Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.10.2017 um 23:51@Realo
-> das sind auch Ablehnungen, müssen also hinzugezählt werden.
--> "Die Ablehnungsquote lag somit bei 55,9 Prozent."
Von den bearbeiteten Anträgen war die Ablehnungsquote in den letzten 3 Jahren wie gesagt rund 1/3.Klingt aber in dem Link anders:
Im Jahr 2017 (Stand: bis August) wurden in Deutschland 38,7 Prozent der Asylanträge in einer Sachentscheidung abgelehnt. Zudem haben sich 17,2 Prozent der Asylanträge in einer formellen Entscheidung erledigt. Die Ablehnungsquote lag somit bei 55,9 Prozent. Die Gesamtschutzquote lag im gleichen Zeitraum bei 44,1 Prozent. Siehe hierzu auch die Verteilung aller"Zudem haben sich 17,2 Prozent der Asylanträge in einer formellen Entscheidung erledigt"
-> das sind auch Ablehnungen, müssen also hinzugezählt werden.
--> "Die Ablehnungsquote lag somit bei 55,9 Prozent."