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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2017 um 23:51
@Realo
Von den bearbeiteten Anträgen war die Ablehnungsquote in den letzten 3 Jahren wie gesagt rund 1/3.
Klingt aber in dem Link anders:
Im Jahr 2017 (Stand: bis August) wurden in Deutschland 38,7 Prozent der Asylanträge in einer Sachentscheidung abgelehnt. Zudem haben sich 17,2 Prozent der Asylanträge in einer formellen Entscheidung erledigt. Die Ablehnungsquote lag somit bei 55,9 Prozent. Die Gesamtschutzquote lag im gleichen Zeitraum bei 44,1 Prozent. Siehe hierzu auch die Verteilung aller
"Zudem haben sich 17,2 Prozent der Asylanträge in einer formellen Entscheidung erledigt"
-> das sind auch Ablehnungen, müssen also hinzugezählt werden.

--> "Die Ablehnungsquote lag somit bei 55,9 Prozent."


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 00:01
Ganz Unrecht hat Realo nicht, wenn Sie eine Differenzierung (besagte 17,2%) fordert.

Link: Wikipedia: Gesamtschutzquote

Zitat: "Beispiele hierfür sind formelle Entscheidungen aufgrund einer Änderung des Aufenthaltsstatus durch Heirat oder aufgrund der Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats gemäß Dublin-III-Verordnung bzw. vorangehend Dublin-II-Verordnung/Dubliner Übereinkommen."

Die DÜ-Fälle sind Ablehnung auf Grund fehlender Asylberechtigung mangels Zuständigkeit.
Auch bei z. B. Eheschließungen eines z. B. Ukrainers mit einer Deutschen oder dem Ausscheiden einer Kubanerin als Mutter eines deutschen Kindes (Abstammungsprinzip, somit Aufenthaltsrecht für die Kindesmutter) aus dem Asylverfahren kann man nicht gleich darauf schließen, dass eine Asylanerkennung wahrscheinlich gewesen wäre...

Wenn man es bis zum letzten überprüfen wollte, müsste man (und auch das ist nur ein Rückschluss) die Nationalitäten mit den generellen Anerkennungswahrscheinlichkeiten der Länder ins Verhältnis setzten.

Leider habe ich zum Verhältnis DÜ vs. andere Gründe (und entsprechende Nationalitäten) aktuell keine Statistik, aber vielleicht lässt sich zeitnah noch eine finden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 00:05
@Truthspeaker
Zudem haben sich 17,2 Prozent der Asylanträge in einer formellen Entscheidung erledigt. Die Ablehnungsquote lag somit bei 55,9 Prozent
wenn man diese beiden Aussagen im Zusammenhang liest: "Zudem haben sich 17,2 Prozent ... Die Ablehnungsquote lag somit ..." (Betonung auf "somit" und "Ablehnungsquote") ...
... dann klingt es für mich eigentlich so, als sind diese 17,2% Ablehnungen oder wo habe ich meinen Gedankenfehler?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 00:08
Zitat von lawinelawine schrieb:Realo schrieb:
Insgesamt stellt die Zahl der abgelehnten gegenüber den akzeptierten Asylbewerbern also nur einen Bruchteil dar und keinesfalls "die weitaus größte Menge".
dann sollte es wohl heißen:

Insgesamt stellt die Zahl der abgelehnten Asylgesuche einen großen Bruchteil aller Asylanrtäge dar.....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 00:10
Zitat von lawinelawine schrieb:    Realo schrieb:
   Insgesamt stellt die Zahl der abgelehnten gegenüber den akzeptierten Asylbewerbern also nur einen Bruchteil dar und keinesfalls "die weitaus größte Menge".

falsch

gefühlte Fakten sind immer noch fake news, auch wenn sie deinen humanistischen Ansprüchen entspringen
Na, nehmen wir doch mal die Zahlen für 2016 aus dem Link:

Ablehnung 25% = 1/4. Ist das etwa kein Bruchteil oder muss er höher oder niedriger sein um deinen Vorstellungen von einem Bruchteil zu genügen?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:--> "Die Ablehnungsquote lag somit bei 55,9 Prozent."
Ich sagte es schon einmal, es können nur die bearbeiteten Anträge zählen. Aber selbst wenn wir die formellen Entscheide hinzurechnen, ergibt sich für das letzten ganze Jahr (2016) (25% Ablehnung, 12,6% formelle Entscheidungen):

X = 25% + 12,6% / 100 + 12,6
X = 37,6 / 112,6
X = 33,4%, was einem Drittel entspricht.

Alle 3 Versionen - 25%, 33,4% und 37,6% - sind weit unter 1/2, aber sehr dicht bei 1/3.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 00:16
@Realo
Aber selbst wenn wir die formellen Entscheide hinzurechnen, ergibt sich für das letzten ganze Jahr (2016) (25% Ablehnung, 12,6% formelle Entscheidungen):
Bei dem Zitat gings aber um 2017 (das Jahr ist ja nun auch schon wieder fast um)
Und da sind die Zahlen   38,7 und  17,2 Prozent

Und es wird in dem Zitat gesagt:
Die Ablehnungsquote lag somit bei 55,9 Prozent.
-> die "Ablehnungsquote" ist 55..." die haben das also zusammengezogen (werden doch sicher wissen, weshalb sie das taten?)


Und das ist ja auch aussagekräftig:
Die Gesamtschutzquote lag im gleichen Zeitraum bei 44,1 Prozent.
Wenn die Schutzquote 44 Prozent war, dann waren 56 % demnach KEINE Schutzanerkennung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 00:16
Nur das bei 2016 auch rein schriftliche Anträge und "Sondereffekte Syrien" mitspielen.

Die anderen Jahre fallen dann wieder unter den Tisch - ebenso wie die DÜ-Fälle und die freiwilligen Ausreisen (Antragsrücknahmen)...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 00:22
@Realo
da der thread sich um die Asylgesetzgebung im Allgemeinen dreht, und nicht um die Jahre 2015/2016 im Speziellen, sollten ALLE Jahre in Augenschein genommen werden.

Die Ablehnungsquoten bewegen sich durchweg auf hohem Niveau, die formellen entscheidungen kommen da noch oben drauf, so dass die Anerkennungsquoten weit unter 50% liegen.

Seite 11 im link belegt das eindeutig.
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-dezember-2016.pdf;jsessionid=ACE170B76A7B75E64DAA70D1AB6B3DCB.1_cid294?__blob=publicationFile


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 00:33
Zitat von OptimistOptimist schrieb:(das Jahr ist ja nun auch schon wieder fast um)
Die Statistik reicht nur bis August. Es eignet sich daher nicht zur Darstellung. Sollten es "politische Entscheidungen" sein, dürfte die Quote der abgelehnten Anträge im letzten Jahresdrittel eher stark zurückgehen. Aber darüber kann man nur spekulieren, daher nahm ich das letzte volle Jahr, in dem auch die meisten Asylanträge (nämlich die von 2015) beschieden wurden und das daher sehr relevant ist.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:-> die "Ablehnungsquote" ist 55... die haben das also zusammengezogen (werden doch sicher wissen, weshalb sie das taten?)
Ich hab dazu was geschrieben. Aber um es dir zu verdeutlichen: Wenn ein Arbeitsloser in mehreren Städten H4 beantragt oder nach einem abgelehnten Antrag noch mal den gleichen Antrag stellt, weiß er, dass der abgelehnt werden MUSS. Oder er stellt aus Jux einen Antrag, oder er stellt einen Antrag, obwohl er weiß, dass er die Voraussetzungen nicht erfüllt, weil er ne halbe Million auf dem Konto hat, und zieht ihn wieder zurück. All diese nicht ernstzunehmenden Anträge ohne Chance auf Bewilligung werden bei den H4 Anträgen nicht gezählt, fallen also sofort in den Shredder, noch ehe die Statistik überhaupt beginnt. Warum das bei Asylanträgen anders ist und gequirlt "formelle Entscheidungen" genannt wird, wissen nur die Götter. Der Statistikbericht bietet an anderer Stelle daher den passenderen Begriff "eingestellte Asylanträge" an. Die dürfen nicht zählen und gehören auch nicht in eine Statistik; daher ist die Statistik und der Kommentar dazu nicht zielführend, sondern eher für Leute, die sich nicht so auskennen, verwirrend.
Zitat von lawinelawine schrieb:da der thread sich um die Asylgesetzgebung im Allgemeinen dreht, und nicht um die Jahre 2015/2016 im Speziellen, sollten ALLE Jahre in Augenschein genommen werden.
Uns interessiert aber eher der relevante Zeitraum, mit dem auch dieser Thread begann. Die "Altlasten" (Serbien, Kosovo usw.) haben deshalb so hohe Ablehnungswerte, weil diese Länder zwischendrin als sichere Länder erklärt wurden und alle Amträge, die in der Zeit gestellt wurden, als das noch nicht der Fall war, daher abgelehnt werden mussten. Pech für die Antragsteller.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 00:41
@Realo

gut, verstehe jetzt.

Aber was ist mit diesem Argument?
Und das ist ja auch aussagekräftig:
Die Gesamtschutzquote lag im gleichen Zeitraum bei 44,1 Prozent.
Wenn die Schutzquote 44 Prozent war, dann waren 56 % demnach KEINE Schutzanerkennung.
Analog für 2016: 63% keinen Schutzstatus bekommen (nach meiner Berechnung)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 00:44
@Optimist

Ich weiß es nicht. Bezieht sich wohl nur auf die rechtskräftigen Bescheide. Die Differenz ergibt sich wohl daraus, dass ein sehr großer Anteil von Anträgen zwar gestellt, aber noch nicht beschieden und noch in Arbeit ist. Ist aber meine reine Vermutung. Wer also einen Antrag gestellt hat, gilt noch nicht als "geschützt", obwohl er es de facto (nicht defakto) ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 00:45
okay, klingt plausibel.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 01:02
@Realo

Die Einzige die sich nicht auskennt sind Sie...sorry, aber zu verkennen, dass z. B. ein Asylantrag eines Bewerbers der bereits in einem anderem EU-Land gestellt bzw. gar Anerkannt wurde eine "negative Asylentscheidung" (Formelle Erledigung) darstellt spricht Bände.

Auch das heranziehen von Strohmannargumenten (H4) bringt hier nichts.

Wenn Sie schon Leistungsbezug in den Ring werfen, dann müsste man mal hinterfragen, ob Leistungsgewährung bei Asylbewerbern ohne Vermögensprüfung nicht u. U. eine Benachteiligung deutscher Staatsangehöriger darstellt? Solche Schleußungen sind ja nicht gerade günstig.

Ich werde hier keine Details - welche mir bekannt sind - nennen (und darf dies auch nicht!), aber hier gibt es - wie auch unter deutschen Beziehern durchaus eine Missbrauchsquote.

Die sog. Altlasten auf welche Sie sich beziehen wurden größtenteils bereits zurückgeführt - so es keine inlandsbezogenen Hinderungsgründe gibt.

Die Fakten auszublenden - hier die Jahre 2013 - 2017 (warum sollte die Quote sich stark verbessern?) - ist wenig hilfreich.

Und im letzten muss man - nicht nur wegen dem Fall "Hammelburg" - auch die Entscheidungsqualität des Bundesamtes hinterfragen.

Dies alles soll aber nicht vom eigentlichen Thema ablenken, welches im Thread gestellt wird.

Ist eine Anpassung der Asylgesetzgebung notwendig? Die Antwort lautet wohl ja, denn es ist letztlich egal ob 30% oder 50% ohne ausreichenden Asylgrund in Deutschland verbleiben, weil die Rückführung in angemessener und menschenwürdigem Zeitraum (aktuell) nicht möglich erscheint. Hier besteht Handlungsbedarf.

Der erste Schritt ist eine Beschleunigung der Verfahren (inkl. Klageweg max. 1 Jahr). Der zweite ist die konsequente Identitätsklärung. Der dritte Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsländern.

Die Stimmung in der Bevölkerung kippt - nicht zuletzt wegen der unsäglichen falschen Forderung nach einer Obergrenze, welche nach aktueller Rechtslage überhaupt nicht durchführbar ist.

Wer behauptet Europa müsse mehrere Millionen Flüchtlinge aufnehmen, der beraubt der Herkunfstländer die junge Generation und verschlimmert die Lage dort. Zumal Europa nicht in der Lage ist in kurzer Zeit soviele Menschen aufzunehmen und zu integrieren.

Wenn selbst die Kanzlerin sagt 2015 dürfe sich nicht wiederholen, wie passt das noch zusammen?

Migration ist keine Lösung für das weltweite Problem der Armut...

Youtube: Immigration, World Poverty and Gumballs
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 01:16
Zitat von TruthspeakerTruthspeaker schrieb:Migration ist keine Lösung für das weltweite Problem der Armut...
stimmt. es ist keine Lösung sondern wird die Problematik auf lange Zeit gesehen nur noch mehr verschärfen.

ich bin mal gespannt, wie die Bevölkerung in D reagiert, wenn die FDP ersnt macht mit ihrer Ansage:

menschen, die schutz nach der GFK gefunden haben, müssten lt Gesetz nach Wegfall der Schutzgründe in ihre Heimat zurückkehren

Wissen die Schutzsuchenden das? WISSEN das die unzähligen Helferkreise???
und sind diese bereit, dem folge zu leisten???


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 01:18
@lawine
menschen, die schutz nach der GFK gefunden haben, müssten lt Gesetz nach Wegfall der Schutzgründe in ihre Heimat zurückkehren
Die FDP kann viel erzählen, das bekommen die sowieso nicht durch. Dafür werden die Grünen schon sorgen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 01:25
@Optimist
unbefristeten Aufenthalt gibt es für asylbewerber frühestens nach 3 Jahren (wenn bei erneuter Prüfung die Fluchtgründe noch vorliegen).
das EU REcht sieht eine 5 jährige Aufenthaltsdauer vor.
andernfalls ist Rückkehr in die Heimat geboten.

sollte sich mal langsam rumsprechen, damit wäre schon viel gewonnen


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2017 um 01:45
Zitat von TruthspeakerTruthspeaker schrieb:Die Einzige die sich nicht auskennt sind Sie
Dann sollten sie sich nur noch mit den anderen unterhalten, sind ja genug da, da können sie noch was lernen. Und nein, ich bin auch keine Frau.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.10.2017 um 14:10
Ich habe gerade aus Zufall auf youtube ein Video gefunden, das gut in diese Thematik reinpassen würde:

https://www.youtube.com/watch?v=TkqajynaXXk


Warum gerade die AfD so stark in einigen Teilen Salzgitters so stark geworden ist; die Stadt ist einfach überfordert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.10.2017 um 21:26
Die Aufteilung der Flüchtlinge ist wohl ein großer Punkt wo man viel falsch und viel richtig machen kann. Denke nach der Zusammensetzung (Männer, Frauen, Kinder) ist dies die größte Herausforderung.

Wenn die richtigen Flüchtlinge richtig verteilt werden, wird Integration in vielen Fällen von alleine gelingen, weil es ohne gar nicht anders geht.

Familien die in Kleinstädten, am Land ( nicht abgeschieden aber doch ländlich) untergebracht werden, haben sofort Kontakt zur Bevölkerung ohne sich lange unter Menschen aufhalten zu können, die einen ähnlichen Backround wie sie selbst haben.

Junge Männer die sich in Wien und Co. sammeln, sind leider eine andere Sache.

Wobei es halt auch schwierig ist, wenn wie in dem Video eine Familie mit 7 Leuten eine Wohnung sucht. Ich kenne mich mit "gratis Wohnungen" nicht aus, aber bei uns zahlst du dafür, nehmen wir 120 qm an, an die 1500 Euro Miete.

Woher die auf Dauer das Geld nehmen wollen ist mir oft ein Rätsel.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.10.2017 um 21:28
Guten Abend,

es wird ja auch hier oft gesagt das die Fluchtursachen bekämpft werden sollten / müssten.

Für alle die sich dafür interessieren möchte ich hier mal einen Artikel verlinken der die heutige Kriegsführung etwas beleuchtet.
Damit sich niemand mit den Einzelheiten auseinandersetzen muss setze ich nur den Link ohne auf den Inhalt einzugehen.


https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/kriegsstrategie-wer-auf-%c3%a4rzte-schie%c3%9ft-gewinnt-den-krieg/ar-AAtgcKB (Archiv-Version vom 11.10.2017)


Venerdi


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