@nocheinPoet nocheinPoet schrieb:Die territoriale Integrität ist vorrangig und zwar vor dem Selbstbestimmungsrecht, eben im Sinne, wir Türken sind die Mehrheit hier in Kreuzberg und nach dem Menschenrecht auf Selbstbestimmung erklären wir und für unabhängig. Das ist eben falsch, hier steht die territoriale Integrität der Staaten drüber.
wenn ich mich richtig entsinne, ist das Prinzip der territorialer Integrität überhaupt kein Gegenstand des Internationalen Völkerrechtes. Das Selbstbestimmungsrecht allerdings schon.
Man kann sagen, dass Abspaltungen von innen heraus, völkerrechtlich weder verboten noch erlaubt sind. Einseitige Abspaltungen ist ein Fall für das Staatsrecht und es muss gegen das Selbstbestimmungsrecht abgewogen werden.
Dein Einwand ist natürlich berechtigt. Die Türken können nicht einfach Kreuzberg per Referendum abspalten. Weil es gegen die Deutsche Verfassung verstößt. Das Bundesverfassungsgericht würde das Referendum mit Recht für verfassungswiedrig erklären. Die Argumentation könnte ungefair dahin gehen, dass die Türken in Kreuzberg Ausländer sind und haben keinerlei historischen oder kulturellen Anspruch auf das Selbstbestimmungsrecht in dieser Region.
besseres Beispiel wäre wenn Bayern sich von der Bundesrepublik gegen ihren Willen scheiden wöllte. Ansich könnte die BR die Abspaltung Bayerns verfassungsgemäß verhindern.
Weil dann abgewogen wird, dürfen Bayern Deutschland in Stich lassen weil sie meinen alleine besser dran zu sein?
Verfassung sagt nein - fall Erledigt.
Was ist, aber, wenn jemand die Regierung der Bundesrepublik mit Gewalt entfernt, die Macht ergreift und Anspruch auf das gesamte Deutschland einschließlich Bayern erhebt.
Dann hat Bayern einen sehr guten Grund sich abzuspalten. Denn, man kann von Niemanden verlangen sich irgendwelchen Revoluzern unterwerfen zu müssen, nur weil sie die Hauptstadt erobert haben.
Und dann sähe die Abwägung Selbstbestimmung Bayerns, gegen die Verfassung der Republik etwas anders aus.