25h.nox schrieb:wieso darf ich nicht leute die ich einstellen will nach ihren religiösen ansichten fragen?
das ist in deutschland so, soweit ich weiß gibt es dazu keine eu-richtlinie ...
zudem, das arbeitsrecht ist und imo irgendwo OT anzusiedeln ist.
25h.nox schrieb:ich darf leute auch semisachlich kritisieren für ihre ansichten immoment.
was soll da "halbsachlich" / semisachlich bedeuten?
solange es nicht in so etwas, unsachliches, vorurteilsbehaftetes (da oft unbegründet) ausartet:
Explanatory Notes:
(i) This definition covers "blood libels" and anti-Semitic slurs, as well
as allegations that, e.g., "gypsies are thieves" or "Moslems are
terrorists"
quelle:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_revframework_statute_en.pdfist kritik ja auch durchaus berechtigt ...
zudem das "papier" ja auch gar nicht die öffentliche diskussion tangiert...
inci2 schrieb:Ich befürchte, daß die Schwammigkeit hier durchaus bewusst gewählt ist,
natürlich ist bei sowas schwammigkeit durchaus bewusst
a) hat die EU in sachen legislative, den mitgliedsländern keine direkten vorgaben zu machen. also gesetze werden nicht explizit vorgegeben. sondern eben richtlinien, auf die sich die mitgliedsländer geeinigt haben. die legislative der einzelnen mitgliedsländer hat diese dann umzusetzen.
ohne spielraum wäre das eher schlecht...
b) das ist alles noch im entwurfsstadium <--- arbeitspapier ...