@dunkelbunt dunkelbunt schrieb:Parlamentarisch oder nicht, das Selbstbestimmungsrecht gilt so oder so, und wie sich die UN-Staaten zu Menschenrechten verhalten sollen, hab ich doch auch schon gezeigt.
Nein, Du behauptest, es gilt immer und steht über dem Staatsrecht, hatten wir doch schon mal mit der Gartenkolonie, Du erinnerst Dich? Es reicht nicht aus, belege es oder nenne es Deine Meinung, kannst ja gerne sagen, dass Du findest, es müsste so sein. Ist dann nicht so, aber Du kannst meinen und wünschen was Du willst. Oder Du belegst Deine Behauptung.
dunkelbunt schrieb:Sie sind verpflichtet sie zu achten. Also kann das Parlament gar nicht anders, als es zu erlauben, sonst verstößt es gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker.
Quatsch, das Selbstbestimmungsrecht steht weiterhin nicht über dem Staatsrecht, die Integrität steht eben darüber. Sonnst kann sich jeder Bauernhof abspalten, Bauer Meier mit Familie (acht Personen) beruft sich auf das Selbstbestimmungsrecht, stimmt ab, erklärt sich unabhängig und baut an den Grundstückgrenzen Selbstschussanlagen auf. Das SEK wird da eingreifen und den Bauern verhaften. Ist so, auch wenn es dem Bauern nicht passt.