Einfacher zu lesen ist:
Die Bundesrepublik hat nicht nur ein im Grundgesetz verankertes Asylrecht.
Sie ist 1954 auch der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten und außerdem internationalem Rechtsstandard verpflichtet.
Dadurch werden – über das Asylrecht hinausgehend – Menschen geschützt, die nicht ihr Engagement, sondern die Willkür des Schicksals zu Flüchtlingen machte.
So haben die Erosion des deutschen Grundrechts auf Asyl durch die Aufgeregtheit der Politik und die ihr folgende Rechtsprechung seit Ende der siebziger Jahre zweierlei Asylrecht geschaffen:
- Asyl erster Klasse mit Aufenthaltserlaubnis für politisch Verfolgte
- und Asyl zweiter Klasse für die, die nach Artikel 1 der Verfassung („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) und internationalem Rechtsstandard nicht in ein Land abgeschoben werden dürfen, in dem ihr Leben bedroht ist.
Sie werden zeitweise geduldet.
Wer in Deutschland zumindest als Asylant zweiter Klasse anerkannt werden möchte, muß erst einmal durch die Mühle des Asylverfahrens erster Klasse gehen und ordnungsgemäß abgelehnt werden.
http://www.zeit.de/1992/29/krieg-ist-kein-asylgrund/seite-4Was gibts daran zu ändern?