Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
26.06.2017 um 22:37neugierchen schrieb:Statt laufend die Grabenkämpfe mal weiter zuzulassen müssen endlich mal Pragmatiker herhat man versucht - mit einer sehr bekannten Unternehmens-und Strategieberatungsgesellschaft. Millionen hat die Regierung dafür ausgegeben : um dann bei der Umsetzung dessen, was diese Beratungsfirma vorschlug, wieder zu patzen
Realo schrieb:Ab welcher Deliktsschwere dürfen Kriminelle abgeschoben werden?bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und mehr. soweit das derzeit gültige GEsetz
richie1st schrieb:Es ist mir egal mit welchen rhetorischen Tricks ihr hier versucht eure krude Welt zu verteidigen.ehrlich gesagt, verstehe ich nicht, was du mit diesem kruden Satz sagen willlst
Realo schrieb:Was glaubst du wohl, warum sich die Bundesregierung, die lieber heute als morgen abschieben würde, um mehr Prozente einzufahren bei der Wahl, so vorsichtig und zögernd verhält?keine Ahnung, wie du darauf kommst, dass die BUNDESREGIERUNG Abschiebungen durchführt oder durchführen will.
Zuständig für Abschiebungen sind die Aulsländerbehörden der Bundesländer, NICHT der Bund..