Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
10.12.2017 um 17:46Realo schrieb:Handy kontrollieren - mit Einschränkungen jaSinnvoler wäre es, sich einfach den Pass oder die Geburtsurkunde vorzeigen zu lassen.
Dolmetscher um die Herkunft zu ermitteln - ja
Haarproben wegen Altersangabe? - von mir aus auch ja
genetische Proben von Zähnen und anderen Körperteilen - nein
Behauptungen und Anzweifeln ärztlicher Atteste ("Gefälligkeitsatteste)? - nein
Abschiebung in ein Kriegsland wie Afghanistan? - nein
Wer diese Dokumente nicht hat, muss die sich wiederbeschaffen, für diese Zeit bekommt er/sie nur eine Duldung, so wurde es früher gehandhabt.
Behauptungen und Anzweifeln ärztlicher Atteste ("Gefälligkeitsatteste)? - neinEs wurden schon Ärzte für Gefälligkeitsatteste verurteilt
Ein Berliner Arzt wurde verurteilt, weil er Flüchtlingen ohne angemessene Untersuchung Kriegstraumata attestiert haben soll.
So befand das Gericht im Fall von Dr. B., dass eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Patientendokumentation und der inhaltlichen Ausführung in den erstellten fachärztlichen Attesten besteht. Daher folgte es in wesentlichen Punkten der Auffassung der Staatsanwaltschaft, wonach die meisten Atteste vorsätzlich ohne jede Untersuchung ausgestellt wurden. „Das Wesen eines ärztlichen Attestes kann nicht auf die Stufe einer Tatsachenbekundung des betroffenen Flüchtlings gestellt werden“, begründete der Richter sein Urteil. Andernfalls bräuchte man hierfür keinen Arzt aufzusuchen.https://www.aerzteblatt.de/archiv/50338/Abschiebung-Hartes-Urteil-fuer-Psychiater