Realo schrieb:s. Doch wohl etwa nicht, weil die Syrer anpassungsfähiger und pflegeleichter sind als die Afghanen? Ein Schelm...
Dieser Satz ist zu wichtig, als dass man ihn undiskutiert übergehen könnte.
Eine Person X aus dem Land Y wird als förderungswürdig erachtet, wenn sie die Bereitschaft an den Tag legt, die an sie gesetzten Integrationsbedingungen zu erfüllen.
Eine Person X aus dem Land Y wird nicht als förderungswürdig erachtet, wenn sie nicht die Bereitschaft an den Tag legt, die an sie gesetzten Integrationsbedingungen zu erfüllen.
Das bedeutet im Umkehrschluss - und das knüpft gezielt an deine Aussage an -, dass es im Moment den Anschein hat, als seien mehr Syrer als Afghanen bereit, die Integrationsbedingungen nach deutscher Vorgabe zu erfüllen.
Dies hat im Übrigen auch nichts mit dem Bildungsstand zu tun.
Vielleicht sind viele Menschen aus Afghanistan bereit, sich nach ihren Bedingungen zu integrieren, was nicht deckungsgleich mit den deutschen Bedingungen sein muss.
In diesem Fall liegt ein Interessenskonflikt vor.
Ich muss dem deutschen Staat als Hausherrn jedoch zugestehen, dass er innerhalb seines Machtbereichs darauf bestehen darf, dass das Gastrecht nach seinen Bedingungen interpretiert wird.
Wer also als Gast nicht mit den Bedingungen des Hausherrn einverstanden ist, muss damit rechnen, dass der Hausherr den Gast bittet, zu gehen. Kommt der Gast der Bitte nicht nach, wird ihn der Hausherr in letzter Konsequenz aus seinem Herrschaftsbereich verweisen.