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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.09.2017 um 09:22
@Kc
Danke für die Belehrung......da ich aber nicht im Voraus wissen kann, um was es sich bei den Personen handelt, nenne ich sie erst einmal alle Flüchtlinge, da sie hierher geflüchtet sind, vor was oder wem auch immer. Ich bin kein Hellseher, der vorher schon weiß, ob die Person einen Asylantrag stellt, ob die Person nur einwandern will etc. Manche können das, ich nicht.

@Optimist
dann solltest Du vielleicht besser lesen, was Du zitierst, dann wird womöglich auch mir klar, worum es Dir geht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.09.2017 um 09:42
@Tussinelda
Beitrag von Optimist (Seite 1.284)
ich kann an meinen Zitaten – die Stellen welche ich zitierte - nichts erkennen, was darauf schließen lässt, ich hätte es pauschal angeprangert dass Asylsuchende  ihren Ausweis verlieren oder mir ginge es um das Mitführen deer Handys. Wenn evtl. der Verfasser des Beitrags diese Intention hatte, was ich nicht ausschließe, dann übertrage das bitte nicht auf mich.

Wie gesagt, mir ging es lediglich darum, was du leider beharrlich zu ignorieren scheinst (deshalb zeige ich es jetzt noch mal auf, in der Hoffnung, du verstehst es nun):
dass die Behörden hinterher dann aufeinmal auf die Daten im Handy zugreifen konnten, um mit seiner Mutter zu telefonieren.
...
Es ist den Behörden lediglich verboten, die Handys heranzuziehen zur Identitätsfeststellung. ...
Muss ein Staat sich tatsächlich so verarschen lassen, oder ist er es seinen Steuerzahlern und dem Souverän schuldig, die Identität so feststellen zu lassen, wie das technisch möglich ist? …
...
Es würde zudem evtl. auch ganz erheblich die Anzahl krimineller Syrer senken, wenn ordentlich festgestellt würde, woher jemand wirklich stammt.
----------------------------------------
Darum geht's mir persönlich am meisten:
Die Leidtragenden sind … die Berechtigten.
Und auch darum, wie lasch die Behörden waren oder evtl. teilweise noch sind, sh. erstes Zitat
...
in Punkto Laschheit der Durchsetzung oder unzureichender Gesetze geht es mir darum, dasss an den Abschiebegesetzen etwas geändert werden könnte...
...
Insidemann:
„Also bei Gefährdern und vor allem in so einem Fall, würde ich die Abschiebehaft dazu nutzen, ihm die Ausreise schmackhaft zu machen.
„Was denkst du wie schnell der Papiere hat wenn er und seine Familie mithelfen.
Rumläuft.„
Wenn du nun schon zu diesen Punkten nichts äußern möchtest, dann würde es mich wirklich freuen, wenn du wenigstens nicht wieder NUR gewisse Nebelkerzen aus meinen Posts rausziehst.

Bezüglich Papiere hat KC nun schon sehr gute Argumente gebracht. Und auch ich finde, dass man da differenzieren kann und beim Nichtvorhandensein von Papieren nicht sofort unterstellen sollte, dass dies mit rechten Dingen zugeht, sondern weil es auch anders sein könnte, dass man gesetzlich auf Mitwirkungspflicht drängen sollte.

Dazu gehört für mich dann auch, dass man – im Zuge dieser Mitwirkungspflicht – dann auch verlangt, dass derjenige sein Handy offen legt.Derjenige möchte etwas vom Staat und nicht umgedreht.
Wenn dies jemand muss, der eine reine Weste hat (also seine Papiere nicht mutwillig verloren hat), hat so jemand sicherlich nicht viel dagegen, wenn er dies tun muss, denke ich zumindest. Denn damit kann er indirekt beitragen, dass sich in D nicht zu viele aufhalten, welche auf Betrug aus sind und somit auch seinen eigenen Ruf beschmutzen...
Er wird erst mal nur froh sein, in Sicherheit zu sein, falls es ihm nicht vorrangig auf ein besseres Leben als in der Heimat ankommt....

Und auch das was KC schrieb, finde ich sehr wichtig:
So viel Zeit muss schon sein, dass wir die richtigen Bezeichnungen verwenden. In anderen Zusammenhängen ist dir das ja auch immer sehr wichtig, präzise zu sein.

,,Flüchtling" ist man nach erfolgreichem Abschluss eines Asylverfahrens.
,,Asylbewerber" ist man, wenn man den Asylantrag gestellt hat.
,,Asylsuchender" ist man, wenn man einen Asylantrag stellen will.
,,Migrant" ist man, wenn man von einem Land ins andere umsiedelt, weil man sich dort ein materiell besseres Leben erhofft, mehr Entfaltungsmöglichkeiten und dergleichen
Denn der  Name „Flüchtling“ wird auch in meinen Augen ziemlich instrumentalisiert. Von Manchen in Politik und Medien wird damit sicherlich gerne mal etwas suggeriert was nicht ist (so mein Eindruck) - nämlich, dass Alle welche unterwegs sind oder hier ankommen Notleidende sind oder Verfolgte usw...
----------------------------------------------------------

@Kc
Kaschuba, aber auch viele andere, scheren sich offenbar nicht darum. Wenn sie von vorn herein umfassend von ,,Flüchtlingen" sprechen, dann nehmen sie das Urteil eines Verfahrens vorweg. Was bedeutet, dass wir uns ein Asylverfahren schenken können. Was gleichbedeutend mit der weltweiten Einladung ist:,,Kommt nach Deutschland, hier habt ihr Perspektive."
Fraglich nur, wie lange diese vermeintliche Perspektive dann geboten werden kann.
sehe ich genauso.

Aber für Viele – auch hier im Forum – wird eben jeder der sich von irgendwo auf den Weg macht, pauschal als Flüchtling angesehen, schon allein nur deshalb, weil jemand aus schlechten Verhältnissen flüchtet.

An Alle, welche das SO sehen:
Wenn hier z.B. jemand kaum etwas zum Leben hat, sich mit Flaschen auflesen und Betteln über Wasser halten muss, obdachlos ist usw - kurz, wenn er aus diversen Gründen durch die Maschen des sozialen Netzes gefallen ist (solche Fälle gibt es)...
… wenn sich so jemand dann auf den Weg in ein anderes Land macht, ist so ein Mensch dann auch ein Flüchtling?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.09.2017 um 09:54
@Tussinelda
Insidemann:
„Also bei Gefährdern und vor allem in so einem Fall, würde ich die Abschiebehaft dazu nutzen, ihm die Ausreise schmackhaft zu machen.
„Was denkst du wie schnell der Papiere hat wenn er und seine Familie mithelfen.
Du hattest ja wenigstens zu diesem Punkt noch was geschrieben, sorry, hatte ich vorhin nicht auf dem Schirm.

Nun meine Antwort:
Ja, ich denke schon, dass dies helfen könnte, denn wenn ein Gefährder merkt, dass er nicht durchkommt, dann wird er evtl. dann doch lieber seine Identität preis geben, als dass er wer weiß wie lange im Knast bleibt und lässt sich dann halt abschieben.

Und zu deinem Argument, es könnte in Abschiebungshaft auch Berechtigte erwischen. Sorry, da hält sich mein Mitleid in Grenzen, wenn sie nachweislich Gefährder sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.09.2017 um 10:00
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und zu deinem Argument, es könnte in Abschiebungshaft auch Berechtigte erwischen. Sorry, da hält sich mein Mitleid in Grenzen, wenn sie nachweislich Gefährder sind.
ich sprach von denen, die DU als berechtigt anerkennst, also a) UND b)
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn evtl. der Verfasser des Beitrags diese Intention hatte, was ich nicht ausschließe, dann übertrage das bitte nicht auf mich.
das muss ich leider, denn Du zitierst etwas und stimmst dem vollumfänglich zu.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.09.2017 um 10:11
@Tussinelda
Und denkst Du wirklich, ein Gefährder würde dann plötzlich Papiere haben, also legale? Du würdest also auch die treffen, die womöglich a) berechtigt hier sind und b) keine Gefährder sind. Und das möchtest Du doch gar nicht, Dir geht es doch immer nur um die Berechtigten.......

-->O:
Und zu deinem Argument, es könnte in Abschiebungshaft auch Berechtigte erwischen. Sorry, da hält sich mein Mitleid in Grenzen, wenn sie nachweislich Gefährder sind.

-->T:
ich sprach von denen, die DU als berechtigt anerkennst, also a) UND b)
b) sehe ich als nicht gegeben an, denn wenn es ein nachweislicher (Betonung auf Nachweise...) Gefährder ist, dann kann er von mir aus noch so berechtigt sein, dann habe ich mit so jemanden kein Mitleid, wenn er zu unrecht in Abschiebehaft ist.

Und zu a)
Wer kommt denn noch in Abschiebehaft? Das können doch nur Unberechtigte sein, denn sie waren ja schon alle Instanzen (auch Gericht) durchlaufen und für unberechtigt befunden.

Also ich halte es nach wie vor für notwendig die Gesetze für Abschiebehaft zu verschärfen, dahingehend, dass Unberechtigte bis zu ihrer aktiven und glaubhaften Mitwirkung ihrer Identitätsfindung in Abschiebehaft bleiben.
Und Gefährder sollten sogar so lange drin bleiben, bis sie abgeschoben werden können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.09.2017 um 10:33
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Unberechtigte
gibt's derzeit wohl 226.500, wovon ca. die Hälfte abgelehnte Asylbewerber sind.
Abgeschoben wurden im ersten Halbjahr 2017 12.545.

http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-09/asylbewerber-abschiebung-rueckgang-innenministerium-zahl-des-tages


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.09.2017 um 11:05
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nenne ich sie erst einmal alle Flüchtlinge, da sie hierher geflüchtet sind, vor was oder wem auch immer.
Das weißt du doch gerade nicht, liebe Tussinelda :)

Wenn ich jetzt nach Neuseeland fliege, dann weiß der Mann am Einreiseschalter nicht, ob ich als Tourist, normaler Migrant oder auf der Flucht vor etwas komme.
Er versucht also, das zu ergründen und stellt mir Fragen, was ich da will, er prüft meine Papiere...
Jetzt kann ich sagen:,,Ich will einen Asylantrag stellen, die deutsche Regierung ist hinter mir her, weil ich mich politisch betätigt hab" -> dann werde ich zum Asylsuchenden. Aber bin immer noch kein Flüchtling. Flüchtling bin ich erst, wenn das Asylverfahren ein entsprechendes Urteil ergeben hat.

Du nimmst das Urteil bereits vorweg, ohne jede Untersuchung. Und erzeugst damit gleichzeitig einen bestimmten Narrativ, der jedoch der Realität widerspricht. Wenn du ehrlich bist, musst du zugeben, dass nicht alle Flüchtlinge nach den geltenden Kriterien sind, die das von sich behaupten.
Wir leben natürlich in einem freien Land und du kannst die Leute nennen, wie du willst. Aber formal ist es nicht korrekt, ohne jegliche Prüfung für alle den Flüchtlingsbegriff zu verwenden.

Richtig wäre es, zu differenzieren. Die Möglichkeiten habe ich ja gezeigt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.09.2017 um 12:11
@Kc
ich werde sie als "in Flüchtlingslagern und/oder Unterkünften befindliche Menschen, die aus einem anderen Land dorthin gekommen sind" nennen. Einverstanden? Ich hatte meine Verwendung der Bezeichnung hier allerdings schon mal erklärt. Aber man will dem TE ja Genüge tun. Die Situation auf einem Flughafen ist übrigens eine andere....aber das sei nur mal dahin gestellt.....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.09.2017 um 17:57
@Tussinelda
ich werde sie als "in Flüchtlingslagern und/oder Unterkünften befindliche Menschen... nennen
"Flüchtlingslager" ist  ja von Politik und Medien auch schon mal ein irreführender und zu pauschaler Begriff. Wenn man diesen übernimmt, wird es dann lt. Definition wer "Flüchtling" ist, auch nicht richtiger. :)

Aber selbstverständlich kann jeder ,,Asylbewerber" oder ,,Asylsuchende" nennen wie er möchte.
Nur wenn Medien diese lt. Definition falsch bezeichnen, kommt bei mir der Verdacht auf, es soll etwas suggeriert werden.
Richtig wäre es, zu differenzieren
gilt mMn vor allem für die Medien.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.09.2017 um 20:07
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:gibt's derzeit wohl 226.500, wovon ca. die Hälfte abgelehnte Asylbewerber sind.
Nach meiner Recherche gibts in Deutschland derzeit so umme 65000 Leute, die derzeit im Vollzug stecken und diese lasten unsere Vollzugsanstalten wohl auch ganz gut aus. Wenn wir jetz vor hätten nen Großteil der hier nicht Aufenthaltsberechtigten in Abschiebungshaft zu nehmen, dann sollten wir aber schnell mal anfangen, die Vollzugskapazitäten um ein paar Hundert Prozent aufzustocken, sonst wirds eng.

Alternativ könnte man vielleicht die eine oder andere Gedenkstätte zu ihrem ursprünglichen Zweck zurück führen. [/sarkasmus]

mfg
kuno


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2017 um 11:02
Die Bürger werden von der herrschenden Nomenklatur offensichtlich über die Zahlen, Zusammensetzung und Eigenschaften von Personen die als „Flüchtlinge“ aufgrund a) politisch Verfolgten nach GG Art. 16a, b) Kriegsflüchtlingen nach Genfer Konvention oder c) als Wirtschaftsmigranten nach D einreisen aus psychologisch taktischen Gründen  im ungewissen gelassen.

In Medienberichten deren Inhalt die Rettung von „Flüchtlingen“ beinhaltet sowie deren Einreise in die EU oder D wird oft von einer Dreiteilung (Kinder,Frauen,Männer) also in der Regel von Familien berichtet.

Die rumänische Küstenwache hat 157 Flüchtlinge aus dem Schwarzen Meer gerettet. Darunter seien 53 Kinder und 51 Frauen gewesen.

Quelle: www.tagesschau.de Stand: 13.09.2017 14:17 Uhr

Also auch 53 Männer diese Zahl insinuiert (deutet also an) das aus dem Schwarzen Meer (nicht von einem Boot, dass wird erst später erwähnt) zumindest nach Verständnis der einheimischen Bevölkerung in D 53 Familien (Vater, Mutter, Kind) gerettet wurden. Allerdings setzen sich die Familienverbände außerhalb D in der Regel nicht aus Vater, Mutter, ein Kind zusammen. Derartige Berichte der Qualitätsmedien im Staatsfunk sind aufgrund dessen für mich wenig plausibel und ideologisch Indoktriniert. Des weiteren leben in vielen Aufnahmezentren in D zwischen 80 – 90 % Männer größeren teils unter 30 Lebensjahren.

Die Gefahr für Kinder, in Armut aufzuwachsen, ist gestiegen: Die Quote in Deutschland lag im Jahr 2015 bei 19,7 Prozent. Damit waren rund 2,8 Millionen der unter 18-Jährigen armutsgefährdet. Im Jahr 2010 lag die Armutsrisikoquote noch bei 18,2 Prozent - das waren 2,5 Millionen Kinder.

Quelle: www.ntv.de Freitag, 15. September 2017

Des weiteren heißt es das der exorbitant hohe Anstieg immerhin 300.000 Kinder im besonderen Kinder aus Migrantenfamilien betrifft. Während dessen der Anteil  bei Kindern ohne Migrationshintergrund  konstant bei 13 Prozent geblieben ist. Der Familiennachzug der 80 – 90 % Männer größeren teils unter 30 Lebensjahren die in 2015 nach D die einreise gewährt wurde.
Ist noch mindestens bis zur Bundestagswahl ausgesetzt. Wenn der Familiennachzug nach der Bundestagswahl möglich wird, wird die Zahl der Kinder in Kinderarmut in Migrantenfamilien vermutlich durch die Decke schießen. Wobei die herrschende Nomenklatur in der Erklärung des Anstieg der Kinderarmut insinuiert (deutet also an) das rund 30 % der eine Million Flüchtlinge Kinder waren. (wozu dann Familiennachzug?) Obwohl in den Aufnahmezentren in D zwischen 80 – 90 % Männer größeren teils unter 30 Lebensjahren anzutreffen waren/sind. Derartige Erklärungen in den Qualitätsmedien im Staatsfunk sind aufgrund dessen für mich wenig plausibel und ideologisch Indoktriniert.

Was bleibt sind viele sehr viele offene Fragen. Die Asylgesetzgebung betreffend a) politisch Verfolgten nach GG Art. 16a, b) Kriegsflüchtlingen nach Genfer Konvention oder c) als Wirtschaftsmigranten bedarf zuerst einer ehrlichen Analyse des Istzustands es darf nicht immer aus der Position gesehen werden die im Thema am besten passt.

Rettung und Einreise - hauptsächlich Familien
steigende Kinderarmut - hauptsächlich Kinder aus Migrantenfamilien
Kriminalität - große Gruppe der unter 30 jährigen jungen Männer die Zuflucht und eine Chance/Perspektive in D suchen.

Die Medien und die herrschenden Nomenklatur variieren die Zusammensetzung der Einreisenden wie es im aktuellen Bericht am besten erscheint so geht das nicht so wird das nichts.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2017 um 11:16
@Sybilla
Du kriegst gleich zu lesen dass wenn man das Geld endlich ausgibt und und und...alles besser würde.
Das internationale Sozialamt Deutschland funktioniert noch nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2017 um 11:27
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Die Bürger werden von der herrschenden Nomenklatur offensichtlich über die Zahlen, Zusammensetzung und Eigenschaften von Personen die als „Flüchtlinge“ aufgrund a) politisch Verfolgten nach GG Art. 16a, b) Kriegsflüchtlingen nach Genfer Konvention oder c) als Wirtschaftsmigranten nach D einreisen aus psychologisch taktischen Gründen im ungewissen gelassen.
Das ist aber eine steile Behauptung, für die ich gerne Belege hätte, da ich sie für falsch und für unzulässig politsierend halte-. Im Übrigen weisen die BAMF-Zahlen nur Flüchtlinge aus, aber keine normalen Zuwanderer. "Wirtschaftsflüchtlinge", wie du sie nennst, e3ntwickeln sich hier langsam zu einer Bashing-Keule. Wer aus wirtschaftlichen Gründen ein wandert, stellt keinen Asylantrag. Du meinst wohl Armutsflüchtlinge. Die Gleichsetzung von aus ökonomischne Gründen Einwandernden ("Wirtschaftsflüchtlinge" ohne Asylantrag) und Armutsflüchtlingen kommt ausschließlich aus der ganz rechten Ecke.
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Ist noch mindestens bis zur Bundestagswahl ausgesetzt. Wenn der Familiennachzug nach der Bundestagswahl möglich wird, wird die Zahl der Kinder in Kinderarmut in Migrantenfamilien vermutlich durch die Decke schießen.
Auch das wieder unsaubstantiierte Spekulation. Was soll der BTW-Termin mit dem Familiennachzug zu tun haben? Das suggeriert, die Regierung würde mit gezinkten Karten spielen und den Familiennachzug bewusst bis zur BTW aufhalten, um anschließend alle Schleusen zu öffnen. Auch das liest mal ausschließlich in AfD-Kreisen.
Zitat von SybillaSybilla schrieb: Wobei die herrschende Nomenklatur in der Erklärung des Anstieg der Kinderarmut insinuiert (deutet also an) das rund 30 % der eine Million Flüchtlinge Kinder waren. (wozu dann Familiennachzug?)
Wenn du die Bamf-Statistiken gelesen hättest, würdest du nicht so einen Unsinn behaupten. Oder aber du kennst sie und willst hier nur politisch agitieren. Freu dich doch, dass die AfD höchstwahrscheinlich ein zweistelliges Ergenis erzielen wird.
Zitat von SybillaSybilla schrieb:steigende Kinderarmut - hauptsächlich Kinder aus Migrantenfamilien
Dann sollte man etwas dagegen tun, und zwar nicht durch wie von die erhofft Rückführung, sondern bessere Eingliederung, und das ist nun mal unsere Bringschuld als "Gastgeberland".
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Die Medien und die herrschenden Nomenklatur variieren die Zusammensetzung der Einreisenden wie es im aktuellen Bericht am besten erscheint so geht das nicht so wird das nichts.
Und erneut eine unsubstantiierte Totschlagkeule von rechts.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2017 um 11:28
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Also auch 53 Männer diese Zahl insinuiert (deutet also an) das aus dem Schwarzen Meer (nicht von einem Boot, dass wird erst später erwähnt) zumindest nach Verständnis der einheimischen Bevölkerung in D 53 Familien (Vater, Mutter, Kind) gerettet wurden. Allerdings setzen sich die Familienverbände außerhalb D in der Regel nicht aus Vater, Mutter, ein Kind zusammen. Derartige Berichte der Qualitätsmedien im Staatsfunk sind aufgrund dessen für mich wenig plausibel und ideologisch Indoktriniert. Des weiteren leben in vielen Aufnahmezentren in D zwischen 80 – 90 % Männer größeren teils unter 30 Lebensjahren.
Du meinst 53 Kinder und nicht Männer oder? Ansonsten weiß ich nciht was du damit aussagen möchtest.

Und das vorwiegend Männer unter 30 in Aufnahmezentren leben hat vorallem auch den Grund, da Familien, bzw. Frauen mit Kinder und Kinder allein bevorzugt behandelt werden und früher eine eigene Wohnung bekommen oder in kleinere Einrichtungen umziehen.
Wenn der Familiennachzug nach der Bundestagswahl möglich wird, wird die Zahl der Kinder in Kinderarmut in Migrantenfamilien vermutlich durch die Decke schießen. Wobei die herrschende Nomenklatur in der Erklärung des Anstieg der Kinderarmut insinuiert (deutet also an) das rund 30 % der eine Million Flüchtlinge Kinder waren. (wozu dann Familiennachzug?)
Weil eben nicht alle samt Familie fliehen konnten/wollten. Auch Kinder sind allein hier her gekommen,. Sollen all diese Menschen denn nicht wenigstens ihre engsten Familienangehörigen nachholen dürfen?
Was ist besser, hier in einem relativ gutem Umfeld, auch wenn es nur auf H4 Niveau ist. Oder in einem Lager ohne so gut wie alles was man zu einem normalen Leben braucht?

""Staatsfunk"... dann informier dich halt bei Koop, PI oder was weiß ich was du da normalerweise konsumierst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2017 um 12:03
Zitat von RealoRealo schrieb:Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
Zitat von RealoRealo schrieb:Das ist aber eine steile Behauptung, für die ich gerne Belege hätte, da ich sie für falsch und für unzulässig politsierend halte-. Im Übrigen weisen die BAMF-Zahlen nur Flüchtlinge aus, aber keine normalen Zuwanderer. "Wirtschaftsflüchtlinge", wie du sie nennst, e3ntwickeln sich hier langsam zu einer Bashing-Keule. Wer aus wirtschaftlichen Gründen ein wandert, stellt keinen Asylantrag. Du meinst wohl Armutsflüchtlinge. Die Gleichsetzung von aus ökonomischne Gründen Einwandernden ("Wirtschaftsflüchtlinge" ohne Asylantrag) und Armutsflüchtlingen kommt ausschließlich aus der ganz rechten Ecke.
Ich spreche neutral von Wirtschaftsmigration darunter fallen nach der allgemeinen Definition keine Einwanderer aber Personen die nach D einreisen weil sie hier eine Perspektive sehen der Armut im Herkunftsland zu entfliehen.

OK dann stell mich jetzt von der ganz linken Ecke (in der werde ich immer verortet wenn ich Grundeinkommen für alle zur Diskussion stelle) in die ganz rechte Ecke wenn ich zur Asylgesetzgebung bezüglich der Wirtschaftsmigration einen Beitrag in die Diskussion einbringe.

Ich bin eher für eine wahrhaftige ehrliche und respektvolle Diskussion das Schubladendenken und diverse Ecken sind nicht mein Stil ich habe eine Meinung und diese ist an nichts an keine Ideologie oder Partei sondern nur an mein Gewissen gebunden. Aufgrund dessen sehe ich Handlungsbedarf zur Analyse der Wirtschaftsmigration.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2017 um 12:22
Familiennachzug sollte weiterhin nur für Asylberechtigte Personen möglich sein und für Subsidiär schutzberechtigte abgeschafft werden.

Damit wäre man auch auf einer Linie mit der Genfer Konvention.

Dies wird das nächste große Thema sein, leider erst nach der Bundestagswahl.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2017 um 12:23
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Ich spreche neutral von Wirtschaftsmigration darunter fallen nach der allgemeinen Definition keine Einwanderer aber Personen die nach D einreisen weil sie hier eine Perspektive sehen der Armut im Herkunftsland zu entfliehen.
Warum schreibst du dann nicht, wie es korrekt wäre, Armutsflüchtlinge? Was sind Kilmaflüchtlinge: gehören die zu Wirtschaftsflüchtlingen oder Armutsflüchtlingen?
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Ich bin eher für eine wahrhaftige ehrliche und respektvolle Diskussion das Schubladendenken und diverse Ecken sind nicht mein Stil
Dann solltest du den kritisierteen Beitrag noch mal überarbeiten, denn genau diesen Eindruck hab ich bekommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2017 um 12:36
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Ich spreche neutral von Wirtschaftsmigration darunter fallen nach der allgemeinen Definition keine Einwanderer aber Personen die nach D einreisen weil sie hier eine Perspektive sehen der Armut im Herkunftsland zu entfliehen.
Zitat von RealoRealo schrieb:Warum schreibst du dann nicht, wie es korrekt wäre, Armutsflüchtlinge? Was sind Kilmaflüchtlinge: gehören die zu Wirtschaftsflüchtlingen oder Armutsflüchtlingen?
Ist doch egal wie man sie nennt, Wirtschaftsflüchtlinge oder Armutsflüchtlinge, genauso wie es egal ist was für eine Motivation die Migranten haben nach D zu kommen.
Der Unterschied wäre legale oder illegale Migration, die Bundesregierung z.B. ist gegen jede
legale Migration ausserhalb der EU, dafür wird die illegale Migration fleißig unterstützt


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2017 um 12:49
Das Problem ist halt - obwohl ihre Existenz genauso gefährdet ist wie die der Kriegsbedrohten -, dass Armutsflüchtlinge keinen Anspruch haben auf Aufnahme in der EU und Amerika. Eben weil es, anders als bei den Kriegsflüchtlingen, viel zu viele sind und eine Aufnahme in reicheren Ländern deren eigene Belastungsgrenze überfordern und Infrastruktur zerstören würde. Gleichzeitig aber ist der Westen an der Armut Afrikas ursächlich schuld. Eigentlich sogar bei Klimaflüchtlingen, denn der Temperaturanstieg und die damit verbundene Verwüstung großer einstiger Anbauflächen in Afrika ist menschengemacht - und zwar primär von den westlichen Industriestaaten.

Und weil das den Westen überfordert, wird auch die GFK nicht an die neuen Verhältnisse angepasst. Da kommt dann aber gleich die Gerechtigkeitsfrage ins Spiel: Warum sollten Kriegsflüchtlinge besser behandelt werden als Armuts- und Klimaflüchtlinge?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2017 um 12:59
Zitat von RealoRealo schrieb:Und weil das den Westen überfordert, wird auch die GFK nicht an die neuen Verhältnisse angepasst. Da kommt dann aber gleich die Gerechtigkeitsfrage ins Spiel: Warum sollten Kriegsflüchtlinge besser behandelt werden als Armuts- und Klimaflüchtlinge?
Auch Kriegsflüchtlinge haben keinen Anspruch auf Asyl nach der Genfer Konvention, es sei denn es liegt eine persönliche Verfolgung vor wie bei jedem anderem Asylberechtigten auch.

Sie erhalten in Deutschland subsidiären Schutz (temporär) und sind nicht Asylberechtigt.

Es ist schade das manche hier das noch immer nicht begriffen haben.


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