Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 17:46
Zitat von RealoRealo schrieb:Handy kontrollieren - mit Einschränkungen ja
Dolmetscher um die Herkunft zu ermitteln - ja
Haarproben wegen Altersangabe? - von mir aus auch ja
genetische Proben von Zähnen und anderen Körperteilen - nein
Behauptungen und Anzweifeln ärztlicher Atteste ("Gefälligkeitsatteste)? - nein
Abschiebung in ein Kriegsland wie Afghanistan? - nein
Sinnvoler wäre es, sich einfach den Pass oder die Geburtsurkunde vorzeigen zu lassen.
Wer diese Dokumente nicht hat, muss die sich wiederbeschaffen, für diese Zeit bekommt er/sie nur eine Duldung, so wurde es früher gehandhabt.
Behauptungen und Anzweifeln ärztlicher Atteste ("Gefälligkeitsatteste)? - nein
Es wurden schon Ärzte für Gefälligkeitsatteste verurteilt
Ein Berliner Arzt wurde verurteilt, weil er Flüchtlingen ohne angemessene Untersuchung Kriegstraumata attestiert haben soll.
So befand das Gericht im Fall von Dr. B., dass eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Patientendokumentation und der inhaltlichen Ausführung in den erstellten fachärztlichen Attesten besteht. Daher folgte es in wesentlichen Punkten der Auffassung der Staatsanwaltschaft, wonach die meisten Atteste vorsätzlich ohne jede Untersuchung ausgestellt wurden. „Das Wesen eines ärztlichen Attestes kann nicht auf die Stufe einer Tatsachenbekundung des betroffenen Flüchtlings gestellt werden“, begründete der Richter sein Urteil. Andernfalls bräuchte man hierfür keinen Arzt aufzusuchen.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/50338/Abschiebung-Hartes-Urteil-fuer-Psychiater


1x zitiertmelden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 17:50
Zitat von parabolparabol schrieb:Es wurden schon Ärzte für Gefälligkeitsatteste verurteilt
Aha, also fallen Ärzte aus, weil da hat es schon mal Gefälligkeitsatteste gegegen.
Was nehmen wir als Ersatz? Zufallsgeneratoren?


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 19:46
@Abahatschi

Es ist okay, den abgelehnten Asylbewerber gesundheitlich durchchecken zu lassen, wenn er gegen die Ablehnung oder den Abschiebebescheid Einspruch einlegt und sagt, er sei so schwer krank, dass eine Abschiebung für ihn sehr gefährlich sei. Ich glaube, das kritisiert hier auch kein vernünftiger Mensch.

Worum es mir geht, ist eine Grundhaltung, die von vornherein Betrug vermutet mit der Begründung, der sei ja ein abgelehnter Asylbewerber und stelle sich deshalb nur krank, um nicht ausgewiesen zu werden.
Man geht doch auch nicht bei normalen Patienten mit dieser Vermutung ran oder?
Ich denke mir jedenfalls nicht, wenn ich Leute in der Arztpraxis sehe - was zugegeben äußerst selten vorkommt, da ich sehr gesund bin - dass diese Leute alle nur Simulanten sind und auf meine Kosten, ich zahl ja Krankenkassenbeiträge, blau machen wollen.

Wir müssen eine Balance behalten zwischen angemessener Prüfung von Behauptungen und Ansprüchen einerseits und angemessenem Vertrauen andererseits.


4x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 19:52
@Kc


Ein guter Beitrag, den ich so unterstütze.
Kannst du dich noch daran erinnern, das es schon im Kindergarten welche gab die “Simulant“ gerufen haben, als man krank war? Ich glaube diese Leute findet man überall, auch unter den Erwachsenen.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 19:55
Zitat von KcKc schrieb:Worum es mir geht, ist eine Grundhaltung, die von vornherein Betrug vermutet mit der Begründung
Ich persönlich habe keine "Grundhaltung".
Zitat von KcKc schrieb:Man geht doch auch nicht bei normalen Patienten mit dieser Vermutung ran oder?
Nein, das sollte man nicht tun. Aber als Arbeitgeber habe ich andere Erfahrungen was "Krankheiten" sind...soll ich das ausblenden?

Ich verstehe nicht warum die meisten Atteste nach dem Abschiebebescheid eingereicht werden? Weißt Du warum?
Wer PTBS oder sonst noch was hat, hat sie doch schon bei der Einreise und da wird auch geprüft...warum fehlt es da nicht schon auf...

Mit der gesetzlichen Tatsache dass man Kranke nicht abschieben sollte bin ich einverstanden.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 19:55
Zitat von KcKc schrieb:Wir müssen eine Balance behalten zwischen angemessener Prüfung von Behauptungen und Ansprüchen einerseits und angemessenem Vertrauen andererseits.
Jo... das ist wohl der richtige Weg
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:das es schon im Kindergarten welche gab die “Simulant“ gerufen haben, als man krank war?
Also wenn ich krank war als Kind im Kiga, war ich zu Hause und habe derartiges nie gehört. Ich glaube... das Wort war mir sogar
zu der Zeit unbekannt.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 19:55
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Man geht doch auch nicht bei normalen Patienten mit dieser Vermutung ran oder?
ich denke schon, dass dies viele Kollegen oder sogar auch manche Chefs machen.
Wir müssen eine Balance behalten zwischen angemessener Prüfung von Behauptungen und Ansprüchen einerseits und angemessenem Vertrauen andererseits.
da hast du grundsätzlich schon recht.
Aber was man heutzutage in allen möglichen Lebensbereichen an Lug und Betrug mitbekommt (nur als kleines Beispiel - Stichwort "Verbraucherzentralen", welche nicht umsonst existieren), dann fällt mir zumindest ein Grundvertrauen immer schwerer.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 19:57
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich verstehe nicht warum die meisten Atteste nach dem Abschiebebescheid eingereicht werden? Weißt Du warum?
Wer PTBS oder sonst noch was hat, hat sie doch schon bei der Einreise und da wird auch geprüft...warum fehlt es da nicht schon auf...
Das könnte daran liegen das diese Leute gar nicht wissen, dass ihre Krankheiten dafür taugen hier bleiben zu dürfen und erst dann zum Arzt gehen bzw. bestimmte Krankheiten ansprechen, wenn sie davon wissen, dass es ihnen hilft.
Es kann also sein das diese Leute nicht "plötzlich" krank werden und bescheißen, sondern sie sich einfach erst nach dem Asylbescheid darum kümmern.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 20:01
@Optimist

Ohne Vertrauen geht nichts. Man kann sich hauptsächlich auf negative Dinge konzentrieren oder man hat eine positiv-realistische Haltung.
Find ich.
Daher denk ich mir auch bei Asylbewerbern: sie sollen ruhig geprüft werden, ob ihre Behauptungen auch stimmen bezüglich Krankheit oder natürlich auch Verfolgungssituationen im Heimatland.
Doch sollten wir nicht grundsätzlich Lüge und Betrugsabsicht annehmen.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 20:01
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das könnte daran liegen das diese Leute gar nicht wissen, dass ihre Krankheiten dafür taugen hier bleiben zu dürfen und erst dann zum Arzt gehen
Schwieriger Satz, echt, wirklich...sie hocken also Monate, Jahre und gehen nicht zum Arzt, obwohl sie das könnten und dürften und sie krank sind...also hat die Krankheit keine untragbare Auswirkung, oder wie soll ich das verstehen?


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 20:01
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Also wenn ich krank war als Kind im Kiga, war ich zu Hause und habe derartiges nie gehört. Ich glaube... das Wort war mir sogar
zu der Zeit unbekannt.
Du bist ja auch schon sehr alt, da kann es gut sein, das dir das Wort als du noch im Kindergarten warst noch nicht geläufig war.
Als ich als Kind krank war, war ich nicht immer nur zu Hause. Meine Eltern wollten vermutlich nicht das ich wegen jedem kleinem Wehwehchen zu Hause bleibe.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 20:03
@Abahatschi

Du sollst das so verstehen das es nicht anhand des Zeitpunktes immer eine Simulation ist, wenn abgelehnte Asylbewerber "plötzlich Krankheiten aus dem Hut zaubern". Dies kann auch andere Gründe haben.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 20:05
@Abahatschi

Ich bin jetzt kein Experte für PTBS und andere psychische Leiden.
Aber die entwickeln sich ja nicht von jetzt auf gleich, sondern über Zeiträume hinweg. Es ist vorstellbar, dass sie sich zusammenreissen und in einem abgeschirmten Modus sind während der Flucht- bzw. Wanderungsbewegung. Die Menschen haben da buchstäblich keine Zeit, Schwäche zu zeigen und sich mit sich selbst zu beschäftigen, weil eine ständige Dynamik vorliegt.

Im sicheren Deutschland in der Massenunterkunft, im Extremfall gar für Jahre, haben sie diese Zeit. Leider, muss man sagen.
Sie sind nicht mehr direkt bedroht, aber es geht auch nicht vorwärts, es passiert nichts und sie müssen damit leben, dass die Entscheidung über Asyl oder Abweisung lange Zeit über ihnen schwebt.

Dazu keine Privatsphäre, beengte Räumlichkeiten, Stress mit anderen Mitbewohnern, ich halte es für nachvollziehbar, dass dies an den Nerven zieht.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 20:05
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:wissen, dass ihre Krankheiten dafür taugen hier bleiben zu dürfen und erst dann zum Arzt gehen bzw. bestimmte Krankheiten ansprechen, wenn sie davon wissen, dass es ihnen hilft.
Halte ich erlich gesagt eher für ein Gerücht, Knochen wer beschiessen will der bescheisst auch ;)

Man kann ja die entsprechenden Krankheitsbilder googeln.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 20:06
Zitat von xsaibotxxsaibotx schrieb:Man kann ja die entsprechenden Krankheitsbilder googeln.
Also gehst du davon aus das man jedem Arzt ein Krankheitsbild aufquatschen kann, der einen vor Abschiebungen schützt?


3x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 20:09
@Bone02943
Ich habe in der Tat Probleme mir das vorzustellen: eine Krankheit die keine unmittelbaren Auswirkungen und anscheinend keine Nachteile für den Patienten, ist so schwer dass es "taugt hier zu bleiben"...und das passiert bei 70%.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Also gehst du davon aus das man jedem Arzt ein Krankheitsbild aufquatschen kann, der einen vor Abschiebungen schützt?
Seit der KV Umstellung 2011 ist es lohnenswert viele kranke Patienten zu haben...und wenn die dazu auch noch keine Behandlung brauchen, kann der Arzt abbuchen was er will. (Ist keine Unterstellung, sondern eine Möglichkeit sein Verdienst aufzubessern)
Anders verhält sich das beim medizinischen Dienst der KV oder Amtsarzt oder Gutachter.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 20:09
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Also gehst du davon aus das man jedem Arzt ein Krankheitsbild aufquatschen kann, der einen vor Abschiebungen schützt?
Nein, wenn man ein gewisses "Talent" zum Schauspiel hat , dürfte die Sache schon klar gehen.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 20:12
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:jedem Arzt
Nein, definitiv nicht Nein.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 20:18
@Abahatschi

Problematisch ist doch das du scheinbar davon ausgehst das die alle betrügen nur um hier zu bleiben. Dem ist aber nicht so.
Es gibt viele Gründe warum manche Menschen nicht schon früher zum Arzt gehen, sondern dies als letzten Ausweg sehen, auch bei akkuten Krankheiten. Manche Menschen würden sich wohl lieber unter einem Stein verkriechen, als zum Azt zu gehen.
Nun aber kann eben genau das eine Hilfe sein, um hier bleiben zu dürfen und das wird halt wahr genommen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Seit der KV Umstellung 2011 ist es lohnenswert viele kranke Patienten zu haben...und wenn die dazu auch noch keine Behandlung brauchen, kann der Arzt abbuchen was er will.
Mag sein, bei Flüchtlingen aber blieben Ärzte auch schon mal auf den kosten sitzen, weil sie keiner übernehmen wollte.
Zitat von xsaibotxxsaibotx schrieb:Nein, wenn man ein gewisses "Talent" zum Schauspiel hat , dürfte die Sache schon klar gehen.
Dann hat man es von mir aus auch verdient. Wenn begründete Zweifel bestehen dann kann man ja gerne noch einen weiteren Arzt zu Rate ziehen. Ansonsten, wilkommen alles richtig gemacht.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2017 um 20:25
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Problematisch ist doch das du scheinbar davon ausgehst das die alle betrügen nur um hier zu bleiben. Dem ist aber nicht so.
Weil sie einen Attest haben? Ich halte das halt für unwahrscheinlich in dieser Häufung, wenn man das hochrechnet sind 70% der Flüchtlinge krank...und dabei wollen sie alle arbeiten.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Dann hat man es von mir aus auch verdient.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ansonsten, wilkommen alles richtig gemacht.
Man kann es sportlich sehen, gilt es auch für die oft erwähnten Steuerflüchtlinge, wenn sie es auch richtig gemacht haben?
Also, bitte...schlechte Argumentation.


1x zitiertmelden