Realo schrieb:Vielleicht liest du den ganzen Thread mal. Das wurde schon x-mal diskutiert. Kriegsfronten haben es so an sich, sich zu bewegen, und du hast eine Glaskugel und weißt, in welchen Teilen des Landes in 4 Monaten gerade Bomben fallen und in welchen nicht. Dieser Zynismus ist einfach nur noch unerträglich!
Ich kenne diesen Artikel sehr genau!
Selbstverständlich kann sich eine Kriegsfront im Laufe der Zeit verschieben, jedoch ist dies eine Möglichkeit, die nicht zwingend zutreffen muss.
Wenn aber zum Zeitpunkt P der Betrachtung eine Region X als sicher eingestuft werden konnte, ist es reine Spekulation, dass sie zum Zeitpunkt Q nicht mehr sicher sein könnte.
Eine Entscheidung kann also nur auf dem Betrachtungsmoment P basieren und wenn zu diesem Zeitpunkt die Region sicher ist, kann auf dieser Grundlage problemlos die Entscheidung einer Abschiebung getroffen werden.
Zumal an dieser Stelle bedacht werden muss, dass eine integrationsunwillige Person über einen längeren Betrachtungszeitraum gezeigt hat, dass sie nicht bereit ist, die verbindlichen Vorgaben des deutschen Staates zu erfüllen.
Wenn die Person diese Vorgaben nicht erfüllt hat, bedeutet dies, dass sie diese nicht erfüllen möchte - bei gutem Willen der Erfüllung bei gleichzeitiger Unfähigkeit dazu gibt es Hilfestellungen - und das bedeutet wiederum, dass die Person nicht gewillt ist, verbindliche deutsche Bedingungen zu erfüllen. Vielleicht aus dem Grund einer inneren Ablehnung, das ist möglich.
Wenn sie die Bedingungen jedoch nicht erfüllen möchte, erfüllt sie aber nicht die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um langfristig hier leben zu dürfen. Deswegen muss eine Person dann nachhause gehen!