrafverfahren das sogar Gespräche (und nicht nur die) in meinem Schlafzimmer, sämtliche Telefonate die ich führte und sämtliche meiner Bewegungen während des Zeitraumes aufgenommen und protokolliert wurden.

Es ist noch nicht einmal zur Anklage gekommen weil sie selbst bei den darauf folgenden Durchsuchungen nichts belastendes gefunden haben.

Das ist halt unser Rechtsstaat. Ich fand es auch erniedrigend das Polizisten mithören konnten wie lange zum Beispiel ein durchschnittlicher Geschlechtsverkehr bei mir dauert.

Aber so what, ich war verdächtig, bin durch einen Mitbewerber ins Raster gekommen. Nachdem bekannt wurde das ich unschuldig bin hoffe ich das alles vernichtet wurde.

Wenn es Verdachtsmomente gibt muss ermittelt werden, das erfordert unser Rechtsstaat. Wo seht ihr das Problem? Das die Mitarbeiter des Bamf Voyeure sind und das Handy nur auswerten um Nacktfotos zu finden?


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 14:43
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wenn es Verdachtsmomente gibt muss ermittelt werden, das erfordert unser Rechtsstaat.
So sieht es aus. Der Schutz der Allgemeinheit geht halt vor.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 17:03
@Lsd

Migrantengewalt in Deutschland (Seite 1160) (Beitrag von wichtelprinz)
Wie auch immer man dies auch einschränken würde, der Zustrom derjenigen die nur hier sind um unser Sozialsystem zu plündern oder, noch schlimmer, sich am Besitz des Einzelnen zu bereichern würde zwangsläufig sinken.
Der Staat und dessen Bürger werden als Selbstbedienungsladen gesehen und genutzt. Das wird auch ein "reiches" Deutschland nicht ewig vertragen können. Und das entwertet dann diejenigen die tatsächlich hier sind weil sie einfach nur in Sicherheit sein wollen.
"Entwerten" ist evtl. zu drastisch ausgedrückt, aber auch ich denke, es schadet ihnen, weil sie sich einem Generalverdacht ausgesetzt sehen, Neugierchen hats gut auf den Punkt gebracht:
ein geringer Teil Schmarotzer und Verbrecher bringt eine große Truppe in Verruf.
Und wegen " nicht ewig vertragen" - das denke ich auch, schon alleine wegen der Gefahr von Spaltung in der Gesellschaft.


@Gwyddion...
Wenn sich feststellen lässt, das in großem Maße betrogen und gelogen wird, sollte dies zum Standard werden...
zumindest bei fragwürdigen Pässen oder Identifikationsverweigerern.

Es gibt auch eine Schutzpflicht des Staates gegenüber der eigenen Bevölkerung.
Man bedenke... es kommen bestimmt auch reichlich IS-Heimkehrer ( nach der großflächigen Zerschlagung im Irak ) zurück.
Wohl nicht mit authentischen Pässen, denn man weis über viele Syrien-Ausgereiste Bescheid.
Das ist sicherlich nicht zu unterschätzen, denke ich auch.
@Commonse
... Wenn es als sicheres Herkunftstland eingestuft wurde, dann wird dahin auch abgeschoben und fertig. Wenn der Typ befürchten muss, dort verfolgt zu werden, dann soll er eben hier nicht straffällig werden. Kriminalität ist eine Entscheidung. Wenn er sich entscheidet, kriminell zu sein, entscheiden wir eben, dass er das zu Hause machen soll, basta!
Sehe ich genauso.


@LDS:
Deutschland wird als so eine Art Schlaraffenland betrachtet. Obendrein hat sich wohl inzwischen auch in die hintersten Ecken der Welt rumgesprochen....Wenn du erst mal da angekommen bist, dann bleibst du auch.
Das Umgehen von Pflichten ist die Regel, die Rechte werden genutzt. In Ermangelung von Ausweispapieren und der Nutzung falscher Angaben ist die Feststellung der realen Identitäten schwer bis unmöglich. Führen dann langfristige Ermittlungen tatsächlich zu einem (für den Ausreisepflichtigen) negativen Ergebnis, so ist er inzwischen so lange im Lande, dass der arme Integrierte ins Feld geführt wird, der nun menschenverachtend abgeschoben wird.
...
Das Fehlen von Legitimationspapieren ist also ein probates Mittel um sich in seiner Wunschheimat Deutschland zu etablieren.
Die Bewältigungshürde muss somit an den Anfang gestellt werden. Nur wie will man das bewerkstelligen?
Es ist ein Teufelskreis bei dem immer jemand hinten runter fällt.

Allerdings bin ich mir bei einem Sicher. Menschenrechte hin oder her, bei Gewohnheitskriminellen (und damit meine ich nicht drei Ladendiebstähle) und gesicherter Herkunft muss eine Rückführung zwingend erfolgen.
Er selbst setzt die Ursache dafür, wenn man sich für ihn nicht mehr verantwortlich fühlt. Da ist es mir dann auch egal wie gefährlich seine Heimat gerade ist. Im Umkehrschluss macht er nämlich seine Wahlheimat zu einem "gefährlicheren" Land.
Das Problem ist wohl, dass dies in der Politik nicht von allen so gesehen wird.
Deshalb besteht von so mancher Seite kein Wille etwas zu verändern.
Und so wird eben alles genauso laufen wie bisher. Auch z.B. was die Vernetzung von Behörden betrifft. Das könnte in meinen Augen schon mal sehr viel bewirken.

Das was auch KC hier anspricht:
Gegenwärtig funktioniert das unter anderem aus Datenschutzgründen noch kaum bis gar nicht, das ist jedenfalls mein Eindruck.
Zu den Gründen zählt, dass es keine zentrale Datenbank diesbezüglich gibt.
Das Amt in München weiß zwar, dass Herr A. dort seinen Asylantrag gestellt hat, aber darf es dem Amt in Hamburg nicht so ohne weiteres mitteilen. Beziehungsweise das Amt in Hamburg kann das nicht einfach erfahren.
"Gegenwärtig funktioniert das unter anderem aus Datenschutzgründen noch kaum "
->
warum aus Datenschutzgründen?
Wie ist das bei unseren Einwohnerämtern, die sind doch auch vernetzt oder irre ich mich jetzt?


melden