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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.04.2017 um 17:09
Die Bundesrepublik schiebt in letzter Zeit leider gern nach Afghanistan ab und "übersieht" dabei, dass sich das Land aktuell (wieder) im Kriegszustand befindet.

Wikipedia: War in Afghanistan (2015–present)

Ein guter Anwalt könnte da so einiges erreichen, auch gegen die Ansicht der BStA.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.04.2017 um 17:11
Zitat von RealoRealo schrieb:Die Bundesrepublik schiebt in letzte Zeit leider gern nach Afganistan ab und "übersieht" dabei, dass ci das Land aktuell (wieder) im Kriegszustand befindet.
Hoffentlich sind da auch die Talibankämpfer darunter und hoffentlich, geht das so geordnet vor, das die in Afghanistan nicht untertauchen oder sich wieder den Taliban dort anschließen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.04.2017 um 19:35
wie lang man wohl braucht, wenn aus Afghanistan ein paar Tausend Taliban nach D /Europa gekommen sind, die mit Sammelabschiebungen a 15-20 Männern abzuschieben?????

wieviel neue "Kämpfer" radikalisieren sie wohl hier inzwischen


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.04.2017 um 20:07
Es soll auch noch Kriegsflüchtlinge geben. Musst du mir nicht glauben, ist aber so.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.04.2017 um 20:18
Zitat von RealoRealo schrieb:Es soll auch noch Kriegsflüchtlinge geben. Musst du mir nicht glauben, ist aber so.
Der Satz steht so verwirrt da und weiß nicht was er hier soll. Kannst du ihm helfen und den Sinn erklären?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.04.2017 um 08:46
@insideman
Die Schallplatte hat den Sprung da: die Terroristen sind eine Minderheit (auch wenn man nur über die spricht), in dem für die friedliche Mehrheit was Gutes getan wird, hat man das kleinere Übel im Promillebereich einfach zu akzeptieren. Die Humanisten würden sagen: Menschen sind halt so in ihrer Zusammensetzung als Kollektiv. Trifft einen ein Anschlag, Schicksal, man konnte präventiv nichts dagegen tun. Entstehen Kosten dafür, ist es nur Geld, das gehört allen, egal wer es erarbeitet hat. Oder so...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.04.2017 um 16:33
Wird auch Zeit, dass man sich den Leuten  mal widmet.

Ein italienischer Staatsanwalt hat mehreren Hilfsorganisationen eine Zusammenarbeit mit libyschen Schleppern bei der Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer vorgeworfen. „Wir haben Beweise dafür, dass es direkte Kontakte zwischen einigen Nichtregierungsorganisationen und Schleppern in Libyen gibt“, sagte Carmelo Zuccaro der italienischen Tageszeitung „La Stampa“.

(...)

Der Staatsanwalt der sizilianischen Metropolitanstadt Catania hat Ermittlungen zu den mutmaßlichen Verbindungen zwischen Helfern und Schleppern eingeleitet. Nach bisherigen Erkenntnissen würden Flüchtlingsboote unter anderem durch Lichtsignale in Richtung der Retter geleitet. Man wisse aber noch nicht, ob und wie diese Informationen in einem Gerichtsverfahren genutzt werden könnten, sagte Staatsanwalt Zuccaro.


http://orf.at/#/stories/2388495/

So hält man natürlich das Geschäft am Laufen, rettet "offensichtlich" Menschen und vergisst dabei, dass man viele andere Menschen ermutigt die gefährliche Reise weiter anzutreten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.04.2017 um 17:23
@insideman
So hält man natürlich das Geschäft am Laufen, rettet "offensichtlich" Menschen und vergisst dabei, dass man viele andere Menschen ermutigt die gefährliche Reise weiter anzutreten.
"vergisst dabei" -> ob das wirklich vergessen wird?
Manch  private Redereien welche sich an den Rettungsaktionen beteiligen und falls die eine oder andere von denen korrupt ist, wird es vermutlich egal sein, welche Folgen ihre Rettung hat.

Am Ende bekommen die vielleicht sogar Anteile von den Schleppern?
Wenn ich  hier so mitbekomme was los ist, kann ich mir langsam alle möglichen Schweinereien vorstellen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2017 um 10:57
So ganz passt es nicht ausschließlich in dieses Thema. Eher global auf die deutsche Gesetzgebung zutreffend. Ein neues Thema dazu eröffnen wäre übertrieben.

Ich habe eben auf ZDF info die Sendung "Feindbild Polizei" gesehen.
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/feindbildpolizei-102.html (Archiv-Version vom 12.04.2017)

Ein Punkt hat mich dabei besonders bewegt.

Und zwar, daß die Polizisten bemerkten, daß es jugendliche Straftäter gibt, gegen die 60-70 Strafanzeigen über einen längeren Zeitraum aufgelaufen sind und Diese sich weiterhin frei in den für sie verbotenen Bereichen (Platzverweis) bewegen und die Polizisten verhöhnen.

Da ist der Gesetzgeber gefragt. Es kann nicht angehen, daß Mehrfachtäter straffrei ausgehen und sich frei bewegen können.

Durch das Wissen, daß ihnen hier in D nichts passiert, werden sie geradezu dazu animiert weiterhin Straftaten zu begehen.

Die Polizei ist machtlos und muß sich bespucken und beschimpfen lassen.

Da wundern mich Taten wie in Köln und anderen Städten nicht mehr sonderlich. Werden solche Taten durch unsere Gesetzgebung sogar noch gefördert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2017 um 11:11
@bennamucki
Werden solche Taten durch unsere Gesetzgebung sogar noch gefördert.
das denke ich auch.
Mehrfachstraftäter (wenn aktenkundig gemacht)- egal welcher Hautfarbe, auch Deutsche, müssten dann auch mal ab einer gewissen Anzahl von Vergehen deutliche Konsequenzen spüren, z.B. vielleicht U-Haft, bis es zu einem Prozess kommt?
Oder hat jemand effektivere Vorschläge, welche sich nicht mit dem GG beißen?

Die U-Haft könnte bei guter Führung dann nach einiger Zeit wieder ausgesetzt werden.
Wenn sie sich dann wieder in
für sie verbotenen Bereichen (Platzverweis) bewegen und die Polizisten verhöhnen.
, dann müssten sie eben postwendend wieder dorthin wo sie freigelassen wurden. Das müsste ihnen klar gemacht werden, was für Konsequenzen drohen und schon würden sie es sich evtl. überlegen ob sie in diesem Land die Gutmütigkeit der Gesetzgebung vollends austesten/ausnutzen...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2017 um 11:21
@Optimist
Weiter streicheln solcher Straftäter wäre eher das falsche Signal.

Eigentlich sollte das Strafmaß schon von Grunde an so sein, daß es garnicht erst zu Wiederholungstaten kommt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2017 um 11:28
@bennamucki
Eigentlich sollte das Strafmaß schon von Grunde an so sein, daß es garnicht erst zu Wiederholungstaten kommt.
ich denke mal, das würde auch nichts helfen, wenn die Strafe nicht SOFORT "auf dem Fuße folgt".
Wenn man x Monate später straft, wenn der Täter sich gar nicht mehr erinnern kann wo soll denn da noch ein Unrechtsbewusstsein herkommen?

Ist doch wie bei Kindern oder sogar auch Hundeerziehung. Man muss sofort Konsequenzen zeigen, SPÄTER verpufft es, meine bescheidene Meinung.

Ich denke mal, dass die Prozesse immer erst sonstwann sind (oder auch gar nicht stattfinden), das ist der Haken bei der Geschichte.
Was nützt es jemanden eine harte Strafe in Aussicht zu stellen, wenn die gar nicht vollzogen wird oder sehr zeitverzögert - soll das irgendeinen Verbrecher was jucken?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2017 um 14:35
Zitat von OptimistOptimist schrieb: vielleicht U-Haft, bis es zu einem Prozess kommt?
U-Haft wird eigentlich nur angeordnet, wenn davon auszugehen ist, dass die zu erwartende Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, also idR >2 Jahre. Wenn also eine Menge Bagatelldelikte vorliegen, sind der Staatswanwaltschaft diesbezüglich dennoch die Hände gebunden. Wir sind ja schlie0lich keine Straf- und Wegschließgesellschaft, und je weniger Leute einen Volzeitjob finden können, von dem sie auch leben können, umso höher steigt die Kleinkriminalität an den Rändern. Hier ist eher unser System reformbedürftig. Das wiederum aber gefällt den Law- & Order-Cowboys nicht, die solche Probleme der prekären Existenz nicht kennen und daher lieber vion kriminellen Charakteren faseln, die es irgendwie wegzuschließen gilt, Hauptsache raus aus dem Stadtbild.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2017 um 15:06
@Realo

Das ist nicht ganz korrekt was du schreibst, man kann U Haft in mehreren Fällen anordnen.

112 StPO
(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht.
2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

(3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 oder § 13 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.
113 StPO
(1) Ist die Tat nur mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bedroht, so darf die Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr nicht angeordnet werden.

(2) In diesen Fällen darf die Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr nur angeordnet werden, wenn der Beschuldigte
1. sich dem Verfahren bereits einmal entzogen hatte oder Anstalten zur Flucht getroffen hat,
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat oder
3. sich über seine Person nicht ausweisen kann.
112 a StPO
(1) Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist,
1. eine Straftat nach den §§ 174, 174a, 176 bis 178 oder nach § 238 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches oder
2. wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat nach den §§ 89a, 89c Absatz 1 bis 4, nach § 125a, nach den §§ 224 bis 227, nach den §§ 243, 244, 249 bis 255, 260, nach § 263, nach den §§ 306 bis 306c oder § 316a des Strafgesetzbuches oder nach § 29 Abs. 1 Nr. 1, 4, 10 oder Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes oder nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes

begangen zu haben, und bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde, die Haft zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich und in den Fällen der Nummer 2 eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist. In die Beurteilung des dringenden Verdachts einer Tatbegehung im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 sind auch solche Taten einzubeziehen, die Gegenstand anderer, auch rechtskräftig abgeschlossener, Verfahren sind oder waren.



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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2017 um 15:16
Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, ofW... ist bekannt, ich meine um diese Punkte bereinigt, d.h. der Täter hat einen festen Wohnsitz. Da es sich um eine einfache, auch eingestandene Tat handelt, besteht keine Fluchtgefahr und zu verdunkeln gibt es auch nix. Allenfalls könnte man versuchen es über die Schiene Wiederholungsgefahr laufen zu lassen, aber dann muss es sich um wiederholt die gleiche strafbare Tatart handeln, also z.B. 3x beim Schwarzfahren erwischt, 3x beim Ladendiebstahl erwischt. Wenn der Mann aber seine Delikte ständig wechselt und bei keinem mehr als 2x erwischt wurde, ist es auch mit der Wiederholungsgefähr nüscht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2017 um 16:04
@Realo

Jemand der, wie hier beispielhaft aufgeführt, 40 50 oder 60 Verfahren am Laufen hat, der kommt locker in den Bereich der Wiederholungsgefahr.

Das Problem ist eben, dass man sich fragt, wieso wird der Einbrecher schon wieder laufen gelassen, er wurde schon 3 mal diese Woche erwischt.

Da fällt es dann irgendwann schwer den Opfern solcher Intensivtäter was von einer positiven Sozialprognose vorzuschwafeln....


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2017 um 16:14
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Das Problem ist eben, dass man sich fragt, wieso wird der Einbrecher schon wieder laufen gelassen, er wurde schon 3 mal diese Woche erwischt.
Dafür müsstest du mal Belege bringen. Behaupten kann jeder alles.

Ansonsten möchte ich dir aber generell recht geben. Vielleicht sind auch einfach die Gefängnisplätze überbelegt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 11:37
eigentlich passt diese Meldung am besten unter:

der schlechteste 1.Aprilscherz


ich poste ihn aber dennoch hier weil er ein weiterer Beleg dafür ist, wie mangelhaft die Identifizierung von Neuzuzüglern im Rahmen der Flüchtlingskrise ist.
Das Bundeskriminalamt (BKA) ermittelt gegen einen 28-jährigen Bundeswehrsoldaten aus Offenbach. Der Oberleutnant steht im Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant zu haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main am Donnerstag mit. Die Bundeswehr bestätigte die Festnahme.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article164057632/Als-Fluechtling-registrierter-Soldat-unter-Terrorverdacht-festgenommen.html

ihm wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Strafttat vorgeworfen.
Er soll im Januar am Flughafen Wien eine geladene Schusswaffe auf einer Toilette versteckt haben. Als er sie im Februar wieder holen wollte, wurde er vorübergehend festgenommen.
.
http://www.n-tv.de/politik/Bundeswehrsoldat-steht-unter-Terrorverdacht-article19812068.html vermutet wird zudem ein fremdenfeindlicher Hintergrund.
aber das nur am Rande.Aufgrund seiner Fingerabdrücke, die im Zuge des Asylverfahrens registriert wurden, wollte er womöglich Flüchtlinge diskreditieren und die Spur in Richtung Asylbewerber lenken.
nun kommts knüppeldicke:

ein heute 28 j. Deutscher gab sich als syrischer Kriegsflüchtling aus
Nach Informationen der „Welt“ ließ er sich Ende Dezember 2015 in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen als syrischer Flüchtling registrieren. Kurz darauf, im Januar 2016, stellte er in Bayern einen Asylantrag, der auch genehmigt wurde. Ihm wurde anschließend ein Zimmer in einer Asylunterkunft zugeteilt. Auch Leistungen soll der „falsche Syrer“ bezogen haben. Seine deutsche Herkunft fiel bei der Registrierung offenbar nicht auf. Und das obwohl er kein Arabisch sprach, sondern lediglich Französisch.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article164057632/Als-Fluechtling-registrierter-Soldat-unter-Terrorverdacht-festgenommen.html

mit seiner detuschen Identität gelangte er in die Bundeswehr. sein Asylantrag und sein Doppelleben als syrischer Flüchtling waren dafür kein Hinderungsgrund
der nun festgenommene "syrische Flüchtling" legte eine schnelle Karrier bei der BW hin:

-
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ließ am Mittwoch den 28-jährigen Oberleutnant der Bundeswehr in Hammelburg in Unterfranken festnehmen. Insgesamt gab es 16 Durchsuchungen in Deutschland, Österreich und Frankreich, wo der Soldat stationiert war.
wie kann das sein???
Der Dienstgrad kann in der Regel frühestens zwei Jahre nach Ernennung zum Offizier erreicht werden; eine Einstellung mit dem Dienstgrad Oberleutnant ist mit einer der Verwendung entsprechenden Qualifikation ebenfalls möglich.
vorläufiges Fazit:

die Feststellung  der Identität von syr. Flüchtlingen ist derart mangelhaft, dass ein Deutscher ohne jegliche Arabischkenntnisse als syr. Flüchtling durchgeht und anschließend Karriere bei der BW  machen kann.
http://www.n-tv.de/politik/Bundeswehrsoldat-steht-unter-Terrorverdacht-article19812068.html


PS: ich hoffe, dass er nicht als Syrer über ein BW- Ausbildungsprogramm in die BW kam, denn diese Möglichkeit bestünde theoretisch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 11:46
aber das nur am Rande
dieses Textfragment stammt nicht aus dem Zitat sondern war Teil eines vorher geschriebenen Textes und ist mir beim Überarbeiten entgangen!!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 12:42
@lawine

Guten Tag,

dieser Fall ist irgendwie etwas komisch.

Entweder hat er einen Anschlag geplant und brauchte hierzu Verbindungen zu Asylbewerbern die er als scheinbar einer von ihnen leichter bekommen konnte.
Oder er hat sich radikalisiert und wollte einen Anschlag gegen Asylbewerber oder gegen die BRD begehen.

Oder was heute auch zu beachten ist, das hier eine Tat einer Gruppe zugeschrieben werden sollte und "dummerweise" eine Behörde nur nicht wusste was die andere tat und er deshalb nun festgenommen wurde. Wenn dies zutreffen sollte, dann wird er jetzt geopfert und als Straftäter verurteilt.


Venerdi


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